Das Informationspaket zur Hochwasservorsorge inkl. Starkregenmodul (Infopaket) liefert planungsrelevante flächenbezogene und gewässerbezogene Daten für eine landesweite dezentrale Hochwasservorsorge. Die Methoden der Dateninterpretation und die spezifischen Maßnahmenmöglichkeiten wurden gemeinsam mit den Nutzergruppen entwickelt. Die Daten sollen bei der Bauleitplanung, der Landschaftsplanung, der forstlichen Planung, der Landentwicklung, der Straßenplanung und in besonders spezialisierter Form von wasserwirtschaftlichen Planungsbeiträgen bei der Bodenordnung genutzt werden. Das Infopaket liefert aktuelle und gebietsspezifische Datenauswertungen einschließlich Karten und Bewertungen sowie Hinweise zum Wasserrückhalt auf der Fläche, in der Aue und im Gewässer. Aus aktuellem Anlass erfolgt auch eine Gefährdungsbeurteilung bzgl. Starkregen für Städte und Gemeinden (Starkregenmodul). Die Leistung ist in die (3) Lose aufgeteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltmanagement
Referenznummer: LfU_13_21/2018
Kurze Beschreibung:
Das Informationspaket zur Hochwasservorsorge inkl. Starkregenmodul (Infopaket) liefert planungsrelevante flächenbezogene und gewässerbezogene Daten für eine landesweite dezentrale Hochwasservorsorge. Die Methoden der Dateninterpretation und die spezifischen Maßnahmenmöglichkeiten wurden gemeinsam mit den Nutzergruppen entwickelt. Die Daten sollen bei der Bauleitplanung, der Landschaftsplanung, der forstlichen Planung, der Landentwicklung, der Straßenplanung und in besonders spezialisierter Form von wasserwirtschaftlichen Planungsbeiträgen bei der Bodenordnung genutzt werden. Das Infopaket liefert aktuelle und gebietsspezifische Datenauswertungen einschließlich Karten und Bewertungen sowie Hinweise zum Wasserrückhalt auf der Fläche, in der Aue und im Gewässer. Aus aktuellem Anlass erfolgt auch eine Gefährdungsbeurteilung bzgl. Starkregen für Städte und Gemeinden (Starkregenmodul).
Die Leistung ist in die (3) Lose aufgeteilt.
Das Informationspaket zur Hochwasservorsorge inkl. Starkregenmodul (Infopaket) liefert planungsrelevante flächenbezogene und gewässerbezogene Daten für eine landesweite dezentrale Hochwasservorsorge. Die Methoden der Dateninterpretation und die spezifischen Maßnahmenmöglichkeiten wurden gemeinsam mit den Nutzergruppen entwickelt. Die Daten sollen bei der Bauleitplanung, der Landschaftsplanung, der forstlichen Planung, der Landentwicklung, der Straßenplanung und in besonders spezialisierter Form von wasserwirtschaftlichen Planungsbeiträgen bei der Bodenordnung genutzt werden. Das Infopaket liefert aktuelle und gebietsspezifische Datenauswertungen einschließlich Karten und Bewertungen sowie Hinweise zum Wasserrückhalt auf der Fläche, in der Aue und im Gewässer. Aus aktuellem Anlass erfolgt auch eine Gefährdungsbeurteilung bzgl. Starkregen für Städte und Gemeinden (Starkregenmodul).
Die Leistung ist in die (3) Lose aufgeteilt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltmanagement📦
Zusätzlicher CPV-Code: Umweltmanagement📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle und evtl. unter Anwesenheit von Mitarbeitern der Fachabteilung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Informationspaket zur Hochwasservorsorge inkl. Starkregenmodul (Infopaket) liefert planungsrelevante flächenbezogene und gewässerbezogene Daten für eine landesweite dezentrale Hochwasservorsorge. Die Methoden der Dateninterpretation und die spezifischen Maßnahmenmöglichkeiten wurden gemeinsam mit den Nutzergruppen entwickelt. Die Daten sollen bei der Bauleitplanung, der Landschaftsplanung, der forstlichen Planung, der Landentwicklung, der Straßenplanung und in besonders spezialisierter Form von wasserwirtschaftlichen Planungsbeiträgen bei der Bodenordnung genutzt werden. Das Infopaket liefert aktuelle und gebietsspezifische Datenauswertungen einschließlich Karten und Bewertungen sowie Hinweise zum Wasserrückhalt auf der Fläche, in der Aue und im Gewässer. Aus aktuellem Anlass erfolgt auch eine Gefährdungsbeurteilung bzgl. Starkregen für Städte und Gemeinden (Starkregenmodul).
Das Informationspaket zur Hochwasservorsorge inkl. Starkregenmodul (Infopaket) liefert planungsrelevante flächenbezogene und gewässerbezogene Daten für eine landesweite dezentrale Hochwasservorsorge. Die Methoden der Dateninterpretation und die spezifischen Maßnahmenmöglichkeiten wurden gemeinsam mit den Nutzergruppen entwickelt. Die Daten sollen bei der Bauleitplanung, der Landschaftsplanung, der forstlichen Planung, der Landentwicklung, der Straßenplanung und in besonders spezialisierter Form von wasserwirtschaftlichen Planungsbeiträgen bei der Bodenordnung genutzt werden. Das Infopaket liefert aktuelle und gebietsspezifische Datenauswertungen einschließlich Karten und Bewertungen sowie Hinweise zum Wasserrückhalt auf der Fläche, in der Aue und im Gewässer. Aus aktuellem Anlass erfolgt auch eine Gefährdungsbeurteilung bzgl. Starkregen für Städte und Gemeinden (Starkregenmodul).
