Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR beabsichtigen im Auftrag der Stadt Leverkusen, die Ingenieurleistungen der Objektplanung – Ingenieurbauwerke gemäß HOAI § 43 und Anlage 12.1 (Lph. 1-6) und der Fachplanung – Tragwerksplanung gem. HOAI § 51 und Anlage 14.1 (Lph. 2-6) für den Abbruch und Neubau der Brücke Europaring (B8) / Dhünn (W21) in Leverkusen anteilig nach Erfordernis zu vergeben.
Die Beauftragung der Ingenieurleistungen des AN erfolgt stufenweise durch einseitigen schriftlichen Abruf seitens des AG. Den Zeitpunkt, die Reihenfolge und die Anzahl der zu beauftragenden Stufen behält sich der AG vor. Bei der Maßnahme soll die vorhandene Brücke, welche statische Defizite und Schäden aufweist, abschnittsweiseabgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR im Auftrag der Stadt Leverkusen
Postanschrift: Miselohestr. 4
Postort: Leverkusen
Postleitzahl: 51379
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Melanie Illmann
Telefon: +49 214/4066987📞
E-Mail: vergabe@tbl-leverkusen.de📧
Fax: +49 214/4066902 📠
Region: Leverkusen, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.tbl-leverkusen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ingenieurleistung – Abbruch und Neubau der Brücke Europaring (B8)/Dhünn (W21) in Leverkusen”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Produkte/Dienstleistungen: IA27
📦
Kurze Beschreibung:
“Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR beabsichtigen im Auftrag der Stadt Leverkusen, die Ingenieurleistungen der Objektplanung –...”
Kurze Beschreibung
Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR beabsichtigen im Auftrag der Stadt Leverkusen, die Ingenieurleistungen der Objektplanung – Ingenieurbauwerke gemäß HOAI § 43 und Anlage 12.1 (LPH. 1-6) und der Fachplanung – Tragwerksplanung gem. HOAI § 51 und Anlage 14.1 (LPH. 2-6) für den Abbruch und Neubau der Brücke Europaring (B8)/Dhünn (W21) in Leverkusen anteilig nach Erfordernis zu vergeben.
Die Beauftragung der Ingenieurleistungen des AN erfolgt stufenweise durch einseitigen schriftlichen Abruf seitens des AG. Den Zeitpunkt, die Reihenfolge und die Anzahl der zu beauftragenden Stufen behält sich der AG vor. Bei der Maßnahme soll die vorhandene Brücke, welche statische Defizite und Schäden aufweist, abschnittsweise abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 493463.15 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Leverkusen, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kreuzungsbereich Europaring (Bundesstraße 8) mit Dhünn (Fließgewässer), Leverkusen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die vorhandene Brücke Europaring/Dhünn liegt auf der Bundesstraße 8 und verbindet die Stadtteile Wiesdorf und Bürrig der kreisfreien Stadt Leverkusen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die vorhandene Brücke Europaring/Dhünn liegt auf der Bundesstraße 8 und verbindet die Stadtteile Wiesdorf und Bürrig der kreisfreien Stadt Leverkusen miteinander. Das Bauwerk wurde im Jahre 1964 hergestellt. Es handelt sich um einen einfeldrigen 7-stegigen Spannbetonplattenbalken der in Längs- und Querrichtung voll vorgespannt ist.
Der Überbau hat eine Spannweite von 37 m, eine Breite von 36,50 m und verläuft in Querrichtung mit einem Höhenversatz zwischen den Fahrtrichtungen. Durch diesen Höhenversatz und die Tatsache, dass die Unterkante des Überbaus horizontal verläuft, variiert die Konstruktionshöhe über die Breite von 1,62 bis 2,30 m. Die Unterbauten wurden in Massivbauweise ausgeführt und auf Pfählen gegründet.Aufgrund von statischen Defiziten und Schäden an der Brücke, soll diese abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden.
Da der Verkehr auf der Bundesstraße 8 während der Maßnahme nicht erliegen darf, erfolgen der Abbruch und der Neubau in mehreren Abschnitten.Im Zuge der Planung des Abbruches und Neubaus der Brücke Europaring (B8)/Dhünn (W21) soll ebenfalls die Planung der Instandsetzung der ca. 70 m nördlich der Brücke gelegenen Unterführung „Europaring (B8)/Fuß- und Radweg nördlich der Dhünn (St4)“ erfolgen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 045-098749
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Planung von Abbruch und Neubau der Brücke Europaring (B8)/Dhünn (W21) in Leverkusen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GEHLEN Partnerschaft Beratender Ingenieure mbB
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 54
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 390 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 493463.15 💰
“Kontaktanfragen bitte ausschließlich schriftlich über Subreport oder Email: vergabe@tbl-Leverkusen.de” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472889📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 170-387146 (2018-09-03)