Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert seit 2008 gezielt Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern, sowie in Transformationsstaaten. Sie stellt explizit Klimaschutz, Anpassung an die Folgen des Klimawandels und den Schutz der biologischen Vielfalt in den Vordergrund. Damit gehen positive Nebeneffekte einher, insbesondere die Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Partnerländern. Die hier ausgeschriebenen Einzelprojektevaluierungen umfassen einen Stichprobenumfang von bis zu 235 Projekte. Diese bis zu 235 Projekte setzen sich aus 4 Projektgruppen zusammen: Projekte der GIZ, Verbundprojekte, Projekte anderer Durchführer, und Projekte von UNDP und UNEP.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: Z I 3 - Vst. 1067/2018
Kurze Beschreibung:
Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert seit 2008 gezielt Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern, sowie in Transformationsstaaten. Sie stellt explizit Klimaschutz, Anpassung an die Folgen des Klimawandels und den Schutz der biologischen Vielfalt in den Vordergrund. Damit gehen positive Nebeneffekte einher, insbesondere die Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Partnerländern. Die hier ausgeschriebenen Einzelprojektevaluierungen umfassen einen Stichprobenumfang von bis zu 235 Projekte. Diese bis zu 235 Projekte setzen sich aus 4 Projektgruppen zusammen: Projekte der GIZ, Verbundprojekte, Projekte anderer Durchführer, und Projekte von UNDP und UNEP.
Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit finanziert seit 2008 gezielt Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern, sowie in Transformationsstaaten. Sie stellt explizit Klimaschutz, Anpassung an die Folgen des Klimawandels und den Schutz der biologischen Vielfalt in den Vordergrund. Damit gehen positive Nebeneffekte einher, insbesondere die Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Partnerländern. Die hier ausgeschriebenen Einzelprojektevaluierungen umfassen einen Stichprobenumfang von bis zu 235 Projekte. Diese bis zu 235 Projekte setzen sich aus 4 Projektgruppen zusammen: Projekte der GIZ, Verbundprojekte, Projekte anderer Durchführer, und Projekte von UNDP und UNEP.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt
Zu Nr. II.2.7) dieser Bekanntmachung: Die Leistung ist im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlags (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 30.4.2021 zu erbringen. Die Vertragslaufzeit kann durch die AG einmal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Projektevaluierungen umfassen Evaluierungsaktivitäten im Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 30.4.2021 und die bis Ende 2019 abgeschlossenen Projekte, die nicht bereits in der 2010-13 Evaluierung berücksichtigt wurden. Es wird von einer Anzahl von bis zu 235 Projekte ausgegangen. Die Anzahl der Projekte kann sich – v.a. in den späteren Jahren – noch durch z.B. Verlängerungen bestehender Projekte ändern. Aus Gründen der Kosteneffizienz wird für die Anzahl der GIZ-Projekte aus dem 2. IKI Evaluierungszyklus eine Stichprobe von bis zu 73 Projekten gezogen. Die Ziehung findet zeitnah zur Auftragsvergabe nach Zuschlagserteilung statt. Sogenannte ‚Verbundprojekte‘ sind 9 Projekte, die aus jeweils 2 Projektmodulen bestehen und durch unterschiedliche Organisationen (GIZ, KfW, UN-Organisationen) in enger Koordination durchgeführt werden. Aufgrund der geringen Anzahl findet für diese Gruppe eine Vollerhebung statt, d.h. alle 18 Projektmodule sollen evaluiert werden. Ebenfalls aufgrund der geringen Anzahl an UNDP- und UNEP-Projekten erfolgt für diese Gruppe eine Vollerhebung. Da die Projekte der Gruppe „Andere“ von ca. 100 verschiedenen Organisationen durchgeführt werden, findet für diese Gruppe ebenfalls eine Vollerhebung statt. Es müssen nicht alle bis Ende 2019 evaluierbaren Projekte bis Ende 2019 evaluiert sein, ein Teil davon kann bis zum Ende der Vertragslaufzeit 2021 evaluiert werden, jedoch müssen alle evaluierbaren Projekte bis zum Ende der Vertragslaufzeit evaluiert sein. Projektevaluierungen sind Evaluierungen einzelner IKI Projekte. Sie untersuchen die Relevanz von IKI Projektzielen, die Effektivität und Effizienz mit der diese Ziele erreicht wurden, und bewerten die Qualität der Projektplanung und -steuerung. Zudem schätzen sie die Bedingungen dafür ein, dass evaluierte IKI Projekte in Zukunft einen nachhaltigen und koordinierten Beitrag zur Erreichung von IKI Programmzielen leisten. Projektevaluierungen stellen einen zentralen Bestandteil des IKI Evaluierungssystems dar. Sie legen die Grundlage für Berichtslegung und Lernen in der IKI. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden Projektevaluierungen nach standardisierten Verfahren und Kriterien durchgeführt. Um die Zuverlässigkeit von Ergebnissen zu garantieren, werden sie nach international anerkannten Qualitätsstandards durchgeführt. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass weiterführende Effekte (Wirkungen, Nachhaltigkeit) auf Basis belegbarer Annahmen bewertet werden. Die Vergleichbarkeit der Projektevaluierungen ist Voraussetzung für die Durchführbarkeit der darauf basierenden Clusterauswertungen und Wirkungsevaluierungen.
