Ingenieurleistungen Standort Breitscheid-Schächte Hohndorf, Teil B und C – Sanierung der Halde Breitscheid-Schacht II und der Halde Breitscheid-Schacht III
Sanierungsziele für beide Halden: — Nachweis standsicherer Böschungen und Flächen, — Minimierung einer radiologischen Gefährdung, — Minimierung von Schadstoffausträgen durch Sickerwässer, — Einbindung anstehender Wässer in bestehende Entwässerungssysteme. Aufgabenstellung — Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber), — Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden besondere Aufmerksamkeit zu widmen, — Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Maschinenbau
Referenznummer: 0453 -2018/29
Kurze Beschreibung:
Sanierungsziele für beide Halden:
— Nachweis standsicherer Böschungen und Flächen,
— Minimierung einer radiologischen Gefährdung,
— Minimierung von Schadstoffausträgen durch Sickerwässer,
— Einbindung anstehender Wässer in bestehende Entwässerungssysteme.
Aufgabenstellung
— Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber),
— Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden besondere Aufmerksamkeit zu widmen,
— Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte.
— Minimierung von Schadstoffausträgen durch Sickerwässer,
— Einbindung anstehender Wässer in bestehende Entwässerungssysteme.
Aufgabenstellung
— Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber),
— Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden besondere Aufmerksamkeit zu widmen,
— Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Maschinenbau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Maschinenbau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de🌏
E-Mail: poststelle@oba.sachsen.de📧
Telefon: +49 37313720📞
Fax: +49 37313729001 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-12 📅
Datum des Beginns: 2018-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 090-203696
ABl. S-Ausgabe: 90
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sanierungsziele für beide Halden:
— Nachweis standsicherer Böschungen und Flächen,
— Minimierung einer radiologischen Gefährdung,
— Minimierung von Schadstoffausträgen durch Sickerwässer,
— Einbindung anstehender Wässer in bestehende Entwässerungssysteme.
Aufgabenstellung
— Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber),
— Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber),
— Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden besondere Aufmerksamkeit zu widmen,
— Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte.
Bedingungen für späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung.
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2 000 000 €) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen zu den Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2 000 000 €) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen zu den Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphase 3, 7 und 8 HOAI zu übertragen. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben. Die Abgabe von Nebenangeboten ist auf diesen Sachverhalt beschränkt.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphase 3, 7 und 8 HOAI zu übertragen. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben. Die Abgabe von Nebenangeboten ist auf diesen Sachverhalt beschränkt.
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach den Leistungsphase 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1).
Alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI.
Als Besondere Leistungen sind für die Leistungsphasen 1 bis 3, getrennt für jede Halde, anzubieten:
— Vermessung der gesamten Halde,
— Geotechnik,
— Laborleistungen,
— weitere Ingenieurleistungen.
Die Leistungen zu den zwei Halden sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/geboten hält.
Die Leistungen zu den zwei Halden sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/geboten hält.
Das Ergebnis der Erkundungen ist ausschlaggebend für die Fortführung des Projektes. Sollte der Auftraggeber die Leistung auf die Leistungsphasen 4 bis 8 HOAI erweitern, benötigt er weitere Besondere Leistungen. Zur Leistungsphase 8 sind getrennt für jede Halde anzubieten:
Das Ergebnis der Erkundungen ist ausschlaggebend für die Fortführung des Projektes. Sollte der Auftraggeber die Leistung auf die Leistungsphasen 4 bis 8 HOAI erweitern, benötigt er weitere Besondere Leistungen. Zur Leistungsphase 8 sind getrennt für jede Halde anzubieten:
— die Örtliche Bauüberwachung,
— das Sicherheits- und Gesundheitskonzept,
— die Radiologische Bauüberwachung (nur für Halde-Breitscheid-Schacht III),
— die Geotechnische Begleitung der Sanierungsmaßnahme und ein,
— Abschlussbericht.
Zur Örtlichen Bauüberwachung gehören insbesondere folgende Leistungen: Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme, Bauanlaufbesprechung, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers, Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen, Durchführen und Veranlassen von Kontrollprüfungen, Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel Dokumentation des Bauablaufes.
Zur Örtlichen Bauüberwachung gehören insbesondere folgende Leistungen: Plausibilitätsprüfung der Absteckung, Überwachen der Ausführung der Bauleistungen, Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme, Bauanlaufbesprechung, Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers, Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen, Durchführen und Veranlassen von Kontrollprüfungen, Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel Dokumentation des Bauablaufes.
