Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IC Mod. – Beschaffung von Waschtisch- / Spiegelablagen WC
18EF135417
Produkte/Dienstleistungen: Sanitäreinrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Reset / Facelift IC1 – Herstellung und Lieferung von Waschtisch- / Spiegelablagen WC”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sanitäreinrichtungen📦
Ort der Leistung: Neumünster, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von Waschtisch- / Spiegelablagen WC
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-26
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-09-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 172-391342 (2018-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5 – 11
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IC Mod. – Beschaffung von Waschtisch-/Spiegelablagen WC
18EF135417
Kurze Beschreibung:
“Reset/Facelift IC1 – Herstellung und Lieferung von Waschtisch-/Spiegelablagen WC” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung von Waschtisch-/Spiegelablagen WC
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 172-391342
Auftragsvergabe
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Titel: IC Mod. – Beschaffung von Waschtisch-/Spiegelablagen WC
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-30 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Volante Verkleidungssysteme GmbH
Postort: Windischeschenbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Neustadt a. d. Waldnaab🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 389 465 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 232-531211 (2018-11-30)