Das Forstamt Sandhof beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je (Teil-)Los zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum ab 2.1.2019 bis 31.12.2019. Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen: — Rückung nach motormanuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 4 900 fm, — Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 4 300 fm, — Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 11 400 fm, — Maschineller Holzeinschlag (Stehendentnahme mit Raupenharvester) und anschließende Rückung von ca. 5 000 fm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Referenznummer: LAFO-2018-0017
Kurze Beschreibung:
Das Forstamt Sandhof beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je (Teil-)Los zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum ab 2.1.2019 bis 31.12.2019.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
— Rückung nach motormanuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 4 900 fm,
— Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 4 300 fm,
— Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 11 400 fm,
— Maschineller Holzeinschlag (Stehendentnahme mit Raupenharvester) und anschließende Rückung von ca. 5 000 fm.
Das Forstamt Sandhof beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je (Teil-)Los zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum ab 2.1.2019 bis 31.12.2019.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
— Rückung nach motormanuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 4 900 fm,
— Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 4 300 fm,
— Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 11 400 fm,
— Maschineller Holzeinschlag (Stehendentnahme mit Raupenharvester) und anschließende Rückung von ca. 5 000 fm.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-13 📅
Datum des Beginns: 2019-01-02 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 198-448640
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Forstamt Sandhof beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je (Teil-)Los zur Erbringung von Leistungen der Holzernte für den Zeitraum ab 2.1.2019 bis 31.12.2019.
Die Leistung ist in folgenden Holzerntetechnologien zu erbringen:
— Rückung nach motormanuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal von ca. 4 900 fm,
— Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 4 300 fm,
— Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung von ca. 11 400 fm,
— Maschineller Holzeinschlag (Stehendentnahme mit Raupenharvester) und anschließende Rückung von ca. 5 000 fm.
Informationen über Lose:
Der Auftraggeber behält sich in dem Fachlos 2 eine Beschränkung der Vergabe von zwei Teillosen an einen Bieter vor.
Die Entscheidung welche Lose bezuschlagt werden, trifft der Auftraggeber anhand des für ihn wirtschaftlichsten Ergebnisses.
Bezeichnung des Loses: TL 1.1: Rückung nach motormanuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal in den Revieren Kuppentin, Sehlsdorf und Schlowe von ca. 2 905 fm
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Rückung nach motormanuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal in den Revieren Kuppentin, Sehlsdorf und Schlowe von ca. 2 905 fm
Bezeichnung des Loses: TL 1.2: Rückung nach motormanuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal in den Revieren Bossow, Jellen und Kleesten von ca. 1 880 fm
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Rückung nach motormanuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal in den Revieren Bossow, Jellen und Kleesten von ca. 1 880 fm
Bezeichnung des Loses: TL 2.1: Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung im Revier Sehlsdorf von ca. 2 025 fm
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung im Revier Sehlsdorf von ca. 2 025 fm
Bezeichnung des Loses: TL 2.2: Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Bossow und Schlowe von ca. 1 240 fm
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Bossow und Schlowe von ca. 1 240 fm
Bezeichnung des Loses: TL 2.3: Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung im Revier Kleesten von ca. 1 000 fm
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Motormanueller Holzeinschlag und anschließende Rückung im Revier Kleesten von ca. 1 000 fm
Bezeichnung des Loses: TL 3.1: Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Bossow und Schlowe von ca. 2 510 fm
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Bossow und Schlowe von ca. 2 510 fm
Bezeichnung des Loses: TL 3.2: Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Sehlsdorf und Jellen von ca. 3 530 fm
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Sehlsdorf und Jellen von ca. 3 530 fm
Bezeichnung des Loses: TL 3.3: Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Kleesten und Schlowe von ca. 4 060 fm
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Kleesten und Schlowe von ca. 4 060 fm
Bezeichnung des Loses: TL 3.4: Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Kuppentin und Kleesten von ca. 1 305 fm
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Maschineller Holzeinschlag und anschließende Rückung in den Revieren Kuppentin und Kleesten von ca. 1 305 fm
Bezeichnung des Loses: Fachlos 4: Maschineller Holzeinschlag (Stehendentnahme) und anschließende Rückung in den Revieren Bossow, Kleesten und Schlowe von ca. 5 000 fm
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Maschineller Holzeinschlag (Stehendentnahme) und anschließende Rückung in den Revieren Bossow, Kleesten und Schlowe von ca. 5 000
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leistungsorte sind die Reviere Kuppentin, Sehlsdorf und Schlowe des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Leistungsorte sind die Reviere Bossow, Jellen und Kleesten des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Leistungsort ist das Revier Sehlsdorf des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Leistungsorte sind die Reviere Bossow und Schlowe des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Leistungsort ist das Revier Kleesten des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Leistungsorte sind die Reviere Sehlsdorf und Jellen des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Leistungsorte sind die Reviere Kleesten und Schlowe des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Leistungsorte sind die Reviere Kuppentin und Kleesten des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Leistungsorte sind die Reviere Bossow, Kleesten und Schlowe des Forstamtes Sandhof der Landesforst M-V AöR.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem Handelsregister. (Bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich.
