Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung des Bieters:
— dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 123 GWB aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
— dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben und Steuern sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig ist, erfüllt hat,
— dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
— dass er ordnungsgemäß in das Handelregister oder ein vergleichbares Register eingetragen ist oder, dass eine Eintragung in das Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
— dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister gegen den Bieter vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht, insbesondere dass er die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns erfüllt und die Voraussetzungen von § 19 Mindestlohngesetz nicht vorliegen, d. h. er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist,
— dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt
— dass Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht in den letzten 2 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind.
Erklärung zu Klärungsbedarf und Änderungen
Der Bieter das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt weiter folgendes:
— sollte der Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf zur Eignung des Bieters äußern oder Nachweise wünschen (z. B. die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers), so wird der Bieter unverzüglich die gewünschten weiteren Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen,
— sollten sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe) Änderungen an den vom Bieter vorstehend erklärten Sachverhalten ergeben, wird der Bieter den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben.