Ingenieurleistungen Bauoberleitung und Bauüberwachung bauliche Ertüchtigung des Engelbasistunnels an der BAB A81

Regierungspräsidium Stuttgart

Von Juni 2019 bis Mai 2024 soll der Engelbergbasistunnel auf der BAB A81 sowohl baulich wie betriebstechnisch ertüchtigt werden. Die entsprechenden Bauleistungen sind ausgeschrieben. Ausgeschrieben ist die Bauoberleitung der baulichen Ertüchtigung der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI in der Leistungsphase 8 nach § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12, Nr. 12.1 HOAI mit Grundleistungen einschließlich Ergänzungen und Besonderen Leistungen (Bauüberwachung) einschließlich Ergänzungen. Die anrechenbaren Kosten des Leistungsumfangs betragen ca. 66 Mio. EUR (netto). Die Bauoberleitung / Bauüberwachung ist mit einer ständigen Vor-Ort-Präsenz im Schichtbetrieb (maximal 8 Stunden pro Person und Schicht) mit mindestens einer Person pro Schicht am Tag und in der Nacht vorgesehen. Hierzu sind in den Ausschreibungsunterlagen konkrete Vorgaben gemacht. Durch die Vor-Ort-Präsenz soll ein hohes Maß an Kontrolle der Baufirmen am Arbeitsort und tägliche Begehungen sichergestellt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-12-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-12-12 Auftragsbekanntmachung
2019-07-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Kurze Beschreibung:
Von Juni 2019 bis Mai 2024 soll der Engelbergbasistunnel auf der BAB A81 sowohl baulich wie betriebstechnisch ertüchtigt werden. Die entsprechenden Bauleistungen sind ausgeschrieben. Ausgeschrieben ist die Bauoberleitung der baulichen Ertüchtigung der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI in der Leistungsphase 8 nach § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12, Nr. 12.1 HOAI mit Grundleistungen einschließlich Ergänzungen und Besonderen Leistungen (Bauüberwachung) einschließlich Ergänzungen. Die anrechenbaren Kosten des Leistungsumfangs betragen ca. 66 Mio. EUR (netto). Die Bauoberleitung / Bauüberwachung ist mit einer ständigen Vor-Ort-Präsenz im Schichtbetrieb (maximal 8 Stunden pro Person und Schicht) mit mindestens einer Person pro Schicht am Tag und in der Nacht vorgesehen. Hierzu sind in den Ausschreibungsunterlagen konkrete Vorgaben gemacht. Durch die Vor-Ort-Präsenz soll ein hohes Maß an Kontrolle der Baufirmen am Arbeitsort und tägliche Begehungen sichergestellt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauaufsicht 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Böblingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Stuttgart
Postanschrift: Industriestraße 5
Postleitzahl: 70565
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.rp-stuttgart.de 🌏
E-Mail: engelbergtunnel@bwl.rps.de 📧
Telefon: +49 711904-14751 📞
URL der Dokumente: http://vof.istw.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/c5190ae4-00e3-4fcc-9234-2298c9844b83 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-15 📅
Datum des Beginns: 2019-06-17 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 242-552937
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Alle Informationen zum Vergabeverfahren finden sich unter http://vof.istw.de. Die Unterlagen zur Abgabe des Teilnahmentrags finden sich auf der o.g. Vergabeplattform. A) Der Auftraggeber wird für den Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern; B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass alle geforderten Unterlagen dem Angebot beiliegen und das Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Nach dem Termin eingehende Anträge werden nicht zum Teilnahmewettbewerb zugelassen; C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe http://vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden. Die Angaben zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“ werden erst im Verhandlungsverfahren abgefragt; D) Im Teilnahmeantrag muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1) E) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden; F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt; G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich digital in Textform über die o.g. Vergabeplattform einzureichen. H) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform, per E-Mail an seitz@istw.de oder über die Vergabeplattform, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail oder die Vergabeplattform verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments "Fragen und Antworten" und der Informationen auf der Internetseite zu informieren. I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel spätestens 2 