Die Stadtwerke München GmbH planen die Errichtung eines Gebäudes für die Einhausung der neuen Geothermie-Technik auf dem Gelände des Heizkraftwerk Süd. Das geplante Gebäude gliedert sich im Wesentlichen in drei Gebäudeteile – Thermalwasserbereich, Pumpenbereich und Elektrobereich. Die Bereiche gruppieren sich um einen gemeinsamen Treppenraum, der die einzelnen Ebenen der vorgenannten Bereiche erschließt und verbindet. Die Gebäudebereiche Thermalwasser- und Elektrotechnik sind aus Brand- und Schallschutzgründen als Massivkonstruktion geplant. Der Pumpenbereich ist als Stahlkonstruktion geplant.
Für die Errichtung sind u. a. folgende Leistungen erforderlich: Aushubarbeiten z. T. inkl.;Altlastenentsorgung; Grundleitungen; Erdungsnetz und Erdungsring; Betonarbeiten (Bodenplatte, Wände, Decken, Pumpenfundamente etc.); Estricharbeiten; Dachdecker- u. Spenglerarbeiten;
Stahlbauarbeiten (Gebäudeteil Pumpenbereich); Metallbauarbeiten (Fassade); Schlosserarbeiten (Türen, Gitterrostebenen, Stahlkonstruktion für TGA); Gerüstarbeiten; Doppelboden; Brandschottungen;
Malerarbeiten;
Das Gebäude ist ohne TGA herzustellen da diese bauseits installiert wird. Die Leistung beinhaltet jedoch sämtliche Aussparungen, Durchbrüche und Brandschottungen für die TGA. Mit der Ausführung der bauseitigen TGA wird begonnen sobald die entsprechenden Gebäudebereiche fertiggestellt sind und eine Leistungsfeststellung stattgefunden hat.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt an einen Generalunternehmer aufgrund des komplexen Koordinierungsaufwands für die Errichtung des Gebäudes mit besonders detaillierten Schnittstellen zwischen den Gewerken, mit stark eingeschränkten Lagerungs- und Zugangsmöglichkeiten und unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften auf dem Heizkraftwerk-Gelände bei laufendem Betrieb. Während dieser Baumaßnahme laufen auch andere Bau- und Abbruchtätigkeiten auf dem Grundstück.
Zum Bezug detaillierterer Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-02 📅
Datum des Endes: 2020-11-06 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Nachweis der Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister mittels Kopie des Handelsregisterauszugs und der Eintragung im Berufsregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Nachweis der Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister mittels Kopie des Handelsregisterauszugs und der Eintragung im Berufsregister (Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer), soweit hierzu jeweils eine Verpflichtung besteht;
(2) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
(3) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
“Zu (1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Nachweis eines Mindestjahresumsatz bezogen auf das Mittel der angegeben Umsätze für vergleichbare...”
Zu (1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Nachweis eines Mindestjahresumsatz bezogen auf das Mittel der angegeben Umsätze für vergleichbare Leistungen in Höhe von: 20 000 000,00 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
Vertragliche Bindung während der Ausführung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer); Art des Bauvorhabens mit Angaben zu Art und Funktion des Gebäudes, Umfang der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen sowie Umfang der Leistungen die von Unterauftragnehmern oder ARGE-Partnern ausgeführt wurden; Auftragssumme getrennt nach der Auftragssumme des Bauvorhabens und der Auftragssumme der vom Bewerber ausgeführten Leistungen (einschließlich seiner Unterauftragnehmer); Ausführungszeitraum (Beginn und Fertigstellung (= Abnahme) des Bauvorhabens; Besondere Maßnahmen bzw. Leistungen während der Ausführung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Für die Ausführung der Stahlbauarbeiten ist der Nachweis nach DIN EN 1090-2:EXC2 zwingend erforderlich.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-25
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche...”
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Verhandlungsverfahrens das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: keine Angabe
Postort: keine Angabe
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 – 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 161-369073 (2018-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-29) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadtwerke München GmbH planen die Errichtung eines Gebäudes für die Einhausung der neuen Geothermie-Technik auf dem Gelände des Heizkraftwerks Süd. Das...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke München GmbH planen die Errichtung eines Gebäudes für die Einhausung der neuen Geothermie-Technik auf dem Gelände des Heizkraftwerks Süd. Das geplante Gebäude gliedert sich im Wesentlichen in drei Gebäudeteile – Thermalwasserbereich, Pumpenbereich und Elektrobereich. Die Bereiche gruppieren sich um einen gemeinsamen Treppenraum, der die einzelnen Ebenen der vorgenannten Bereiche erschließt und verbindet. Die Gebäudebereiche Thermalwasser- und Elektrotechnik sind aus Brand- und Schallschutzgründen als Massivkonstruktion geplant. Der Pumpenbereich ist als Stahlkonstruktion geplant.
Für die Errichtung sind u. a. folgende Leistungen erforderlich: Aushubarbeiten z. T. inkl.;Altlastenentsorgung; Grundleitungen; Erdungsnetz und Erdungsring; Betonarbeiten (Bodenplatte, Wände, Decken, Pumpenfundamente etc.); Estricharbeiten; Dachdecker- u. Spenglerarbeiten;
Stahlbauarbeiten (Gebäudeteil Pumpenbereich); Metallbauarbeiten (Fassade); Schlosserarbeiten (Türen, Gitterrostebenen, Stahlkonstruktion für TGA); Gerüstarbeiten; Doppelboden; Brandschottungen;
Malerarbeiten;
Das Gebäude ist ohne TGA herzustellen da diese bauseits installiert wird. Die Leistung beinhaltet jedoch sämtliche Aussparungen, Durchbrüche und Brandschottungen für die TGA. Mit der Ausführung der bauseitigen TGA wird begonnen sobald die entsprechenden Gebäudebereiche fertiggestellt sind und eine Leistungsfeststellung stattgefunden hat.
Die Vergabe der Leistungen erfolgt an einen Generalunternehmer aufgrund des komplexen Koordinierungsaufwands für die Errichtung des Gebäudes mit besonders detaillierten Schnittstellen zwischen den Gewerken, mit stark eingeschränkten Lagerungs- und Zugangsmöglichkeiten und unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften auf dem Heizkraftwerk-Gelände bei laufendem Betrieb. Während dieser Baumaßnahme laufen auch andere Bau- und Abbruchtätigkeiten auf dem Grundstück.
Zum Bezug detaillierterer Informationen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 161-369073
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 4500213444
Titel: HKW Süd: Technikgebäude, Generalunternehmer
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-11 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pfeiffer Baugesellschaft m.b.H.
Postanschrift: Oberaustraße 18
Postort: Rosenheim
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 085-204503 (2019-04-29)