Der wesentliche Bestandteil der Ausschreibung sind die Konzeptionierung und Fertigung einer Höhen-Klimakammer / Vakuumkammer für einen Motorenhöhenprüfstand.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-13.
Auftragsbekanntmachung (2018-07-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung
Postanschrift: Strehlener Straße 22/24
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Telefon: +49 351463-36273📞
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de📧
Fax: +49 351463-37102 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.tu-dresden.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen🌏
Teilnahme-URL: www.evergabe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Höhen-Klimakammer / Vakuumkammer
055028/18.
Produkte/Dienstleistungen: Konstruktionen und Teile von Konstruktionen📦
Kurze Beschreibung:
“Der wesentliche Bestandteil der Ausschreibung sind die Konzeptionierung und Fertigung einer Höhen-Klimakammer / Vakuumkammer für einen Motorenhöhenprüfstand.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 250 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Konstruktionen und Teile von Konstruktionen📦
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Technische Universität Dresden
Institut für Automobiltechnik
Lehrstuhl Verbrennungsmotoren
George-Bähr-Straße 1c
01069 Dresden”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der nutzbare Innenraum der Unterdruckseite soll den Minimalmaßen von:
Länge: 3 000 mm
Breite: 2 600 mm
Höhe: 2 800 mm
Genügen.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 250 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 8
Zusätzliche Informationen:
“Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Referenzliste der wesentlichen in den letzten 2 Jahren vergleichbar erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit und des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Referenzliste der wesentlichen in den letzten 2 Jahren vergleichbar erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit und des Ansprechpartners.
Die Referenzliste darf nur vollständig abgeschlossene Leistungen enthalten. In der Referenzliste sollen folgende Informationen enthalten sein:
— Name und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung,
— eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert und der Leistungszeitraum.
Darüber hinaus ist die Angabe einer Ansprechperson für Rückfragen beim Referenzauftraggeber erwünscht.
2) Erklärung(en) zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft;
3) Erklärung(en) zur Eignungsleihe;
4) Erklärung(en) zur Vergabe von Unteraufträgen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1. Die Referenzliste darf nur vollständig abgeschlossenen Leistungen enthalten. In der Referenzliste sollen folgende Inforamtionen enthalten sein:
— Name...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1. Die Referenzliste darf nur vollständig abgeschlossenen Leistungen enthalten. In der Referenzliste sollen folgende Inforamtionen enthalten sein:
— Name und Anschrift des jeweiligen Auftraggebers,
— eine Benennung der Leistung nach Art und Umfang sowie Wert und Leistungszeitraum.
Zu 2. Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird
Zu 3. Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt
Zu 4. Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-07
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-23 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-07
14:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe unter lagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏
Quelle: OJS 2018/S 136-310490 (2018-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Höhen-Klimakammer/Vakuumkammer
055028/18.
Kurze Beschreibung:
“Der wesentliche Bestandteil der Ausschreibung sind die Konzeptionierung und Fertigung einer Höhen-Klimakammer/Vakuumkammer für einen Motorenhöhenprüfstand.” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der nutzbare Innenraum der Unterdruckseite soll den Minimalmaßen von: Länge: 3 000 mm Breite: 2 600 mm Höhe: 2 800 mm genügen.” Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 136-310490
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Die Aufhebung des Verfahrens erfolgte gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgrund von unheilbaren Verletzungen des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 024-052639 (2019-01-31)