Beschreibung der Verlängerungen: Auf Anforderung Auftraggeber, um Projektziele zu erreichen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Operationelles Programm des Freistaates Sachsen für die Förderperiode 2014 bis 2020, Prioritätsachse D, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hohndorf, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe der geforderten Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 VgV.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Punktewertung nach Prüf- und Wertungsbogen (Anlage Auftragsbekanntmachung) für nachgewiesene Referenzen (Erfüllungsgrad), Umsatz Unternehmen (Erfüllungsgrad) und Anzahl der Beschäftigten (Erfüllungsgrad).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-06-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-10-22 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektmanagement bezogen auf die zu vergebende Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität des methodischen Ansatzes zur Umsetzung der Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung der Ingenieurleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Gewichtung des Preises: 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Quelle: OJS 2018/S 090-203696 (2018-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Kurze Beschreibung:
Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber); Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden besondere Aufmerksamkeit zu widmen; Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
Planungen zur Verringerung von Schadstoffausträgen aus dem Haldenkörper; Planung von technischen Anlagen (Entwässerungssysteme/ -einrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung
Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber); Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden besondere Aufmerksamkeit zu widmen; Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
Planungen zur Verringerung von Schadstoffausträgen aus dem Haldenkörper; Planung von technischen Anlagen (Entwässerungssysteme/ -einrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung
Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber); Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden besondere Aufmerksamkeit zu widmen; Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber); Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden besondere Aufmerksamkeit zu widmen; Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
Planungen zur Verringerung von Schadstoffausträgen aus dem Haldenkörper; Planung von technischen Anlagen (Entwässerungssysteme/ -einrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2 000 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen zu den Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2 000 000 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen zu den Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
Die Leistungen zu den zwei Halden sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für not-wendig/geboten hält.
Die Leistungen zu den zwei Halden sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für not-wendig/geboten hält.
— die Geotechnische Begleitung der Sanierungsmaßnahme und ein
Beschreibung der Optionen: Zulassung Nebenangebote in Bezug auf den Umfang des Grundhonorars nach der HOAI
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Operationelles Programm Freistaat Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014 bis 2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"
Verfahren Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-03 📅
Name: G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Schwarze Kiefern 2
Postort: Halsbrücke
Postleitzahl: 09633
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@geosfreiberg.de📧
Land: Mittelsachsen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 371736.06 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2018/S 169-385394 (2018-09-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 371736.06 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelsachsen
🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Ingenieurleistungen Standort Breitscheid-Schächte Hohndorf, Teil B und C – Sanierung der Halde Breitscheid-Schacht II und der Halde Breitscheid-Schacht III
Kurze Beschreibung:
— Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen,
— Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen,
— Planungen zur Verringerung von Schadstoffausträgen aus dem Haldenkörper; Planung von technischen Anlagen (Entwässerungssysteme/ -einrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung der Standorte einschließlich einer Einbindung in das zum Teil bestehende Entwässerungssystem (Vorflut),
— Planungen zur Verringerung von Schadstoffausträgen aus dem Haldenkörper; Planung von technischen Anlagen (Entwässerungssysteme/ -einrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung der Standorte einschließlich einer Einbindung in das zum Teil bestehende Entwässerungssystem (Vorflut),
— Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen
Die Leistungen zu den 2 Halden sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/geboten hält.
Die Leistungen zu den 2 Halden sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/geboten hält.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Die Maßnahme ist eine Sanierungsmaßnahme innerhalb des EFRE-Vorhabens „Prävention von Risiken des Altbergbaues“ im laufenden Operationellen Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Hohndorf
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.oba.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 092-223383 (2019-05-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 371736.06 EUR 💰
— Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
— Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
— Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
— Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/ Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/ Flächen
Bedingungen für späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung
Die Leistungen zu den 2 Halden sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/ geboten hält.
Die Leistungen zu den 2 Halden sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/ geboten hält.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI-Nr. 2014DE16RFoPO12 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014 bis 2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17. November 2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hohndorf
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-13 📅
Name: G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH Halsbrücke
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Quelle: OJS 2020/S 042-100134 (2020-02-25)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 371736.06 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Quelle: OJS 2021/S 154-410127 (2021-08-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 371736.06 EUR 💰
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-16 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 179-507500
ABl. S-Ausgabe: 179
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber),
Ermittlung des Sanierungsumfanges an den Halden unter Berücksichtigung der kommunalen Entwicklungsstrategien für die Nutzung der umliegenden Flächen durch die Gemeinde Hohndorf bzw. durch Dritte (enge Abstimmung mit der Gemeinde Hohndorf und dem Auftraggeber),
Standsicherheitsbetrachtungen im gesamten Bearbeitungsbereich und Definition von Bereichen mit Sanierungsbedarf; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der beiden Halden besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
Bei Notwendigkeit Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; Bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
Planungen zur Verringerung von Schadstoffausträgen aus dem Haldenkörper; Planung von technischen Anlagen (Entwässerungssysteme/ -einrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung der Standorte einschließlich einer Einbindung in das zum Teil bestehende Entwässerungssystem (Vorflut),
Planungen zur Verringerung von Schadstoffausträgen aus dem Haldenkörper; Planung von technischen Anlagen (Entwässerungssysteme/ -einrichtungen, etc.) unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien für die Nachnutzung der Standorte einschließlich einer Einbindung in das zum Teil bestehende Entwässerungssystem (Vorflut),
Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen
Bedingungen für späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung:
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2.000.000 €) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen zu den Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2.000.000 €) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen zu den Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 371736.06 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 371736.06 EUR 💰
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-04 📅
Datum des Endes: 2023-09-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 149-476785
ABl. S-Ausgabe: 149
Auftragsvergabe
Postanschrift: An den Schwarzen Kiefern
Quelle: OJS 2023/S 149-476785 (2023-07-31)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 371736.06 EUR 💰
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-15 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 178-558421
ABl. S-Ausgabe: 178
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Quelle: OJS 2023/S 178-558421 (2023-09-12)