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags. J) An den bisherigen Planungen waren verschiedene Büros beteiligt. Wesentliche Leistungen dazu kommen von folgenden Büros: Bung AG, Heidelberg; Prof. Kirschke, Ettlingen; Aegerter & Bosshardt AG, Basel; GBI Gackstatter GmbH, Stuttgart; HBI Haerter GmbH, Heidenheim; Modus Consult, Karlsruhe; WBI – Prof. Wittke, Weinheim; IX-Traffic, Aachen/Karlsruhe; Amberg Engineering AG, CH Regensdorf-Watt; SSF Ingenieure AG, München; Rücker und Schindele GmbH, München. Das Ergebnis aus deren Bearbeitung sind die "Ausschreibungsunterlagen Bauleistungen", die auf der Internetseite http://vof.istw.de zur Verfügung gestellt werden. Damit werden alle Bewerber / Bieter gleichgestellt. Die genannten Büros dürfen sich daher am Vergabeverfahren beteiligen, sind aber nicht vorab für das Verhandlungsverfahren ausgewählt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In jeweils einem Teilabschnitt des Engelbergtunnels sind seit der Fertigstellung der Tunnelröhren jeweils Deformationen und Schädigungen an den Tunnelinnenschalen aufgetreten. Betroffen sind die Weströhre auf eine Länge von ca. 180 m und die Oströhre auf eine Länge von ca. 170 m. Die Analyse der gemessenen Deformationen und die Schadensbeobachtungen weisen auf eine überwiegend horizontale Druckbelastung der Tunnelblöcke aufgrund von Anhydrit hin. Diese Bereiche sind zu sanieren. Hierzu werden die nachfolgend genannten Maßnahmen realisiert. Durch diese Maßnahmen werden sowohl die Tragsicherheit als auch die Gebrauchstauglichkeit der Tunnelkonstruktion dauerhaft gewährleistet. Es sind folgende Maßnahmen im definierten Sanierungsbereich in jeder Tunnelröhre umzusetzen:
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— Verstärkung der vorhandenen Fahrbahnplatte als horizontale Aussteifung durch Einbau einer Stahlbetonverstärkung unterhalb der Fahrbahn im Medien- und Abluftkanal. Das Aussteifungselement ist regelbar, so dass eine Entlastung der Fahrbahnplatte möglich ist.
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— Sanierung der vorhandenen Tunnelschale durch systematisches Verpressen der sichtbaren Risse mit Zement- und Kunstharzinjektionen.
— Verstärkung der vorhandenen Tunnelschale durch Einbau einer Vorsatzschale als Ortbetoninnenschale mit eingestellten Stahlträgern.
— Einbau einer horizontalen Druckaussteifung in Form einer regelbaren Zwischendecke zur Aufnahme horizontaler Lasteinwirkungen und zur Verringerung von Verformungen im oberen Kämpferbereich.
Zusätzlich werden im gesamten Tunnel altersbedingte Schäden instand gesetzt.
Parallel hierzu wird im Tunnel eine betriebstechnische Ertüchtigung durchgeführt. Die Bauleistungen sind gemeinsam ausgeschrieben. Die Ingenieurleistungen für die bauliche und betriebliche Ertüchtigung werden getrennt vergeben.
Für die Realisierung besteht über alle Bauphasen ein konkreter Zeitplan. Hieraus ergeben sich Anforderungen an die Präsenz vor Ort, die über Tag und Nacht sowie auch am Wochenende gewährleistet werden muss.
Eine ausführlichere Beschreibung findet sich im Entwurf des Ingenieurvertrags sowie in den Ausschreibungsunterlagen der Baumaßnahme die auf der Internetseite der Ausschreibung zur Verfügung stehen.
Leistungsumfang sind die Bauoberleitung der baulichen Ertüchtigung der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI in der Leistungsphase 8 nach § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12, Nummer 12.1 HOAI mit Grundleistungen einschließlich Ergänzungen und Besonderen Leistungen einschließlich Ergänzungen.
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Die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Bauoberleitung der Verkehrssicherung und des Straßenbaus sowie die Grundleistungen und Besonderen Leistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation der Betriebstechnik werden vom Auftraggeber durchgeführt bzw. an Dritte vergeben. Außerdem werden die Werksüberwachung des Stahl- und Fertigteilbaus sowie der SiGeKo vom Auftraggeber an Dritte vergeben.
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Leistungsumfang der Bauoberleitung sind alle Leistungen der Ausschreibungsunterlagen des Teil A2 – Technische Baubeschreibung: Bautechnik ausgenommen des Abschnittes 9 (einschließlich der dazugehörigen Teile des Teil A1 – Allgemeine Baubeschreibung) und des Teil B2 – Leistungsverzeichnis: Bautechnik ausgenommen des Abschnittes 18 (einschließlich der dazugehörigen Teile des Teil B1 – Leistungsverzeichnis: Allgemeines). Die Leistungen sind mit den vom Auftraggeber durchgeführten bzw. an Dritte vergebenen Leistungen abzustimmen.
