Das Projekt umfasst zwei Sanierungsabschnitte: — Abschnitt A – Abriss bzw. Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamente und Flächenversiegelungen sowie des Förderturms am Standort Martin Hoop IX, — Abschnitt B – Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX. Die der Auftraggeber zusammen im Rahmen eines Ingenieurvertrages vergibt. Die spätere Sanierung zielt auf den Nachweis einer standsicheren Schachtsäulenverfüllung und auf die Herstellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen ab. Aufgaben: — Abbruchplanung zum Rückbau/Abriss aller Gebäude, Anlagen, vorhandener Fundamentreste und der Flächenversiegelung, — Beurteilung möglicher Schadstoffeinträge in den Boden, — Aufstellung einer Massenbilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen, — Planungen zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Referenznummer: 0453-2018/67
Kurze Beschreibung:
Das Projekt umfasst zwei Sanierungsabschnitte:
— Abschnitt A – Abriss bzw. Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamente und Flächenversiegelungen sowie des Förderturms am Standort Martin Hoop IX,
— Abschnitt B – Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX.
Die der Auftraggeber zusammen im Rahmen eines Ingenieurvertrages vergibt. Die spätere Sanierung zielt auf den Nachweis einer standsicheren Schachtsäulenverfüllung und auf die Herstellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen ab.
Aufgaben:
— Abbruchplanung zum Rückbau/Abriss aller Gebäude, Anlagen, vorhandener Fundamentreste und der Flächenversiegelung,
— Beurteilung möglicher Schadstoffeinträge in den Boden,
— Aufstellung einer Massenbilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen,
— Planungen zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX.
— Abschnitt A – Abriss bzw. Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamente und Flächenversiegelungen sowie des Förderturms am Standort Martin Hoop IX,
— Abschnitt B – Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX.
Die der Auftraggeber zusammen im Rahmen eines Ingenieurvertrages vergibt. Die spätere Sanierung zielt auf den Nachweis einer standsicheren Schachtsäulenverfüllung und auf die Herstellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen ab.
Aufgaben:
— Abbruchplanung zum Rückbau/Abriss aller Gebäude, Anlagen, vorhandener Fundamentreste und der Flächenversiegelung,
— Beurteilung möglicher Schadstoffeinträge in den Boden,
— Aufstellung einer Massenbilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen,
— Planungen zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Zwickau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oba.sachsen.de🌏
E-Mail: poststelle@oba.sachsen.de📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-29 📅
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 165-376921
ABl. S-Ausgabe: 165
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt umfasst zwei Sanierungsabschnitte:
— Abschnitt A – Abriss bzw. Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamente und Flächenversiegelungen sowie des Förderturms am Standort Martin Hoop IX,
— Abschnitt B – Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX.
Die der Auftraggeber zusammen im Rahmen eines Ingenieurvertrages vergibt. Die spätere Sanierung zielt auf den Nachweis einer standsicheren Schachtsäulenverfüllung und auf die Herstellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen ab.
Die der Auftraggeber zusammen im Rahmen eines Ingenieurvertrages vergibt. Die spätere Sanierung zielt auf den Nachweis einer standsicheren Schachtsäulenverfüllung und auf die Herstellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen ab.
Aufgaben:
— Abbruchplanung zum Rückbau/Abriss aller Gebäude, Anlagen, vorhandener Fundamentreste und der Flächenversiegelung,
— Beurteilung möglicher Schadstoffeinträge in den Boden,
— Aufstellung einer Massenbilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen,
— Planungen zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX.
Bedingungen für Angebot und die vertragliche Umsetzung
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland: der Auftraggeber wertet die nach Abschnitt A für den Abriss/Rückbau vorgesehenen Anlagen und den nach Abschnitt B zu verwahrenden Schacht als jeweils eigenständige Objekte nach § 11 Abs. 1 HOAI. Er fordert zu den 2 Abschnitten deshalb das Angebot zu getrennt kalkulierten Grundleistungen nach § 43 HOAI:
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland: der Auftraggeber wertet die nach Abschnitt A für den Abriss/Rückbau vorgesehenen Anlagen und den nach Abschnitt B zu verwahrenden Schacht als jeweils eigenständige Objekte nach § 11 Abs. 1 HOAI. Er fordert zu den 2 Abschnitten deshalb das Angebot zu getrennt kalkulierten Grundleistungen nach § 43 HOAI:
— Abschnitt A – Abbruch Standort Martin Hopp: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 000 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen,
— Abschnitt A – Abbruch Standort Martin Hopp: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 000 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen,
— Abschnitt B – Sanierung Schacht Martin Hopp: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 500 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
— Abschnitt B – Sanierung Schacht Martin Hopp: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 500 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphasen 3, 7 und 8 HOAI zu übertragen. Zur Leistungsphase 8 schließt die Übertragung der Besonderen Leistungen die vollständige Erbringung der Grundleistungen aus. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben.