Die Projektevaluierungen umfassen Evaluierungsaktivitäten im Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 30.4.2021 und die bis Ende 2019 abgeschlossenen Projekte, die nicht bereits in der 2010-13 Evaluierung berücksichtigt wurden. Es wird von einer Anzahl von bis zu 235 Projekte ausgegangen. Die Anzahl der Projekte kann sich – v.a. in den späteren Jahren – noch durch z.B. Verlängerungen bestehender Projekte ändern. Aus Gründen der Kosteneffizienz wird für die Anzahl der GIZ-Projekte aus dem 2. IKI Evaluierungszyklus eine Stichprobe von bis zu 73 Projekten gezogen. Die Ziehung findet zeitnah zur Auftragsvergabe nach Zuschlagserteilung statt. Sogenannte ‚Verbundprojekte‘ sind 9 Projekte, die aus jeweils 2 Projektmodulen bestehen und durch unterschiedliche Organisationen (GIZ, KfW, UN-Organisationen) in enger Koordination durchgeführt werden. Aufgrund der geringen Anzahl findet für diese Gruppe eine Vollerhebung statt, d.h. alle 18 Projektmodule sollen evaluiert werden. Ebenfalls aufgrund der geringen Anzahl an UNDP- und UNEP-Projekten erfolgt für diese Gruppe eine Vollerhebung. Da die Projekte der Gruppe „Andere“ von ca. 100 verschiedenen Organisationen durchgeführt werden, findet für diese Gruppe ebenfalls eine Vollerhebung statt. Es müssen nicht alle bis Ende 2019 evaluierbaren Projekte bis Ende 2019 evaluiert sein, ein Teil davon kann bis zum Ende der Vertragslaufzeit 2021 evaluiert werden, jedoch müssen alle evaluierbaren Projekte bis zum Ende der Vertragslaufzeit evaluiert sein. Projektevaluierungen sind Evaluierungen einzelner IKI Projekte. Sie untersuchen die Relevanz von IKI Projektzielen, die Effektivität und Effizienz mit der diese Ziele erreicht wurden, und bewerten die Qualität der Projektplanung und -steuerung. Zudem schätzen sie die Bedingungen dafür ein, dass evaluierte IKI Projekte in Zukunft einen nachhaltigen und koordinierten Beitrag zur Erreichung von IKI Programmzielen leisten. Projektevaluierungen stellen einen zentralen Bestandteil des IKI Evaluierungssystems dar. Sie legen die Grundlage für Berichtslegung und Lernen in der IKI. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden Projektevaluierungen nach standardisierten Verfahren und Kriterien durchgeführt. Um die Zuverlässigkeit von Ergebnissen zu garantieren, werden sie nach international anerkannten Qualitätsstandards durchgeführt. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass weiterführende Effekte (Wirkungen, Nachhaltigkeit) auf Basis belegbarer Annahmen bewertet werden. Die Vergleichbarkeit der Projektevaluierungen ist Voraussetzung für die Durchführbarkeit der darauf basierenden Clusterauswertungen und Wirkungsevaluierungen.
Zusätzliche Informationen:
Zu Nr. II.2.7) dieser Bekanntmachung: Die Leistung ist im Zeitraum vom Zeitpunkt des Zuschlags (Zugang des Zuschlagsschreibens) bis zum 30.4.2021 zu erbringen. Die Vertragslaufzeit kann durch die AG einmal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
— Formular 3.7 Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen,
— Formular 3.8 Eigenerklärung zur Selbstreinigung (falls zutreffend),
— Formular 3.9 Eigenerklärung zu Registerangaben,
— Formular 3.12 Eigenerklärung zum Umsatz (1 Mio. Euro netto Mindestumsatz pro Jahr),
— Formular 3.15 Eigenerklärung zum Personal,
— Formular 3.17 Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft (falls zutreffend),
— Formular 3.18 Eigenerklärung zu Drittunternehmen (falls zutreffend),
— Nachweise der Erfahrungen und Kenntnisse gem. Vordruck 3.3 Überblick Eignungskriterien, Nr. 3.1 bis 3.3.3 (Mindestanforderungen sind unter Nr. VI.3) dieser Bekanntmachung aufgeführt).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach folgenden Kriterien ermittelt:
1) Preis zu 30 % und
2) Qualität zu 70 %.
