Es ist ein System (Neugerät) insbesondere bestehend aus Hochleistungs-Triplequadrupol-Massenspektrometer mit Direkteinspritzung (ohne Voranreicherung) und HPLC zur Bestimmung von Pestiziden und deren Metabolite in Lebensmitteln und Mineralwasser zu liefern und an der Verwendungsstelle zu installieren, einzurichten, einzuweisen und in den ersten fünf Betriebsjahren zu warten. Je Parameter muss die Bestimmungsgrenze von mindestens 10 ng/l Wasser erreicht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochleistungs-Triplequadrupol-Massenspektrometer mit HPLC und Stickstoffgenerator
33-01/18”
Produkte/Dienstleistungen: Massenspektrometer📦
Kurze Beschreibung:
“Es ist ein System (Neugerät) insbesondere bestehend aus Hochleistungs-Triplequadrupol-Massenspektrometer mit Direkteinspritzung (ohne Voranreicherung) und...”
Kurze Beschreibung
Es ist ein System (Neugerät) insbesondere bestehend aus Hochleistungs-Triplequadrupol-Massenspektrometer mit Direkteinspritzung (ohne Voranreicherung) und HPLC zur Bestimmung von Pestiziden und deren Metabolite in Lebensmitteln und Mineralwasser zu liefern und an der Verwendungsstelle zu installieren, einzurichten, einzuweisen und in den ersten fünf Betriebsjahren zu warten. Je Parameter muss die Bestimmungsgrenze von mindestens 10 ng/l Wasser erreicht werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 275986.19 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)”
Beschreibung der Beschaffung: Siehe oben
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Bewertungskriterien gemäß Leistungsverzeichnis (z. B. Aussattung mit Ionenfalle, integriertem Schaltventil)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 75
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Bestandteil des Vergabeverfahrens sind verifizierende Testmessungen zur Einhaltung der vorgegebenen Bestimmungsgrenzen. Die Tests werden vom und beim Bieter...”
Zusätzliche Informationen
Bestandteil des Vergabeverfahrens sind verifizierende Testmessungen zur Einhaltung der vorgegebenen Bestimmungsgrenzen. Die Tests werden vom und beim Bieter mit hauseigenen Proben des Auftraggebers durchgeführt. Das nähere Verfahren ist in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 021-043510
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 33-01/18
Titel:
“Hochleistungs-Triplequadrupol-Massenspektrometer mit HPLC und Stickstoffgenerator”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AB Sciex Germany GmbH
Postort: Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 275986.19 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Bieter, der vom Auftraggeber die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge von Verstößen gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 067-156765 (2019-04-01)