Der Auftraggeber macht bei Annahme der grundsätzlich ganzheitlichen Erbringung von Grundleistungen einer Leistungsphase im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechtes nach § 8 Abs. 2 HOAI davon Gebrauch, dem künftigen Auftragnehmer nicht alle Leistungen der Leistungsphasen 3, 7 und 8 HOAI zu übertragen. Zur Leistungsphase 8 schließt die Übertragung der Besonderen Leistungen die vollständige Erbringung der Grundleistungen aus. Bieter können die in der Anlage Entwurf Ingenieurvertrag vorgesehenen Honorarsätze mit ihrem Angebot ändern. Die wirksame Minderung der angegebenen Honorarsätze ist nur unter den durch höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 HOAI bestätigten Bedingungen möglich. Das schließt insbesondere bedingungslose Preisnachlässe aus, die zur nach § 7 Abs. 1 HOAI nicht zulässigen Unterschreitung des Mindestsatzes führen. Den Bietern steht es bei Unsicherheit der rechtlichen Einordnung frei, geänderte Honorarsätze auch mit Nebenangebot abzugeben.
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1).
Alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
Als Besondere Leistungen für den Rückbau/Abriss aller Gebäude und Anlagen (Abschnitt A) zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI erwartet der Auftraggeber wenigstens einen Angebotsinhalt zu:
— Vermessung des Standortes,
—Technische Leistungen,
— Laboruntersuchungen,
— Abbruchplanung.
Zu den vom Auftraggeber gegenwärtig als notwendig eingeschätzten Besonderen Leistungen zum Abschnitt A (Rückbau/Abriss Gebäude/Analgen), s. Anlage zur Leistungsbeschreibung.
Als Besondere Leistungen zur Leistungsphase 8 HOAI erwartet der Auftraggeber (nach Wahl des Bieters für die Abschnitte A und B entweder getrennt oder zusammen ausgewiesen) wenigstens einen Angebotsinhalt zu:
— Baubegleitung/Bauleitung mit,
— einem Sicherheits- und Gesundheitskonzept,
— einer Baubegleitende Planung bzw. Projektierung mit Erarbeitung/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Ausführungsplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen,
— Vermessungsleistungen,
— einer Verwahrungsdokumentation.
Beschreibung der Verlängerungen: Auf Anforderung des Auftraggebers um die Leistungsziele zu erreichen
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Die Maßnahme ist eine Sanierungsmaßnahme innerhalb des EFRE-Vorhabens „Prävention von Risiken des Altbergbaus“ im laufenden Operationellen Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mülsen, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe der geforderte Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB, zur Zahlung von Steuern und Abgaben (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nachweis der Berufshaftplicht nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, Erklärung Umsatz der letzten 3 Jahre nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, durchschnittlicher jährlicher Mindestgesamtumsatz: das 0,7-fache des Angebotspreises zu den verfahrensgegenständlichen Leistungen) durchschnittliche Beschäftigtenzahl: mindestens 8,0 Vollbeschäftigteneinheiten
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Nachweis der Berufshaftplicht nach § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV, Erklärung Umsatz der letzten 3 Jahre nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV, durchschnittlicher jährlicher Mindestgesamtumsatz: das 0,7-fache des Angebotspreises zu den verfahrensgegenständlichen Leistungen) durchschnittliche Beschäftigtenzahl: mindestens 8,0 Vollbeschäftigteneinheiten
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Erklärung Rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach § 46 Abs. 2 VgV); Angabe Referenzprojekte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Referenzprojekte müssen die ausgewiesenen fachlichen Anforderungen, s. Prüfungs- und Wertungsbogen – Stufe 1 Auswahlverfahren erfüllen); Erklärung Zusammensetzung des Projektteams nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Erklärungen Projektleiter und stellvertretender Projektleiter nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Erklärungen Nachauftragnehmer und Verpflichtungserklärung Nachauftragnehmer nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, ggf. Erklärung Bewerbergemeinschaft nach § 43 Abs. 2 und VgV/§ 47 Abs. 4 VgV)
Abgabe der geforderten Eigenerklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Erklärung Rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen nach § 46 Abs. 2 VgV); Angabe Referenzprojekte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Referenzprojekte müssen die ausgewiesenen fachlichen Anforderungen, s. Prüfungs- und Wertungsbogen – Stufe 1 Auswahlverfahren erfüllen); Erklärung Zusammensetzung des Projektteams nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Erklärungen Projektleiter und stellvertretender Projektleiter nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Erklärungen Nachauftragnehmer und Verpflichtungserklärung Nachauftragnehmer nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, ggf. Erklärung Bewerbergemeinschaft nach § 43 Abs. 2 und VgV/§ 47 Abs. 4 VgV)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die ausgewiesene Mindestanzahl entspricht den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 VgV. Mit der vorgesehenen Höchstzahl gewährleistet der Auftraggeber für die relativ speziellen und damit auch relativ marktengen Leistungen den ausreichenden Wettbewerb. Bei möglicher Begrenzung der Bewerber zur Angebotsabgabe nach § 51 Abs. 1 VgV stellt der Auftraggeber mit der festgelegten Höchstzahl sicher, dass alle die Bewerber im Wettbewerb bleiben, die nach der Wertung innerhalb Eignungsprüfung realistisch eine Chance für das spätere wirtschaftlichste Angebot haben (Prognose).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die ausgewiesene Mindestanzahl entspricht den Anforderungen aus § 51 Abs. 2 VgV. Mit der vorgesehenen Höchstzahl gewährleistet der Auftraggeber für die relativ speziellen und damit auch relativ marktengen Leistungen den ausreichenden Wettbewerb. Bei möglicher Begrenzung der Bewerber zur Angebotsabgabe nach § 51 Abs. 1 VgV stellt der Auftraggeber mit der festgelegten Höchstzahl sicher, dass alle die Bewerber im Wettbewerb bleiben, die nach der Wertung innerhalb Eignungsprüfung realistisch eine Chance für das spätere wirtschaftlichste Angebot haben (Prognose).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-10-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-28 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektmanagement bezogen auf die zu vergebende Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 27
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität des methodischen Ansatzes zur Umsetzung der Aufgabenstellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 22
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität Zeit- und Ablaufplan für die Bearbeitung der Ingenieurleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 38
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Quelle: OJS 2018/S 165-376921 (2018-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt umfasst zwei Sanierungsabschnitte:
— Abschnitt A – Abriss bzw. Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamente und Flächenver-siegelungen sowie des Förderturms am Standort Martin Hoop IX,
— Abschnitt B – Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX,
Die der Auftraggeber zusammen im Rahmen eines Ingenieurvertrages vergibt. Die spätere Sa-nierung zielt auf den Nachweis einer standsicheren Schachtsäulenverfüllung und auf die Her-stellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen ab. Hieraus ergeben sich folgende Aufgaben:
— Abbruchplanung zum Rückbau/Abriss aller Gebäude, Anlagen, vorhandener Fundamentreste und der Flächenversiegelung,
— Beurteilung möglicher Schadstoffeinträge in den Boden,
— Aufstellung einer Massenbilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen,
— Planungen zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung Schacht.
— Abschnitt A – Abriss bzw. Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamente und Flächenver-siegelungen sowie des Förderturms am Standort Martin Hoop IX,
— Abschnitt B – Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX,
Die der Auftraggeber zusammen im Rahmen eines Ingenieurvertrages vergibt. Die spätere Sa-nierung zielt auf den Nachweis einer standsicheren Schachtsäulenverfüllung und auf die Her-stellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen ab. Hieraus ergeben sich folgende Aufgaben:
— Abbruchplanung zum Rückbau/Abriss aller Gebäude, Anlagen, vorhandener Fundamentreste und der Flächenversiegelung,
— Beurteilung möglicher Schadstoffeinträge in den Boden,
— Aufstellung einer Massenbilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen,
— Planungen zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung Schacht.
