Ingenieurleistungen, sowie örtliche Bauüberwachung entsprechend der Leistungsphasen 5 – 8 (Leistungsbild Verkehrsanlagen) nach §§ 47, 48 HOAI zur Umgestaltung der Hammer Straße
Die Stadt Hamm vergibt Ingenieurleistungen, sowie die örtliche Bauüberwachung entsprechend der Leistungsphasen 5 – 8 (Leistungsbild Verkehrsanlagen) nach §§ 47, 48 HOAI zur Umgestaltung der Hammer Straße und Nebenstraßen im Stadtgebiet der Stadt Hamm. Es ist beabsichtigt, die Hammer Straße – L844 – im Stadtteil Hamm-Bockum-Hövel im Bereich von der Bülowstraße bis zur Barsener Straße mit der Friedrich-Ebert-Straße und der Bäumerstraße in 4 Bauabschnitten vollständig zu erneuern. Es sind folgende Bauabschnitte geplant: 1) Bauabschnitt: Hammer Straße von Bülowstraße bis Katharinenstraße sowie Friedrich-Ebert-Straße von Hammer Straße bis Rudolf-Salchow-Weg und Bäumerstraße; 2) Bauabschnitt: Hammer Straße von Katharinenstraße bis Hagenstraße; 3) Bauabschnitt: Hammer Straße von Hagenstraße bis Hans-Böckler-Straße; 4) Bauabschnitt: Hammer Straße von Hans-Böckler-Straße bis Barsener Straße.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: VgV/EU/18/001
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hamm vergibt Ingenieurleistungen, sowie die örtliche Bauüberwachung entsprechend der Leistungsphasen 5 – 8 (Leistungsbild Verkehrsanlagen) nach §§ 47, 48 HOAI zur Umgestaltung der Hammer Straße und Nebenstraßen im Stadtgebiet der Stadt Hamm.
Es ist beabsichtigt, die Hammer Straße – L844 – im Stadtteil Hamm-Bockum-Hövel im Bereich von der Bülowstraße bis zur Barsener Straße mit der Friedrich-Ebert-Straße und der Bäumerstraße in 4 Bauabschnitten vollständig zu erneuern.
Es sind folgende Bauabschnitte geplant:
1) Bauabschnitt: Hammer Straße von Bülowstraße bis Katharinenstraße sowie Friedrich-Ebert-Straße von Hammer Straße bis Rudolf-Salchow-Weg und Bäumerstraße;
2) Bauabschnitt: Hammer Straße von Katharinenstraße bis Hagenstraße;
3) Bauabschnitt: Hammer Straße von Hagenstraße bis Hans-Böckler-Straße;
4) Bauabschnitt: Hammer Straße von Hans-Böckler-Straße bis Barsener Straße.
Die Stadt Hamm vergibt Ingenieurleistungen, sowie die örtliche Bauüberwachung entsprechend der Leistungsphasen 5 – 8 (Leistungsbild Verkehrsanlagen) nach §§ 47, 48 HOAI zur Umgestaltung der Hammer Straße und Nebenstraßen im Stadtgebiet der Stadt Hamm.
Es ist beabsichtigt, die Hammer Straße – L844 – im Stadtteil Hamm-Bockum-Hövel im Bereich von der Bülowstraße bis zur Barsener Straße mit der Friedrich-Ebert-Straße und der Bäumerstraße in 4 Bauabschnitten vollständig zu erneuern.
Es sind folgende Bauabschnitte geplant:
1) Bauabschnitt: Hammer Straße von Bülowstraße bis Katharinenstraße sowie Friedrich-Ebert-Straße von Hammer Straße bis Rudolf-Salchow-Weg und Bäumerstraße;
2) Bauabschnitt: Hammer Straße von Katharinenstraße bis Hagenstraße;
3) Bauabschnitt: Hammer Straße von Hagenstraße bis Hans-Böckler-Straße;
4) Bauabschnitt: Hammer Straße von Hans-Böckler-Straße bis Barsener Straße.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hamm, Tiefbau- und Grünflächenamt
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Postleitzahl: 59065
Postort: Hamm
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamm.de🌏
E-Mail: submission@stadt.hamm.de📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPSYDDYA96🌏
Die Stadt Hamm vergibt Ingenieurleistungen, sowie die örtliche Bauüberwachung entsprechend der Leistungsphasen 5 – 8 (Leistungsbild Verkehrsanlagen) nach §§ 47, 48 HOAI zur Umgestaltung der Hammer Straße und Nebenstraßen im Stadtgebiet der Stadt Hamm.
Die Stadt Hamm vergibt Ingenieurleistungen, sowie die örtliche Bauüberwachung entsprechend der Leistungsphasen 5 – 8 (Leistungsbild Verkehrsanlagen) nach §§ 47, 48 HOAI zur Umgestaltung der Hammer Straße und Nebenstraßen im Stadtgebiet der Stadt Hamm.