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Die anrechenbaren Baukosten des Leistungsumfanges betragen ca. 66,0 Mio. EUR (netto) entsprechend dem Kostenanschlag vom Mai 2018 (mit Ausnahmen).
Die Bauoberleitung ist mit einer ständigen Vor-Ort-Präsenz im Schichtbetrieb mit mindestens einer Person pro Schicht entsprechend der Ausführung in der Baubetriebsform 4 am Tag und in der Nacht vorgesehen.
Durch die Vor-Ort-Präsenz soll ein hohes Maß an Kontrolle der Baufirmen am Arbeitsort und tägliche Begehungen sichergestellt werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Für den Fall, dass sich die Bauzeit verlängert oder sich der Abschluss von Abrechnung / Dokumentation verzögert wird eine Verlängerung der Vertragslaufzeit vorgenommen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leonberg, Gerlingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2018) über die Rechtsform und die Handlungsvollmacht der den Antrag aufstellenden Person des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o.ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
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Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen welche den Antrag / die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung;
B) Nachweis Mindestjahresumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags;
C) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in welcher der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen. Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung vorzulegen;
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D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen;
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E) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen aufseiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften;
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F) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung enthalten, für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
Mindeststandards:
Zu A) Ein aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2019) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer jährlichen Deckung von mindestens 3,0 Mio. EUR bei Personenschäden und einer jährlichen Deckung von 3,0 Mio. EUR bei Sach- und Vermögensschäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Deckungssumme bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung ausreichend;
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Zu B) Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre mindestens: 1 500 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Der Antragsteller muss über ein Qualitätsmanagementsystem, entsprechend der DIN EN ISO 9001 (aktueller Stand vom November 2015), verfügen;
B) Mindestanzahl von Beschäftigten bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags;
C) Nachweis von Bauingenieuren mit jeweils mindestens 10-jähriger Berufserfahrung in der Bauoberleitung von Brücken in Stahl- / Stahlverbundbauweise der Honorarzone IV oder höher;
D) Nachweis von Bauingenieuren mit mindestens einem Projekt in der Bauoberleitung von Ingenieurbauwerken der Honorarzone III oder höher mit einer Abrechnungssumme von mindestens 15 Mio. EUR in den letzten 10 Jahren;
E) Nachweis von Bautechnikern (oder höher) mit jeweils mindestens 10-jähriger Berufserfahrung in der örtlichen Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken der Honorarzone III oder höher;
F) Nachweis von Führungskräften für die technische Leitung;
G) Nachweis von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Mindeststandards:
Zu A) Eine Zertifizierung wird nicht gefordert;
Zu B) Mindestanzahl: 11 Beschäftigte;
Zu C) Mindestens 2 Bauingenieure mit jeweils mindestens 10-jähriger Berufserfahrung (Tätigkeitsschwerpunkt mit mindestens 80 % der Gesamtzeit) in der Bauoberleitung von Brücken in Stahl- / Stahlverbundbauweise der Honorarzone IV oder höher (davon sind maximal 5 Jahre Berufserfahrung in der Planung oder Bauoberleitung (Baufirma) von Brücken in Stahl- / Stahlverbundbauweise der Honorarzone IV oder höher anrechenbar);
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Zu D) Mindestens einer der unter B) genannten Bauingenieure mit mindestens einem Projekt in der Bauoberleitung von Ingenieurbauwerken der Honorarzone III oder höher mit einer Abrechnungssumme von mindestens 15 Mio. EUR in den letzten 10 Jahren;
Zu E) Mindestens 6 Bautechniker (oder höher) mit jeweils mindestens 10-jähriger Berufserfahrung (Tätigkeitsschwerpunkt mit mindestens 80 % der Gesamtzeit) in der örtlichen Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken der Honorarzone III oder höher (davon sind maximal 5 Jahre Berufserfahrung in der Planung oder maximal 10 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung / als Polier (Baufirma) von Ingenieurbauwerken der Honorarzone III oder höher anrechenbar);
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Zu F) Mindestens 1 Ingenieur mit mindestens 10-jähriger Berufserfahrung im Leistungsbereich der Ausschreibung als Führungskraft für die technische Leitung;
Zu G) Mindestens ein erbrachtes Projekt (als erbracht wird ein Projekt anerkannt bei dem mindestens 80 % der Bauleistung erbracht sind) einer federführenden Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung in der Leistungsphase 8, Objektplanung gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für eine Brücke in Stahl- / Stahlverbundbauweise der Honorarzone IV oder höher in den letzten 5 Jahren.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Es gelten:
A1) Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB F-StB);
A2) Technischen Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke (TVB-Ingenieurbauwerke);
A3) Technischen Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung (TVB-Tragwerksplanung);
A4) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG))
B) Die Sprache im Projekt ist Deutsch. Dies muss vom AN über den gesamten Verlauf der Bearbeitung für die Kommunikation mit dem AG und allen weiteren Beteiligten gewährleistet werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die fachliche Eignung wird durch Nennung und Beschreibung von vergleichbaren erbrachten Leistungen aus den letzten 5 Jahren abgefragt.