Die Leistung ist in die (3) Lose aufgeteilt.
Bezeichnung des Loses: Informationspaket für Hochwasserrückhalt für Kommunen „RLP-Nord“
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
Seit dem Jahr 2007 liefert das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Planungsträgern auf Anfrage das „Informationspaket zur Hochwasservorsorge“. Das hier zu beauftragende Infopaket besteht aus einem Bericht und 5 Karten wie folgt: Karte 1: Gewässer Bestand, Karte 2: Gewässer Maßnahmen, Karte 3: Fläche Bestand, Karte 4: Fläche Maßnahmen, Karte 5: Starkregenmodul.
Seit dem Jahr 2007 liefert das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Planungsträgern auf Anfrage das „Informationspaket zur Hochwasservorsorge“. Das hier zu beauftragende Infopaket besteht aus einem Bericht und 5 Karten wie folgt: Karte 1: Gewässer Bestand, Karte 2: Gewässer Maßnahmen, Karte 3: Fläche Bestand, Karte 4: Fläche Maßnahmen, Karte 5: Starkregenmodul.
Es wird jeweils für das Gebiet einer Kommune erarbeitet. Diese gebietsspezifischen Informationen können bei allen gewässer- und flächenbezogenen Planungen und Entscheidungen der Bauleitplanung, der Landschaftsplanung, der Regionalplanung, der Land- und Forstwirtschaft, der Landentwicklung sowie der Infrastrukturplanung hochwasser-bewusst genutzt werden.
Es wird jeweils für das Gebiet einer Kommune erarbeitet. Diese gebietsspezifischen Informationen können bei allen gewässer- und flächenbezogenen Planungen und Entscheidungen der Bauleitplanung, der Landschaftsplanung, der Regionalplanung, der Land- und Forstwirtschaft, der Landentwicklung sowie der Infrastrukturplanung hochwasser-bewusst genutzt werden.
Die Methodik erlaubt es, anhand vorhandener Daten
— Flächen auszuweisen, auf denen besonders schnell Oberflächenabfluss entsteht, oder die gut zur Retention genutzt werden können,
— für den Hochwasserrückhalt wichtige Gewässerabschnitte und Auenbereiche auszuweisen.
Auf dieser Basis werden Maßnahmenvorschläge für Flächen sowie Gewässer- und Auen abgeleitet. Die Maßnahmen sind im Wesentlichen auf drei Ziele ausgerichtet:
— Hochwasserrückhalt auf abfluss-sensiblen, landwirtschaftlich genutzten Flächen
— Hochwasserrückhalt entlang von Gewässern und in den Auen
— Hochwasserrückhalt durch Gewässerentwicklung
In den vergangenen Jahren häufen sich zunehmend plötzlich auftretende extreme Hochwasserereignisse, die durch örtlich begrenzte, plötzlich auftretende Starkregen-ereignisse (Konvektionsniederschläge) verursacht werden und mit den üblichen Methoden der Wetter- und Hochwasservorhersage nicht vorausgesagt werden können. Unabhängig von den Wetterbedingungen kann jedoch über eine Landschaftsanalyse auf Basis von Daten des Informationspaketes zum Hochwasserrückhalt die grundsätzliche Gefährdung von Ortschaften aufgrund Ihrer topographischen Lage und des Charakters ihres Einzugsgebietes in vier Gefährdungsklassen eingeschätzt werden. Hierauf basierend wurde im Jahr 2015 ein spezielles „Starkregenmodul“ entwickelt, mit dem die Wege des bei Starkregen in der Landschaft „wild“ abfließen-den Wassers aufgezeigt werden. Auf Basis der verfügbaren Daten werden die jeweiligen Einzugsgebiete der im Bearbeitungsgebiet gelegenen Orte bezüglich der Gefährdungspotenziale der Ortslagen durch „wild abfließendes Wasser“ oder aus Gewässern „ausuferndes Wasser“ analysiert. Anhand bestimmter Kriterien wird ermittelt, ob eine Gefährdung, sortiert nach drei Gefährdungsstufen, aufgrund der Lage des Ortes und der Struktur seines Einzugsgebietes zu erwarten ist. Daraus können bei den Gebietskörperschaften generelle und ortsspezifische Vorsorge-maßnahmen abgeleitet werden. Diese Ergebnisse werden in Karte 5 dargestellt.
In den vergangenen Jahren häufen sich zunehmend plötzlich auftretende extreme Hochwasserereignisse, die durch örtlich begrenzte, plötzlich auftretende Starkregen-ereignisse (Konvektionsniederschläge) verursacht werden und mit den üblichen Methoden der Wetter- und Hochwasservorhersage nicht vorausgesagt werden können. Unabhängig von den Wetterbedingungen kann jedoch über eine Landschaftsanalyse auf Basis von Daten des Informationspaketes zum Hochwasserrückhalt die grundsätzliche Gefährdung von Ortschaften aufgrund Ihrer topographischen Lage und des Charakters ihres Einzugsgebietes in vier Gefährdungsklassen eingeschätzt werden. Hierauf basierend wurde im Jahr 2015 ein spezielles „Starkregenmodul“ entwickelt, mit dem die Wege des bei Starkregen in der Landschaft „wild“ abfließen-den Wassers aufgezeigt werden. Auf Basis der verfügbaren Daten werden die jeweiligen Einzugsgebiete der im Bearbeitungsgebiet gelegenen Orte bezüglich der Gefährdungspotenziale der Ortslagen durch „wild abfließendes Wasser“ oder aus Gewässern „ausuferndes Wasser“ analysiert. Anhand bestimmter Kriterien wird ermittelt, ob eine Gefährdung, sortiert nach drei Gefährdungsstufen, aufgrund der Lage des Ortes und der Struktur seines Einzugsgebietes zu erwarten ist. Daraus können bei den Gebietskörperschaften generelle und ortsspezifische Vorsorge-maßnahmen abgeleitet werden. Diese Ergebnisse werden in Karte 5 dargestellt.