Die o.g. Zuschlagskriterien werden entsprechend der beiliegenden Erläuterung zur Wertung/Wertungsmatrix (Vordruck 3.4 der Vergabeunterlagen) ausgewertet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat Z I 3 – Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Weitere Angaben zu Nr. III.1.4.) dieser Bekanntmachung
— Bieter muss von internationalen Gebern finanzierten Projekten der Klima/Umwelt- und/oder internationalen Zusammenarbeit gearbeitet haben,
— insgesamt müssen mind. 50 Projektevaluierungen, Studien oder Monitoring-Missionen durchgeführt und/oder mindestens 800 Arbeitstage implementiert worden sein.
Persönliche Qualifikationen:
Teamleiter
— Mind. 10-jährige Erfahrung mit der Konzeption, Durchführung, Steuerung und Qualitätssicherung von Projektevaluierungen in Entwicklungs-, Transformations- und Schwellenländern
— Ein mit einem Master (oder vergleichbar) abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in einem für diese Ausschreibung relevanten Bereich (z.B. Evaluierung, Wirtschaftswissenschaften)
LZE (Langzeitexperten)
— Mind. 5-jährige Berufserfahrung in der internationalen Zusammenarbeit
— Mind. 3-jährige Erfahrung mit der Konzeption, Durchführung, Steuerung und Qualitätssicherung von Projektevaluierungen in Entwicklungs-, Transformations- und Schwellenländern
2) Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
2) Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
3) Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern der AG unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
4) Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 62 Absatz 1 VgV).
5) Es gilt deutsches Recht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 189-428196 (2018-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Den Zuschlag hat die unter „Auftragsvergabe“ genannte Firma erhalten. Die Angabe des Auftragswertes i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Den Zuschlag hat die unter „Auftragsvergabe“ genannte Firma erhalten. Die Angabe des Auftragswertes i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Projektevaluierungen umfassen Evaluierungsaktivitäten im Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 30.4.2021 und die bis Ende 2019 abgeschlossenen Projekte, die nicht bereits in der 2010-13 Evaluierung berücksichtigt wurden. Es wird von einer Anzahl von bis zu 235 Projekte ausgegangen. Die Anzahl der Projekte kann sich – v. a. in den späteren Jahren – noch durch z. B. Verlängerungen bestehender Projekte ändern. Aus Gründen der Kosteneffizienz wird für die Anzahl der GIZ-Projekte aus dem 2. IKI Evaluierungszyklus eine Stichprobe von bis zu 73 Projekten gezogen. Die Ziehung findet zeitnah zur Auftragsvergabe nach Zuschlagserteilung statt. Sogenannte ‚Verbundprojekte‘ sind 9 Projekte, die aus jeweils 2 Projektmodulen bestehen und durch unterschiedliche Organisationen (GIZ, KfW, UN-Organisationen) in enger Koordination durchgeführt werden. Aufgrund der geringen Anzahl findet für diese Gruppe eine Vollerhebung statt, d.h. alle 18 Projektmodule sollen evaluiert werden. Ebenfalls aufgrund der geringen Anzahl an UNDP- und UNEP-Projekten erfolgt für diese Gruppe eine Vollerhebung. Da die Projekte der Gruppe „Andere“ von ca. 100 verschiedenen Organisationen durchgeführt werden, findet für diese Gruppe ebenfalls eine Vollerhebung statt. Es müssen nicht alle bis Ende 2019 evaluierbaren Projekte bis Ende 2019 evaluiert sein, ein Teil davon kann bis zum Ende der Vertragslaufzeit 2021 evaluiert werden, jedoch müssen alle evaluierbaren Projekte bis zum Ende der Vertragslaufzeit evaluiert sein. Projektevaluierungen sind Evaluierungen einzelner IKI Projekte. Sie untersuchen die Relevanz von IKI Projektzielen, die Effektivität und Effizienz mit der diese Ziele erreicht wurden, und bewerten die Qualität der Projektplanung und -steuerung. Zudem schätzen sie die Bedingungen dafür ein, dass evaluierte IKI Projekte in Zukunft einen nachhaltigen und koordinierten Beitrag zur Erreichung von IKI Programmzielen leisten. Projektevaluierungen stellen einen zentralen Bestandteil des IKI Evaluierungssystems dar. Sie legen die Grundlage für Berichtslegung und Lernen in der IKI. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden Projektevaluierungen nach standardisierten Verfahren und Kriterien durchgeführt. Um die Zuverlässigkeit von Ergebnissen zu garantieren, werden sie nach international anerkannten Qualitätsstandards durchgeführt. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass weiterführende Effekte (Wirkungen, Nachhaltigkeit) auf Basis belegbarer Annahmen bewertet werden. Die Vergleichbarkeit der Projektevaluierungen ist Voraussetzung für die Durchführbarkeit der darauf basierenden Clusterauswertungen und Wirkungsevaluierungen.