Grundbedingungen für alle Angaben sind:
— Die ausschreibende Stelle behält sich vor die Angaben beim Auftraggeber zu überprüfen,
— Können die vom Antragsteller gemachten Angaben vom damaligen Auftraggeber auf Nachfrage inhaltlich nicht bestätigt kann der Antragsteller vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden,
— Bei Bewerbergemeinschaften dürfen die Referenzen nur von den Teilnehmern der Bewerbergemeinschaften genannt werden, welche für die Erbringung der (Teil-)Leistung vorgesehen sind,
— Jedes abgefragte Thema wird gesondert bewertet. Ein Projekt, welches die Anforderungen des Themas erfüllt, darf genannt werden. Somit dürfen Projekte im Antrag unter verschiedenen Themen mehrfach genannt werden,
— Als erbracht wird ein Projekt anerkannt bei dem mindestens 80 % der Bauleistung erbracht sind,
— A) OBL und BÜ Brücke
Anzahl von erbrachten Projekten einer federführenden Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung in der Leistungsphase 8, Objektplanung gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für eine Brücke in Stahl- / Stahlverbundbauweise der Honorarzone IV oder höher in den letzten 5 Jahren mit 40 % an der Gesamtwertung,
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— B) OBL und BÜ Ingenieurbauwerk mit mindestens 15 Mio. EUR
Anzahl von erbrachten Projekten einer federführender Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung in der Leistungsphase 8, Objektplanung gemäß § 41 ff HOAI eines Neubaus oder einer umfassenden Ertüchtigung für ein Projekt mit mindestens einem Ingenieurbauwerk der Honorarzone III oder höher mit einer Abrechnungssumme von mindestens 15 Mio. EUR in den letzten 5 Jahren mit 30 % an der Gesamtwertung,
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— C) OBL und BÜ Ertüchtigung unter Verkehr
Anzahl von erbrachten Projekten einer federführenden Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung in der Leistungsphase 8, Objektplanung gemäß § 41 ff HOAI einer umfassenden Ertüchtigung unter Verkehr für eine Brücke in Stahl- / Stahlverbundbauweise der Honorarzone IV oder höher oder für einen Straßentunnel mit mehr als 900 m Länge in den letzten 5 Jahren mit 20 % an der Gesamtwertung,
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— D) BOL und BÜ zusammen mit Betriebstechnik
Anzahl von erbrachten Projekten einer federführenden Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung in der Leistungsphase 8, Objektplanung gemäß § 41 ff HOAI einer umfassenden Ertüchtigung unter Verkehr gemeinsam mit einer umfassenden Ertüchtigung der Betriebstechnik für einen Straßentunnel mit mehr als 400 m Länge in den letzten 5 Jahren mit 10 % an der Gesamtwertung.
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Die genaue Ermittlung der Wertung kann dem Prüf- und Bewertungsbogen entnommen werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-02-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): organisation, Terminsicherheit und Kapazitäten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamteindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 40

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Enrico Hinz
Dokumente URL: http://vof.istw.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: ISTW Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Franckstraße 4
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71636
Telefon: +49 714124236-18 📞
E-Mail: seitz@istw.de 📧
Fax: +49 714124236-99 📠
Land: Ludwigsburg 🏙️
Internetadresse: http://www.vof.istw.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Alle Informationen zum Vergabeverfahren finden sich unter http://vof.istw.de. Die Unterlagen zur Abgabe des Teilnahmentrags finden sich auf der o.g. Vergabeplattform.