Das Informationspaket zur Hochwasservorsorge inkl. des Starkregenmoduls wird nachfolgend synonymisch auch als „Infopaketu bezeichnet.
Das Infopaket ist offizielle Grundlage für alle kommunalen örtlichen Hochwasser-schutzkonzepte, die vom Land Rheinland-Pfalz auf Antrag mit 90 % gefördert werden.
Bislang wurde bereits für ca. 60 % der Kommunen in Rheinland-Pfalz (Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden) das Informationspaket zur Hochwasservorsorge inkl. Starkregenmodul erarbeitet.
Los 1 bezieht sich auf die Erstellung des Infopaketes (Karten 1-5 und Bericht) für insgesamt 32 Kommunen (3 775,4 km
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist der Anlage 2 samt Anlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Ein (1) zusätzlicher fünfstündiger Besprechungstermin bei besonders umfänglichem Abstimmungsbedarf mit dem AG. Erstellung einer PowerPoint- Präsentation sowie Vorbereitung, Vorstellung und Diskussion, einschließlich Protokoll und Reisekosten.
Die optionalen Besprechungstermine sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen und sind vom Auftraggeber per E-Mail schriftlich zu beauftragen.
Bezeichnung des Loses: Informationspaket für Hochwasserrückhalt für Kommunen „RLP-Süd“
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung:
— Hochwasserrückhalt auf abfluss- sensiblen, landwirtschaftlich genutzten Flächen,
— Hochwasserrückhalt entlang von Gewässern und in den Auen,
— Hochwasserrückhalt durch Gewässerentwicklung.
In den vergangenen Jahren häufen sich zunehmend plötzlich auftretende extreme Hochwasserereignisse, die durch örtlich begrenzte, plötzlich auftretende Starkregenereignisse (Konvektionsniederschläge) verursacht werden und mit den üblichen Methoden der Wetter- und Hochwasservorhersage nicht vorausgesagt werden können. Unabhängig von den Wetterbedingungen kann jedoch über eine Landschaftsanalyse auf Basis von Daten des Informationspaketes zum Hochwasserrückhalt die grundsätzliche Gefährdung von Ortschaften aufgrund Ihrer topographischen Lage und des Charakters ihres Einzugsgebietes in vier Gefährdungsklassen eingeschätzt werden. Hierauf basierend wurde im Jahr 2015 ein spezielles „Starkregenmodul“ entwickelt, mit dem die Wege des bei Starkregen in der Landschaft „wild“ abfließenden Wassers aufgezeigt werden. Auf Basis der verfügbaren Daten werden die jeweiligen Einzugsgebiete der im Bearbeitungsgebiet gelegenen Orte bezüglich der Gefährdungspotenziale der Ortslagen durch „wild abfließendes Wasser“ oder aus Gewässern „ausuferndes Wasser“ analysiert. Anhand bestimmter Kriterien wird ermittelt, ob eine Gefährdung, sortiert nach drei Gefährdungsstufen, aufgrund der Lage des Ortes und der Struktur seines Einzugsgebietes zu erwarten ist. Daraus können bei den Gebietskörperschaften generelle und ortsspezifische Vorsorgemaßnahmen abgeleitet werden. Diese Ergebnisse werden in Karte 5 dargestellt.
In den vergangenen Jahren häufen sich zunehmend plötzlich auftretende extreme Hochwasserereignisse, die durch örtlich begrenzte, plötzlich auftretende Starkregenereignisse (Konvektionsniederschläge) verursacht werden und mit den üblichen Methoden der Wetter- und Hochwasservorhersage nicht vorausgesagt werden können. Unabhängig von den Wetterbedingungen kann jedoch über eine Landschaftsanalyse auf Basis von Daten des Informationspaketes zum Hochwasserrückhalt die grundsätzliche Gefährdung von Ortschaften aufgrund Ihrer topographischen Lage und des Charakters ihres Einzugsgebietes in vier Gefährdungsklassen eingeschätzt werden. Hierauf basierend wurde im Jahr 2015 ein spezielles „Starkregenmodul“ entwickelt, mit dem die Wege des bei Starkregen in der Landschaft „wild“ abfließenden Wassers aufgezeigt werden. Auf Basis der verfügbaren Daten werden die jeweiligen Einzugsgebiete der im Bearbeitungsgebiet gelegenen Orte bezüglich der Gefährdungspotenziale der Ortslagen durch „wild abfließendes Wasser“ oder aus Gewässern „ausuferndes Wasser“ analysiert. Anhand bestimmter Kriterien wird ermittelt, ob eine Gefährdung, sortiert nach drei Gefährdungsstufen, aufgrund der Lage des Ortes und der Struktur seines Einzugsgebietes zu erwarten ist. Daraus können bei den Gebietskörperschaften generelle und ortsspezifische Vorsorgemaßnahmen abgeleitet werden. Diese Ergebnisse werden in Karte 5 dargestellt.