Es ist beabsichtigt, die Hammer Straße – L844 – im Stadtteil Hamm-Bockum-Hövel im Bereich von der Bülowstraße bis zur Barsener Straße mit der Friedrich-Ebert-Straße und der Bäumerstraße in 4 Bauabschnitten vollständig zu erneuern.
Es sind folgende Bauabschnitte geplant:
1) Bauabschnitt: Hammer Straße von Bülowstraße bis Katharinenstraße sowie Friedrich-Ebert-Straße von Hammer Straße bis Rudolf-Salchow-Weg und Bäumerstraße;
2) Bauabschnitt: Hammer Straße von Katharinenstraße bis Hagenstraße;
3) Bauabschnitt: Hammer Straße von Hagenstraße bis Hans-Böckler-Straße;
4) Bauabschnitt: Hammer Straße von Hans-Böckler-Straße bis Barsener Straße.
Die Stadt überträgt dem Auftragnehmer für das genannte Vorhaben die Ingenieurleistungen der folgenden Leistungsbilder:
— Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 und Anlage 13 (zu § 47 Abs. 2, und § 48 Abs. 5) HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 8 und die,
— Örtliche Bauüberwachung Verkehrsanlagen nach § 3 Abs. 3 und Anlage 13 (zu § 47 Abs. 2, § 48 Abs. 5) HOAI 2013 als Besondere Leistung zu LPH 8 Bauoberleitung.
Grundlage für die weitergehenden Ingenieurleistungen des Auftragnehmers sind die vom Tiefbau- und Grünflächenamt der Stadt zu erstellenden Ausbaupläne, die wie die Durchführung der Bürgerbeteiligung nicht vom Auftragnehmer zu erbringen sind.
Der Beschluss der Ausbaupläne für den 1. Bauabschnitt ist im Frühjahr 2018 vorgesehen.
Im Zuge der Ausbaumaßnahmen der Stadt Hamm beabsichtigen der Lippeverband – Stadtentwässerung Hamm – Entwässerungskanäle und Hausanschlussleitungen und die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH Versorgungsleitungen zu verlegen. Die Ingenieurleistungen für diese Arbeiten sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Im Zuge der Ausbaumaßnahmen der Stadt Hamm beabsichtigen der Lippeverband – Stadtentwässerung Hamm – Entwässerungskanäle und Hausanschlussleitungen und die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH Versorgungsleitungen zu verlegen. Die Ingenieurleistungen für diese Arbeiten sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Die Vergabe der Bauleistungen soll jedoch als gemeinsame Ausschreibungen der drei Auftraggeber erfolgen, wobei die Federführung der Vergabeverfahren nach VOB bei der Stadt Hamm liegen wird.
Zur Finanzierung der Baumaßnahme Hammer Straße und Friedrich-Ebert-Straße ist ein Zuwendungsantrag nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau gestellt worden.
Der Zuwendungsbescheid wird erwartet bis Juni 2018.
Der Baubeginn des 1. Bauabschnitts der Hammer Straße von der Bülowstraße bis zur Katharinenstraße, der Friedrich-Ebert-Straße von der Hammer Straße bis zum Rudolf-Salchow-Weg und der Bäumerstraße ist für Ende 2018 vorgesehen. Die 3 weiteren Bauabschnitte der Hammer Straße sind fortlaufend eingeplant.
Der Baubeginn des 1. Bauabschnitts der Hammer Straße von der Bülowstraße bis zur Katharinenstraße, der Friedrich-Ebert-Straße von der Hammer Straße bis zum Rudolf-Salchow-Weg und der Bäumerstraße ist für Ende 2018 vorgesehen. Die 3 weiteren Bauabschnitte der Hammer Straße sind fortlaufend eingeplant.
In Auftrag gegeben werden mit Vertragsschluss zunächst die Grundleistungen sowie die Besonderen Leistungen der Stufe 1.
Die Stadt behält sich vor, den Auftragnehmer zu gegebener Zeit mit den weiteren Leistungen entsprechend zu beauftragen.
Die Übertragung der weiteren Grundleistungen und Besonderen Leistungen (mit entsprechenden Honoraransprüchen) bedarf grundsätzlich dem vorherigen einseitigen schriftlichen Abruf durch die Stadt. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Leistungen der nachfolgenden Stufen.
Die Übertragung der weiteren Grundleistungen und Besonderen Leistungen (mit entsprechenden Honoraransprüchen) bedarf grundsätzlich dem vorherigen einseitigen schriftlichen Abruf durch die Stadt. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren Leistungen der nachfolgenden Stufen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Hamm; Stadtteil Bockum-Hövel; 59075; Hamm.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot einzureichen:
1. Nachweis der Berufsqualifikationen als Bauingenieur/in für alle Projektbeteiligten:
Es sind entsprechende Studiennachweise oder Bescheinigungen über die Kammermitgliedschaft einzureichen. Juristische Personen haben den entsprechenden Nachweis für die von ihnen benannten verantwortlichen berufsangehörigen Personen einzureichen.