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
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B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass alle geforderten Unterlagen dem Angebot beiliegen und das Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Nach dem Termin eingehende Anträge werden nicht zum Teilnahmewettbewerb zugelassen;
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C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe http://vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden. Die Angaben zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“ werden erst im Verhandlungsverfahren abgefragt;
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D) Im Teilnahmeantrag muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen – siehe III.1.1)
E) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
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F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich digital in Textform über die o.g. Vergabeplattform einzureichen.
H) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform, per E-Mail an seitz@istw.de oder über die Vergabeplattform, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail oder die Vergabeplattform verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments "Fragen und Antworten" und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
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I) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel spätestens 2 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags.
J) An den bisherigen Planungen waren verschiedene Büros beteiligt. Wesentliche Leistungen dazu kommen von folgenden Büros:
Bung AG, Heidelberg; Prof. Kirschke, Ettlingen; Aegerter & Bosshardt AG, Basel; GBI Gackstatter GmbH, Stuttgart; HBI Haerter GmbH, Heidenheim; Modus Consult, Karlsruhe; WBI – Prof. Wittke, Weinheim; IX-Traffic, Aachen/Karlsruhe; Amberg Engineering AG, CH Regensdorf-Watt; SSF Ingenieure AG, München; Rücker und Schindele GmbH, München.
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Das Ergebnis aus deren Bearbeitung sind die "Ausschreibungsunterlagen Bauleistungen", die auf der Internetseite http://vof.istw.de zur Verfügung gestellt werden. Damit werden alle Bewerber / Bieter gleichgestellt. Die genannten Büros dürfen sich daher am Vergabeverfahren beteiligen, sind aber nicht vorab für das Verhandlungsverfahren ausgewählt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.03.2018:
2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB);
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3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW);
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4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden;
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5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war;
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6) Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Quelle: OJS 2018/S 242-552937 (2018-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Von Juni 2019 bis Mai 2024 soll der Engelbergbasistunnel auf der BAB A81 sowohl baulich wie betriebstechnisch ertüchtigt werden. Die entsprechenden Bauleistungen sind ausgeschrieben. Ausgeschrieben ist die Bauoberleitung der baulichen Ertüchtigung der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 41 ff. HOAI in der Leistungsphase 8 nach § 43 HOAI in Verbindung mit Anlage 12, Nr.12.1 HOAI mit Grundleistungen einschließlich Ergänzungen und Besonderen Leistungen (Bauüberwachung) einschließlich Ergänzungen. Die anrechenbaren Kosten des Leistungsumfangs betragen ca. 66 Mio. EUR (netto). Die Bauoberleitung/Bauüberwachung ist mit einer ständigen Vor-Ort-Präsenz im Schichtbetrieb (maximal 8 Stunden pro Person und Schicht) mit mindestens einer Person pro Schicht am Tag und in der Nacht vorgesehen. Hierzu sind in den Ausschreibungsunterlagen konkrete Vorgaben gemacht. Durch die Vor-Ort-Präsenz soll ein hohes Maß an Kontrolle der Baufirmen am Arbeitsort und tägliche Begehungen sichergestellt werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 4 952 838 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 137-338102
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 242-552937
ABl. S-Ausgabe: 137

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Verstärkung der vorhandenen Fahrbahnplatte als horizontale Aussteifung durch Einbau einer Stahlbetonverstärkung unterhalb der Fahrbahn im Medien- und Abluftkanal. Das Aussteifungselement ist regelbar, so dass eine Entlastung der Fahrbahnplatte möglich ist,
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— Sanierung der vorhandenen Tunnelschale durch systematisches Verpressen der sichtbaren Risse mit Zement- und Kunstharzinjektionen,
— Verstärkung der vorhandenen Tunnelschale durch Einbau einer Vorsatzschale als Ortbetoninnenschale mit eingestellten Stahlträgern,

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-15 📅
Name: Bung Baumanagement GmbH
Postanschrift: Englerstraße 4
Postort: Heidelberg
Postleitzahl: 69126
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6221306-0 📞
E-Mail: info@bung-bm.de 📧
Land: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️
Name: EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH
Postanschrift: Am alten Rathaus 5
Postort: Lohfelden
Postleitzahl: 34253
Telefon: +49 56195088-0 📞
E-Mail: kontakt@ehs-ingenieure.de 📧
Land: Kassel, Landkreis 🏙️
Internetadresse: https://www.ehs-ingenieure.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 4 952 838 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018:
„.. 2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW).
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4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
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5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.
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Quelle: OJS 2019/S 137-338102 (2019-07-15)