Hygieneartikel und Spendersysteme

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygieneverbrauchsartikeln und Spendersystemen (Papierhandtuchrollenspender und Papierhandtuchrollen, Schaumseifenspender und Schaumseife sowie Toilettensitzdesinfektionsmittelspender und Toilettensitzdesinfektionsmittel).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-16 Auftragsbekanntmachung
2018-05-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Papierhandtücher
Referenznummer: AOK18008-990
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Lieferung von Hygieneverbrauchsartikeln und Spendersystemen (Papierhandtuchrollenspender und Papierhandtuchrollen, Schaumseifenspender und Schaumseife sowie Toilettensitzdesinfektionsmittelspender und Toilettensitzdesinfektionsmittel).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Papierhandtücher 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Seife 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Postfach 2960
Postleitzahl: 67617
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen 🌏
E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de 📧
Telefon: +49 6313637225 📞
Fax: +49 635140393833 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXYFQX 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXYFQX 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-17 📅
Datum des Beginns: 2018-07-15 📅
Datum des Endes: 2024-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 034-073602
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.1) der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung Ziffer III.1.1) der EU-Bekanntmachung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) der EU Bekanntmachung können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.1.3) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die in Ziffer III.2.2) unter Punkt 1) und 2) aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen; 2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10 000 EUR netto erreicht oder höher ist. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXYFQX.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Papierhandtuchrollenspender und Papierhandtuchrollen, Schaumseifenspender und Schaumseife sowie Toilettensitzdesinfektionsmittelspender und Toilettensitzdesinfektionsmittel.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lieferung an insgesamt 47 Standorte in Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Befähigung zur Berufsausübung.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Mindeststandards:
Angabe von drei Referenzen, die folgende Mindestkriterien erfüllen müssen:
Eine Referenz muss mindestens die Lieferung von 2 verschiedenen Spendersystemen mit einer Mindeststückzahl von insgesamt 150 Spendern enthalten. Die Anzahl von mindestens 150 Spendern kann sich auch auf alle 3 Spendersysteme verteilen. Die Erstbestückung mit diesen Spendern muss im Zeitraum 12/2014 bis 12/2016 erfolgt sein.
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Zwei Referenzen müssen jeweils mindestens die Lieferung von einem Spendersystem mit einer Mindeststückzahl von insgesamt 20 Spendern enthalten. Die Anzahl von mindestens 20 Spendern kann sich auch auf alle 3 Spendersysteme verteilen Die Erstbestückung mit diesen Spendern muss im Zeitraum 12/2014 bis 06/2017 erfolgt sein.
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In der Erklärung sind zu jeder Referenz folgende Angaben zu machen: Angaben zum Auftraggeber, Ansprechpartner, Telefonnummer, Menge Papierhandtuchspender, Menge Seifenspender, Menge Spender für Toilettensitzreiniger. Angaben zum Liefer- und Erbringungszeitpunkt (Datum der Erstbestückung, Lieferzeitraum der Verbrauchsmaterialien) und Kurzbeschreibung der gelieferten Verbrauchsmaterialien.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung ab einem Gesamtauftragswert von 20 000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10 000 EUR netto erreicht oder höher ist;
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2) Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.

Verfahren
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Das Ziel der längeren Nutzungsdauer (hier 6 Jahre) der Spendersysteme ist das Vermeiden von Reparaturarbeiten in den Waschräumen die aufgrund von Erfahrungswerten durch einen Wechsel der Spendersysteme notwendig werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Ort des Eröffnungstermins: Vergabestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, Kanalstr. 25, 1. OG Zimmer 109, Kaiserslautern.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDXYFQX 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.1) der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung Ziffer III.1.1) der EU-Bekanntmachung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) der EU Bekanntmachung können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.1.3) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die in Ziffer III.2.2) unter Punkt 1) und 2) aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen;
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2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10 000 EUR netto erreicht oder höher ist.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXYFQX.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
(1) gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."
Quelle: OJS 2018/S 034-073602 (2018-02-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 092-208668
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 034-073602
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Der unter II.1.7) und V.2.4) angegebene Wert 0.01 EUR ist ein symbolischer Wert, da der Auftraggeber gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in diesem Fall keine Angabe zum Auftragswert machen kann. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXYK4R

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Papierhandtuchrollenspender und Papierhandtuchrollen, Schaumseifenspender und Schaumseife sowie Toilettensitzdesinfektionsmittelspender und Toilettensitzdesinfektionsmittel
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lieferung an insgesamt 47 Standorte in Rheinland-Pfalz und im Saarland

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 70

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-15 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der unter II.1.7) und V.2.4) angegebene Wert 0.01 EUR ist ein symbolischer Wert, da der Auftraggeber gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in diesem Fall keine Angabe zum Auftragswert machen kann.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXYK4R
Quelle: OJS 2018/S 092-208668 (2018-05-15)