Der Wasserverband Murrtal beabsichtigt den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oppenweiler. Der dafür notwendige Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde eine Vereinbarung über die gemeinsame Planung, Vergabe, Bau und Unterhaltung des HRB geschlossen. Benötigt werden die weiteren Planungsleistungen bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Dies sind: Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 5-9, sowie örtliche Bauüberwachung); Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung (Lph 2-6); Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Lph 5-9) für die Anlagengruppen 1, 4, 5 und 7. Die Gesamtkosten für das Becken liegen voraussichtlich bei fast 20 Millionen Euro. Es ist als offenes Erdbecken konzipiert und hat ein Rückhaltevolumen von 850 000 Kubikmetern bei einer Staufläche von 495 000 qm sowie eine Regelabgabe von 121 cbm/s. Das HRB ist gemäß Klassifizierung nach DIN 19 700 ein mittleres Becken.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Der Wasserverband Murrtal beabsichtigt den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oppenweiler. Der dafür notwendige Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde eine Vereinbarung über die gemeinsame Planung, Vergabe, Bau und Unterhaltung des HRB geschlossen.
Benötigt werden die weiteren Planungsleistungen bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Dies sind:
Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 5-9, sowie örtliche Bauüberwachung);
Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung (Lph 2-6);
Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Lph 5-9) für die Anlagengruppen 1, 4, 5 und 7.
Die Gesamtkosten für das Becken liegen voraussichtlich bei fast 20 Millionen Euro. Es ist als offenes Erdbecken konzipiert und hat ein Rückhaltevolumen von 850 000 Kubikmetern bei einer Staufläche von 495 000 qm sowie eine Regelabgabe von 121 cbm/s. Das HRB ist gemäß Klassifizierung nach DIN 19 700 ein mittleres Becken.
Der Wasserverband Murrtal beabsichtigt den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oppenweiler. Der dafür notwendige Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde eine Vereinbarung über die gemeinsame Planung, Vergabe, Bau und Unterhaltung des HRB geschlossen.
Benötigt werden die weiteren Planungsleistungen bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Dies sind:
Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 5-9, sowie örtliche Bauüberwachung);
Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung (Lph 2-6);
Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Lph 5-9) für die Anlagengruppen 1, 4, 5 und 7.
Die Gesamtkosten für das Becken liegen voraussichtlich bei fast 20 Millionen Euro. Es ist als offenes Erdbecken konzipiert und hat ein Rückhaltevolumen von 850 000 Kubikmetern bei einer Staufläche von 495 000 qm sowie eine Regelabgabe von 121 cbm/s. Das HRB ist gemäß Klassifizierung nach DIN 19 700 ein mittleres Becken.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Beratung und Konstruktionsberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rems-Murr-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-24 📅
Datum des Beginns: 2018-07-30 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 059-130330
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 249-525282
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
Alle Informationen zum Vergabeverfahren finden sich unter http://vof.istw.de
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass alle geforderten Unterlagen dem Angebot beiliegen und das Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Nach dem Termin eingehende Anträge werden nicht zum Teilnahmewettbewerb zugelassen;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe http://vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden. Die Angaben zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“ werden erst im Verhandlungsverfahren abgefragt;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber-/Bietergemeinschaften bestimmte Person);
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 (möglichst in einem Schnellhefter – keine Ordner) und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben zur Dokumentation des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
K) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel spätestens 2 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags.
L) An den bisherigen Planungen waren verschiedene Büros beteiligt. Wesentliche Leistungen dazu kommen von folgenden Büros:
Ingenieurbüro Frank GmbH, Schlachthofstraße 6, 71522 Backnang für die Objektplanung bis zur Genehmigungsplanung;
Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH, Schlossstraße 59A, 70176 Stuttgart für die Flussgebietsuntersuchung, Hochwasserschutzkonzept sowie hydrologische Untersuchungen zum geplanten Hochwasserrückhaltebecken Oppenweiler.
Die erarbeiteten Unterlagen werden den ausgewählten Bietern für die Angebotserstellung zur Verfügung gestellt. Dadurch werden alle Bieter gleichgestellt. Die beiden genannten Büros dürfen sich daher am Vergabeverfahren beteiligen, sind aber nicht vorab für das Verhandlungsverfahren ausgewählt.
Alle Informationen zum Vergabeverfahren finden sich unter http://vof.istw.de
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass alle geforderten Unterlagen dem Angebot beiliegen und das Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Nach dem Termin eingehende Anträge werden nicht zum Teilnahmewettbewerb zugelassen;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe http://vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden. Die Angaben zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“ werden erst im Verhandlungsverfahren abgefragt;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber-/Bietergemeinschaften bestimmte Person);
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 (möglichst in einem Schnellhefter – keine Ordner) und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben zur Dokumentation des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
K) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel spätestens 2 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags.
L) An den bisherigen Planungen waren verschiedene Büros beteiligt. Wesentliche Leistungen dazu kommen von folgenden Büros:
Ingenieurbüro Frank GmbH, Schlachthofstraße 6, 71522 Backnang für die Objektplanung bis zur Genehmigungsplanung;
Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH, Schlossstraße 59A, 70176 Stuttgart für die Flussgebietsuntersuchung, Hochwasserschutzkonzept sowie hydrologische Untersuchungen zum geplanten Hochwasserrückhaltebecken Oppenweiler.
Die erarbeiteten Unterlagen werden den ausgewählten Bietern für die Angebotserstellung zur Verfügung gestellt. Dadurch werden alle Bieter gleichgestellt. Die beiden genannten Büros dürfen sich daher am Vergabeverfahren beteiligen, sind aber nicht vorab für das Verhandlungsverfahren ausgewählt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Wasserverband Murrtal beabsichtigt den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oppenweiler. Der dafür notwendige Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde eine Vereinbarung über die gemeinsame Planung, Vergabe, Bau und Unterhaltung des HRB geschlossen.
Der Wasserverband Murrtal beabsichtigt den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oppenweiler. Der dafür notwendige Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde eine Vereinbarung über die gemeinsame Planung, Vergabe, Bau und Unterhaltung des HRB geschlossen.
Benötigt werden die weiteren Planungsleistungen bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Dies sind:
Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 5-9, sowie örtliche Bauüberwachung);
Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung (Lph 2-6);
Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Lph 5-9) für die Anlagengruppen 1, 4, 5 und 7.
Die Gesamtkosten für das Becken liegen voraussichtlich bei fast 20 Millionen Euro. Es ist als offenes Erdbecken konzipiert und hat ein Rückhaltevolumen von 850 000 Kubikmetern bei einer Staufläche von 495 000 qm sowie eine Regelabgabe von 121 cbm/s. Das HRB ist gemäß Klassifizierung nach DIN 19 700 ein mittleres Becken.
Die Gesamtkosten für das Becken liegen voraussichtlich bei fast 20 Millionen Euro. Es ist als offenes Erdbecken konzipiert und hat ein Rückhaltevolumen von 850 000 Kubikmetern bei einer Staufläche von 495 000 qm sowie eine Regelabgabe von 121 cbm/s. Das HRB ist gemäß Klassifizierung nach DIN 19 700 ein mittleres Becken.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Ingenieurleistungen HRB Oppenweiler – Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, örtliche Bauüberwachung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen von der Ausführungsplanung über die Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies umfasst alle für das HRB benötigten Bauteile. Allerdings werden Umverlegungen von bestehenden Leitungen (Kanalisation, Wasser, Strom, Kabel usw.) möglicherweise durch die jeweiligen Leitungsträger / Eigentümer erfolgen. Gleiches gilt für einzelne spezielle Maßnahmen des Objektschutzes gegen Hochwasser.
Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen von der Ausführungsplanung über die Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies umfasst alle für das HRB benötigten Bauteile. Allerdings werden Umverlegungen von bestehenden Leitungen (Kanalisation, Wasser, Strom, Kabel usw.) möglicherweise durch die jeweiligen Leitungsträger / Eigentümer erfolgen. Gleiches gilt für einzelne spezielle Maßnahmen des Objektschutzes gegen Hochwasser.
Benötigt werden folgende Leistungen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke nach dem Leistungsbild in § 43 HOAI von der Ausführungsplanung (Lph5) bis zur Objektbetreuung (Lph9),
— Objektplanung Verkehrsanlagen nach dem Leistungsbild in § 47 HOAI von der Ausführungsplanung (Lph5) bis zur Objektbetreuung (Lph9),
— Besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung,
— Besondere Leistung: Definition und Mitwirkung bei der Vergabe von zusätzlichen Leistungen Dritter (z. B. im Bereich Geotechnik und Vermessung),
— Besondere Leistung: Erstellung Bestandsdokumentation inklusive aller Bauwerksbücher und Betriebsanweisungen.
Es wird eine stufenweise Beauftragung erfolgen.
Für die örtliche Bauüberwachung wird eine Präsenz auf der Baustelle an mindestens drei Tagen pro Woche vorausgesetzt. Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung der Objektplanung und Bauüberwachung der Fachplanung haben durch verschiedene, darauf spezialisierte Personen zu erfolgen.
Für die örtliche Bauüberwachung wird eine Präsenz auf der Baustelle an mindestens drei Tagen pro Woche vorausgesetzt. Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung der Objektplanung und Bauüberwachung der Fachplanung haben durch verschiedene, darauf spezialisierte Personen zu erfolgen.
Alle Inhalte und Entscheidungen zu Planung und Bauausführung sind nicht nur mit dem AG, sondern auch mit dem RP Stuttgart abzustimmen.
Das HRB Oppenweiler wird als offenes Erdbecken ausgeführt. Zur Ableitung des Wassers der Murr im Hochwasserfall wird ein leistungsfähiges Umgehungsgerinne erstellt. Dieses durchfließt den Einstauraum und das Rückhaltebauwerk. Die Murr wird von Ihrem bisherigen Verlauf nach Süden abgeschwenkt und zum geplanten Schlauchwehr geführt. Im Hochwasserfall wird das Schlauchwehr abgesenkt und das Wasser der Murr läuft über das Umgehungsgerinne zum Rückhaltebauwerk. Von dort verläuft das Umgehungsgerinne nach Westen und gelangt in das heutige Flussbett. Das als Trockenbecken konzipierte Rückhaltebauwerk verzichtet auf Dauerstaubereiche. Dieser im Bestand als Wiese und Acker genutzte Staubereich bleibt durch die Baumaßnahme in seiner Nutzung im Wesentlichen unverändert.
