Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: IC-ICP Massenspektrometer mit Tisch und Kühlmobil
Nationale Registrierungsnummer: 123-02.05-20.0067-18-II-G
Postanschrift: Bundesallee 50
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38116
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 123, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn”
E-Mail: olga.leinweber@ble.de📧
Fax: +49 2286845-3379 📠
Region: Braunschweig🏙️
URL: http://www.bvl.bund.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.ble.de/zv🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IC-ICP Massenspektrometer mit Tisch und Kühlmobil
123-02.05-20.0067-18-II-G
Produkte/Dienstleistungen: Erkennungsgeräte📦
Kurze Beschreibung: IC-ICP Massenspektrometer mit Tisch und Kühlmobil
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Diedersdorfer Weg 1
12277 Berlin”
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung
a) eines Triple-Quad-ICP-Massenspektrometers (Triple-Quad-ICP-MS);
b) einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist die Lieferung und betriebsbereite Aufstellung
a) eines Triple-Quad-ICP-Massenspektrometers (Triple-Quad-ICP-MS);
b) einer Ionenchromatographie-Anlage (IC-Anlage);
c) eines Tisches für das Triple-Quad-ICP-MS und die IC-Anlage sowie zur Aufnahme der Vorpumpe des Massenspektrometers, von Verbrauchsmaterialien und Zubehör sowie;
d) eines Kühlmobils zum Betrieb des Triple-Quad-ICP-MS, inkl. Installation der notwendigen Steuerungs- und Auswertungssoftware für das Triple-Quad-ICP-MS und die IC-Anlage. Zudem ist unmittelbar nach der betriebsbereiten Aufstellung des Gesamtsystems (a. bis d.), inkl. Installation der notwendigen Steuerungs- und Auswertungssoftware, eine fachkundige Einweisung in die unter a. und b. genannten Geräte durch geeignetes deutschsprachiges Personal beim Auftraggeber vor Ort durchzuführen. Weiterhin ist eine dreitägige Schulung am Gesamtsystem für mind. 3 Mitarbeiter/innen im Applikationslabor des Auftraggebers durch geeignetes deutschsprachiges Personal durchzuführen. Darüber hinaus sind vier Wartungen an den unter a., b. und d. genannten Geräten durchzuführen und eine deutsch- oder englischsprachige Bedienungsanleitung je Gerät (a., b. und d.) auszuhändigen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 118-267794
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Thermo Fisher Scientific GmbH
Postort: Dreieich
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Offenbach, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Die Angaben unter II1.7) und V.2.4) erfolgen aus rein technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder.”
Die Angaben unter II1.7) und V.2.4) erfolgen aus rein technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im AMtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 190-429435 (2018-10-01)