Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Fahrzeuginstandhaltung GmbH (Bukr 49)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Schmidtler, Laura
Telefon: +49 89130884343📞
E-Mail: laura.schmidtler@deutschebahn.com📧
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ICE 1 Mod – Beschaffung neuer WC-Fußbodenwannen
18EF133597
Produkte/Dienstleistungen: Sanitäreinrichtungen📦
Kurze Beschreibung: Beschaffung von WC-Fußbodenwannen für die Modernisierung des ICE 1.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sanitäreinrichtungen📦
Ort der Leistung: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: ICE 1 Mod – Beschaffung neuer WC-Fußbodenwannen
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 100-229504
Auftragsvergabe
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Titel: ICE 1 Mod – Beschaffung neuer WC-Fußbodenwannen
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-19 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ICE 1 Mod – Beschaffung neuer WC-Fußbodenwannen
Postort: Minden
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Minden-Lübbecke🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 394337.76 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 181-410878 (2018-09-19)