Gesamtwert des Auftrags: 394340.70 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
— Abschnitt A – Abriss bzw. Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamente und Flächenver-siegelungen sowie des Förderturms am Standort Martin Hoop IX,
— Abschnitt B – Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX,
Die der Auftraggeber zusammen im Rahmen eines Ingenieurvertrages vergibt. Die spätere Sa-nierung zielt auf den Nachweis einer standsicheren Schachtsäulenverfüllung und auf die Her-stellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen ab. Hieraus ergeben sich folgende Aufgaben:
Die der Auftraggeber zusammen im Rahmen eines Ingenieurvertrages vergibt. Die spätere Sa-nierung zielt auf den Nachweis einer standsicheren Schachtsäulenverfüllung und auf die Her-stellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen ab. Hieraus ergeben sich folgende Aufgaben:
— Planungen zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung Schacht.
Abschnitt A – Abriss bzw. Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamente und
Flächenversiegelungen sowie des Förderturms am Standort Martin Hoop IX
Der Auftraggeber ordnet die Leistungen nicht dem Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI zu. Er erwartet ein frei kalkuliertes Angebot (Besondere Leistungen) mit folgendem gegliederten Leistungsumfang:
— Grundlagenermittlung Klärung der Aufgabenstellung, Ortsbesichtigung, Vermessung des Standortes, Ermitteln der Randbedingungen sowie Auswertung der Rechercheergebnisse und Dokumentation des vorliegenden Kenntnisstandes,
— Vorplanung mit Rückbaustatik Analysieren der Grundlagen, Auswertung der Recherche- und Erkundungsergebnisse einschl. der Laboruntersuchungen, Information und Abstimmung mit Behörden, Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten, Aufstellung einer Massenbilanz, Rückbaustatik für den Abbruch des Förderturms Abstimmung des Entsorgungsweges, Varianten-betrachtung und Ableitung einer begründeten Vorzugsvariante, Einholung Stellungnahmen und Genehmigungen
— Vorplanung mit Rückbaustatik Analysieren der Grundlagen, Auswertung der Recherche- und Erkundungsergebnisse einschl. der Laboruntersuchungen, Information und Abstimmung mit Behörden, Untersuchung von Lösungsmöglichkeiten, Aufstellung einer Massenbilanz, Rückbaustatik für den Abbruch des Förderturms Abstimmung des Entsorgungsweges, Varianten-betrachtung und Ableitung einer begründeten Vorzugsvariante, Einholung Stellungnahmen und Genehmigungen
Im Rahmen der Vorplanung sind die Probenahmen einschließlich der Laboruntersuchungen auszuführen. Auch ist in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ein artenschutzrechtliches Erstgutachten (Habitatsbetrachtung) zu erstellen,
— Sicherheits- und Gesundheitskonzept: Kontrollbefahrungen durch den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, Dokumentation der Ergebnisse und Protokolle, SiGe-Plan während der Bauausführung fortschreiben,
— Beweissicherung an baulichen Anlagen im Umfeld der Maßnahme vor, bei Bedarf während und nach den Abrissarbeiten vornehmen und dokumentieren,
— Baubegleitende Planung und Projektierung Erarbeitung/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Abbruchplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen. Abschnitt B – Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX. Der Auftraggeber ordnet den Schacht den Objekten nach Anlage 12.2 HOAI zu, für die auch bei Bau-/Sanierungsarbeiten am Objekt der Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI gegeben ist.
— Baubegleitende Planung und Projektierung Erarbeitung/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Abbruchplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unterlagen. Abschnitt B – Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX. Der Auftraggeber ordnet den Schacht den Objekten nach Anlage 12.2 HOAI zu, für die auch bei Bau-/Sanierungsarbeiten am Objekt der Anwendungsbereich der §§ 1ff HOAI gegeben ist.
Dazu erwartet er ein Honorarangebot zu Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten (1 500 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1).
Dazu erwartet er ein Honorarangebot zu Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten (1 500 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1).
Angenommener Umfang: 4 Einsatzfälle inkl. der Situationsaufnahme und Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung (pro Einsatzfall: 24 Team-Stunden; Abrechnung erfolgt auf Nachweis je Einsatzfall) Die Team-Stunde ist hier als Mischansatz aus Projektleitung, Projektingenieur, Fachingenieur, Vermesser, Zeichner und Schreibkraft im angemessenen Verhältnis zu ermitteln.
