Eigentumsverhältnisse: Stadt Sassnitz: Gemarkung Stubnitz, Flur 1, Flurstück 1/20, 18/18, Land M-V, Erbbaurecht Stadt Sassnitz: Gemarkung Stubnitz, Flur 1, Flurstück 4/3, Land M-V: Gemarkung Stubnitz, Flur 1, Flurstück 18/19. Lage: UNESCO-Weltnaturerbe „Alte Buchenwälder auf Jasmund“, Nationalpark Jasmund, FFH-Gebiet Jasmund, Bebauungsplan Nr. 19 „Besucherzentrum Nationalpark Jasmund“. „Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um eine neue Zuwegung zum Kreidefelsen Königsstuhl im Nationalpark Jasmund. Der Übergang vom Plateau nahe des Nationalpark-Besucherzentrums über das Königsgrab auf den Königsstuhl ist den Anforderungen an die hohe Zahl an Besuchern, die jährlich das Nationalpark-Zentrum besuchen und den Kreide-felsen betreten, nicht mehr gewachsen. Zahlreiche Abbrüche an den Kreidefelsen des Jasmund in den vergangenen Wintern haben die Gefährdung von Besuchern der Kreideklippen verdeutlicht. Daher wird eine neue Zuwegung erforderlich, durch die das Risiko des Absturzes von Besuchern des Königsstuhls vermieden wird. Bei der geplanten Baumaßnahme ist eine Wegeführung vorgesehen, die auf dem standsicheren Hochplateau nahe des Besucherzentrums beginnt und das Königsgrab auf einer seilverspannten Brückenkonstruktion überfährt. Dadurch, dass kein direktes Betreten des Kreidefelsens mehr stattfindet, wird die Besuchergefährdung vermieden.“. Der Königsstuhl ist das bedeutendste Wahrzeichen der Insel Rügen, sowie eine der wichtigsten touristischen Attraktionen Norddeutschlands und damit von überregionaler Strahlkraft und Bedeutung. Die Errichtung des verkehrssicheren Zuganges zum Königsstuhl stellt eine unverzichtbare Ersatzinvestition dar, die barrierefreie Ausführung einer solchen Zuwegung ist unter Beachtung des großen Nutzerkreises geboten. Anträge auf Förderung gestellt bei: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Ministerium für Inneres und Europa. Planungsstand: Die Leistungsphasen 1-3 für die Ingenieurbauwerke gem. § 43 der HOAI und Tragwerksplanung gem. § 51 der HOAI liegen für das zu errichtende Bauwerk vor. Diese Unterlagen wurden mit allen Trägern und Verbänden abgestimmt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-01.
Auftragsbekanntmachung (2018-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Die Leistungsphasen 1-3 für die Ingenieurbauwerke gem. § 43 der HOAI und Tragwerksplanung gem. § 51 der HOAI liegen für das zu errichtende Bauwerk vor. Diese Unterlagen wurden mit allen Trägern und Verbänden abgestimmt und sind für die weiteren Leistungsphasen bindend. Die vorläufigen Kosten sind gemäß der Kostenschätzung vom Mai 2016 des Ingenieurbüro schlaich, bergemann und partner und betragen für die Kostengruppen 200, 300 und 400 ca. 5 000 0000,00 Euro netto (siehe Anlage – Entwurfsbericht).Wegen der Vielzahl der beteiligten Akteure und zu berücksichtigenden Interessen und Anforderungen wird bei der Auswahl geeigneter Bewerber besonderen Wert auf deren Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft gelegt.Die Ausschreibung der Planungsbestandteile Ingenieurbauwerke LPH 4-9 (§§ 41-44 HOAI) inkl. örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 12 der HOAI und Tragwerksplanung LPH 4-6 (§§ 49-52 HOAI) inkl. Objektüberwachung gem. Anlage 14 der HOAI für den Neubau des Zugangs zum Königsstuhl – Königsweg.Anzubieten sind die zur Erstellung des geschuldeten Werkes erforderlichen Grundleistungen.Nach erfolgter Beauftragung (vorgesehen für Juni/Juli 2018) ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Die Bearbeitung der Leistungsphasen bis zur Ausschreibung der Bauleistungen inkl. aller notwendigen internen und externen Abstimmungen sind bis zum 31.12.2018 abzuschließen. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2019 vorgesehen.550 000,00