Bei Bildung von Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Berufsqualifikation von jedem Mitglied für die zu erbringende Teilleistung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot einzureichen:
1. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (projektbezogene Anpassung möglich)
Mindeststandards:
Geforderte Deckungssummen:
Personenschäden 3 Mio. EUR.
Sach- und Vermögensschäden 1 Mio. EUR.
Die zuvor geforderten Angaben und Erklärungen sind in dem als Anlage 2 beigefügten Bieterfragebogen einzutragen bzw. abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot einzureichen:
1) Referenzliste mit der Angabe von mindestens 3 (maximal 5) Referenzen über die Planung und örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen in den letzten 5 Jahren mit Angabe des Auftragswerts (netto), des Leistungs-/Vertragszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Tel.-Nr.
1) Referenzliste mit der Angabe von mindestens 3 (maximal 5) Referenzen über die Planung und örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen in den letzten 5 Jahren mit Angabe des Auftragswerts (netto), des Leistungs-/Vertragszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Tel.-Nr.
2) Referenz (A) über ein abgeschlossenes Projekt aus dem Bereich innerörtliche Straßen gem. Objektliste Anlage 13.2 (zu § 47 Abs. 2, § 48 Abs. 5) HOAI 2013, fertiggestellt nach dem 01.01.2013, anrechenbare Baukosten mind. 1,5 Mio. EUR netto. Die Planung und örtliche Bauüberwachung (Leistungsphase 5 - 8) müssen zwingend durch den Bieter erfolgt sein.
2) Referenz (A) über ein abgeschlossenes Projekt aus dem Bereich innerörtliche Straßen gem. Objektliste Anlage 13.2 (zu § 47 Abs. 2, § 48 Abs. 5) HOAI 2013, fertiggestellt nach dem 01.01.2013, anrechenbare Baukosten mind. 1,5 Mio. EUR netto. Die Planung und örtliche Bauüberwachung (Leistungsphase 5 - 8) müssen zwingend durch den Bieter erfolgt sein.
3) Angabe der technischen Fachkräfte (Name), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
3.1 Fachplaner/in (Bauingenieur/in) für die Planung von Verkehrsanlagen;
4) Angaben zur betr. Mitarbeiterzahl incl. betr. Führungskräfte (jährl. Mittel) der letzten 3 Geschäftsjahre:
Anzahl festangestellter Ingenieure, inklusive Führungskräfte, im Bereich Verkehrsanlagenplanung und örtlicher Bauüberwachung § 45ff. HOAI (Straßen) – mindestens 4-.
Die zuvor zu den lfd. Nr. 1 – 4 geforderten Angaben und Erklärungen sind in dem als Anlage 2 beigefügten Bieterfragebogen einzutragen bzw. abzugeben.
Die Referenz A ist zusätzlich in einer gesonderten Anlage auf max. zwei Seiten DIN A 3 zzgl. Referenzbescheinigung des Auftraggebers bildlich darzustellen.
Bei Bildung von Bietergemeinschaften ist die Bietereignung von jedem Mitglied für die zu erbringende Teilleistung vorzulegen.
5) Bei Einschaltung anderer Unternehmen
Angaben gem. Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen/zur Eignungsleihe“.
6) Bei Eignungsleihe:
Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“. Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
7) Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.
7) Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine ausgedruckte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), für deren Erstellung der elektronische EEE-Dienst der EU-Kommission genutzt werden kann, welcher unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine ausgedruckte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), für deren Erstellung der elektronische EEE-Dienst der EU-Kommission genutzt werden kann, welcher unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter kann bereits freiwillig mit dem Angebot einreichen:
1) Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Vordruck)
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung
Für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW (Vordruck.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen (lfd. Nr. 1-2) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Gemäß § 9 TVgG NRW müssen vom Bestbieter die hier aufgeführten Erklärungen und Nachweise vor Auftragserteilung vorliegen, daher werden diese ggf. von der Stadt Hamm nachgefordert. Die Vorlage hat dann binnen 5 Werktagen zu erfolgen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung: Angabe der Berufsqualifikation und der vollen Berufsjahre des Fachplaners/der Fachplanerin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung: Personenbezogene Referenz des Fachplaners/ der Fachplanerin (Referenz B)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung: Angabe der Berufsqualifikation und der vollen Berufsjahre des Oberbauleiters/der Oberbauleiterin
Berufserfahrung: Personenbezogene Referenz des Oberbauleiters/der Oberbauleiterin (Referenz C)
Berufserfahrung: Angabe der Berufsqualifikation und der vollen Berufsjahre des Örtlichen Bauüberwachers/der Örtlichen Bauüberwacherin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung: Personenbezogene Referenz des Örtlichen Bauüberwachers/der Örtlichen Bauüberwacherin (Referenz D)
Darstellung der Präsenz vor Ort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Verfügbarkeit/Erreichbarkeit einschließlich Vertretung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeit während der Planung und Ausführung (Fahrtzeit)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Kostenkriterium: Höhe des Honorars gemäß HOAI
Gewichtung der Kosten: 20
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 027-058948 (2018-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hamm hat Ingenieurleistungen, sowie die örtliche Bauüberwachung entsprechend der Leistungsphasen 5-8 (Leistungsbild Verkehrsanlagen) nach §§ 47, 48 HOAI zur Umgestaltung der Hammer Straße und Nebenstraßen im Stadtgebiet der Stadt Hamm vergeben.
