Die Halden Brückenbergschächte sind Hinterlassenschaften des ehemaligen Steinkohlenbergbaus in Zwickau. Das Projekt umfasst die Sanierung der Halden 3 und 4 der Brückenberg- bzw. später Karl-Marx-Schächte II und III (Brückenbergschacht II mit Halde 4 und Brückenbergschacht III mit Halde 3). Planungsziele: Die Halden 3 und 4 bzw. deren Nordböschungen stellen im gegenwärtigen Zustand ein Risiko und eine latente Gefährdung für den angrenzenden Bach, die öffentlichen Straßen und Wege sowie die in diesem Bereich liegenden Grundstücke dar. Daraus leitet sich für den Auftraggeber am Standort ein Sanierungsbedarf ab. Wesentliche Ziele sind die Sicherung des Haldenfußes, die Reduzierung der Generalneigung der Halde und die Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-01-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-22.
Auftragsbekanntmachung (2018-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Referenznummer: 0453 - 2018/93
Kurze Beschreibung:
Die Halden Brückenbergschächte sind Hinterlassenschaften des ehemaligen Steinkohlenbergbaus in Zwickau. Das Projekt umfasst die Sanierung der Halden 3 und 4 der Brückenberg- bzw. später Karl-Marx-Schächte II und III (Brückenbergschacht II mit Halde 4 und Brückenbergschacht III mit Halde 3).
Planungsziele:
Die Halden 3 und 4 bzw. deren Nordböschungen stellen im gegenwärtigen Zustand ein Risiko und eine latente Gefährdung für den angrenzenden Bach, die öffentlichen Straßen und Wege sowie die in diesem Bereich liegenden Grundstücke dar. Daraus leitet sich für den Auftraggeber am Standort ein Sanierungsbedarf ab. Wesentliche Ziele sind die Sicherung des Haldenfußes, die Reduzierung der Generalneigung der Halde und die Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung.
Die Halden Brückenbergschächte sind Hinterlassenschaften des ehemaligen Steinkohlenbergbaus in Zwickau. Das Projekt umfasst die Sanierung der Halden 3 und 4 der Brückenberg- bzw. später Karl-Marx-Schächte II und III (Brückenbergschacht II mit Halde 4 und Brückenbergschacht III mit Halde 3).
Planungsziele:
Die Halden 3 und 4 bzw. deren Nordböschungen stellen im gegenwärtigen Zustand ein Risiko und eine latente Gefährdung für den angrenzenden Bach, die öffentlichen Straßen und Wege sowie die in diesem Bereich liegenden Grundstücke dar. Daraus leitet sich für den Auftraggeber am Standort ein Sanierungsbedarf ab. Wesentliche Ziele sind die Sicherung des Haldenfußes, die Reduzierung der Generalneigung der Halde und die Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Zwickau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de🌏
E-Mail: poststelle@oba.sachsen.de📧
Telefon: +49 37313720📞
Fax: +49 37313729001 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-11-22 📅
Einreichungsfrist: 2019-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-27 📅
Datum des Beginns: 2019-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 228-521734
ABl. S-Ausgabe: 228
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Halden Brückenbergschächte sind Hinterlassenschaften des ehemaligen Steinkohlenbergbaus in Zwickau. Das Projekt umfasst die Sanierung der Halden 3 und 4 der Brückenberg- bzw. später Karl-Marx-Schächte II und III (Brückenbergschacht II mit Halde 4 und Brückenbergschacht III mit Halde 3).
Die Halden Brückenbergschächte sind Hinterlassenschaften des ehemaligen Steinkohlenbergbaus in Zwickau. Das Projekt umfasst die Sanierung der Halden 3 und 4 der Brückenberg- bzw. später Karl-Marx-Schächte II und III (Brückenbergschacht II mit Halde 4 und Brückenbergschacht III mit Halde 3).
Planungsziele:
Die Halden 3 und 4 bzw. deren Nordböschungen stellen im gegenwärtigen Zustand ein Risiko und eine latente Gefährdung für den angrenzenden Bach, die öffentlichen Straßen und Wege sowie die in diesem Bereich liegenden Grundstücke dar. Daraus leitet sich für den Auftraggeber am Standort ein Sanierungsbedarf ab. Wesentliche Ziele sind die Sicherung des Haldenfußes, die Reduzierung der Generalneigung der Halde und die Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung.
Die Halden 3 und 4 bzw. deren Nordböschungen stellen im gegenwärtigen Zustand ein Risiko und eine latente Gefährdung für den angrenzenden Bach, die öffentlichen Straßen und Wege sowie die in diesem Bereich liegenden Grundstücke dar. Daraus leitet sich für den Auftraggeber am Standort ein Sanierungsbedarf ab. Wesentliche Ziele sind die Sicherung des Haldenfußes, die Reduzierung der Generalneigung der Halde und die Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung.