Die Projektevaluierungen umfassen Evaluierungsaktivitäten im Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 30.4.2021 und die bis Ende 2019 abgeschlossenen Projekte, die nicht bereits in der 2010-13 Evaluierung berücksichtigt wurden. Es wird von einer Anzahl von bis zu 235 Projekte ausgegangen. Die Anzahl der Projekte kann sich – v. a. in den späteren Jahren – noch durch z. B. Verlängerungen bestehender Projekte ändern. Aus Gründen der Kosteneffizienz wird für die Anzahl der GIZ-Projekte aus dem 2. IKI Evaluierungszyklus eine Stichprobe von bis zu 73 Projekten gezogen. Die Ziehung findet zeitnah zur Auftragsvergabe nach Zuschlagserteilung statt. Sogenannte ‚Verbundprojekte‘ sind 9 Projekte, die aus jeweils 2 Projektmodulen bestehen und durch unterschiedliche Organisationen (GIZ, KfW, UN-Organisationen) in enger Koordination durchgeführt werden. Aufgrund der geringen Anzahl findet für diese Gruppe eine Vollerhebung statt, d.h. alle 18 Projektmodule sollen evaluiert werden. Ebenfalls aufgrund der geringen Anzahl an UNDP- und UNEP-Projekten erfolgt für diese Gruppe eine Vollerhebung. Da die Projekte der Gruppe „Andere“ von ca. 100 verschiedenen Organisationen durchgeführt werden, findet für diese Gruppe ebenfalls eine Vollerhebung statt. Es müssen nicht alle bis Ende 2019 evaluierbaren Projekte bis Ende 2019 evaluiert sein, ein Teil davon kann bis zum Ende der Vertragslaufzeit 2021 evaluiert werden, jedoch müssen alle evaluierbaren Projekte bis zum Ende der Vertragslaufzeit evaluiert sein. Projektevaluierungen sind Evaluierungen einzelner IKI Projekte. Sie untersuchen die Relevanz von IKI Projektzielen, die Effektivität und Effizienz mit der diese Ziele erreicht wurden, und bewerten die Qualität der Projektplanung und -steuerung. Zudem schätzen sie die Bedingungen dafür ein, dass evaluierte IKI Projekte in Zukunft einen nachhaltigen und koordinierten Beitrag zur Erreichung von IKI Programmzielen leisten. Projektevaluierungen stellen einen zentralen Bestandteil des IKI Evaluierungssystems dar. Sie legen die Grundlage für Berichtslegung und Lernen in der IKI. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden Projektevaluierungen nach standardisierten Verfahren und Kriterien durchgeführt. Um die Zuverlässigkeit von Ergebnissen zu garantieren, werden sie nach international anerkannten Qualitätsstandards durchgeführt. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass weiterführende Effekte (Wirkungen, Nachhaltigkeit) auf Basis belegbarer Annahmen bewertet werden. Die Vergleichbarkeit der Projektevaluierungen ist Voraussetzung für die Durchführbarkeit der darauf basierenden Clusterauswertungen und Wirkungsevaluierungen.
Zusätzliche Informationen:
Den Zuschlag hat die unter „Auftragsvergabe“ genannte Firma erhalten. Die Angabe des Auftragswertes i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Den Zuschlag hat die unter „Auftragsvergabe“ genannte Firma erhalten. Die Angabe des Auftragswertes i. H. v. 0,01 EUR erfolgt aus rein technischen Gründen und gibt nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder. Es handelt sich hierbei um sensible Daten.
Verfahren
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens: Zuschlagskriterien:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-01 📅
Name: Adelphi consult GmbH – GOPA mbH (ARGE)
Postanschrift: Alt-Moabit 91
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat Z I 3 - Zentrale Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.