Das Informationspaket zur Hochwasservorsorge inkl. des Starkregenmoduls wird nachfolgend synonymisch auch als „Infopaket“ bezeichnet.
Das Infopaket ist offizielle Grundlage für alle kommunalen örtlichen Hochwasserschutzkonzepte, die vom Land Rheinland-Pfalz auf Antrag mit 90 % gefördert werden.
Los 2 bezieht sich auf die Erstellung des Infopaketes (Karten 1-5 und Bericht) für insgesamt 39 Kommunen (2 776,8 km
Bezeichnung des Loses: Wasserwirtschaftlicher Beitrag für Bodenordnungsverfahren (BOV)
Losnummer: Los 3
Kurze Beschreibung:
Die Abteilungen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten haben 2014 im Sinne der "Aktion Blau Plus" vereinbart, zukünftig auch im Zuge von Bodenordnungsverfahren (BOV) die Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zu befördern. In diesem Sinne sollen für alle wasserwirtschaftlich relevanten BOV wasserwirtschaftliche Fachbeiträge erarbeitet werden. Die Methodik für die Fachbeiträge basiert auf der für die Bearbeitung der Informationspakete, weicht jedoch in Teilen ab. Es handelt sich somit um eine auf BOV spezialisierte und methodisch weiterentwickelte Version des Informationspaketes mit vier Karten einschließlich Starkregenmodul. Die Bearbeitung bezieht sich bezüglich des Starkregenmoduls nicht ausschließlich auf das Bodenordnungsgebiet, sondern auch auf das Einzugsgebiet, von dem das Bodenordnungsgebiet unmittelbar beeinflusst wird, sowie die Gebiete, Gewässer oder Ortslagen, auf die das Bodenordnungsgebiet unmittelbar wirkt.
Die Abteilungen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten haben 2014 im Sinne der "Aktion Blau Plus" vereinbart, zukünftig auch im Zuge von Bodenordnungsverfahren (BOV) die Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zu befördern. In diesem Sinne sollen für alle wasserwirtschaftlich relevanten BOV wasserwirtschaftliche Fachbeiträge erarbeitet werden. Die Methodik für die Fachbeiträge basiert auf der für die Bearbeitung der Informationspakete, weicht jedoch in Teilen ab. Es handelt sich somit um eine auf BOV spezialisierte und methodisch weiterentwickelte Version des Informationspaketes mit vier Karten einschließlich Starkregenmodul. Die Bearbeitung bezieht sich bezüglich des Starkregenmoduls nicht ausschließlich auf das Bodenordnungsgebiet, sondern auch auf das Einzugsgebiet, von dem das Bodenordnungsgebiet unmittelbar beeinflusst wird, sowie die Gebiete, Gewässer oder Ortslagen, auf die das Bodenordnungsgebiet unmittelbar wirkt.
Je nach Verfahrensart und örtlicher Situation kommen folgende Maßnahmen in Betracht:
— Maßnahmen, die aus den Belangen des Bodenordnungsverfahrens heraus umzusetzen sind, wie beispielsweise der Ausgleich der Wasserführung, Maßnahmen zur Vermeidung von partikulären Stoffeinträgen wie beispielsweise Gewässerrandstreifen, oder Maßnahmen zur Anpassung an Starkregen und zur Vermeidung und Verminderung von Hochwasserrisiken,
— Maßnahmen, die aus den Belangen des Bodenordnungsverfahrens heraus umzusetzen sind, wie beispielsweise der Ausgleich der Wasserführung, Maßnahmen zur Vermeidung von partikulären Stoffeinträgen wie beispielsweise Gewässerrandstreifen, oder Maßnahmen zur Anpassung an Starkregen und zur Vermeidung und Verminderung von Hochwasserrisiken,
— Maßnahmen, die im Interesse des Allgemeinwohls im Bodenordnungsverfahren zu beachten sind, wie beispielsweise der Hochwasserrückhalt bei der Entwässerung von Wegen und Geländemulden,
— Maßnahmen der kommunalen Hochwasser-schutzkonzepte gemäß EU Hochwasserrisikomanagement Richtlinie (HWRM-RL, 2007/60/EG),
— Maßnahmen der Bewirtschaftungspläne gemäß § 27 ff. WHG, die zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele des jeweiligen Gewässerunterhaltungspflichtigen im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens vorteilhaft umgesetzt werden können. Diese werden in der Regel aus Mitteln der Wasserwirtschaft und des Gewässerunterhaltungspflichtigen finanziert. Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) übernimmt als Verfahrensführer die Koordination der Umsetzung im Verfahrensgebiet. Dabei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen der Gewässerentwicklung zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG). Informationen aus den Maßnahmenprogrammen des Landes zur Umsetzung der WRRL werden vom Auftraggeber bereitgestellt.
— Maßnahmen der Bewirtschaftungspläne gemäß § 27 ff. WHG, die zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele des jeweiligen Gewässerunterhaltungspflichtigen im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens vorteilhaft umgesetzt werden können. Diese werden in der Regel aus Mitteln der Wasserwirtschaft und des Gewässerunterhaltungspflichtigen finanziert. Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) übernimmt als Verfahrensführer die Koordination der Umsetzung im Verfahrensgebiet. Dabei handelt es sich insbesondere um Maßnahmen der Gewässerentwicklung zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes der Gewässer gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG). Informationen aus den Maßnahmenprogrammen des Landes zur Umsetzung der WRRL werden vom Auftraggeber bereitgestellt.