Angenommener Umfang: 4 Einsatzfälle inkl. der Situationsaufnahme und Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung (pro Einsatzfall: 24 Team-Stunden; Abrechnung erfolgt auf Nachweis je Einsatzfall) Die Team-Stunde ist hier als Mischansatz aus Projektleitung, Projektingenieur, Fachingenieur, Vermesser, Zeichner und Schreibkraft im angemessenen Verhältnis zu ermitteln.
— Vermessungsleistungen Übertägige Vermessungsleistungen während und nach der Bauausführung, mit Abschlussplan nach Ende der technischen Arbeiten,
— Abschlussdokumentation Vollständige Dokumentation der Arbeiten zum Abschluss der technischen Arbeiten,
— Erstellung Abbruchanzeige Abbruchanzeige auf Grundlage der Vorplanung, mit den fachlich Beteiligten und den Behörden abstimmen, vervollständigte und anpasste Abbruchanzeige bei der Baubehörde mit Abfallverwertungs- und Entsorgungskonzept einreichen, einschl. Kostenberechnung sowie Zeit- und Kostenplan,
— Erstellung Abbruchanzeige Abbruchanzeige auf Grundlage der Vorplanung, mit den fachlich Beteiligten und den Behörden abstimmen, vervollständigte und anpasste Abbruchanzeige bei der Baubehörde mit Abfallverwertungs- und Entsorgungskonzept einreichen, einschl. Kostenberechnung sowie Zeit- und Kostenplan,
— Abbruchplanung Abbruchplanung unter Berücksichtigung aller fachspezifischen und behördlichen Anforderungen, Erstellung der Vergabeunterlagen insbesondere Leistungsbeschreibung mit Planunterlagen und Leistungsverzeichnis einschl. Ermittlung von Mengen nach Einzelpositionen, Ermitteln der Kosten auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses, Kostenkontrolle,
— Abbruchplanung Abbruchplanung unter Berücksichtigung aller fachspezifischen und behördlichen Anforderungen, Erstellung der Vergabeunterlagen insbesondere Leistungsbeschreibung mit Planunterlagen und Leistungsverzeichnis einschl. Ermittlung von Mengen nach Einzelpositionen, Ermitteln der Kosten auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses, Kostenkontrolle,
— Sicherheits- und Gesundheitsplan (SiGe-Plan) SiGe-Plan erarbeiten und dem Planungsfortschritt anpassen,
— Mitwirken bei der Vergabe Prüfen und Werten der Angebote einschl. Aufstellen des Preisspiegels, Erstellen der Vergabevorschläge (Auftraggeber geht von Vergabe der Bauleistungen in zwei Losen aus),
— Bauüberwachung.
Beschreibung der Optionen: Angebot zu abweichenden Honorarsätze zu den Grundleistungen § 43 HOAI
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI-Nr. 2014DE16RFOP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus", Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17. November 2014
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung Projektmanagtement bezogen auf die zu vergebende Leistung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-02 📅
Name: CDM Smith Consult GmbH
Postanschrift: Bouchèstraße 12
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 394340.70 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Sächsisches Oberbergamt
Postanschrift: Kirchgasse 11
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.oba.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 068-160312 (2019-04-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394304.70 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-20 📅
Datum des Beginns: 2019-05-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 246-607278
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 068-160312
ABl. S-Ausgabe: 246
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Projekt umfasst 2 Sanierungsabschnitte:
— Abschnitt A - Abriss bzw. Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamente und Flächenversiegelungen sowie des Förderturms am Standort Martin Hoop IX,
— Abschnitt B - Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX,
Die der Auftraggeber zusammen im Rahmen eines Ingenieurvertrages vergibt. Die spätere Sanierung zielt auf den Nachweis einer standsicheren Schachtsäulenverfüllung und auf die Herstellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen ab. Hieraus ergeben sich folgende Aufgaben:
Die der Auftraggeber zusammen im Rahmen eines Ingenieurvertrages vergibt. Die spätere Sanierung zielt auf den Nachweis einer standsicheren Schachtsäulenverfüllung und auf die Herstellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen ab. Hieraus ergeben sich folgende Aufgaben:
— Abbruchplanung zum Rückbau/ Abriss aller Gebäude, Anlagen, vorhandener Fundamentreste und der Flächenversiegelung,
— Aufstellung einer Massenbilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/ Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen,
— Planungen zur Sanierung und dauerstandsicheren Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX und
— die spätere Baubegleitung/ Bauleitung einschließlich baubegleitender Planung und Projektierung.
