Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hügelheimer Runs, Fledermaus; Fischerpfad
17FEI30483
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Brücken📦
Kurze Beschreibung: Hügelheimer Runs, Fledermaus; Fischerpfad
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 015-031367
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.3)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Hauptort der Ausführung
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: 79397 Müllheim
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.3)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Hauptort der Ausführung
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: 79424 Auggen
Quelle: OJS 2018/S 020-042570 (2018-01-26)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-02-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Frankfurt am Main
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 1 Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8+16 und Kreuzungsbauwerk Fledermausüberführung km 235,8+16” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Brücken📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gleisbettbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Breisgau-Hochschwarzwald🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 79397 Müllheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Erdarbeiten:
— ca. 1 800 m Oberbodenarbeiten,
— ca. 10 000 m Bodenbewegung.
Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8+16:
— ca. 120 m Baugrubenverbau,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Erdarbeiten:
— ca. 1 800 m Oberbodenarbeiten,
— ca. 10 000 m Bodenbewegung.
Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8+16:
— ca. 120 m Baugrubenverbau,
— ca. 1 000 m Stahlbeton,
— ca. 200 t Betonstahl,
— ca. 160 m Stahlgeländer,
— ca. 265 m Abbruch Stahlbeton.
Es sind zudem Oberbauarbeiten (Gleisaus- und Wiedereinbau, Stopfarbeiten, etc.) auszuführen. Hilfsbrücken werden vom AG beigestellt.
Kreuzungsbauwerk Fledermausüberführung km 235,8+16:
— ca. 150 m Bohrpfähle,
— ca. 1 100 m Stahlbeton,
— ca. 200 t Betonstahl,
— ca. 5 t Spannstahl,
— ca. 1 400 m Hinterfüllung Magerbeton,
— ca. 260 m Gabionen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2018-07-12 📅
Datum des Endes: 2020-12-18 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: 2014-DE-TM-0094-M
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 092-209632
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Los 1 Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8+16 und Kreuzungsbauwerk Fledermausüberführung km 235,8+16”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-18 📅
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— Mailänder Consult,
— igi Consult,
— Krebs + Kiefer.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage für die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn — Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen Beschluß ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mündliche Verhandlung über die Klage im 1. Quartal 2018 angekündigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Änderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 043-099138 (2019-02-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-07-23) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2017-07-12 📅
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— Mailänder Consult,
— igi Consult,
— Krebs + Kiefer.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage für die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn – Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen Beschluß ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mündliche Verhandlung über die Klage im 1. Quartal 2018 angekündigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Änderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
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Quelle: OJS 2019/S 143-351234 (2019-07-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-09) Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— Mailänder Consult
— igi Consult
— Krebs + Kiefer
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2 )und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage für die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn – Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen Beschluß ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mündliche Verhandlung über die Klage im 1. Quartal 2018 angekündigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Änderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
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Quelle: OJS 2019/S 176-427841 (2019-09-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-09)
Quelle: OJS 2019/S 176-427842 (2019-09-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-09)
Quelle: OJS 2019/S 176-427843 (2019-09-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-10)
Quelle: OJS 2019/S 176-427862 (2019-09-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-09-10) Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— Mailänder Consult
— igi Consult
— Krebs + Kiefer
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage für die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn – Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen Beschluß ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mündliche Verhandlung über die Klage im 1. Quartal 2018 angekündigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Änderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
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Quelle: OJS 2019/S 176-427865 (2019-09-10)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 17FEI30483 Hügelheimer Runs, Fledermaus; Fischerpfad Los 1
17FEI30483
Titel: Hügelheimer Runs, Fledermaus; Fischerpfad
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Müllheim
Beschreibung der Beschaffung: Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8 + 16.
Dauer
Datum des Beginns: 2018-07-18 📅
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 17FEI30483
Titel: Hügelheimer Runs, Fledermaus; Fischerpfad
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 055-135822 (2021-03-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-15) Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 055-135823 (2021-03-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-15) Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post(§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setztferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs.3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWBgenannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 055-135825 (2021-03-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-03-15)
Quelle: OJS 2021/S 055-135827 (2021-03-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
E-Mail: spezialisten-kleinleistungsteam@deutschebahn.com📧
Fax: +49 69260914793 📠
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— Mailänder Consult,
— igi Consult,
— Krebs + Kiefer.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage für die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn – Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen Beschluß ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mündliche Verhandlung über die Klage im 1. Quartal 2018 angekündigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Änderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 070-177552 (2021-04-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-07) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erdarbeiten:
— ca. 1800 m Oberbodenarbeiten,
— ca. 10 000 m Bodenbewegung.
Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8 + 16:
— ca. 120 m Baugrubenverbau,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Erdarbeiten:
— ca. 1800 m Oberbodenarbeiten,
— ca. 10 000 m Bodenbewegung.
Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8 + 16:
— ca. 120 m Baugrubenverbau,
— ca. 1 000 m Stahlbeton,
— ca. 200 t Betonstahl,
— ca. 160 m Stahlgeländer,
— ca. 265 m Abbruch Stahlbeton.
Es sind zudem Oberbauarbeiten (Gleisaus- und Wiedereinbau, Stopfarbeiten, etc.) auszuführen. Hilfsbrücken werden vom AG beigestellt.
Kreuzungsbauwerk Fledermausüberführung km 235,8 + 16:
— ca. 150 m Bohrpfähle,
— ca. 1 100 m Stahlbeton,
— ca. 200 t Betonstahl,
— ca. 5 t Spannstahl,
— ca. 1 400 m Hinterfüllung Magerbeton,
— ca. 260 m Gabionen.
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— Mailänder Consult,
— igi Consult,
— Krebs + Kiefer.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage für die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn - Bundesamts vom 16.07.2015.
Gegen diesen Beschluß ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mündliche Verhandlung über die Klage im 1. Quartal 2018 angekündigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Änderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
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Quelle: OJS 2021/S 070-177568 (2021-04-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-07) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erdarbeiten:
— ca. 1 800 m Oberbodenarbeiten,
— ca. 10 000 m Bodenbewegung.
Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8+16:
— ca. 120 m Baugrubenverbau,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Erdarbeiten:
— ca. 1 800 m Oberbodenarbeiten,
— ca. 10 000 m Bodenbewegung.
Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8+16:
— ca. 120 m Baugrubenverbau,
— ca. 1000 m Stahlbeton,
— ca. 200 t Betonstahl,
— ca. 160 m Stahlgeländer,
— ca. 265 m Abbruch Stahlbeton.
Es sind zudem Oberbauarbeiten (Gleisaus- und Wiedereinbau, Stopfarbeiten, etc.) auszuführen. Hilfsbrücken werden vom AG beigestellt.
Kreuzungsbauwerk Fledermausüberführung km 235,8+16:
— ca. 150 m Bohrpfähle,
— ca. 1 100 m Stahlbeton,
— ca. 200 t Betonstahl,
— ca. 5 t Spannstahl,
— ca. 1 400 m Hinterfüllung Magerbeton,
— ca. 260 m Gabionen.
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Quelle: OJS 2021/S 070-177569 (2021-04-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-07) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erdarbeiten:
— ca. 1 800 m Oberbodenarbeiten,
— ca. 10 000 m Bodenbewegung.
Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8 + 16:
— ca. 120 m Baugrubenverbau,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Erdarbeiten:
— ca. 1 800 m Oberbodenarbeiten,
— ca. 10 000 m Bodenbewegung.
Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8 + 16:
— ca. 120 m Baugrubenverbau,
— ca. 1 000 m Stahlbeton,
— ca. 200 t Betonstahl,
— ca. 160 m Stahlgeländer,
— ca. 265 m Abbruch Stahlbeton.
Es sind zudem Oberbauarbeiten (Gleisaus- und Wiedereinbau, Stopfarbeiten, etc.) auszuführen. Hilfsbrücken werden vom AG beigestellt.
Kreuzungsbauwerk Fledermausüberführung km 235,8 + 16:
— ca. 150 m Bohrpfähle,
— ca. 1 100 m Stahlbeton,
— ca. 200 t Betonstahl,
— ca. 5 t Spannstahl,
— ca. 1 400 m Hinterfüllung Magerbeton,
— ca. 260 m Gabionen.
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— Mailänder Consult,
— igi Consult,
— Krebs + Kiefer.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage für die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn - Bundesamts vom 16.07.2015.
Gegen diesen Beschluß ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mündliche Verhandlung über die Klage im 1. Quartal 2018 angekündigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Änderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
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Quelle: OJS 2021/S 070-177571 (2021-04-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-08)
Quelle: OJS 2021/S 071-180132 (2021-04-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-08) Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— Mailänder Consult,
— igi Consult,
— Krebs + Kiefer.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage für die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn - Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen Beschluß ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mündliche Verhandlung über die Klage im 1. Quartal 2018 angekündigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Änderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
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Quelle: OJS 2021/S 071-180146 (2021-04-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-08) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erdarbeiten:
— ca. 1 800 m Oberbodenarbeiten,
— ca. 10 000 m Bodenbewegung.
Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8+16:
— ca. 120 m Baugrubenverbau,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Erdarbeiten:
— ca. 1 800 m Oberbodenarbeiten,
— ca. 10 000 m Bodenbewegung.
Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8+16:
— ca. 120 m Baugrubenverbau,
— ca. 1 000 m Stahlbeton,
— ca. 200 t Betonstahl,
— ca. 160 m Stahlgeländer,
— ca. 265 m Abbruch Stahlbeton.
Es sind zudem Oberbauarbeiten (Gleisaus- und Wiedereinbau, Stopfarbeiten, etc.) auszuführen. Hilfsbrücken werden vom AG beigestellt.
Kreuzungsbauwerk Fledermausüberführung km 235,8+16:
— ca. 150 m Bohrpfähle,
— ca. 1100 m Stahlbeton,
— ca. 200 t Betonstahl,
— ca. 5 t Spannstahl,
— ca. 1 400 m Hinterfüllung Magerbeton,
— ca. 260 m Gabionen.
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— Mailänder Consult,
— igi Consult,
— Krebs + Kiefer.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage für die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn - Bundesamts vom 16.07.2015.
Gegen diesen Beschluß ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mündliche Verhandlung über die Klage im 1. Quartal 2018 angekündigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Änderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
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Quelle: OJS 2021/S 071-181031 (2021-04-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-08)
Quelle: OJS 2021/S 071-181033 (2021-04-08)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-19) Objekt Beschreibung
Ort der Leistung: Tuttlingen🏙️
Auftragsvergabe
Titel:
“LOS 1 Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8 + 16 und Kreuzungsbauwerk Fledermausüberführung km 235,8 + 16”
Quelle: OJS 2021/S 098-253387 (2021-05-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-19) Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— Mailänder Consult,
— igi Consult,
— Krebs + Kiefer.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage für die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn – Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen Beschluß ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mündliche Verhandlung über die Klage im 1. Quartal 2018 angekündigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Änderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
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Quelle: OJS 2021/S 098-253388 (2021-05-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-19) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erdarbeiten:
— ca. 1800 m Oberbodenarbeiten,
— ca. 10 000 m Bodenbewegung.
Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8+16:
— ca. 120 m Baugrubenverbau,
— ca....”
Beschreibung der Beschaffung
Erdarbeiten:
— ca. 1800 m Oberbodenarbeiten,
— ca. 10 000 m Bodenbewegung.
Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8+16:
— ca. 120 m Baugrubenverbau,
— ca. 1 000 m Stahlbeton,
— ca. 200 t Betonstahl,
— ca. 160 m Stahlgeländer,
— ca. 265 m Abbruch Stahlbeton.
Es sind zudem Oberbauarbeiten (Gleisaus- und Wiedereinbau, Stopfarbeiten, etc.) auszuführen. Hilfsbrücken werden vom AG beigestellt.
Kreuzungsbauwerk Fledermausüberführung km 235,8+16:
— ca. 150 m Bohrpfähle,
— ca. 1 100 m Stahlbeton,
— ca. 200 t Betonstahl,
— ca. 5 t Spannstahl,
— ca. 1 400 m Hinterfüllung Magerbeton,
— ca. 260 m Gabionen.
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Quelle: OJS 2021/S 098-253415 (2021-05-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-19)
Quelle: OJS 2021/S 098-253423 (2021-05-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-05-19) Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— Mailänder Consult,
— igi Consult,
— Krebs + Kiefer.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage für die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn – Bundesamts vom 16.7.2015.
Gegen diesen Beschluß ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mündliche Verhandlung über die Klage im 1. Quartal 2018 angekündigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Änderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 098-253425 (2021-05-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-23)
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schleith GmbH Baugesellschaft
Postort: Achern
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ortenaukreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5781425.18 💰
Quelle: OJS 2021/S 144-382033 (2021-07-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-25) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Erdarbeiten:
- ca. 1800 m³ Oberbodenarbeiten
- ca. 10.000 m³ Bodenbewegung
Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8+16:
- ca. 120 m² Baugrubenverbau
- ca....”
Beschreibung der Beschaffung
Erdarbeiten:
- ca. 1800 m³ Oberbodenarbeiten
- ca. 10.000 m³ Bodenbewegung
Kreuzungsbauwerk Hügelheimer Runs km 235,8+16:
- ca. 120 m² Baugrubenverbau
- ca. 1000 m³ Stahlbeton
- ca. 200 t Betonstahl
- ca. 160 m Stahlgeländer
- ca. 265 m³ Abbruch Stahlbeton
Es sind zudem Oberbauarbeiten (Gleisaus- und Wiedereinbau, Stopfarbeiten, etc.) auszuführen. Hilfsbrücken werden vom AG beigestellt.
Kreuzungsbauwerk Fledermausüberführung km 235,8+16:
- ca. 150 m Bohrpfähle
- ca. 1100 m³ Stahlbeton
- ca. 200 t Betonstahl
- ca. 5 t Spannstahl
- ca. 1400 m³ Hinterfüllung Magerbeton
- ca. 260 m³ Gabionen
“Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere...”
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
-Mailänder Consult
-igi Consult
-Krebs + Kiefer
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Grundlage für die ausgeschriebenen Leistungen ist der sofort vollziehbare Planfeststellungsbeschluß des Eisenbahn - Bundesamts vom 16.07.2015.
Gegen diesen Beschluß ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen: 3 A 10.15) anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine mündliche Verhandlung über die Klage im 1. Quartal 2018 angekündigt.
Die Auftragserteilung steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass die Entscheidung des Gerichts zum Zuschlagszeitpunkt vorliegt und sich daraus keine Änderungen an der ausgeschriebenen Leistung ergeben.
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Quelle: OJS 2022/S 166-470621 (2022-08-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-09-27)
Quelle: OJS 2023/S 189-592151 (2023-09-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-09-28)
Quelle: OJS 2023/S 190-594898 (2023-09-28)