Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
G)- § 46 (3) Nr. 8 VgV: durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den Jahren 2015, 2016 und 2017 gegliedert in: Führungskräfte (dazu zählen auch Projektleiter) und Ingenieure. Erforderlich sind mindestens eine Führungskraft, 3 Ingenieure.
H)- § 46 (3) Nr. 1 VgV: 3 Referenzprojekte der letzten fünf Geschäftsjahre (2013 bis 2017), die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden (LP 6 muss zw. 2013 und 2017 abgeschlossen sein). Dabei muss es sich zwingend um Planungen von Erddeichen, Objektplanung gem. § 43 HOAI, mind. Lph. 2 und 3, Baukosten mind. 3,0 Mio. EUR handeln. mindestens eines der benannten Projekte mit ebenfalls Tragwerksplanung für konstruktive Einbauten, § 51 HOAI, Lph. 2, 3 und 4.
Nennung der Referenzprojekte mit:
— Projektbezeichnung,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bausumme,
— Bearbeitete Leistungsbilder,
— Bearbeitete Leistungsphasen,
— Darlegung des zeitlichen Ablaufes des Planungsprozesses mit Angabe von Planungsbeginn und Planungsende,
— Tragwerksplanung für konstruktive Einbauten, §51 HOAI, Lph. 2, 3 und 4 durchgeführt,
— Projekt im Einflussbereich Tide.
Wertung: es können max. 20 Punkte je Referenzprojekt und maximal 60 Punkte insgesamt erreicht werden.
Je Referenzprojekt: Bausumme > 3,0 Mio. EUR = 2 Punkte; Bausumme > 10,0 Mio. EUR = 3 Punkte (jeweils zusätzl.); Projekt im Einflussbereich Tide = 4 Punkte; Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 4 § 43 HOAI = 2 Punkte; Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 6 § 43 HOAI = 2 Punkte; Begleitung Planfeststellungsverfahren = 3 Punkte; Tragwerksplanung für konstruktive Einbauten, §51 HOAI, Lph. 2, 3 und 4 durchgeführt = 4 Punkte
I)- § 46 (3) Nr. 1 VgV: 3 Referenzprojekte der letzten 5 Geschäftsjahre (2013 bis 2017), die in diesem Zeitraum abgeschlossen wurden (LP 6 muss zw. 2013 und 2017 abgeschlossen sein). Dabei muss es sich zwingend um Planungen von Stadtstraßen, Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, mind. Lph. 2 und 3, Baukosten mind. 500.000. €, mit min. einem 3 oder 4 armigen signalisierten Knotenpunkt handeln; keine Bundesautobahnen sowie außerstädtische Land-, Kreis- und Bundesstraßen keine außerörtlichen Straßen.
Nennung der Referenzprojekte mit:
— Projektbezeichnung,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bausumme,
— Bearbeitete Leistungsbilder,
— Bearbeitete Leistungsphasen,
— Erstellen eines Bauphasenplans u. Umleitungsplans erfolgt,
— Darlegung des zeitlichen Ablaufes des Planungsprozesses mit Angabe von Planungsbeginn und Planungsende.
Wertung: es können max. 10 Punkte je Referenzprojekt und maximal 30 Punkte insgesamt erreicht werden.
Je Referenzprojekt: Bausumme > 500 000 EUR = 1 Punkt; Bausumme > 1,0 Mio. EUR = 2 Punkte (zusätzl.); Bearbeitung der Leistungsphasen 2, 3, 5 und 6 § 47 HOAI = 5 Punkte; Erstellen eines Bauphasenplans u. Umleitungsplans = 2 Punkte