Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption und Realisierung einer neuen indexbasierten Recherche für die DIP-Daten wie sie zum Beispiel mit Solr oder ElasticSearch realisiert werden kann (Facettensuche). Ziel ist die Ablösung der vorhandenen Datenbank-Rechercheanwendung. Die DIP-Daten stehen in einer MySQL-Datenbank zur Verfügung; Datenbank und Datenerfassung sind nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Indexbasierte Facettensuche für Parlamentsmaterialien
ZT6-1133-2017-335-17-IT4
Produkte/Dienstleistungen: Programmierung von System- und Anwendersoftware📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption und Realisierung einer neuen indexbasierten Recherche für die DIP-Daten wie sie zum Beispiel mit Solr oder...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption und Realisierung einer neuen indexbasierten Recherche für die DIP-Daten wie sie zum Beispiel mit Solr oder ElasticSearch realisiert werden kann (Facettensuche). Ziel ist die Ablösung der vorhandenen Datenbank-Rechercheanwendung. Die DIP-Daten stehen in einer MySQL-Datenbank zur Verfügung; Datenbank und Datenerfassung sind nicht Gegenstand der Ausschreibung.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption und Realisierung einer neuen indexbasierten Recherche für die DIP-Daten wie sie zum Beispiel mit Solr oder...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption und Realisierung einer neuen indexbasierten Recherche für die DIP-Daten wie sie zum Beispiel mit Solr oder ElasticSearch realisiert werden kann (Facettensuche). Ziel ist die Ablösung der vorhandenen Datenbank-Rechercheanwendung. Die DIP-Daten stehen in einer MySQL-Datenbank zur Verfügung; Datenbank und Datenerfassung sind nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Zur Umsetzung des Auftrages sind Dienstleistungen von Mitarbeitern mit drei verschiedenen Qualifikations- und Erfahrungsschwerpunkten zu erbringen: Indexerstellung (Konzeption und Realisierung), Web-Entwicklung (Konzeption und Umsetzung der Facettensuche) sowie Projektleitung. Mindesterfahrungen in professioneller Software-Entwicklung (2 Jahre) und sehr gute Deutschkenntnisse sowie analytische, methodische und konzeptionelle Fähigkeiten werden in jedem Fall vorausgesetzt, Erfahrungen mit Agiler Software-Entwicklung, Prototyping, Software-Qualitätssicherung und IT-Sicherheitsanforderungen sind ebenfalls notwendig.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 290
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Für die Leistung sind ab Zuschlagserteilung ca. 290 Personentage in Absprache mit der AG zu erbringen. Näheres siehe Vergabeunterlagen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Ziffer 11 der Aufforderung zur Angebotsabgabe
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-02
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-04
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“— Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich...”
— Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf
Der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
— Für die elektronische Angebotsabgabe muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform des Bundes registrieren. Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein,
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt,
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden,
— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 150-344562 (2018-08-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 174 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption und Realisierung einer neuen indexbasierten Recherche für die DIP-Daten wie sie zum Beispiel mit Solr oder...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Konzeption und Realisierung einer neuen indexbasierten Recherche für die DIP-Daten wie sie zum Beispiel mit Solr oder ElasticSearch realisiert werden kann (Facettensuche). Ziel ist die Ablösung der vorhandenen Datenbank-Rechercheanwendung. Die DIP-Daten stehen in einer MySQL-Datenbank zur Verfügung; Datenbank und Datenerfassung sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Zur Umsetzung des Auftrages sind Dienstleistungen von Mitarbeitern mit drei verschiedenen Qualifikations- und Erfahrungsschwerpunkten zu erbringen: Indexerstellung (Konzeption und Realisierung), Web-Entwicklung (Konzeption und Umsetzung der Facettensuche) sowie Projektleitung. Mindesterfahrungen in professioneller Software-Entwicklung (2 Jahre) und sehr gute Deutschkenntnisse sowie analytische, methodische und konzeptionelle Fähigkeiten werden in jedem Fall vorausgesetzt, Erfahrungen mit Agiler Software-Entwicklung, Prototyping, Software-Qualitätssicherung und IT-Sicherheitsanforderungen sind ebenfalls notwendig.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 150-344562
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Indexbasierte Facettensuche für Parlamentsmaterialien
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Outermedia
Postanschrift: Ostseestr. 107
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10409
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30/44350920📞
E-Mail: sol@outermedia.de📧
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 174 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 027-060604 (2019-02-05)