Beschreibung der Beschaffung
Das Projekt umfasst 2 Sanierungsabschnitte:
— Abschnitt A - Abriss bzw. Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamente und Flächenversiegelungen sowie des Förderturms am Standort Martin Hoop IX,
— Abschnitt B - Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX,
Die der Auftraggeber zusammen im Rahmen eines Ingenieurvertrages vergibt. Die spätere Sanierung zielt auf den Nachweis einer standsicheren Schachtsäulenverfüllung und auf die Herstellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen ab. Hieraus ergeben sich folgende Aufgaben:
— Abbruchplanung zum Rückbau/ Abriss aller Gebäude, Anlagen, vorhandener Fundamentreste und der Flächenversiegelung,
— Beurteilung möglicher Schadstoffeinträge in den Boden,
— Aufstellung einer Massenbilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/ Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen,
— Planungen zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX und
— die spätere Baubegleitung/ Bauleitung einschließlich baubegleitender Planung und Projektierung.
Der Auftraggeber wertet die nach Abschnitt A für den Abriss/ Rückbau vorgesehenen Anlagen und den nach Abschnitt B zu verwahrenden Schacht als jeweils eigenständige Objekte nach § 11 Abs. 1 HOAI. Er fordert zu den 2 Abschnitten deshalb das Angebot zu getrennt kalkulierten Grundleistungen nach § 43 HOAI:
Abschnitt A - Abbruch Standort Martin Hopp: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 000 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Abschnitt B - Sanierung Schacht Martin Hopp: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 500 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Als Besondere Leistungen für den Rückbau/ Abriss aller Gebäude und Anlagen (Abschnitt A) zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI erwartet der Auftraggeber wenigstens einen Angebotsinhalt zu:
— Vermessung des Standortes,
— Technische Leistungen,
— Laboruntersuchungen,
— Abbruchplanung mit:
—— Vorplanung,
—— Erstellung Abbruchanzeige bei Baubehörde,
—— Einholung Stellungnahmen und Genehmigungen,
—— Abbruchplanung mit Planunterlagen, Bau-/Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.
Zu den vom Auftraggeber gegenwärtig als notwendig eingeschätzten Besonderen Leistungen zum Abschnitt A (Rückbau/ Abriss Gebäude/ Analgen), s. Anlage zur Leistungsbeschreibung.
Als Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 HOAI erwartet der Auftraggeber (nach Wahl des Bieters für die Abschnitte A und B entweder getrennt oder zusammen ausgewiesen) wenigstens einen Angebotsinhalt zu:
— Baubegleitung/ Bauleitung mit:
—— Kostenkontrolle,
—— Prüfen von Nachträgen und Mengenänderungen,
—— Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,
—— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme,
—— Mitwirkung bei Abnahmen,
—— Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
—— Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis,
—— Örtliche Bauüberwachung
— einem Sicherheits- und Gesundheitskonzept,
— einer Baubegleitende Planung bzw. Projektierung.