Vorlage der Kopie einer Gewerbeanmeldung oder eines Auszugs aus dem Handelsregister. (Bei entsprechender Rechtsform), alternativ ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweises möglich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der/Die Bieter/Bietergemeinschaft hat folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
— das er/sie den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Versicherungsbeiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und weiterhin werde/n,
— das sich das Unternehmen weder in Insolvenz noch Liquidation befinde(n) oder ein entsprechendes Verfahren mangels Masse eingestellt wurde,
— das keine rechtskräftige Verurteilung in den in § 123 Absatz 1 GWB angeführten Tatbeständen vorliegt,
— dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass das Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen,
— dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 SchwarzArbG wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR oder nach § 6 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die genannten Gesetze, sind gegen mich/uns nicht anhängig,
— über das Bestehen einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden,
— Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweismöglich,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Alternativ zu den vorgenannten Eigenerklärungen ist auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) oder einer Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer und Lieferantenverzeichnisses einer Auftragsberatungsstelle bzw. eines anderen Präqualifizierungsnachweismöglich,
— der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen(§45 und 48 VgV). Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 VgV Abs. 1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47VgV Abs. 4). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage einer gültigen und nach PEFC anerkannte Zertifizierungsbescheinigung für die angebotenen Technologien,
— der Auftraggeber fordert für jede bebotene Holzerntetechnologie zwei Referenzen von insgesamt 500 fm. Hiervon muss jeweils eine Referenz je Technologie einen Leistungsumfang von mindestens 300 fm haben. Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer (§ 46VgV Abs. 3 Nr. 1)
— der Auftraggeber fordert für jede bebotene Holzerntetechnologie zwei Referenzen von insgesamt 500 fm. Hiervon muss jeweils eine Referenz je Technologie einen Leistungsumfang von mindestens 300 fm haben. Die Referenzliste muss folgende Angaben enthalten: Leistung, Auftraggeber mit Benennung des Ansprechpartners des Auftraggebers mit Telefonnummer (§ 46VgV Abs. 3 Nr. 1)
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III. 1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs.1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung(EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/ EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 VgV Abs. 3 Nr. 10); Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III. 1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47VgV Abs.1 die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen, des Unternehmens sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 VgV Abs. 4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zulassen (§45 und 48 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung(EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen voll entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/ EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Der Bieter verpflichtet sich seinen Beschäftigten, von ihm eingesetzte/n Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitnehmer bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 9,80 EUR (brutto) zu bezahlen,
— Der Bieter verpflichtet sich seinen Beschäftigten, von ihm eingesetzte/n Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitnehmer bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 9,80 EUR (brutto) zu bezahlen,
— die Mindestanzahl von Mitarbeitern für den manuellen Holzeinschlag (Fachlos 2) beträgt 3 Holzschläger mit ausreichender fachlicher Qualifikation (Forstwirt/Forstfacharbeiterabschluss oder langjährige einschlägige Berufserfahrung),
— es wird vorausgesetzt, dass ein Mitarbeiter der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und Kenntnisse der forstlichen Fachbegriffe besitzt. Dieser Mitarbeiter ist während der Arbeiten jederzeit Vor-Ort und stellt die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie mit Arbeitskräften des Auftragnehmers sicher, die ggf. nicht der deutschen Sprache mächtig sind,
— es wird vorausgesetzt, dass ein Mitarbeiter der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und Kenntnisse der forstlichen Fachbegriffe besitzt. Dieser Mitarbeiter ist während der Arbeiten jederzeit Vor-Ort und stellt die Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie mit Arbeitskräften des Auftragnehmers sicher, die ggf. nicht der deutschen Sprache mächtig sind,
— weitere Bedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-11-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Zusätzliche Informationen: Entfällt
— Informationen durch den Auftraggeber werden auf dem Postweg, mittels Telekopie, direkt oder elektronisch übermittelt,
— die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen, sein Interesse am Vergabeverfahren per E-Mail (rene.schlunze@lfoa-mv.de) beim Auftraggeber anzuzeigen. Nur so kann die Vergabestelle die potentiellen Bieter über ggf. nachträglich erfolgte Änderungen der Vergabeunterlageninformieren. Die eingehenden Interessensbekundungen werden mit Ablauf des Angebotsschlusstermins gelöscht, eine Verarbeitung oder Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Alternativ empfiehlt die Vergabestelle dem interessierten Unternehmen sich regelmäßig anhand der Versionsnummern über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren.
— die Vergabestelle empfiehlt dem am Auftrag interessierten Unternehmen, sein Interesse am Vergabeverfahren per E-Mail (rene.schlunze@lfoa-mv.de) beim Auftraggeber anzuzeigen. Nur so kann die Vergabestelle die potentiellen Bieter über ggf. nachträglich erfolgte Änderungen der Vergabeunterlageninformieren. Die eingehenden Interessensbekundungen werden mit Ablauf des Angebotsschlusstermins gelöscht, eine Verarbeitung oder Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Alternativ empfiehlt die Vergabestelle dem interessierten Unternehmen sich regelmäßig anhand der Versionsnummern über die Aktualität der von ihm bearbeiteten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz Mecklenburg-Vorpommern zu informieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855885817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Absatz 3
Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absenden der Information geschlossen werden. Wird die Information per
Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 198-448640 (2018-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 401841.35 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Rückung nach motormanuellem Holzeinschlag durch Forstamtspersonal in den Revieren Bossow, Jellen und Kleesten von ca. 1.880 fm
Bezeichnung des Loses: Fachlos 4: Maschineller Holzeinschlag (Stehendentnahme) und anschließende Rückung in den Revieren Bossow, Kleesten und Schlowe von ca. 5.000 fm
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.