Das HRB Oppenweiler wird als offenes Erdbecken ausgeführt. Zur Ableitung des Wassers der Murr im Hochwasserfall wird ein leistungsfähiges Umgehungsgerinne erstellt. Dieses durchfließt den Einstauraum und das Rückhaltebauwerk. Die Murr wird von Ihrem bisherigen Verlauf nach Süden abgeschwenkt und zum geplanten Schlauchwehr geführt. Im Hochwasserfall wird das Schlauchwehr abgesenkt und das Wasser der Murr läuft über das Umgehungsgerinne zum Rückhaltebauwerk. Von dort verläuft das Umgehungsgerinne nach Westen und gelangt in das heutige Flussbett. Das als Trockenbecken konzipierte Rückhaltebauwerk verzichtet auf Dauerstaubereiche. Dieser im Bestand als Wiese und Acker genutzte Staubereich bleibt durch die Baumaßnahme in seiner Nutzung im Wesentlichen unverändert.
Der neue Verlauf der Murr führt durch eine neue Verdolung unter dem geplanten Dammbauwerk hindurch. Am Einlauf ist ein Feinrechen vorgesehen. Mit einem Sohlsprung von rund einem Meter ist diese somit für Kleinlebewesen und Wirbellose nur schwer zu überwinden. Die Funktion der Durchgängigkeit wird durch das Umgehungsgerinne bzw. die parallel verlaufende Raue Rampe übernommen. Die Verdolung ist ausreichend dimensioniert um eine Wassermenge von 3 m
Der neue Verlauf der Murr führt durch eine neue Verdolung unter dem geplanten Dammbauwerk hindurch. Am Einlauf ist ein Feinrechen vorgesehen. Mit einem Sohlsprung von rund einem Meter ist diese somit für Kleinlebewesen und Wirbellose nur schwer zu überwinden. Die Funktion der Durchgängigkeit wird durch das Umgehungsgerinne bzw. die parallel verlaufende Raue Rampe übernommen. Die Verdolung ist ausreichend dimensioniert um eine Wassermenge von 3 m
Im Anschluss an die Verdolung verläuft die Murr zurück in ihr ursprüngliches Bett und im weiteren Verlauf über den heutigen Mühlkanal wieder bis zur Einmündung in das bestehende Murrbett. Im Bereich der Rüflensmühle wird die Murr auf einer Länge von ca. 90 m verfüllt.
Im Anschluss an die Verdolung verläuft die Murr zurück in ihr ursprüngliches Bett und im weiteren Verlauf über den heutigen Mühlkanal wieder bis zur Einmündung in das bestehende Murrbett. Im Bereich der Rüflensmühle wird die Murr auf einer Länge von ca. 90 m verfüllt.
Das geplante Schlauchwehr ermöglicht den erforderlichen Aufstau für die Wasserkraftnutzung durch die Rüflensmühle. Die gewässerökologische Umgehung des Schlauchwehrs erfolgt durch eine raue Rampe. Die Mindestwassermenge die dauerhaft durch das Umgehungsgerinne geführt wird beträgt 250 l/s. Zwischen dem Schlauchwehr und dem Durchlassbauwerk wird ein leistungsfähiges Umgehungsgerinne (Flutmulde) hergestellt. Das Umgehungsgerinne sorgt, bis zu einem HQ20 Abfluss (= 121 m
Das geplante Schlauchwehr ermöglicht den erforderlichen Aufstau für die Wasserkraftnutzung durch die Rüflensmühle. Die gewässerökologische Umgehung des Schlauchwehrs erfolgt durch eine raue Rampe. Die Mindestwassermenge die dauerhaft durch das Umgehungsgerinne geführt wird beträgt 250 l/s. Zwischen dem Schlauchwehr und dem Durchlassbauwerk wird ein leistungsfähiges Umgehungsgerinne (Flutmulde) hergestellt. Das Umgehungsgerinne sorgt, bis zu einem HQ20 Abfluss (= 121 m
Bezeichnung des Loses: Ingenieurleistungen HRB Oppenweiler – Fachplanung: Tragwerksplanung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen von der Vorplanung über die Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies umfasst alle für das HRB benötigten Bauteile. Allerdings werden Umverlegungen von bestehenden Leitungen (Kanalisation, Wasser, Strom, Kabel usw.) möglicherweise durch die jeweiligen Leitungsträger/Eigentümer erfolgen. Gleiches gilt für einzelne spezielle Maßnahmen des Objektschutzes gegen Hochwasser.
Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen von der Vorplanung über die Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies umfasst alle für das HRB benötigten Bauteile. Allerdings werden Umverlegungen von bestehenden Leitungen (Kanalisation, Wasser, Strom, Kabel usw.) möglicherweise durch die jeweiligen Leitungsträger/Eigentümer erfolgen. Gleiches gilt für einzelne spezielle Maßnahmen des Objektschutzes gegen Hochwasser.
— Fachplanung Tragwerksplanung nach dem Leistungsbild in § 51 HOAI ab der Vorplanung (Lph 2) bis zur Vorbereitung der Vergabe (Lph 6).
Das HRB Oppenweiler wird als offenes Erdbecken ausgeführt. Zur Ableitung des Wassers der Murr im Hochwasserfall wird ein leistungsfähiges Umgehungsgerinne erstellt. Dieses durchfließt den Einstauraum und das Rückhaltebauwerk. Die Murr wird von Ihrem bisherigen Verlauf nach Süden abgeschwenkt und zum geplanten Schlauchwehr geführt. Im Hochwasserfall wird das Schlauchwehr abgesenkt und das Wasser der Murr läuft über das Umgehungsgerinne zum Rückhaltebauwerk. Von dort verläuft das Umgehungsgerinne nach Westen und gelangt in das heutige Flussbett.
Das HRB Oppenweiler wird als offenes Erdbecken ausgeführt. Zur Ableitung des Wassers der Murr im Hochwasserfall wird ein leistungsfähiges Umgehungsgerinne erstellt. Dieses durchfließt den Einstauraum und das Rückhaltebauwerk. Die Murr wird von Ihrem bisherigen Verlauf nach Süden abgeschwenkt und zum geplanten Schlauchwehr geführt. Im Hochwasserfall wird das Schlauchwehr abgesenkt und das Wasser der Murr läuft über das Umgehungsgerinne zum Rückhaltebauwerk. Von dort verläuft das Umgehungsgerinne nach Westen und gelangt in das heutige Flussbett.
Der neue Verlauf der Murr führt durch eine neue Verdolung unter dem geplanten Dammbauwerk hindurch. Am Einlauf ist ein Feinrechen vorgesehen. Mit einem Sohlsprung von rund einem Meter ist diese somit für Kleinlebewesen und Wirbellose nur schwer zu überwinden. Die Funktion der Durchgängigkeit wird durch das Umgehungsgerinne bzw. die parallel verlaufende raue Rampe übernommen. Die Verdolung ist ausreichend dimensioniert um eine Wassermenge von 3 m
Der neue Verlauf der Murr führt durch eine neue Verdolung unter dem geplanten Dammbauwerk hindurch. Am Einlauf ist ein Feinrechen vorgesehen. Mit einem Sohlsprung von rund einem Meter ist diese somit für Kleinlebewesen und Wirbellose nur schwer zu überwinden. Die Funktion der Durchgängigkeit wird durch das Umgehungsgerinne bzw. die parallel verlaufende raue Rampe übernommen. Die Verdolung ist ausreichend dimensioniert um eine Wassermenge von 3 m
Insgesamt sind zahlreiche Bauwerke und auch Dämme vorgesehen die eine Tragwerksplanung / einen Standsicherheitsnachweis notwendig machen.
Bezeichnung des Loses: Ingenieurleistungen HRB Oppenweiler – Fachplanung: Technische Ausrüstung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen von der Ausführungsplanung über die Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies umfasst alle für das HRB benötigten Bauteile. Allerdings werden Umverlegungen von bestehenden Leitungen (Kanalisation, Wasser, Strom, Kabel usw.) möglicherweise durch die jeweiligen Leitungsträger/Eigentümer erfolgen. Gleiches gilt für einzelne spezielle Maßnahmen des Objektschutzes gegen Hochwasser.
Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen von der Ausführungsplanung über die Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies umfasst alle für das HRB benötigten Bauteile. Allerdings werden Umverlegungen von bestehenden Leitungen (Kanalisation, Wasser, Strom, Kabel usw.) möglicherweise durch die jeweiligen Leitungsträger/Eigentümer erfolgen. Gleiches gilt für einzelne spezielle Maßnahmen des Objektschutzes gegen Hochwasser.
— Fachplanung Technische Ausrüstung nach dem Leistungsbild in § 55 HOAI von der Ausführungsplanung (Lph5) bis zur Objektbetreuung (Lph9) für die Anlagengruppen 1, 4, 5 und 7.
