Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 5
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle Nord
Telefon: +49 391-5810📞
E-Mail: vergabestelle.nord@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 391-5811226 📠
Region: Sachsen-Anhalt🏙️
URL: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Landesbetrieb
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“HWSB Weißewarte 1. BA km 20,0 – 22,74, Stubben roden; Rodungen, Erdarbeiten
18/N/0242/OB”
Produkte/Dienstleistungen: Rodung📦
Kurze Beschreibung:
“Stubben roden zur Baufeldvorbereitrung für eine Hochwasserschutzanlage,
Übernahme in Eigentum des AN und Verwertung.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 238415.26 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Stendal🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Tangerhütte, OT Weißewarte
Beschreibung der Beschaffung:
“Ca. 30 000 m roden von Wurzelwerk, Sträuchern und kleinen Bäumen;
Ca. 11 080 m roden von Wurzelwerk von kleinen Bäumen Ø 20 cm;
Ca. 1 832 St. Wurzelstubben...”
Beschreibung der Beschaffung
Ca. 30 000 m roden von Wurzelwerk, Sträuchern und kleinen Bäumen;
Ca. 11 080 m roden von Wurzelwerk von kleinen Bäumen Ø 20 cm;
Ca. 1 832 St. Wurzelstubben Ø 10-110 cm roden und Verwertung nach Wahl des AN zuführen;
Ca. 15 000 m Oberboden (durchwurzelt) abtragen, bis 100 m transportieren;
Ca. 15 000 m Oberboden sieben;
Ca. 12 750 m Oberboden bis 100 m transportieren; in Bodenrippe einbauen;
Ca. 2 250 m Siebgut abfahren.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 065-144058
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 18/N/0242/OB
Titel: HWSB Weißewarte 1. BA km 20,0 – 22,74, Stubben roden; Rodungen, Erdarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WFC Wald- und Forstmanagement GmbH
Postanschrift: Sprengerstraße 44i
Postort: Celle
Postleitzahl: 29223
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Celle🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 238415.26 💰
“Hinweis: Für jeglichen elektronischen Schriftverkehr bzw. Bewerberanfragen ist ausschließlich die E-Mail-Adresse...”
Hinweis: Für jeglichen elektronischen Schriftverkehr bzw. Bewerberanfragen ist ausschließlich die E-Mail-Adresse vergabestelle.nord@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de zu verwenden!
Ein Versand der Unterlagen per E-Mail ist nicht vorgesehen.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber bzw. Bieter über die Ablehnung ihrer Bewerbung bzw. über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und bei Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg mindestens 10 Kalendertage ansonsten mindestens 15 Kalendertage vergangen sind. Vor der Antragstellung muss der Bewerber/Bieter in der Regel den Vergaberechtsverstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern bzw. bei einem Vergabeverstoß, der auf Grund der Bekanntmachung erkennbar war, innerhalb der Bewerbungsfrist und bei Verstößen, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Frist für die Angebotsabgabe. Ein Nachprüfantrag ist zudem unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 132-299876 (2018-07-09)