Der rechte Elbdeich westlich der Ortslage Neuermark-Lübars wird als Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme „HWSB re. ED Neuermark-Lübars km 57,6-62,1“ entsprechend den aktuellen Anforderungen an eine Hochwasserschutzanlage ausgebaut. Hierbei wird unter weitestgehender Beibehaltung der bisherigen Trasse eine Erhöhung und landseitige Verbreiterung ausgeführt. Entsprechend der Stellungnahme des Landkreis Stendal ist im benannten Deichabschnitt sowie für den Bau notwendigen Nebenflächen vor bodeneingreifenden Maßnahmen eine Kampfmittelräumung notwendig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung von Waffen und Munition
Referenznummer: 18/N/0043/GN
Kurze Beschreibung:
Der rechte Elbdeich westlich der Ortslage Neuermark-Lübars wird als Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme „HWSB re. ED Neuermark-Lübars km 57,6-62,1“ entsprechend den aktuellen Anforderungen an eine Hochwasserschutzanlage ausgebaut. Hierbei wird unter weitestgehender Beibehaltung der bisherigen Trasse eine Erhöhung und landseitige Verbreiterung ausgeführt.
Entsprechend der Stellungnahme des Landkreis Stendal ist im benannten Deichabschnitt sowie für den Bau notwendigen Nebenflächen vor bodeneingreifenden Maßnahmen eine Kampfmittelräumung notwendig.
Der rechte Elbdeich westlich der Ortslage Neuermark-Lübars wird als Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme „HWSB re. ED Neuermark-Lübars km 57,6-62,1“ entsprechend den aktuellen Anforderungen an eine Hochwasserschutzanlage ausgebaut. Hierbei wird unter weitestgehender Beibehaltung der bisherigen Trasse eine Erhöhung und landseitige Verbreiterung ausgeführt.
Entsprechend der Stellungnahme des Landkreis Stendal ist im benannten Deichabschnitt sowie für den Bau notwendigen Nebenflächen vor bodeneingreifenden Maßnahmen eine Kampfmittelräumung notwendig.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung von Waffen und Munition📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stendal
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-26 📅
Datum des Beginns: 2018-05-14 📅
Datum des Endes: 2020-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 018-036338
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen in Papierform (einschl. Datenträger) können auch kostenpflichtig mit Angabe des Verwendungszwecks unter I.1) abgefordert werden:
Preis: 12,50 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise:
Empfänger: LHW; Kontonummer: 81001530; BLZ: 810 000 00,
Deutsche Bundesbank;
Verwendungszweck: ASGN180005,
IBAN: DE84810000000081001530; BIC-Code: MARKDEF1810.
Der rechte Elbdeich westlich der Ortslage Neuermark-Lübars wird als Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme „HWSB re. ED Neuermark-Lübars km 57,6-62,1“ entsprechend den aktuellen Anforderungen an eine Hochwasserschutzanlage ausgebaut. Hierbei wird unter weitestgehender Beibehaltung der bisherigen Trasse eine Erhöhung und landseitige Verbreiterung ausgeführt.
Der rechte Elbdeich westlich der Ortslage Neuermark-Lübars wird als Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme „HWSB re. ED Neuermark-Lübars km 57,6-62,1“ entsprechend den aktuellen Anforderungen an eine Hochwasserschutzanlage ausgebaut. Hierbei wird unter weitestgehender Beibehaltung der bisherigen Trasse eine Erhöhung und landseitige Verbreiterung ausgeführt.
Entsprechend der Stellungnahme des Landkreis Stendal ist im benannten Deichabschnitt sowie für den Bau notwendigen Nebenflächen vor bodeneingreifenden Maßnahmen eine Kampfmittelräumung notwendig.
— 176 495 m
— Punkte bergen:
—— 12 000 St. bis 0,5 m Aushubtiefe,
—— 450 St. bis 1 m Aushubtiefe.
— 206 900 m
— 33 190 m
— 320 h Baubegleitung durch einen Truppführer.
Zusätzliche Informationen:
Die Unterlagen in Papierform (einschl. Datenträger) können auch kostenpflichtig mit Angabe des Verwendungszwecks unter I.1) abgefordert werden:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuermark-Lübars
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Angaben verlangt:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ werden folgende Angaben verlangt:
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ steht unter dem in I.3) genannten Zugang uneingeschränkt und vollständig zur Verfügung.
Bei der Abgabe von Eigenerklärungen sind die Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre eindeutig einer Jahreszahl zuzuordnen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe 5 v. H. der Auftragssumme gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) § 9 EU / Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) § 17, sofern die Auftragssumme 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe 5 v. H. der Auftragssumme gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) § 9 EU / Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) § 17, sofern die Auftragssumme 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe 3 v. H. der Bruttoabrechnungssumme gemäß VOB/A § 9 EU und VOB/B § 17.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt.
Vergabestelle Nord.
Otto-von-Guericke-Straße 5.