Da die Auswahl der BOV zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht festgelegt werden konnte, geht der AG davon aus, dass in den Jahren 2019 und 2020 jeweils ca. fünf wasserwirtschaftliche Fachbeiträge für BOV mit einer durchschnittlichen Größe von 450 - 500 ha erstellt werden. Ein Anspruch des AN auf Mindestabnahmemenge durch den AG besteht nicht. Die ersten drei Bodenordnungsverfahren werden dem AN durch den AG vor Leistungsbeginn gemäß Pos. 2 benannt.
Da die Auswahl der BOV zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht festgelegt werden konnte, geht der AG davon aus, dass in den Jahren 2019 und 2020 jeweils ca. fünf wasserwirtschaftliche Fachbeiträge für BOV mit einer durchschnittlichen Größe von 450 - 500 ha erstellt werden. Ein Anspruch des AN auf Mindestabnahmemenge durch den AG besteht nicht. Die ersten drei Bodenordnungsverfahren werden dem AN durch den AG vor Leistungsbeginn gemäß Pos. 2 benannt.
Auswahl und Reihenfolge der Bearbeitungen ist abhängig vom Bearbeitungsfortschritt bei den Bodenordnungsverfahren und kann vom AG nicht unmittelbar gesteuert werden. Es kann im Einzelfall auch vorkommen, dass ein BOV während der Vertragslaufzeit vom AN nicht bearbeitet werden kann, wenn seitens der Bodenordnungsbehörden aus nicht vorhersehbaren Gründen die Priorisierung geändert werden muss.
Auswahl und Reihenfolge der Bearbeitungen ist abhängig vom Bearbeitungsfortschritt bei den Bodenordnungsverfahren und kann vom AG nicht unmittelbar gesteuert werden. Es kann im Einzelfall auch vorkommen, dass ein BOV während der Vertragslaufzeit vom AN nicht bearbeitet werden kann, wenn seitens der Bodenordnungsbehörden aus nicht vorhersehbaren Gründen die Priorisierung geändert werden muss.
Der Bieter bietet hier auf einen Sockelbetrag pro zu bearbeitendem Bodenordnungs-verfahren, einen flächenbezogenen Preis pro Hektar und einen flächenbezogenen Preis für das Starkregenmodul pro Quadratkilometer.
Beschreibung der Optionen:
Zusätzlicher fünfstündiger Besprechungstermin für komplexere Fälle, wie beispielsweise bei Umsetzung von Maßnahmen des Bewirtschaftungsplans im Zuge des BOV. Möglichst gemeinsamer Termin mit den Bearbeitern des BOV sowie beteiligten Maßnahmenträgern, insbesondere dem Gewässerunterhaltungspflichtigen und der zuständigen SGD.
Zusätzlicher fünfstündiger Besprechungstermin für komplexere Fälle, wie beispielsweise bei Umsetzung von Maßnahmen des Bewirtschaftungsplans im Zuge des BOV. Möglichst gemeinsamer Termin mit den Bearbeitern des BOV sowie beteiligten Maßnahmenträgern, insbesondere dem Gewässerunterhaltungspflichtigen und der zuständigen SGD.
Für den Termin erstellt der AN eine PowerPoint- Präsentation und ein Ergebnisprotokoll. Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Umwelt, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz Leistungsorte:
— Sitz des Auftragnehmers,
— Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz,
— Dienstsitze der Kommunen (Städte, Verbandsgemeinden …
Landesamt für Umwelt, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz, Leistungsorte:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
— Los 1:
Sein Jahresumsatz in den letzten drei Jahren (2016, 2017 und 2018) mindestens 100.000 EUR (netto) pro Jahr betrug
— Los 2:
— Los 3:
Sein Jahresumsatz in den letzten drei Jahren (2016, 2017 und 2018) mindestens 50.000 EUR (netto) pro Jahr betrug
Hinweis:
Die vorgenannten Anforderungen an den Umsatz bezieht sich auf das jeweilige Los. Sofern ein Bieter ein Angebot für mehrere Lose abgibt und seine Kapazität auch die Bearbeitung mehrerer Lose zulässt, addieren sich die Umsatzanforderungen entsprechend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die vorgenannten Anforderungen an den Umsatz bezieht sich auf das jeweilige Los. Sofern ein Bieter ein Angebot für mehrere Lose abgibt und seine Kapazität auch die Bearbeitung mehrerer Lose zulässt, addieren sich die Umsatzanforderungen entsprechend.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
1. Los 1, Los 2, Los 3
Die im Rahmen der Projektleitung vorgesehene Person (Projektleitung) unter Nennung des Namens über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Geologie, Geographie, Bodenwissenschaft, Bauingenieurswesen oder eines vergleichbaren Studiengangs verfügt und Praxiserfahrung in der Projektsteuerung und -überwachung hat. Die Praxiserfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten in vergleichbaren Projekten im Zeitraum von 2014 bis zum Zeitpunkt des Angebotsschlusses während mindestens 3 Jahren erworben worden sein..
