Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung, Tragwerksplanung, Umsetzung Gewässerentwicklungskonzept und naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen gem. HOAI 2013 § 41 ff mit Anl.12 LPH 2 teilweise und LPH 3 bis 9, §51 ff mit Anl.14 LPH 1-6, §55 mit Anl.15 LPH 1-9, §26/§31 LPH 1-4 und §39/§40 LPH 3 und 5-9, bei stufenweiser und objektweiser Beauftragung, für die Hochwasserschutzmaßnahmen im Ortsteil Oberbeuren im Rahmen des Gewässerausbaus durch ein „Integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept“ (HWS-Konzept).
Ggf. werden auch versch. besondere Leistungen beauftragt werden, z. B.:
— Entwurfs-/Bestandsvermessung vor/nach Bau,
— Bewehrungsabnahmen Bauwerke u. Schutzmauern,
— Überwachen d. Mängelbeseitigung innerhalb Verjähr.fristen,
— Abstecken von Hauptachsen,
— örtli. Bauüberwachungen gem. Anl.12 zu § 43 HOAI,
— Prüfen u. Werten von Nebenangeboten
— Kostenkontrolle-Kostenfortschreibungen zu BA I-III und gegliederten Einzelobjekten
— Skopingtermien, Teilnahme an Vorstellungsterminen Stadtrat, Bürgerversammlungen,
— Objektübergreifende Leistungen-Beratungsleistungen: geotechnischer Bericht HOAI 2013 Anl. 1-1.3 Geotechnik-Grundleistungen
— div. besondere Leistungen zum geotechn. Bericht und zum Umwelt-/Natur- u. Artenschutz
Aufgabenbeschreibung:
Die historisch bedingte Mündung des Grund- u. Zeisenbachs beim Eintritt in den OT Oberbeuren in Form von Bachverrohrungen wurde bereits Anfang der 80-er J. vom Wasserwirtschaftsamt untersucht und für nicht ausreichend leistungsfähig beschrieben zur schadlosen Abführung größerer Hochwässer. Berechnungen haben dies bestätigt und untermauern den Handlungsbedarf. Die in einer Machbarkeitsstudie ermittelten geplanten Maßnahmen und die Förderfähigkeit sind von der Stadt Kaufbeuren mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt. Die fachliche Stellungnahme zur Freigabe der weiteren Verfahrensschritte seitens des WWA wurde erteilt. Derzeit beginnen Grunderwerbsverhandlungen mit betroffenen Grundstückseigentümern.
Die geplanten Maßnahmen stellen sich wie folgt dar:
Hochwasserschutzmaßnahmen in 3 BA, einschließl. der erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und sonstiger Maßnahmen (Schutzmauern, Abfanggräben, Gewässerausbau an der Siedlung Landgraben, Ausbau Trockenbecken):
BA I: Hochwasserrückhaltebecken (=HRB) für den Grundbach – Grundleistungen
BA II: HRB für den Weidachgraben – Grundleistungen
BA III: Ausbau Bachverrohrungen des Grund- und Zeisenbachs, Schutzmauern, Abfanggräben, Gewässerausbau Siedlung Landgraben, Ausbau Trockenbecken, Umsetzen Gewässerentwicklungskonzept und naturschutzfchliche Ausgleichsmaßnahmen – Grundleistungen
Die Maßnahmen aufgrund des ökologischen Gewässerentwicklungskonzeptes („integrale Pflichtmaßnahmen an Gewässern“) erfolgen in BA III mit der Zielsetzung der Verbesserung der Gewässergüte und einer verbesserten Ökologie im zu überplanenden Bereich.
Ein Ing.büro hat bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt, die bereits die LPH 1 und Teilleistungen der LPH 2 abbildet, und Grundlage ist für die weiteren Planungen.
Sollte der Fall eintreten, dass dieses sog. „vorbefasste Büro“ sich bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.