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
— Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 5.454.000 € zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen zur Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen,
— Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 5.454.000 € zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen zur Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen,
— Landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 26 HOAI unter Einbeziehung der gesamten Grundstücksfläche wegen möglicher Beeinflussung Bautätigkeit und ggf. Massenumlagerungen (40,97 ha) unter Ansatz der Honorarzone II
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
— Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen nach Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1),
— Leistungen im Umfang eines Landschaftspflegerischen Begleitplans nach § 26 HOAI unter Einbeziehung der gesamten Grundstücksfläche wegen möglicher Beeinflussung Bautätigkeit und ggf. Massenumlagerungen (40,97 ha)
Alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
Der Auftraggeber erwartet folgende Leistungen:
— Vermessung,
— Anzeigen, notwendige Genehmigungen,
— Baustelleneinrichtung Geländearbeiten,
— Rotationskernborhrungen,
— Rammkernsondierungen,
— Schwere Rammkernsondierungen,
— Baggerschürfe,
— Vorbereitung, Planung und Begleitung Laborarbeiten,
— bodenmechanische Laborversuche,
— chemische Laborversuche,
— Auswertung der Gelände- und Laboruntersuchungen,
— Vorberechnungen zur Standsicherheit,
— Bemessung und Planung der Oberflächenentwässerung,
— Gefährdungsabschätzung,
— Ausgleichsmaßnahmen,
— Qualitätsmanagement,
— ggf. sonstige Ingenieurleistungen.
Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubeziehen:
— Kartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Schutzgütern; Schwerpunkt ist der Eintrag von Schadstoffen über Oberflächen bzw.- Haldensickerwässer in den Pöhlauer Bach. Grundlage soll eine Recherche der vorhandenen Unterlagen (Halde 3: Altlastenkennziffer 6700 0124, Halde 4: Altlastenkennziffer 6700 0125) sein,
— Kartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Schutzgütern; Schwerpunkt ist der Eintrag von Schadstoffen über Oberflächen bzw.- Haldensickerwässer in den Pöhlauer Bach. Grundlage soll eine Recherche der vorhandenen Unterlagen (Halde 3: Altlastenkennziffer 6700 0124, Halde 4: Altlastenkennziffer 6700 0125) sein,
— Standsicherheitsbetrachtung und Kartierung der Halden zur Definition statisch instabiler Bereiche; Im Rahmen der Standsicherheitsbetrachtungen ist den Fußbereichen der Halde (Einfluss des Pöhlauer Baches) besondere Aufmerksamkeit zu widmen,
— Aufstellung und Abstimmung eines Flächenplanes für die Halden und des Pöhlauer Bachs mit Definition der einzelnen Sanierungsabschnitte und -ziele,
— Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen (Bebauungsreste, Uferverbau Pöhlauer Bach bzw. Haldeneinlagerungen); Für die Planung von Massenumlagerungen und der Verwertungsmöglichkeiten sind Absprachen vor allem mit der ZEV GmbH über die mögliche Inanspruchnahme von Flächen innerhalb des Grundstückes zu führen bzw. Verwertungsoptionen darzustellen,
— Aufstellung einer Massenbilanz für die ggf. abzutragenden und ggf. umzulagernden Haldenmassen; bedarfsweise Prüfung einer Verwertung (Wiedereinbau) am Standort und im Bereich benachbarter Objekte/Flächen, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen (Bebauungsreste, Uferverbau Pöhlauer Bach bzw. Haldeneinlagerungen); Für die Planung von Massenumlagerungen und der Verwertungsmöglichkeiten sind Absprachen vor allem mit der ZEV GmbH über die mögliche Inanspruchnahme von Flächen innerhalb des Grundstückes zu führen bzw. Verwertungsoptionen darzustellen,
— Planung von Umlagerungen und Bauwerken (Böschungen, Bermen, Stützwände, Entwässerungseinrichtungen, Abdeckungen, Neupflanzungen etc.) unter Berücksichtigung eines möglichst minimalen Eingriffs in den bestehenden Haldenbewuchs (Wald). Für Massenumlagerungen von Haldenmaterial ist ggf. und in Abhängigkeit vom Material die Gefahr der Selbstentzündung zu beachten,
— Planung von Umlagerungen und Bauwerken (Böschungen, Bermen, Stützwände, Entwässerungseinrichtungen, Abdeckungen, Neupflanzungen etc.) unter Berücksichtigung eines möglichst minimalen Eingriffs in den bestehenden Haldenbewuchs (Wald). Für Massenumlagerungen von Haldenmaterial ist ggf. und in Abhängigkeit vom Material die Gefahr der Selbstentzündung zu beachten,
— Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen. Einbeziehung von Naturschutzaspekten im erweiterten Rahmen.
