Beschreibung der Beschaffung
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
— Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 5.454.000 € zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen zur Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen,
— Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI unter Einbeziehung der gesamten Grundstücksfläche wegen möglicher Beeinflussung Bautätigkeit und ggf. Massenumlagerungen (40,97 ha) unter Ansatz der Honorarzone II
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
— Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen nach Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1),
— Leistungen im Umfang eines Landschaftspflegerischen Begleitplans nach § 26 HOAI unter Einbeziehung der gesamten Grundstücksfläche wegen möglicher Beeinflussung Bautätigkeit und ggf. Massenumlagerungen (40,97 ha)
Alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
Der Auftraggeber erwartet folgende Leistungen:
— Vermessung,
— Anzeigen, notwendige Genehmigungen,
— Baustelleneinrichtung Geländearbeiten,
— Rotationskernborhrungen,
— Rammkernsondierungen,
— Schwere Rammkernsondierungen,
— Baggerschürfe,
— Vorbereitung, Planung und Begleitung Laborarbeiten,
— bodenmechanische Laborversuche,
— chemische Laborversuche,
— Auswertung der Gelände- und Laboruntersuchungen,
— Vorberechnungen zur Standsicherheit,
— Bemessung und Planung der Oberflächenentwässerung,
— Gefährdungsabschätzung,
— Ausgleichsmaßnahmen,
— Qualitätsmanagement,
— ggf. sonstige Ingenieurleistungen.
Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubeziehen:
— Kartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Schutzgütern; Schwerpunkt ist der Eintrag von Schadstoffen über Oberflächen bzw.- Haldensickerwässer in den Pöhlauer Bach. Grundlage soll eine Recherche der vorhandenen Unterlagen (Halde 3: Altlastenkennziffer 6700 0124, Halde 4: Altlastenkennziffer 6700 0125) sein,
— Standsicherheitsbetrachtung und Kartierung der Halden zur Definition statisch instabiler Bereiche; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der Halde (Einfluss des Pöhlauer Baches) besondere Aufmerksamkeit zu widmen,
— Aufstellung und Abstimmung eines Flächenplanes für die Halden und des Pöhlauer Bachs mit Definition der einzelnen Sanierungsabschnitte und -ziele,
— Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen (Bebauungsreste, Uferverbau Pöhlauer Bach bzw. Haldeneinlagerungen); Für die Planung von Massenumlagerungen und der Verwertungsmöglichkeiten sind Absprachen vor allem mit der ZEV GmbH über die mögliche Inanspruchnahme von Flächen innerhalb des Grundstückes zu führen bzw. Verwertungsoptionen darzustellen,
— Planung von Umlagerungen und Bauwerken (Böschungen, Bermen, Stützwände, Entwässerungseinrichtungen, Abdeckungen, Neupflanzungen etc.) unter Berücksichtigung eines möglichst minimalen Eingriffs in den bestehenden Haldenbewuchs (Wald). Für Massenumlagerungen von Haldenmaterial ist ggf. und in Abhängigkeit vom Material die Gefahr der Selbstentzündung zu beachten,
— Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen. Einbeziehung von Naturschutzaspekten im erweiterten Rahmen.