Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Gefordert werden mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren zu mit der Bauleitung baufachlich vergleichbaren Leistungen, die die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der Leistung bestätigen. Mindestens eine der Referenzen sollte 650 TEUR umfassen. Sollte hinsichtlich der Anforderung einer Referenz über einen ausgeführten Auftragswert dieser 650 TEUR aus den letzten 5 Jahren nicht vorliegen, können Sie ersatzweise auch 2 Referenzen mit jeweils 400 TEUR aus diesem Zeitraum vorlegen. Maßgeblich für die Berechnung des 5-Jahres Zeitraumes ist der Submissionstermin dieser Ausschreibung und der Zeitraum der Ausführung der Leistung, die durch eine Referenz belegt wird.
Die Referenzen sollen die folgenden Kriterien umfassen:
— Benennung der Ansprechpartner,
— Art der ausgeführten Leistung,
— Auftragssumme,
— Ausführungszeitraum,
— Stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten Mengen,
— Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer,
— Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettsanierung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung,
— Angabe zur Art der Ausführung (Neubau, Umbau, Denkmal),
— Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer),
— ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden,
— Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Preisblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.