Der neue Verlauf der Murr führt durch eine neue Verdolung unter dem geplanten Dammbauwerk hindurch. Am Einlauf ist ein Feinrechen vorgesehen. Die Funktion der Durchgängigkeit wird durch das Umgehungsgerinne bzw. die parallel verlaufende Raue Rampe übernommen. Die Verdolung ist ausreichend dimensioniert um eine Wassermenge von 3 m
Der neue Verlauf der Murr führt durch eine neue Verdolung unter dem geplanten Dammbauwerk hindurch. Am Einlauf ist ein Feinrechen vorgesehen. Die Funktion der Durchgängigkeit wird durch das Umgehungsgerinne bzw. die parallel verlaufende Raue Rampe übernommen. Die Verdolung ist ausreichend dimensioniert um eine Wassermenge von 3 m
Das geplante Schlauchwehr ermöglicht den erforderlichen Aufstau für die Wasserkraftnutzung durch die Rüflensmühle. Die gewässerökologische Umgehung des Schlauchwehrs erfolgt durch eine Raue Rampe. Die Mindestwassermenge die dauerhaft durch das Umgehungsgerinne geführt wird beträgt 250 l/s. Zwischen dem Schlauchwehr und dem Durchlassbauwerk wird ein leistungsfähiges Umgehungsgerinne (Flutmulde) hergestellt. Das Umgehungsgerinne sorgt, bis zu einem HQ20 Abfluss (= 121 m
Das geplante Schlauchwehr ermöglicht den erforderlichen Aufstau für die Wasserkraftnutzung durch die Rüflensmühle. Die gewässerökologische Umgehung des Schlauchwehrs erfolgt durch eine Raue Rampe. Die Mindestwassermenge die dauerhaft durch das Umgehungsgerinne geführt wird beträgt 250 l/s. Zwischen dem Schlauchwehr und dem Durchlassbauwerk wird ein leistungsfähiges Umgehungsgerinne (Flutmulde) hergestellt. Das Umgehungsgerinne sorgt, bis zu einem HQ20 Abfluss (= 121 m
Die verschiedenen Elemente der Mess- und Steuertechnik sind in einer Steuerzentrale zusammenzuführen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oppenweiler
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2018) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- /Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
A) Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2018) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- /Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person/die Personen welche den Antrag/die Erklärungen abgegeben haben berechtigt sind Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
B) Es ist eine Erklärung vorzulegen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied), dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
C) Nachweis gemäß VgV § 73 (3), dass die Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
D) Nachweis der Berufsqualifikation als Eignung gem. VgV § 75 (2) für den Beruf des „Beratenden Ingenieurs“ oder „Ingenieurs“ (Die vorbereitete Erklärung ist in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen der Buchstaben B bis G sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster enthalten.
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2018) einer Berufshaftpflichtversicherung bei Personenschäden und sonstige Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2018) einer Berufshaftpflichtversicherung bei Personenschäden und sonstige Schäden. Die Summen gelten je Schadensfall (zweifach maximiert). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Antragstellers, die Berufshaftpflichtdeckung auf die geforderten Deckungssummen im Auftragsfall anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend;
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in welcher der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen. Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung vorzulegen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
B) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, in welcher der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Ein Wechsel der Identität des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren ist nicht zugelassen. Es wird eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt. Bei Auftragserteilung ist ein Nachweis über die Rechtsform und die gesamtschuldnerische Haftung vorzulegen;
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
C) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob der Bewerber den Auftrag mithilfe von Unterauftragnehmern erbringen möchte und, wenn ja, wie die Aufteilung der Leistungserbringung erfolgt. Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen;
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen aufseiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
D) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, ob dritte Unternehmen aufseiten des Antragstellers an der Ausführung beteiligt sein werden (Eignungsleihe). Mit dem Antrag ist durch eine Verpflichtungserklärung der dritten Unternehmen nachzuweisen, dass diese für die Leistungserbringung zur Verfügung stehen und im Rahmen der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe mithaften;
E) Der Teilnahmeantrag muss eine Verpflichtungserklärung enthalten, für öffentliche Aufträge, welche vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden;
F) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über den Jahresumsatz (brutto) des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten;
G) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre enthalten.
Mindeststandards:
Zu A) Ausschlusskriterium: Mindestens nachzuweisende Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung:
Los 1: 3 000 000 EUR bei Personenschäden/3 000 000 EUR für sonstige Schäden;
Los 2: 3 000 000 EUR bei Personenschäden/3 000 000 EUR für sonstige Schäden;
Los 3: 1 500 000 EUR bei Personenschäden/1 000 000 EUR für sonstige Schäden.
Zu F) Ausschlusskriterium: Geforderter durchschnittlicher Jahresumsatz in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre mindestens:
Los 1: 312 000 EUR;
Los 2: 169 000 EUR;
Los 3: 127 000 EUR.
Zu G) Ausschlusskriterium: Geforderte durchschnittliche Anzahl von Beschäftigten in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Jahre mindestens:
Los 1: 3 Personen;
Los 2: 2 Personen;
Los 3: 2 Personen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach-/Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien. Die nachfolgend geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster zum Ausfüllen enthalten.
Nachweis der fachlichen Eignung über die Angabe von vorhandenen Fach-/Führungskräften und durchgeführten Projekten gemäß den nachfolgend genannten Mindestkriterien. Die nachfolgend geforderten Erklärungen sind in dem zur Verfügung stehenden Antragsmuster zum Ausfüllen enthalten.
Mindeststandards:
Für Los 1:
1-A) Nachweis von 2 Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Planung (Objektplanung, Leistungsphase 5) von mittleren Hochwasserrückhaltebecken (gemäß Klassifizierung in DIN 19700-12).
1-B) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich der Planung (Objektplanung, Leistungsphase 5) von Regelungsbauwerken an mittleren Hochwasserrückhaltebecken (gemäß Klassifizierung in DIN 19700-12).
1-C) Nachweis von 2 Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Bauüberwachung von Gewässerbaumaßnahmen und Ingenieurbauwerken.
1-D) Nachweis von 1 Fachkraft mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung für den Bereich als Führungskraft für die Leitung des Planungsteams.
1-E) Nachweis einer abgeschlossenen Planung (Objektplanung, Leistungsphase 5) für ein mittleres HRB (gemäß Klassifizierung in DIN 19700-12) in den letzten 8 Jahren.
1-F) Nachweis einer abgeschlossenen Planung (Objektplanung, Leistungsphase 5) eines Regelungsbauwerks für ein mittleres HRB (gemäß Klassifizierung in DIN 19700-12) in den letzten 8 Jahren.