39104 Magdeburg
Zusätzliche Informationen: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Nein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bewerber/ Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bewerber/ Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen.
Erkennbar sind, innerhalb der Frist für die Angebotsabgabe. Ein Nachprüfantrag ist zudem unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 018-036338 (2018-01-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der rechte Elbdeich westlich der Ortslage Neuermark-Lübars wird als Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme „HWSB re. ED Neuermark-Lübars km 57,6 – 62,1“ entsprechend den aktuellen Anforderungen an eine Hochwasserschutzanlage ausgebaut. Hierbei wird unter weitestgehender Beibehaltung der bisherigen Trasse eine Erhöhung und landseitige Verbreiterung ausgeführt.
Entsprechend der Stellungnahme des Landkreis Stendal ist im benannten Deichabschnitt sowie für den Bau notwendigen Nebenflächen vor bodeneingreifenden Maßnahmen eine Kampfmittelräumung notwendig.
Der rechte Elbdeich westlich der Ortslage Neuermark-Lübars wird als Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme „HWSB re. ED Neuermark-Lübars km 57,6 – 62,1“ entsprechend den aktuellen Anforderungen an eine Hochwasserschutzanlage ausgebaut. Hierbei wird unter weitestgehender Beibehaltung der bisherigen Trasse eine Erhöhung und landseitige Verbreiterung ausgeführt.
Entsprechend der Stellungnahme des Landkreis Stendal ist im benannten Deichabschnitt sowie für den Bau notwendigen Nebenflächen vor bodeneingreifenden Maßnahmen eine Kampfmittelräumung notwendig.
Gesamtwert des Auftrags: 458314.70 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Unterlagen in Papierform (einschl. Datenträger) können auch kostenpflichtig mit
Angabe des Verwendungszwecks unter I.1) abgefordert werden:
Preis: 12,50 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise:
Empfänger: LHW; Kontonummer: 81001530; BLZ: 810 000 00
Deutsche Bundesbank;
Verwendungszweck: ASGN180005
IBAN: DE84810000000081001530; BIC-Code: MARKDEF1810
Der rechte Elbdeich westlich der Ortslage Neuermark-Lübars wird als Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme „HWSB re. ED Neuermark-Lübars km 57,6 – 62,1“ entsprechend den aktuellen Anforderungen an eine Hochwasserschutzanlage ausgebaut. Hierbei wird unter weitestgehender Beibehaltung der bisherigen Trasse eine Erhöhung und landseitige Verbreiterung ausgeführt.
Der rechte Elbdeich westlich der Ortslage Neuermark-Lübars wird als Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme „HWSB re. ED Neuermark-Lübars km 57,6 – 62,1“ entsprechend den aktuellen Anforderungen an eine Hochwasserschutzanlage ausgebaut. Hierbei wird unter weitestgehender Beibehaltung der bisherigen Trasse eine Erhöhung und landseitige Verbreiterung ausgeführt.
—— 12 000 St. bis 0,5 m Aushubtiefe
—— 450 St. bis 1 m Aushubtiefe
— 320 h Baubegleitung durch einen Truppführer
Zusätzliche Informationen:
Die Unterlagen in Papierform (einschl. Datenträger) können auch kostenpflichtig mit
Angabe des Verwendungszwecks unter I.1) abgefordert werden:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-07 📅
Name: RÖHLL Munitionsbergung GmbH
Postanschrift: Beetzseeufer 3
Postort: Brandenburg
Postleitzahl: 14770
Land: Deutschland 🇩🇪 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 458314.70 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Referenz Zusätzliche Informationen
Für jeglichen elektronischen Schriftverkehr bzw. Bewerberanfragen ist ausschließlich die E-Mail-Adresse
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bewerber/ Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Frist für die Angebotsabgabe. Ein Nachprüfantrag ist zudem unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bewerber/ Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Frist für die Angebotsabgabe. Ein Nachprüfantrag ist zudem unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 132-299877 (2018-07-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 385138.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)
Kontakt
Telefon: +49 391-5811213📞
Entsprechend der Stellungnahme des Landkreis Stendal ist im benannten Deichabschnitt sowie für den Baunotwendigen Nebenflächen vor bodeneingreifenden Maßnahmen eine Kampfmittelräumung notwendig.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Nord, Zu Händen von: Herrn Winter
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen – Anhalt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer estellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bewerber/ Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Frist für die Angebotsabgabe. Ein Nachprüfantrag ist zudem unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer estellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bewerber/ Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Frist für die Angebotsabgabe. Ein Nachprüfantrag ist zudem unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 115-281564 (2019-06-13)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 18/N/0043/GN-2
Gesamtwert des Auftrags: 385138.40 EUR 💰
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: —— 450 St. bis 1 m Aushubtiefe,
Auftragsvergabe
Name: Röhll Munitionsbergung GmbH
Postort: Brandenburg an der Havel
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen – Anhalt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammergestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bewerber/ Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammergestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bewerber/ Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen.