Der Wasserverband Murrtal beabsichtigt den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oppenweiler. Der dafür notwendige Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde eine Vereinbarung über die gemeinsame Planung, Vergabe, Bau und Unterhaltung des HRB geschlossen.
Benötigt werden die weiteren Planungsleistungen bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Dies sind:
Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 5-9, sowie örtliche Bauüberwachung);
Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung (Lph 2-6);
Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Lph 5-9) für die Anlagengruppen 1, 4, 5 und 7.
Die Gesamtkosten für das Becken liegen voraussichtlich bei fast 20 Millionen Euro. Es ist als offenes Erdbecken konzipiert und hat ein Rückhaltevolumen von 850 000 Kubikmetern bei einer Staufläche von 495 000 qm sowie eine Regelabgabe von 121 cbm/s. Das HRB ist gemäß Klassifizierung nach DIN 19 700 ein mittleres Becken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ingenieurleistungen HRB Oppenweiler
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Der Wasserverband Murrtal beabsichtigt den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oppenweiler. Der dafür notwendige Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Mit...”
Kurze Beschreibung
Der Wasserverband Murrtal beabsichtigt den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oppenweiler. Der dafür notwendige Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde eine Vereinbarung über die gemeinsame Planung, Vergabe, Bau und Unterhaltung des HRB geschlossen.
Benötigt werden die weiteren Planungsleistungen bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Dies sind:
Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 5-9, sowie örtliche Bauüberwachung)
Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung (Lph 1-6)
Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Lph 1-9) für die Anlagengruppen 4, 5 und 7.
Die Gesamtkosten für das Becken liegen voraussichtlich bei fast 20 Millionen EUR. Es ist als offenes Erdbecken konzipiert und hat ein Rückhaltevolumen von 850 000 Kubikmetern bei einer Staufläche von 495 000 qm sowie eine Regelabgabe von 121 cbm/s. Das HRB ist gemäß Klassifizierung nach DIN 19 700 ein mittleres Becken.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1103476.70 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ingenieurleistungen HRB Oppenweiler – Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, örtliche Bauüberwachung” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Beratung und Konstruktionsberatung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Tief- und Hochbau📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen für Brücken📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen für Dämme📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauaufsicht📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦
Ort der Leistung: Rems-Murr-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oppenweiler
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen von der Ausführungsplanung über die Ausschreibung und die Bauphase bis zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen von der Ausführungsplanung über die Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies umfasst alle für das HRB benötigten Bauteile. Allerdings werden Umverlegungen von bestehenden Leitungen (Kanalisation, Wasser, Strom, Kabel usw.) möglicherweise durch die jeweiligen Leitungsträger / Eigentümer erfolgen. Gleiches gilt für einzelne spezielle Maßnahmen des Objektschutzes gegen Hochwasser.
Benötigt werden folgende Leistungen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke nach dem Leistungsbild in § 43 HOAI von der Ausführungsplanung (Lph5) bis zur Objektbetreuung (Lph9),
— Objektplanung Verkehrsanlagen nach dem Leistungsbild in § 47 HOAI von der Ausführungsplanung (Lph5) bis zur Objektbetreuung (Lph9),
— besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung,
— besondere Leistung: Definition und Mitwirkung bei der Vergabe von zusätzlichen Leistungen Dritter (z. B. im Bereich Geotechnik und Vermessung),
— besondere Leistung: Erstellung Bestandsdokumentation inklusive aller Bauwerksbücher und Betriebsanweisungen.
Es wird eine stufenweise Beauftragung erfolgen.
Für die örtliche Bauüberwachung wird eine Präsenz auf der Baustelle an mindestens 3 Tagen pro Woche vorausgesetzt. Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung der Objektplanung und Bauüberwachung der Fachplanung haben durch verschiedene, darauf spezialisierte Personen zu erfolgen.
Alle Inhalte und Entscheidungen zu Planung und Bauausführung sind nicht nur mit dem AG, sondern auch mit dem RP Stuttgart abzustimmen.
Das HRB Oppenweiler wird als offenes Erdbecken ausgeführt. Zur Ableitung des Wassers der Murr im Hochwasserfall wird ein leistungsfähiges Umgehungsgerinne erstellt. Dieses durchfließt den Einstauraum und das Rückhaltebauwerk. Die Murr wird von Ihrem bisherigen Verlauf nach Süden abgeschwenkt und zum geplanten Schlauchwehr geführt. Im Hochwasserfall wird das Schlauchwehr abgesenkt und das Wasser der Murr läuft über das Umgehungsgerinne zum Rückhaltebauwerk. Von dort verläuft das Umgehungsgerinne nach Westen und gelangt in das heutige Flussbett. Das als Trockenbecken konzipierte Rückhaltebauwerk verzichtet auf Dauerstaubereiche. Dieser im Bestand als Wiese und Acker genutzte Staubereich bleibt durch die Baumaßnahme in seiner Nutzung im Wesentlichen unverändert.
Der neue Verlauf der Murr führt durch eine neue Verdolung unter dem geplanten Dammbauwerk hindurch. Am Einlauf ist ein Feinrechen vorgesehen. Mit einem Sohlsprung von rund einem Meter ist diese somit für Kleinlebewesen und Wirbellose nur schwer zu überwinden. Die Funktion der Durchgängigkeit wird durch das Umgehungsgerinne bzw. die parallel verlaufende Raue Rampe übernommen. Die Verdolung ist ausreichend dimensioniert um eine Wassermenge von 3 m/s zur Mühle leiten zu können. Die Steuerung des Abflusses durch die Mühlkanalverdolung erfolgt durch ein Schütz am Zulauf.
Im Anschluss an die Verdolung verläuft die Murr zurück in ihr ursprüngliches Bett und im weiteren Verlauf über den heutigen Mühlkanal wieder bis zur Einmündung in das bestehende Murrbett. Im Bereich der Rüflensmühle wird die Murr auf einer Länge von ca. 90 m verfüllt.
Das geplante Schlauchwehr ermöglicht den erforderlichen Aufstau für die Wasserkraftnutzung durch die Rüflensmühle. Die gewässerökologische Umgehung des Schlauchwehrs erfolgt durch eine raue Rampe. Die Mindestwassermenge die dauerhaft durch das Umgehungsgerinne geführt wird beträgt 250 l/s. Zwischen dem Schlauchwehr und dem Durchlassbauwerk wird ein leistungsfähiges Umgehungsgerinne (Flutmulde) hergestellt. Das Umgehungsgerinne sorgt, bis zu einem HQ20 Abfluss (= 121 m/s) für eine gezielte Ableitung des Murrwassers zum Durchlassbauwerk.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Ingenieurleistungen HRB Oppenweiler – Fachplanung: Tragwerksplanung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen von der Vorplanung über die Ausschreibung und die Bauphase bis zur...”
Beschreibung der Beschaffung
Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen von der Vorplanung über die Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies umfasst alle für das HRB benötigten Bauteile. Allerdings werden Umverlegungen von bestehenden Leitungen (Kanalisation, Wasser, Strom, Kabel usw.) möglicherweise durch die jeweiligen Leitungsträger / Eigentümer erfolgen. Gleiches gilt für einzelne spezielle Maßnahmen des Objektschutzes gegen Hochwasser.
Benötigt werden folgende Leistungen:
— Fachplanung Tragwerksplanung nach dem Leistungsbild in § 51 HOAI ab der Grundlagenermittlung (Lph1) bis zur Vorbereitung der Vergabe (Lph6).
Es wird eine stufenweise Beauftragung erfolgen.
Alle Inhalte und Entscheidungen zu Planung und Bauausführung sind nicht nur mit dem AG, sondern auch mit dem RP Stuttgart abzustimmen.
Das HRB Oppenweiler wird als offenes Erdbecken ausgeführt. Zur Ableitung des Wassers der Murr im Hochwasserfall wird ein leistungsfähiges Umgehungsgerinne erstellt. Dieses durchfließt den Einstauraum und das Rückhaltebauwerk. Die Murr wird von Ihrem bisherigen Verlauf nach Süden abgeschwenkt und zum geplanten Schlauchwehr geführt. Im Hochwasserfall wird das Schlauchwehr abgesenkt und das Wasser der Murr läuft über das Umgehungsgerinne zum Rückhaltebauwerk. Von dort verläuft das Umgehungsgerinne nach Westen und gelangt in das heutige Flussbett.
Der neue Verlauf der Murr führt durch eine neue Verdolung unter dem geplanten Dammbauwerk hindurch. Am Einlauf ist ein Feinrechen vorgesehen. Mit einem Sohlsprung von rund einem Meter ist diese somit für Kleinlebewesen und Wirbellose nur schwer zu überwinden. Die Funktion der Durchgängigkeit wird durch das Umgehungsgerinne bzw. die parallel verlaufende raue Rampe übernommen. Die Verdolung ist ausreichend dimensioniert um eine Wassermenge von 3 m/s zur Mühle leiten zu können. Die Steuerung des Abflusses durch die Mühlkanalverdolung erfolgt durch ein Schütz am Zulauf.
Im Anschluss an die Verdolung verläuft die Murr zurück in ihr ursprüngliches Bett und im weiteren Verlauf über den heutigen Mühlkanal wieder bis zur Einmündung in das bestehende Murrbett. Im Bereich der Rüflensmühle wird die Murr auf einer Länge von ca. 90 m verfüllt.
Das geplante Schlauchwehr ermöglicht den erforderlichen Aufstau für die Wasserkraftnutzung durch die Rüflensmühle. Die gewässerökologische Umgehung des Schlauchwehrs erfolgt durch eine raue Rampe. Die Mindestwassermenge die dauerhaft durch das Umgehungsgerinne geführt wird beträgt 250 l/s. Zwischen dem Schlauchwehr und dem Durchlassbauwerk wird ein leistungsfähiges Umgehungsgerinne (Flutmulde) hergestellt. Das Umgehungsgerinne sorgt, bis zu einem HQ20 Abfluss (= 121 m/s) für eine gezielte Ableitung des Murrwassers zum Durchlassbauwerk.
Insgesamt sind zahlreiche Bauwerke und auch Dämme vorgesehen die eine Tragwerksplanung / einen Standsicherheitsnachweis notwendig machen.
Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen von der Ausführungsplanung über die Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies umfasst alle für das HRB benötigten Bauteile. Allerdings werden Umverlegungen von bestehenden Leitungen (Kanalisation, Wasser, Strom, Kabel usw.) möglicherweise durch die jeweiligen Leitungsträger / Eigentümer erfolgen. Gleiches gilt für einzelne spezielle Maßnahmen des Objektschutzes gegen Hochwasser.
Benötigt werden folgende Leistungen:
— Fachplanung Technische Ausrüstung nach dem Leistungsbild in § 55 HOAI von der Grundlagenermittlung (Lph1) bis zur Objektbetreuung (Lph9) für die Anlagengruppen 4, 5 und 7.
Es wird eine stufenweise Beauftragung erfolgen.
Alle Inhalte und Entscheidungen zu Planung und Bauausführung sind nicht nur mit dem AG, sondern auch mit dem RP Stuttgart abzustimmen.
Das HRB Oppenweiler wird als offenes Erdbecken ausgeführt. Zur Ableitung des Wassers der Murr im Hochwasserfall wird ein leistungsfähiges Umgehungsgerinne erstellt. Dieses durchfließt den Einstauraum und das Rückhaltebauwerk. Die Murr wird von Ihrem bisherigen Verlauf nach Süden abgeschwenkt und zum geplanten Schlauchwehr geführt. Im Hochwasserfall wird das Schlauchwehr abgesenkt und das Wasser der Murr läuft über das Umgehungsgerinne zum Rückhaltebauwerk. Von dort verläuft das Umgehungsgerinne nach Westen und gelangt in das heutige Flussbett.
Der neue Verlauf der Murr führt durch eine neue Verdolung unter dem geplanten Dammbauwerk hindurch. Am Einlauf ist ein Feinrechen vorgesehen. Die Funktion der Durchgängigkeit wird durch das Umgehungsgerinne bzw. die parallel verlaufende Raue Rampe übernommen. Die Verdolung ist ausreichend dimensioniert um eine Wassermenge von 3 m/s zur Mühle leiten zu können. Die Steuerung des Abflusses durch die Mühlkanalverdolung erfolgt durch ein Schütz am Zulauf.
Im Anschluss an die Verdolung verläuft die Murr zurück in ihr ursprüngliches Bett und im weiteren Verlauf über den heutigen Mühlkanal wieder bis zur Einmündung in das bestehende Murrbett. Im Bereich der Rüflensmühle wird die Murr auf einer Länge von ca. 90 m verfüllt.
Das geplante Schlauchwehr ermöglicht den erforderlichen Aufstau für die Wasserkraftnutzung durch die Rüflensmühle. Die gewässerökologische Umgehung des Schlauchwehrs erfolgt durch eine Raue Rampe. Die Mindestwassermenge die dauerhaft durch das Umgehungsgerinne geführt wird beträgt 250 l/s. Zwischen dem Schlauchwehr und dem Durchlassbauwerk wird ein leistungsfähiges Umgehungsgerinne (Flutmulde) hergestellt. Das Umgehungsgerinne sorgt, bis zu einem HQ20 Abfluss (= 121 m/s) für eine gezielte Ableitung des Murrwassers zum Durchlassbauwerk.
Die verschiedenen Elemente der Mess- und Steuertechnik sind in einer Steuerzentrale zusammenzuführen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 059-130330
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Ingenieurleistungen HRB Oppenweiler – Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, örtliche Bauüberwachung”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH
Postanschrift: Schloßstraße 59 A
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 71166987-10📞
E-Mail: info@iwp-online.de📧
Fax: +49 71166987-20 📠
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
URL: http://www.iwp-online.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 646356.87 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Planungsleistungen Stahlwasserbau
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Ingenieurleistungen HRB Oppenweiler – Fachplanung: Tragwerksplanung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 347836.51 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Ingenieurleistungen HRB Oppenweiler – Fachplanung: Technische Ausrüstung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 109283.32 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Planungsleistungen technische Ausrüstung
“Alle Informationen zum Vergabeverfahren standen auf der Internetseite http://vof.istw.de öffentlich und frei zugänglich zur Verfügung.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018:
„.. 2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB);
3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW);
4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden;
5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war;
6) Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Quelle: OJS 2018/S 195-441658 (2018-10-08)