Die im Rahmen der Projektleitung vorgesehene Person (Projektleitung) unter Nennung des Namens über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Geologie, Geographie, Bodenwissenschaft, Bauingenieurswesen oder eines vergleichbaren Studiengangs verfügt und Praxiserfahrung in der Projektsteuerung und -überwachung hat. Die Praxiserfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten in vergleichbaren Projekten im Zeitraum von 2014 bis zum Zeitpunkt des Angebotsschlusses während mindestens 3 Jahren erworben worden sein..
2. Los 1, Los 2, Los 3
Er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen einsetzen wird, die gemeinsam im Team umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in den nachfolgend aufgeführten Fachgebieten/Bereichen besitzen; dabei gilt, dass die für die Projektleitung vorgesehene Person über seine Funktion als Projektleitung hinaus auch integraler Bestandteil des bearbeitenden Teams sein kann:
Er im Rahmen der Leistungserbringung nur Personen einsetzen wird, die gemeinsam im Team umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in den nachfolgend aufgeführten Fachgebieten/Bereichen besitzen; dabei gilt, dass die für die Projektleitung vorgesehene Person über seine Funktion als Projektleitung hinaus auch integraler Bestandteil des bearbeitenden Teams sein kann:
— Umfassende Kenntnisse in Gewässerökologie, Hydromorphologie, Fließgewässerdynamik, Hochwasserrückhalt, EG-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL), bodenschonende Bewirtschaftung, Bedeutung und Wirkung von Gewässerrandstreifen und Gewässerentwicklungskorridoren, Bedeutung, Wirkung und Bewertung der Hydromorphologie, Moderation von Planungsprozessen.
— Umfassende Kenntnisse in Gewässerökologie, Hydromorphologie, Fließgewässerdynamik, Hochwasserrückhalt, EG-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL), bodenschonende Bewirtschaftung, Bedeutung und Wirkung von Gewässerrandstreifen und Gewässerentwicklungskorridoren, Bedeutung, Wirkung und Bewertung der Hydromorphologie, Moderation von Planungsprozessen.
Diese Kenntnisse müssen durch konstruktive Tätigkeiten in Projekten im Zeitraum zwischen 01.01.2014 bis zum Zeitpunkt des Angebotsschlusses während mindestens drei Jahren erworben sein.
— Praxiserfahrung im Umgang mit Geodaten sowie in der programmtechnischen Bedienung geographischen Informationssystemen wie ESRI-Arc GIS, Arc Info, Arc View.
Diese Praxiserfahrung muss durch konstruktive Tätigkeiten in Projekten im Zeitraum zwischen 01.01.2014 und Zeitpunkt des Angebotsschlusses während mindestens drei Jahren erworben worden sein.
3. Los 1, Los 2
Er über Projekterfahrung aus mindestens 5 vergleichbaren erfolgreich abgeschlossenen Projekten besitzt. Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum zwischen 01.01.2015 und Zeitpunkt des Angebotsschlusses bearbeitet und erfolgreich abgeschlossen worden sein.
Er über Projekterfahrung aus mindestens 5 vergleichbaren erfolgreich abgeschlossenen Projekten besitzt. Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum zwischen 01.01.2015 und Zeitpunkt des Angebotsschlusses bearbeitet und erfolgreich abgeschlossen worden sein.
Ein Referenzprojekt muss vom Umfang dem in den Anlagen 14 b-g beispielhaft vorgestellten Hochwasserinfopaket (Auswertung, Karten und Erläuterungsbericht) entsprechen.
Die Referenzprojekte müssen inhaltlich insbesondere folgende Themenschwerpunkte umfassen:
— Dateninterpretation bezüglich Abflussentstehungs- und Erosionsprozessen im Einzugsgebiet,
— Dateninterpretation bezüglich Abflusskonzentration und Überflutungsgefährdung,
— Bewertung des Hochwasserrückhalts auf der Fläche insbesondere Ableitung von Maßnahmen zum Wasser- und Stoffrückhalt auf Flächennutzungen in der Landwirtschaft, der kommunalen Planung und dem Straßenbau.
4. Los 3
Er über Projekterfahrung aus mindestens 3 erfolgreich abgeschlossenen Projekten besitzt. Die Referenzprojekte müssen im Zeitraum zwischen 01.01.2015 und Zeitpunkt des Angebotsschlusses bearbeitet und erfolgreich abgeschlossen worden sein.
Ein Projekt muss vom Umfang dem in den Anlagen 15 b-f beispielhaft vorgestellten wasserwirtschaftlichen Planungsbeitrag (Auswertung, Karten und Erläuterungsbericht) entsprechen.
Die Eignung zu Nr. 1 ist in Form der Kopie des Studiennachweises und mittels der Anlage 11a zu belegen.
Das Eignungskriterium zu 3 und 4 ist in Form einer Referenzliste gemäß Anlage 12 zu belegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 7.
Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-01-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:30
Zusätzliche Informationen:
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle und evtl. unter Anwesenheit von Mitarbeitern der Fachabteilung.
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierte E-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internet bereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern/Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o. g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern/Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o. g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 16.1.2019: 23.59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 16.1.2019: 23.59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch spätereingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch spätereingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYHEA
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 247-569689 (2018-12-20)
Ergänzende Angaben (2019-01-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 104-253527
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben zum Beschaffungswert handelt es sich um einen Platzhalter.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Seit dem Jahr 2007 liefert das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) Planungsträgern auf Anfrage das „Informationspaket zur Hochwasservorsorge“. Das hier zu beauftragende Infopaket besteht aus einem Bericht und 5 Karten wie folgt:
— Karte 1: Gewässer Bestand,
— Karte 2: Gewässer Maßnahmen,
— Karte 3: Fläche Bestand,
— Karte 4: Fläche Maßnahmen,
— Karte 5: Starkregenmodul.
In den vergangenen Jahren häufen sich zunehmend plötzlich auftretende extreme Hochwasserereignisse, die durch örtlich begrenzte, plötzlich auftretende Starkregen-ereignisse (Konvektionsniederschläge) verursacht werden und mit den üblichen Methoden der Wetter- und Hochwasservorhersage nicht vorausgesagt werden können. Unabhängig von den Wetterbedingungen kann jedoch über eine Landschaftsanalyse auf Basis von Daten des Informationspaketes zum Hochwasser-rückhalt die grundsätzliche Gefährdung von Ortschaften aufgrund Ihrer topographischen Lage und des Charakters ihres Einzugsgebietes in 4 Gefährdungsklassen eingeschätzt werden. Hierauf basierend wurde im Jahr 2015 ein spezielles „Starkregenmodul“ entwickelt, mit dem die Wege des bei Starkregen in der Landschaft „wild“ abfließen-den Wassers aufgezeigt werden. Auf Basis der verfügbaren Daten werden die jeweiligen Einzugsgebiete der im Bearbeitungsgebiet gelegenen Orte bezüglich der Gefährdungspotenziale der Ortslagen durch „wild abfließendes Wasser“ oder aus Gewässern „ausuferndes Wasser“ analysiert. Anhand bestimmter Kriterien wird ermittelt, ob eine Gefährdung, sortiert nach drei Gefährdungsstufen, aufgrund der Lage des Ortes und der Struktur seines Einzugsgebietes zu erwarten ist. Daraus können bei den Gebietskörperschaften generelle und ortsspezifische Vorsorge-maßnahmen abgeleitet werden. Diese Ergebnisse werden in Karte 5 dargestellt.
In den vergangenen Jahren häufen sich zunehmend plötzlich auftretende extreme Hochwasserereignisse, die durch örtlich begrenzte, plötzlich auftretende Starkregen-ereignisse (Konvektionsniederschläge) verursacht werden und mit den üblichen Methoden der Wetter- und Hochwasservorhersage nicht vorausgesagt werden können. Unabhängig von den Wetterbedingungen kann jedoch über eine Landschaftsanalyse auf Basis von Daten des Informationspaketes zum Hochwasser-rückhalt die grundsätzliche Gefährdung von Ortschaften aufgrund Ihrer topographischen Lage und des Charakters ihres Einzugsgebietes in 4 Gefährdungsklassen eingeschätzt werden. Hierauf basierend wurde im Jahr 2015 ein spezielles „Starkregenmodul“ entwickelt, mit dem die Wege des bei Starkregen in der Landschaft „wild“ abfließen-den Wassers aufgezeigt werden. Auf Basis der verfügbaren Daten werden die jeweiligen Einzugsgebiete der im Bearbeitungsgebiet gelegenen Orte bezüglich der Gefährdungspotenziale der Ortslagen durch „wild abfließendes Wasser“ oder aus Gewässern „ausuferndes Wasser“ analysiert. Anhand bestimmter Kriterien wird ermittelt, ob eine Gefährdung, sortiert nach drei Gefährdungsstufen, aufgrund der Lage des Ortes und der Struktur seines Einzugsgebietes zu erwarten ist. Daraus können bei den Gebietskörperschaften generelle und ortsspezifische Vorsorge-maßnahmen abgeleitet werden. Diese Ergebnisse werden in Karte 5 dargestellt.
Zusätzliche Informationen: Bei den Angaben zum Beschaffungswert handelt es sich um einen Platzhalter.
Kurze Beschreibung:
Die Methodik erlaubt es, anhand vorhandener Daten:
In den vergangenen Jahren häufen sich zunehmend plötzlich auftretende extreme Hochwasserereignisse, die durch örtlich begrenzte, plötzlich auftretende Starkregen-ereignisse (Konvektionsniederschläge) verursacht werden und mit den üblichen Methoden der Wetter- und Hochwasservorhersage nicht vorausgesagt werden können. Unabhängig von den Wetterbedingungen kann jedoch über eine Landschaftsanalyse auf Basis von Daten des Informationspaketes zum Hochwasser-rückhalt die grundsätzliche Gefährdung von Ortschaften aufgrund Ihrer topographischen Lage und des Charakters ihres Einzugsgebietes in 4 Gefährdungsklassen eingeschätzt werden. Hierauf basierend wurde im Jahr 2015 ein spezielles „Starkregenmodul“ entwickelt, mit dem die Wege des bei Starkregen in der Landschaft „wild“abfließen-den Wassers aufgezeigt werden. Auf Basis der verfügbaren Daten werden die jeweiligen Einzugsgebiete der im Bearbeitungsgebiet gelegenen Orte bezüglich der Gefährdungspotenziale der Ortslagen durch „wild abfließendes Wasser“ oder aus Gewässern „ausuferndes Wasser“ analysiert. Anhand bestimmter Kriterien wird ermittelt, ob eine Gefährdung, sortiert nach drei Gefährdungsstufen, aufgrund der Lage des Ortes und der Struktur seines Einzugsgebietes zu erwarten ist. Daraus können bei den Gebietskörperschaften generelle und ortsspezifische Vorsorge-maßnahmen abgeleitet werden. Diese Ergebnisse werden in Karte 5 dargestellt.