1-G) Nachweis einer abgeschlossenen Vorbereitung der Vergabe (Objektplanung, Leistungsphase 6) für ein mittleres HRB (gemäß Klassifizierung in DIN 19700-12) in den letzten 8 Jahren.
1-H) Nachweis einer abgeschlossenen örtlichen Bauüberwachung für ein mittleres HRB (gemäß Klassifizierung in DIN 19700-12) in den letzten 8 Jahren.
Für Los 2:
2-A) Nachweis von 2 Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung an Ingenieurbauwerken.
2-B) Nachweis einer abgeschlossenen Tragwerksplanung (Fachplanung Leistungsphase 5 nach § 51 HOAI) für ein Regelungsbauwerk an einem mittleren HRB (gemäß Klassifizierung in DIN 19700-12) in den letzten 8 Jahren.
2-C) Nachweis einer abgeschlossenen Tragwerksplanung / Standsicherheitsnachweis (Fachplanung Leistungsphase 5 nach § 51 HOAI) für Dämme an klassifizierten Hochwasserschutzeinrichtungen in den letzten 8 Jahren.
Für Los 3:
3-A) Nachweis von 2 Fachkräften mit jeweils mindestens 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung im Bereich der Wasserwirtschaft.
3-B) Nachweis einer abgeschlossenen Ausführungsplanung der technischen Ausrüstung (Fachplanung Leistungsphase 5 nach § 55 HOAI) für mittlere Hochwasserrückhaltebecken (gemäß Klassifizierung in DIN 19700-12) mit mindestens den Anlagengruppen 1, 4, 5 und 7 in den letzten 8 Jahren.
3-B) Nachweis einer abgeschlossenen Ausführungsplanung der technischen Ausrüstung (Fachplanung Leistungsphase 5 nach § 55 HOAI) für mittlere Hochwasserrückhaltebecken (gemäß Klassifizierung in DIN 19700-12) mit mindestens den Anlagengruppen 1, 4, 5 und 7 in den letzten 8 Jahren.
3-C) Nachweis einer abgeschlossenen Objektüberwachung der technischen Ausrüstung (Fachplanung Leistungsphase 8 nach § 55 HOAI) für mittlere Hochwasserrückhaltebecken (gemäß Klassifizierung in DIN 19700-12) mit mindestens den Anlagengruppen 1, 4, 5 und 7 in den letzten 8 Jahren.
3-C) Nachweis einer abgeschlossenen Objektüberwachung der technischen Ausrüstung (Fachplanung Leistungsphase 8 nach § 55 HOAI) für mittlere Hochwasserrückhaltebecken (gemäß Klassifizierung in DIN 19700-12) mit mindestens den Anlagengruppen 1, 4, 5 und 7 in den letzten 8 Jahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Die Sprache im Projekt ist Deutsch;
B) Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung, entsprechend den Leistungsphasen der HOAI;
C) Es gelten:
C1) Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – AVB (Boorberg Verlag 03/2016);
C2) Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen – ZVB -(Boorberg Verlag 03/2016);
C3) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) – BVB Mindestentgelt – (Boorberg Verlag 03/2016).
C3) Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) – BVB Mindestentgelt – (Boorberg Verlag 03/2016).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Kriterium 1: Einhaltung der formellen Anforderungen,
Kriterium 2: Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe III.1 ff.),
Kriterium 3: Fachliche Eignung über die Nennung von vergleichbaren Projekten (mit Fertigstellung in den vergangenen 8 Jahren) in folgenden Bereichen:
— Ausführungsplanung für mittlere HRB mit 20 %,
— Vorbereitung der Vergabe für mittlere HRB mit 10 %,
— Örtliche Bauüberwachung für mittlere HRB mit 20 %,
— Ausführungsplanung Regelungsbauwerke an mittleren HRB mit 20 %,
— Vorbereitung der Vergabe für Regelungsbauwerke an mittleren HRB mit 10 %,
— Örtliche Bauüberwachung für Regelungsbauwerke an mittleren HRB mit 20 %.
Die detaillierte Beschreibung und Wertung kann dem Antragsmuster sowie dem Prüf- und Bewertungsbogen entnommen werden, die auf der Internetseite der Ausschreibung zur Verfügung stehen.
Kriterium 3: Fachliche Eignung über die Nennung von vergleichbaren Projekten der Tragwerksplanung (mit Fertigstellung in den vergangenen 8 Jahren) in folgenden Bereichen:
— Tragwerksplanung (Fachplanung Leistungsphase 5 nach § 51 HOAI) für Regelungsbauwerke an mittleren HRB mit 60 %,
— Tragwerksplanung/Standsicherheitsnachweis (Fachplanung Leistungsphase 5 nach § 51 HOAI) für Dämme an klassifizierten Hochwasserschutzeinrichtungen mit 40 %.
