Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ingenieurleistungen „In de Brinke“
65-2018-0801
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Planungsleistungen zur Erschließung des Baugebietes „In de Brinke“”
1️⃣
Ort der Leistung: Warendorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Warendorf In de Brinke
48231 Warendorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von Planungsleistungen zur Erschließung des Baugebietes „In de Brinke“” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptpräsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Dieser Auftrag kann verlängert werden, wenn sich der Planungs- oder Auführungsprozess verzögert.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Referenzen, anhand der folgenden Unterkriterien:
— Durchführung von Maßnahmen des Kanal- und/oder Tiefbaus,
— Baufeldfreimachung eines...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen, anhand der folgenden Unterkriterien:
— Durchführung von Maßnahmen des Kanal- und/oder Tiefbaus,
— Baufeldfreimachung eines Erschließungsgebietes,
— Abstimmung mit Denkmalschutzbehörde,
— Herstellung von Versorgungsleitungen die im Verantwortungsbereich Dritter liegen,
— erbrachte Leistungsphasen.
Beschäftigte des Bewerbers, anhand der Anzahl der Mitarbeiter
Bitte beachten Sie auch die an die o. g. Kriterien gestellten (Mindest-) Anforderungen unter Ziffer 2.1 der Bewerbungsbedingungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bewerber und Bieter müssen sich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags nur Personal in der örtlichen Bauüberwachung einzusetzen, welches über den...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bewerber und Bieter müssen sich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags nur Personal in der örtlichen Bauüberwachung einzusetzen, welches über den Nachweis des erfolgreichen Bestehens einer Aus- oder Fortbildung im Bereich des PE-Schweißens (PE-Schweißerschein nach GW 330 oder vergleichbar) verfügt.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-19
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYK9BGG
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514113514📞
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 GWB wird hingewiesen. Dieser lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 GWB wird hingewiesen. Dieser lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514113514📞
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2018/S 182-412286 (2018-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Erbringung von Planungsleistungen zur Erschließung des Baugebietes „In de Brinke“.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 485 327 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Warendorf
In de Brinke
48231 Warendorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Erbringung von Planungsleistungen zur Erschließung des Baugebietes „In de Brinke“.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 182-412286
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gnegel GmbH
Postanschrift: Osttor 43
Postort: Sendenhorst
Postleitzahl: 48324
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Warendorf🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 585 870 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 485 327 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYK90UU
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf § 160 GWB wird hingewiesen. Dieser lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf § 160 GWB wird hingewiesen. Dieser lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 046-106013 (2019-03-01)