In den vergangenen Jahren häufen sich zunehmend plötzlich auftretende extreme Hochwasserereignisse, die durch örtlich begrenzte, plötzlich auftretende Starkregen-ereignisse (Konvektionsniederschläge) verursacht werden und mit den üblichen Methoden der Wetter- und Hochwasservorhersage nicht vorausgesagt werden können. Unabhängig von den Wetterbedingungen kann jedoch über eine Landschaftsanalyse auf Basis von Daten des Informationspaketes zum Hochwasser-rückhalt die grundsätzliche Gefährdung von Ortschaften aufgrund Ihrer topographischen Lage und des Charakters ihres Einzugsgebietes in 4 Gefährdungsklassen eingeschätzt werden. Hierauf basierend wurde im Jahr 2015 ein spezielles „Starkregenmodul“ entwickelt, mit dem die Wege des bei Starkregen in der Landschaft „wild“abfließen-den Wassers aufgezeigt werden. Auf Basis der verfügbaren Daten werden die jeweiligen Einzugsgebiete der im Bearbeitungsgebiet gelegenen Orte bezüglich der Gefährdungspotenziale der Ortslagen durch „wild abfließendes Wasser“ oder aus Gewässern „ausuferndes Wasser“ analysiert. Anhand bestimmter Kriterien wird ermittelt, ob eine Gefährdung, sortiert nach drei Gefährdungsstufen, aufgrund der Lage des Ortes und der Struktur seines Einzugsgebietes zu erwarten ist. Daraus können bei den Gebietskörperschaften generelle und ortsspezifische Vorsorge-maßnahmen abgeleitet werden. Diese Ergebnisse werden in Karte 5 dargestellt.
Die Abteilungen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten haben 2014 im Sinne der „Aktion Blau Plus“ vereinbart, zukünftig auch im Zuge von Bodenordnungsverfahren (BOV) die Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zu befördern. In diesem Sinne sollen für alle wasserwirtschaftlich relevanten BOV wasserwirtschaftliche Fachbeiträge erarbeitet werden. Die Methodik für die Fachbeiträge basiert auf der für die Bearbeitung der Informationspakete, weicht jedoch in Teilen ab. Es handelt sich somit um eine auf BOV spezialisierte und methodisch weiterentwickelte Version des Informationspaketes mit vier Karten einschließlich Starkregenmodul. Die Bearbeitung bezieht sich bezüglich des Starkregenmoduls nicht ausschließlich auf das Bodenordnungsgebiet, sondern auch auf das Einzugsgebiet, von dem das Bodenordnungsgebiet unmittelbar beeinflusst wird, sowie die Gebiete, Gewässer oder Ortslagen, auf die das Bodenordnungsgebiet unmittelbar wirkt.
Die Abteilungen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten haben 2014 im Sinne der „Aktion Blau Plus“ vereinbart, zukünftig auch im Zuge von Bodenordnungsverfahren (BOV) die Umsetzung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zu befördern. In diesem Sinne sollen für alle wasserwirtschaftlich relevanten BOV wasserwirtschaftliche Fachbeiträge erarbeitet werden. Die Methodik für die Fachbeiträge basiert auf der für die Bearbeitung der Informationspakete, weicht jedoch in Teilen ab. Es handelt sich somit um eine auf BOV spezialisierte und methodisch weiterentwickelte Version des Informationspaketes mit vier Karten einschließlich Starkregenmodul. Die Bearbeitung bezieht sich bezüglich des Starkregenmoduls nicht ausschließlich auf das Bodenordnungsgebiet, sondern auch auf das Einzugsgebiet, von dem das Bodenordnungsgebiet unmittelbar beeinflusst wird, sowie die Gebiete, Gewässer oder Ortslagen, auf die das Bodenordnungsgebiet unmittelbar wirkt.
Da die Auswahl der BOV zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht festgelegt werden konnte, geht der AG davon aus, dass in den Jahren 2019 und 2020 jeweils ca. 5 wasserwirtschaftliche Fachbeiträge für BOV mit einer durchschnittlichen Größe von 450 - 500 ha erstellt werden. Ein Anspruch des AN auf Mindestabnahmemenge durch den AG besteht nicht. Die ersten 3 Bodenordnungsverfahren werden dem AN durch den AG vor Leistungsbeginn gemäß Pos. 2 benannt.
Da die Auswahl der BOV zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht festgelegt werden konnte, geht der AG davon aus, dass in den Jahren 2019 und 2020 jeweils ca. 5 wasserwirtschaftliche Fachbeiträge für BOV mit einer durchschnittlichen Größe von 450 - 500 ha erstellt werden. Ein Anspruch des AN auf Mindestabnahmemenge durch den AG besteht nicht. Die ersten 3 Bodenordnungsverfahren werden dem AN durch den AG vor Leistungsbeginn gemäß Pos. 2 benannt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte:
— Dienstsitze der Kommunen (Städte, Verbandsgemeinden ...
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-18 📅
Name: ProAqua mbH
Postort: Aachen
Land: Deutschland 🇩🇪 Städteregion Aachen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Ingenierubüro Feldwisch
Postort: Bergisch Gladbach
Land: Rheinisch-Bergischer Kreis
🏙️
Name: BGHplan GmbH
Postort: Trier
Land: Trier-Saarburg
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o. g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o. g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 16.1.2019, 23.59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeberwird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 16.1.2019, 23.59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeberwird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichenInformationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch spätereingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichenInformationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch spätereingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.