Es ist beabsichtigt, die Hammer Straße – L844 – im Stadtteil Hamm-Bockum-Hövel im Bereich von der Bülowstraße bis zur Barsener Straße mit der Friedrich-Ebert-Straße und der Bäumerstraße in 4 Bauabschnitten vollständig zu erneuern.
Es sind folgende Bauabschnitte geplant:
1) Bauabschnitt: Hammer Straße von Bülowstraße bis Katharinenstraße sowie Friedrich-Ebert-Straße von Hammer Straße bis Rudolf-Salchow-Weg und Bäumerstraße;
2) Bauabschnitt: Hammer Straße von Katharinenstraße bis Hagenstraße;
3) Bauabschnitt: Hammer Straße von Hagenstraße bis Hans-Böckler-Straße;
4) Bauabschnitt: Hammer Straße von Hans-Böckler-Straße bis Barsener Straße.
Die Stadt Hamm hat Ingenieurleistungen, sowie die örtliche Bauüberwachung entsprechend der Leistungsphasen 5-8 (Leistungsbild Verkehrsanlagen) nach §§ 47, 48 HOAI zur Umgestaltung der Hammer Straße und Nebenstraßen im Stadtgebiet der Stadt Hamm vergeben.
Es ist beabsichtigt, die Hammer Straße – L844 – im Stadtteil Hamm-Bockum-Hövel im Bereich von der Bülowstraße bis zur Barsener Straße mit der Friedrich-Ebert-Straße und der Bäumerstraße in 4 Bauabschnitten vollständig zu erneuern.
Es sind folgende Bauabschnitte geplant:
1) Bauabschnitt: Hammer Straße von Bülowstraße bis Katharinenstraße sowie Friedrich-Ebert-Straße von Hammer Straße bis Rudolf-Salchow-Weg und Bäumerstraße;
2) Bauabschnitt: Hammer Straße von Katharinenstraße bis Hagenstraße;
3) Bauabschnitt: Hammer Straße von Hagenstraße bis Hans-Böckler-Straße;
4) Bauabschnitt: Hammer Straße von Hans-Böckler-Straße bis Barsener Straße.
Gesamtwert des Auftrags: 422533.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadt Hamm hat Ingenieurleistungen, sowie die örtliche Bauüberwachung entsprechend der Leistungsphasen 5-8 (Leistungsbild Verkehrsanlagen) nach §§ 47, 48 HOAI zur Umgestaltung der Hammer Straße und Nebenstraßen im Stadtgebiet der Stadt Hamm vergeben.
Die Stadt Hamm hat Ingenieurleistungen, sowie die örtliche Bauüberwachung entsprechend der Leistungsphasen 5-8 (Leistungsbild Verkehrsanlagen) nach §§ 47, 48 HOAI zur Umgestaltung der Hammer Straße und Nebenstraßen im Stadtgebiet der Stadt Hamm vergeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Hamm Stadtteil Bockum-Hövel 59075 Hamm
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Berufserfahrung: Angabe der Berufsqualifikation und der vollen Berufsjahre des Fachplaners bzw. der Fachplanerin
Berufserfahrung: Personenbezogene Referenz des Fachplaners bzw. der Fachplanerin (Referenz B)
Berufserfahrung: Angabe der Berufsqualifikation und der vollen Berufsjahre des Oberbauleiters bzw. der Oberbauleiterin
Berufserfahrung: Personenbezogene Referenz des Oberbauleiters bzw. der Oberbauleiterin (Referenz C)
Berufserfahrung: Angabe der Berufsqualifikation und der vollen Berufsjahre des Örtlichen Bauüberwachers bzw. der Örtlichen Bauüberwacherin
Berufserfahrung: Personenbezogene Referenz des Örtlichen Bauüberwachers bzw. der Örtlichen Bauüberwacherin (Referenz D)
Darstellung der Verfügbarkeit bzw. Erreichbarkeit einschließlich Vertretung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-07 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.hamm.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.