— Ausführungsplanungen der technischen Ausrüstung (Fachplanung Leistungsphase 5 nach § 55 HOAI) für mittlere Hochwasserrückhaltebecken (gemäß Klassifizierung in DIN 19700-12) mit mindestens den Anlagengruppen 1, 4, 5 und 7 mit 30 %,
— Objektüberwachungen der technischen Ausrüstung (Fachplanung Leistungsphase 8 nach § 55 HOAI) für mittlere Hochwasserrückhaltebecken (gemäß Klassifizierung in DIN 19700-12) mit mindestens den Anlagengruppen 1, 4, 5 und 7 mit 20 %,
— Ausführungsplanungen der technischen Ausrüstung (Fachplanung Leistungsphase 5 nach § 55 HOAI) für Regelungsbauwerke an mittleren Hochwasserrückhaltebecken (gemäß Klassifizierung in DIN 19700-12) mit 30 %,
— Objektüberwachungen der technischen Ausrüstung (Fachplanung Leistungsphase 8 nach § 55 HOAI) für Regelungsbauwerke an mittleren Hochwasserrückhaltebecken (gemäß Klassifizierung in DIN 19700-12) mit 20 %.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-05-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Alle Informationen zum Vergabeverfahren finden sich unter http://vof.istw.de
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
A) Der Auftraggeber wird für den Bieter, dessen Angebot beauftragt werden soll, ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) oder Unterauftragnehmer, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass alle geforderten Unterlagen dem Angebot beiliegen und das Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Nach dem Termin eingehende Anträge werden nicht zum Teilnahmewettbewerb zugelassen;
B) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. Der Antragsteller trägt die alleinige Verantwortung, dass alle geforderten Unterlagen dem Angebot beiliegen und das Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle vorliegt. Nach dem Termin eingehende Anträge werden nicht zum Teilnahmewettbewerb zugelassen;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe http://vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden. Die Angaben zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“ werden erst im Verhandlungsverfahren abgefragt;
C) Bewerber werden gebeten ihren Teilnahmeantrag in Form des ausgefüllten Musterantrags samt der notwendigen Anlagen (siehe http://vof.istw.de) vorzulegen. Hierdurch wird das Ausfüllen erleichtert und Fehler beim Antragsteller vermieden. Die Angaben zu III.2.3) „Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal“ werden erst im Verhandlungsverfahren abgefragt;
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber-/Bietergemeinschaften bestimmte Person);
D) Der Teilnahmeantrag muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift versehen sein (original Unterschrift einer Person die nachweislich – siehe III.1.1- berechtigt ist Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen, bzw. durch die von Bewerber-/Bietergemeinschaften bestimmte Person);
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
E) Alle Angaben des Antragstellers haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden;
F) Unterlagen die über die ausdrücklich verlangten Angaben und Nachweise hinausgehen, sind nicht erwünscht und werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt;
G) Die Antragsunterlagen sind ausschließlich in Papierform DIN A4 (möglichst in einem Schnellhefter – keine Ordner) und auf dem Postweg einzureichen;
H) Die Antragsunterlagen sind mit der vorbereiteten Kennzeichnung (erhältlich auf der oben angegebenen Internetseite) zu versehen;
I) Die Antragsunterlagen verbleiben zur Dokumentation des Vergabeverfahrens beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
J) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an seitz@istw.de, angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibung allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
K) Alle Antragsteller werden schriftlich über die Entscheidung zu ihrem Teilnahmeantrag informiert. Dies geschieht in der Regel spätestens 2 Wochen nach dem Termin für den spätestens Eingang des Antrags.
L) An den bisherigen Planungen waren verschiedene Büros beteiligt. Wesentliche Leistungen dazu kommen von folgenden Büros:
Ingenieurbüro Frank GmbH, Schlachthofstraße 6, 71522 Backnang für die Objektplanung bis zur Genehmigungsplanung;
Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH, Schlossstraße 59A, 70176 Stuttgart für die Flussgebietsuntersuchung, Hochwasserschutzkonzept sowie hydrologische Untersuchungen zum geplanten Hochwasserrückhaltebecken Oppenweiler.
Die erarbeiteten Unterlagen werden den ausgewählten Bietern für die Angebotserstellung zur Verfügung gestellt. Dadurch werden alle Bieter gleichgestellt. Die beiden genannten Büros dürfen sich daher am Vergabeverfahren beteiligen, sind aber nicht vorab für das Verhandlungsverfahren ausgewählt.
Die erarbeiteten Unterlagen werden den ausgewählten Bietern für die Angebotserstellung zur Verfügung gestellt. Dadurch werden alle Bieter gleichgestellt. Die beiden genannten Büros dürfen sich daher am Vergabeverfahren beteiligen, sind aber nicht vorab für das Verhandlungsverfahren ausgewählt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 059-130330 (2018-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Wasserverband Murrtal beabsichtigt den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oppenweiler. Der dafür notwendige Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde eine Vereinbarung über die gemeinsame Planung, Vergabe, Bau und Unterhaltung des HRB geschlossen.
Benötigt werden die weiteren Planungsleistungen bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Dies sind:
Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 5-9, sowie örtliche Bauüberwachung)
Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung (Lph 1-6)
Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Lph 1-9) für die Anlagengruppen 4, 5 und 7.
Die Gesamtkosten für das Becken liegen voraussichtlich bei fast 20 Millionen EUR. Es ist als offenes Erdbecken konzipiert und hat ein Rückhaltevolumen von 850 000 Kubikmetern bei einer Staufläche von 495 000 qm sowie eine Regelabgabe von 121 cbm/s. Das HRB ist gemäß Klassifizierung nach DIN 19 700 ein mittleres Becken.