— Berücksichtigung von Überschneidungen bzw. Schnittmengen mit benachbarten Objekten/Flächen; Berücksichtigung der Einflussparameter (Geotechnische Aspekte, Entwässerung, Oberflächengestaltung etc.) dieser Objekte/Flächen. Einbeziehung von Naturschutzaspekten im erweiterten Rahmen.
Beschreibung der Verlängerungen: Auf Anforderung des Auftraggebers, um Projektziel/e zu erreichen
Beschreibung der Optionen: Angebot zu abweichenden Honorarsätzen für die Grundleistungen nach der HOAI
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE, Prioritätsachse D, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus" (Förderperiode 2014 bis 2020)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zwickau, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe der geforderte Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB, zur Zahlung von Steuern und Abgaben (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB);
Negativerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nachweis der Berufshaftplicht nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, Erklärung Umsatz der letzten 3 Jahre nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, durchschnittlicher jährlicher Mindestgesamtumsatz: das 1,0-fache des Angebotspreises zu den verfahrensgegenständlichen Leistungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nachweis der Berufshaftplicht nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, Erklärung Umsatz der letzten 3 Jahre nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, durchschnittlicher jährlicher Mindestgesamtumsatz: das 1,0-fache des Angebotspreises zu den verfahrensgegenständlichen Leistungen).
Mindeststandards:
Durchschnittlicher jährlicher Mindestgesamtumsatz: das 1,0-fache des Angebotspreises zu den verfahrensgegenständlichen Leistungen)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Erklärung Rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach § 46 Abs. 2 VgV, Erklärung der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten in den letzten 3 Jahren nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Angabe Referenzprojekte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV); Erklärung Zusammensetzung des Projektteams nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Erklärungen Projektleiter und stellvertretender Projektleiter nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Erklärungen Nachauftragnehmer und Verpflichtungserklärung Nachauftragnehmer nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, ggf. Erklärung Bewerbergemeinschaft nach § 43 Abs. 2 und VgV/§ 47 Abs. 4 VgV)
— Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Erklärung Rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach § 46 Abs. 2 VgV, Erklärung der durchschnittlich jährlichen Beschäftigten in den letzten 3 Jahren nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV Angabe Referenzprojekte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV); Erklärung Zusammensetzung des Projektteams nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Erklärungen Projektleiter und stellvertretender Projektleiter nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Erklärungen Nachauftragnehmer und Verpflichtungserklärung Nachauftragnehmer nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, ggf. Erklärung Bewerbergemeinschaft nach § 43 Abs. 2 und VgV/§ 47 Abs. 4 VgV)
Referenzprojekte müssen die ausgewiesenen fachlichen Anforderungen erfüllen:
Referenz 1 – Planung Projekt zu Steinkohlenhalde/n (Mindestumfang geschätzte Baukosten 400 000 EUR)
Referen z2 – Planung zu Haldensanierung im Bergbau im Allgemeinen (Mindestumfang geschätzte Baukosten 300 000 EUR)
Referen z3 – Planung Projekt mit Böschungssanierung im Einzugsbereich eines stehenden oder fließenden Gewässers (Mindestumfang geschätzte Baukosten 300 000 EUR)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die ausgewiesene Mindestanzahl entspricht den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 VgV. Mit der vorgesehenen Höchstzahl gewährleistet der Auftraggeber für die relativ speziellen und damit auch relativ marktengen Leistungen den ausreichenden Wettbewerb. Bei möglicher Begrenzung der Bewerber zur Angebotsabgabe nach § 51 Abs. 1 VgV stellt der Auftraggeber mit der festgelegten Höchstzahl sicher, dass alle die Bewerber im Wettbewerb bleiben, die nach der Wertung innerhalb der Eignungsprüfung realistisch eine Chance für das spätere wirtschaftlichste Angebot haben (Prognose).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die ausgewiesene Mindestanzahl entspricht den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 VgV. Mit der vorgesehenen Höchstzahl gewährleistet der Auftraggeber für die relativ speziellen und damit auch relativ marktengen Leistungen den ausreichenden Wettbewerb. Bei möglicher Begrenzung der Bewerber zur Angebotsabgabe nach § 51 Abs. 1 VgV stellt der Auftraggeber mit der festgelegten Höchstzahl sicher, dass alle die Bewerber im Wettbewerb bleiben, die nach der Wertung innerhalb der Eignungsprüfung realistisch eine Chance für das spätere wirtschaftlichste Angebot haben (Prognose).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-01-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-27 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektmanagement bezogen auf die zu vergebende Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 24
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität des methodischen Ansatzes zur Umsetzung der Aufgabenstellung
Plausibilität Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung der Ingenieurleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität der Kostenaufschlüsselung auf die einzelnen Leistungspositionen
Preis (Gewichtung): 36
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds-sachsen.de📧
Quelle: OJS 2018/S 228-521734 (2018-11-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Halden 3 und 4 bzw. deren Nordböschungen stellen im gegenwärtigen Zustand ein Risiko und eine latente Gefährdung für den angrenzenden Bach, die öffentlichen Straßen und Wege sowie die in diesem Bereich liegenden Grundstücke dar. Daraus leitet sich für den Auftraggeber am Standort ein Sanierungsbedarf ab. Wesentliche Ziele sind die Sicherung des Haldenfußes, die Reduzierung der Generalneigung der Halde und die Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung.
Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubeziehen:
Kartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Schutzgütern; Schwerpunkt ist der Eintrag von Schadstoffen über Oberflächen bzw.- Haldensickerwässer in den Pöhlauer Bach. Grundlage soll eine Recherche der vorhandenen Unterlagen (Halde 3: Altlastenkennziffer 6700 0124, Halde 4: Altlastenkennziffer 6700 0125) sein.
Die Halden 3 und 4 bzw. deren Nordböschungen stellen im gegenwärtigen Zustand ein Risiko und eine latente Gefährdung für den angrenzenden Bach, die öffentlichen Straßen und Wege sowie die in diesem Bereich liegenden Grundstücke dar. Daraus leitet sich für den Auftraggeber am Standort ein Sanierungsbedarf ab. Wesentliche Ziele sind die Sicherung des Haldenfußes, die Reduzierung der Generalneigung der Halde und die Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung.
Der Auftragnehmer hat folgende Punkte in die Planung einzubeziehen:
Kartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Schutzgütern; Schwerpunkt ist der Eintrag von Schadstoffen über Oberflächen bzw.- Haldensickerwässer in den Pöhlauer Bach. Grundlage soll eine Recherche der vorhandenen Unterlagen (Halde 3: Altlastenkennziffer 6700 0124, Halde 4: Altlastenkennziffer 6700 0125) sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Kartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Schutzgütern; Schwerpunkt ist der Eintrag von Schadstoffen über Oberflächen bzw.- Haldensickerwässer in den Pöhlauer Bach. Grundlage soll eine Recherche der vorhandenen Unterlagen (Halde 3: Altlastenkennziffer 6700 0124, Halde 4: Altlastenkennziffer 6700 0125) sein.
Kartierung des Schadstoffinventars der Halden im Hinblick auf die Beeinträchtigung von Schutzgütern; Schwerpunkt ist der Eintrag von Schadstoffen über Oberflächen bzw.- Haldensickerwässer in den Pöhlauer Bach. Grundlage soll eine Recherche der vorhandenen Unterlagen (Halde 3: Altlastenkennziffer 6700 0124, Halde 4: Altlastenkennziffer 6700 0125) sein.
— Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 5 454 000 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen zur Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
— Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten von 5 454 000 EUR zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen zur Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphasen 3 HOAI zu übertragen. Im geringen Umfang erbringt er die Leistungen selbst. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphasen 3 HOAI zu übertragen. Im geringen Umfang erbringt er die Leistungen selbst. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben.
— Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI; Die Grundleistungen nach Leistungsphasen 3 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1).
Die Leistungen sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/geboten hält. Er erwartet von Bietern ggf. Hinweise zu dem aus ihrer Sicht abweichenden (eingeschlossen zusätzlichen) Bedarf an Leistungen.
Die Leistungen sind entsprechend der Anlage zur Leistungsbeschreibung nach dem Bedarf anzugeben, den der Bieter für notwendig hält. Insoweit sind die freiberuflichen Leistungen nicht abschließend beschrieben. Der Auftraggeber hat in der Anlage die Leistungen angegeben, die er nach seinem bisherigen Kenntnisstand für den Leistungserfolg etwa für notwendig/geboten hält. Er erwartet von Bietern ggf. Hinweise zu dem aus ihrer Sicht abweichenden (eingeschlossen zusätzlichen) Bedarf an Leistungen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Operationelles Programm Freistaat Sachsen zum EFRE, Förderperiode 2014 bis 2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität Zeit- und Ablaufplan für Bearbeitung der Ingenieurleistungen