Die Leistungsphasen 1-3 für die Ingenieurbauwerke gem. § 43 der HOAI und Tragwerksplanung gem. § 51 der HOAI liegen für das zu errichtende Bauwerk vor. Diese Unterlagen wurden mit allen Trägern und Verbänden abgestimmt und sind für die weiteren Leistungsphasen bindend. Die vorläufigen Kosten sind gemäß der Kostenschätzung vom Mai 2016 des Ingenieurbüro schlaich, bergemann und partner und betragen für die Kostengruppen 200, 300 und 400 ca. 5 000 0000,00 Euro netto (siehe Anlage – Entwurfsbericht).Wegen der Vielzahl der beteiligten Akteure und zu berücksichtigenden Interessen und Anforderungen wird bei der Auswahl geeigneter Bewerber besonderen Wert auf deren Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft gelegt.Die Ausschreibung der Planungsbestandteile Ingenieurbauwerke LPH 4-9 (§§ 41-44 HOAI) inkl. örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 12 der HOAI und Tragwerksplanung LPH 4-6 (§§ 49-52 HOAI) inkl. Objektüberwachung gem. Anlage 14 der HOAI für den Neubau des Zugangs zum Königsstuhl – Königsweg.Anzubieten sind die zur Erstellung des geschuldeten Werkes erforderlichen Grundleistungen.Nach erfolgter Beauftragung (vorgesehen für Juni/Juli 2018) ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Die Bearbeitung der Leistungsphasen bis zur Ausschreibung der Bauleistungen inkl. aller notwendigen internen und externen Abstimmungen sind bis zum 31.12.2018 abzuschließen. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2019 vorgesehen.550 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 550 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Sassnitz, vertreten durch die BIG Städtebau GmbH
Postanschrift: Fährstraße 22
Postleitzahl: 18439
Postort: Stralsund
Kontakt
Internetadresse: http://www.big-bau.de🌏
E-Mail: s.wieck@big-bau.de📧
Telefon: +49 3831479439📞
Fax: +49 3831479420 📠
Eine Bewerbung ist nur unter der Verwendung der vom Auftraggeber verfassten Teilnahmeunterlagen zulässig, welche bei der unter 1.1 genannten Kontaktstelle, per Fax oder E-Mail angefordert werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Eigentumsverhältnisse:
Stadt Sassnitz: Gemarkung Stubnitz, Flur 1, Flurstück 1/20, 18/18,
Land M-V, Erbbaurecht Stadt Sassnitz: Gemarkung Stubnitz, Flur 1, Flurstück 4/3,
Land M-V: Gemarkung Stubnitz, Flur 1, Flurstück 18/19.
Lage:
UNESCO-Weltnaturerbe „Alte Buchenwälder auf Jasmund“,
Nationalpark Jasmund,
FFH-Gebiet Jasmund,
Bebauungsplan Nr. 19 „Besucherzentrum Nationalpark Jasmund“.
„Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um eine neue Zuwegung zum Kreidefelsen Königsstuhl im Nationalpark Jasmund. Der Übergang vom Plateau nahe des Nationalpark-Besucherzentrums über das Königsgrab auf den Königsstuhl ist den Anforderungen an die hohe Zahl an Besuchern, die jährlich das Nationalpark-Zentrum besuchen und den Kreide-felsen betreten, nicht mehr gewachsen. Zahlreiche Abbrüche an den Kreidefelsen des Jasmund in den vergangenen Wintern haben die Gefährdung von Besuchern der Kreideklippen verdeutlicht. Daher wird eine neue Zuwegung erforderlich, durch die das Risiko des Absturzes von Besuchern des Königsstuhls vermieden wird.
„Beim vorliegenden Vorhaben handelt es sich um eine neue Zuwegung zum Kreidefelsen Königsstuhl im Nationalpark Jasmund. Der Übergang vom Plateau nahe des Nationalpark-Besucherzentrums über das Königsgrab auf den Königsstuhl ist den Anforderungen an die hohe Zahl an Besuchern, die jährlich das Nationalpark-Zentrum besuchen und den Kreide-felsen betreten, nicht mehr gewachsen. Zahlreiche Abbrüche an den Kreidefelsen des Jasmund in den vergangenen Wintern haben die Gefährdung von Besuchern der Kreideklippen verdeutlicht. Daher wird eine neue Zuwegung erforderlich, durch die das Risiko des Absturzes von Besuchern des Königsstuhls vermieden wird.
Bei der geplanten Baumaßnahme ist eine Wegeführung vorgesehen, die auf dem standsicheren Hochplateau nahe des Besucherzentrums beginnt und das Königsgrab auf einer seilverspannten Brückenkonstruktion überfährt. Dadurch, dass kein direktes Betreten des Kreidefelsens mehr stattfindet, wird die Besuchergefährdung vermieden.“.
Bei der geplanten Baumaßnahme ist eine Wegeführung vorgesehen, die auf dem standsicheren Hochplateau nahe des Besucherzentrums beginnt und das Königsgrab auf einer seilverspannten Brückenkonstruktion überfährt. Dadurch, dass kein direktes Betreten des Kreidefelsens mehr stattfindet, wird die Besuchergefährdung vermieden.“.
Der Königsstuhl ist das bedeutendste Wahrzeichen der Insel Rügen, sowie eine der wichtigsten touristischen Attraktionen Norddeutschlands und damit von überregionaler Strahlkraft und Bedeutung.
Die Errichtung des verkehrssicheren Zuganges zum Königsstuhl stellt eine unverzichtbare Ersatzinvestition dar, die barrierefreie Ausführung einer solchen Zuwegung ist unter Beachtung des großen Nutzerkreises geboten.
Anträge auf Förderung gestellt bei:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit,
Ministerium für Inneres und Europa.
Planungsstand:
Die Leistungsphasen 1-3 für die Ingenieurbauwerke gem. § 43 der HOAI und Tragwerksplanung gem. § 51 der HOAI liegen für das zu errichtende Bauwerk vor. Diese Unterlagen wurden mit allen Trägern und Verbänden abgestimmt.
Menge oder Umfang:
Die Leistungsphasen 1-3 für die Ingenieurbauwerke gem. § 43 der HOAI und Tragwerksplanung gem. § 51 der HOAI liegen für das zu errichtende Bauwerk vor. Diese Unterlagen wurden mit allen Trägern und Verbänden abgestimmt und sind für die weiteren Leistungsphasen bindend. Die vorläufigen Kosten sind gemäß der Kostenschätzung vom Mai 2016 des Ingenieurbüro schlaich, bergemann und partner und betragen für die Kostengruppen 200, 300 und 400 ca. 5 000 0000,00 Euro netto (siehe Anlage – Entwurfsbericht).
Die Leistungsphasen 1-3 für die Ingenieurbauwerke gem. § 43 der HOAI und Tragwerksplanung gem. § 51 der HOAI liegen für das zu errichtende Bauwerk vor. Diese Unterlagen wurden mit allen Trägern und Verbänden abgestimmt und sind für die weiteren Leistungsphasen bindend. Die vorläufigen Kosten sind gemäß der Kostenschätzung vom Mai 2016 des Ingenieurbüro schlaich, bergemann und partner und betragen für die Kostengruppen 200, 300 und 400 ca. 5 000 0000,00 Euro netto (siehe Anlage – Entwurfsbericht).
Wegen der Vielzahl der beteiligten Akteure und zu berücksichtigenden Interessen und Anforderungen wird bei der Auswahl geeigneter Bewerber besonderen Wert auf deren Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft gelegt.
Die Ausschreibung der Planungsbestandteile Ingenieurbauwerke LPH 4-9 (§§ 41-44 HOAI) inkl. örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 12 der HOAI und Tragwerksplanung LPH 4-6 (§§ 49-52 HOAI) inkl. Objektüberwachung gem. Anlage 14 der HOAI für den Neubau des Zugangs zum Königsstuhl – Königsweg.
Die Ausschreibung der Planungsbestandteile Ingenieurbauwerke LPH 4-9 (§§ 41-44 HOAI) inkl. örtliche Bauüberwachung gem. Anlage 12 der HOAI und Tragwerksplanung LPH 4-6 (§§ 49-52 HOAI) inkl. Objektüberwachung gem. Anlage 14 der HOAI für den Neubau des Zugangs zum Königsstuhl – Königsweg.
Anzubieten sind die zur Erstellung des geschuldeten Werkes erforderlichen Grundleistungen.
Nach erfolgter Beauftragung (vorgesehen für Juni/Juli 2018) ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Die Bearbeitung der Leistungsphasen bis zur Ausschreibung der Bauleistungen inkl. aller notwendigen internen und externen Abstimmungen sind bis zum 31.12.2018 abzuschließen. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2019 vorgesehen.
Nach erfolgter Beauftragung (vorgesehen für Juni/Juli 2018) ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Die Bearbeitung der Leistungsphasen bis zur Ausschreibung der Bauleistungen inkl. aller notwendigen internen und externen Abstimmungen sind bis zum 31.12.2018 abzuschließen. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2019 vorgesehen.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Sassnitz
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Bauvorlageberechtigung, Eintragungsnachweise mit Eingangsnummer im Berufsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes und andere Bedingungen gemäß Teilnahmeantrag, der dem Bewerber zur Verfügung gestellt wird. Die dort im Einzelnen beschrieben, geforderten Nachweise und Erklärungen sind in der angegebenen Reihenfolge des Teilnahmeantrages, geheftet oder gebunden dem rechtsverbindlich unterschriebenen Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen. Die Wertung der Teilnahme unterlagen ist aus der im Teilnahmebogen beigefügten Matrix zu entnehmen. Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied ein Teilnahmebogen mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen vorzulegen. Die geforderten Referenzen müssen mindestens von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt sein. Es muss erkennbar sein, wer im Auftragsfall für welche Leistung vorgesehen ist. Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmebogen möglich. Teilnahme unterlagen, die diesen Anforderungen nicht genügen und/oder solche, deren Umfang über die geforderten Nachweise und Erklärungen hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Auswahl der Bewerber zur Angebotsabgabe und die Aufforderung zur Verhandlung erfolgt danach entsprechend §§ 42, 51, 52, 75 VgV.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung, Eintragungsnachweise mit Eingangsnummer im Berufsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Heimatlandes und andere Bedingungen gemäß Teilnahmeantrag, der dem Bewerber zur Verfügung gestellt wird. Die dort im Einzelnen beschrieben, geforderten Nachweise und Erklärungen sind in der angegebenen Reihenfolge des Teilnahmeantrages, geheftet oder gebunden dem rechtsverbindlich unterschriebenen Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen. Die Wertung der Teilnahme unterlagen ist aus der im Teilnahmebogen beigefügten Matrix zu entnehmen. Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied ein Teilnahmebogen mit den geforderten Nachweisen und Erklärungen vorzulegen. Die geforderten Referenzen müssen mindestens von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt sein. Es muss erkennbar sein, wer im Auftragsfall für welche Leistung vorgesehen ist. Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmebogen möglich. Teilnahme unterlagen, die diesen Anforderungen nicht genügen und/oder solche, deren Umfang über die geforderten Nachweise und Erklärungen hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Auswahl der Bewerber zur Angebotsabgabe und die Aufforderung zur Verhandlung erfolgt danach entsprechend §§ 42, 51, 52, 75 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe III.1.1 und III. 2.1
Mindeststandards:
— Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe Teilnahmebogen und Auswertungsbogen
Mindeststandards:
— Erklärungen über den Personalstand der angestellten Mitarbeiter,
— Angaben zur Berufserfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter,
— Angaben zu den Referenzenobjekten (vergleichbarer geforderderter Leistungen) der letzten 3 Jahre mit Angabe der Herstellungskosten, Leistungszeitraums, Leistungsbildes, Honorar, Baukosten, Bescheinigung des Auftragsgebers etc.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden mindestens 1,5 Mio. Euro und sonstige Schäden mindestens 1,0 Mio. Euro bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder eines im Rahmen des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vetragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden mindestens 1,5 Mio. Euro und sonstige Schäden mindestens 1,0 Mio. Euro bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder eines im Rahmen des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vetragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 15 HOAI (2013) sowie den Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Anlage 1 zum Teilnahmebogen) abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Anlage 1 zum Teilnahmebogen) abzugeben,
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adressen benannt sind,
— in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche und juristische Personen, die gemäß Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern (M-V) zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind oder in die von der Ingenieurkammer geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen sind (§ 65 LBauO M-V); Eintragungen anderer Bundesländer bzw. gleichwertige Unterlagen des Herkunftslandes. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Die für die Dienstleistung verantwortliche Person muss bauvorlageberechtigt nach § 65 LBauO M-V sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürliche und juristische Personen, die gemäß Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern (M-V) zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind oder in die von der Ingenieurkammer geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen sind (§ 65 LBauO M-V); Eintragungen anderer Bundesländer bzw. gleichwertige Unterlagen des Herkunftslandes. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Die für die Dienstleistung verantwortliche Person muss bauvorlageberechtigt nach § 65 LBauO M-V sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
— Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise – Prüfen auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe – Prüfen der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft – Auswahl der 3-5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen gemäß Bewertungsmatrix (Auswertungsbogen siehe Teilnahmeunterlagen) am besten erfüllen
— Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise – Prüfen auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe – Prüfen der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft – Auswahl der 3-5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen gemäß Bewertungsmatrix (Auswertungsbogen siehe Teilnahmeunterlagen) am besten erfüllen
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 125 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.