Der Wasserverband Murrtal beabsichtigt den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Oppenweiler. Der dafür notwendige Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Mit dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde eine Vereinbarung über die gemeinsame Planung, Vergabe, Bau und Unterhaltung des HRB geschlossen.
Benötigt werden die weiteren Planungsleistungen bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Dies sind:
Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 5-9, sowie örtliche Bauüberwachung)
Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung (Lph 1-6)
Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Lph 1-9) für die Anlagengruppen 4, 5 und 7.
Die Gesamtkosten für das Becken liegen voraussichtlich bei fast 20 Millionen EUR. Es ist als offenes Erdbecken konzipiert und hat ein Rückhaltevolumen von 850 000 Kubikmetern bei einer Staufläche von 495 000 qm sowie eine Regelabgabe von 121 cbm/s. Das HRB ist gemäß Klassifizierung nach DIN 19 700 ein mittleres Becken.
Gesamtwert des Auftrags: 1103476.70 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Alle Informationen zum Vergabeverfahren standen auf der Internetseite http://vof.istw.de öffentlich und frei zugänglich zur Verfügung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph 5-9, sowie örtliche Bauüberwachung)
Los 2: Fachplanung Tragwerksplanung (Lph 1-6)
Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung (Lph 1-9) für die Anlagengruppen 4, 5 und 7.
Die Gesamtkosten für das Becken liegen voraussichtlich bei fast 20 Millionen EUR. Es ist als offenes Erdbecken konzipiert und hat ein Rückhaltevolumen von 850 000 Kubikmetern bei einer Staufläche von 495 000 qm sowie eine Regelabgabe von 121 cbm/s. Das HRB ist gemäß Klassifizierung nach DIN 19 700 ein mittleres Becken.
Die Gesamtkosten für das Becken liegen voraussichtlich bei fast 20 Millionen EUR. Es ist als offenes Erdbecken konzipiert und hat ein Rückhaltevolumen von 850 000 Kubikmetern bei einer Staufläche von 495 000 qm sowie eine Regelabgabe von 121 cbm/s. Das HRB ist gemäß Klassifizierung nach DIN 19 700 ein mittleres Becken.
— besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung,
— besondere Leistung: Definition und Mitwirkung bei der Vergabe von zusätzlichen Leistungen Dritter (z. B. im Bereich Geotechnik und Vermessung),
— besondere Leistung: Erstellung Bestandsdokumentation inklusive aller Bauwerksbücher und Betriebsanweisungen.
Für die örtliche Bauüberwachung wird eine Präsenz auf der Baustelle an mindestens 3 Tagen pro Woche vorausgesetzt. Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung der Objektplanung und Bauüberwachung der Fachplanung haben durch verschiedene, darauf spezialisierte Personen zu erfolgen.
Für die örtliche Bauüberwachung wird eine Präsenz auf der Baustelle an mindestens 3 Tagen pro Woche vorausgesetzt. Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung der Objektplanung und Bauüberwachung der Fachplanung haben durch verschiedene, darauf spezialisierte Personen zu erfolgen.
Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen von der Vorplanung über die Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies umfasst alle für das HRB benötigten Bauteile. Allerdings werden Umverlegungen von bestehenden Leitungen (Kanalisation, Wasser, Strom, Kabel usw.) möglicherweise durch die jeweiligen Leitungsträger / Eigentümer erfolgen. Gleiches gilt für einzelne spezielle Maßnahmen des Objektschutzes gegen Hochwasser.
Ausgehend von den Vorgaben der Planfeststellung sollen die Planungsleistungen von der Vorplanung über die Ausschreibung und die Bauphase bis zur Fertigstellung vergeben werden. Dies umfasst alle für das HRB benötigten Bauteile. Allerdings werden Umverlegungen von bestehenden Leitungen (Kanalisation, Wasser, Strom, Kabel usw.) möglicherweise durch die jeweiligen Leitungsträger / Eigentümer erfolgen. Gleiches gilt für einzelne spezielle Maßnahmen des Objektschutzes gegen Hochwasser.
— Fachplanung Tragwerksplanung nach dem Leistungsbild in § 51 HOAI ab der Grundlagenermittlung (Lph1) bis zur Vorbereitung der Vergabe (Lph6).
— Fachplanung Technische Ausrüstung nach dem Leistungsbild in § 55 HOAI von der Grundlagenermittlung (Lph1) bis zur Objektbetreuung (Lph9) für die Anlagengruppen 4, 5 und 7.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-13 📅
Name: Ingenieurbüro Winkler und Partner GmbH
Postanschrift: Schloßstraße 59 A
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70176
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 71166987-10📞
E-Mail: info@iwp-online.de📧
Land: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Internetadresse: http://www.iwp-online.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 646356.87 EUR 💰
347836.51 EUR 💰
109283.32 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auszug aus: „Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer“ der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 26.3.2018:
„.. 2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„.. 2) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB);
3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW);
4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden;
5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5) Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2 500,00 EUR und höchstens 50 000,00 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2 500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war;
6) Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB).“