Der Auftraggeber wertet die nach Abschnitt A für den Abriss/ Rückbau vorgesehenen Anlagen und den nach Abschnitt B zu verwahrenden Schacht als jeweils eigenständige Objekte nach § 11 Abs. 1 HOAI. Er fordert zu den 2 Abschnitten deshalb das Angebot zu getrennt kalkulierten Grundleistungen nach § 43 HOAI:
Der Auftraggeber wertet die nach Abschnitt A für den Abriss/ Rückbau vorgesehenen Anlagen und den nach Abschnitt B zu verwahrenden Schacht als jeweils eigenständige Objekte nach § 11 Abs. 1 HOAI. Er fordert zu den 2 Abschnitten deshalb das Angebot zu getrennt kalkulierten Grundleistungen nach § 43 HOAI:
Abschnitt A - Abbruch Standort Martin Hopp: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 000 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Abschnitt A - Abbruch Standort Martin Hopp: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 000 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Abschnitt B - Sanierung Schacht Martin Hopp: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 500 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Abschnitt B - Sanierung Schacht Martin Hopp: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 500 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Als Besondere Leistungen für den Rückbau/ Abriss aller Gebäude und Anlagen (Abschnitt A) zu den Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI erwartet der Auftraggeber wenigstens einen Angebotsinhalt zu:
— Technische Leistungen,
— Abbruchplanung mit:
—— Vorplanung,
—— Erstellung Abbruchanzeige bei Baubehörde,
—— Einholung Stellungnahmen und Genehmigungen,
—— Abbruchplanung mit Planunterlagen, Bau-/Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis.
Zu den vom Auftraggeber gegenwärtig als notwendig eingeschätzten Besonderen Leistungen zum Abschnitt A (Rückbau/ Abriss Gebäude/ Analgen), s. Anlage zur Leistungsbeschreibung.
— Baubegleitung/ Bauleitung mit:
—— Kostenkontrolle,
—— Prüfen von Nachträgen und Mengenänderungen,
—— Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,
—— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme,
—— Mitwirkung bei Abnahmen,
—— Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
—— Überwachen der Ausführung von Tragwerken auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis,
—— Örtliche Bauüberwachung
— einer Baubegleitende Planung bzw. Projektierung.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI-Nr. 2014DE16RFOP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17. November 2014
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-25 📅
Postanschrift: Bouchestraße 12
Gesamtwert des Auftrags: 394304.70 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Quelle: OJS 2019/S 246-607278 (2019-12-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394304.70 EUR 💰
— Abschnitt B - Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX.
—— Örtliche Bauüberwachung,
— einer Baubegleitende Planung.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: CCI-Nr. 2014DE16RFOP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben „Prävention von Risiken des Altbergbaus“), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17.11.2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mülsen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 065-156020 (2020-03-30)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394304.70 EUR 💰
— Abschnitt A – Abriss bzw. Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamente und Flächenversiegelungen sowie des Förderturms am Standort Martin Hoop IX;
— Abschnitt B – Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX, die der Auftraggeber zusammen im Rahmen eines Ingenieurvertrages vergibt. Die spätere Sanierung zielt auf den Nachweis einer standsicheren Schachtsäulenverfüllung und auf die Hestellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen ab. Hieraus ergeben sich folgende Aufgaben:
— Abschnitt B – Verwahrung des Schachtes Martin Hoop IX, die der Auftraggeber zusammen im Rahmen eines Ingenieurvertrages vergibt. Die spätere Sanierung zielt auf den Nachweis einer standsicheren Schachtsäulenverfüllung und auf die Hestellung eines nachsorgefreien Standortes durch Rückbau aller Gebäude, Anlagen, Fundamentreste und Bodenversiegelungen ab. Hieraus ergeben sich folgende Aufgaben:
— Abbruchplanung zum Rückbau/Abriss aller Gebäude, Anlagen, vorhandener Fundamentreste und der Flächenversiegelung;
— Beurteilung möglicher Schadstoffeinträge in den Boden;
— Aufstellung einer Massenbilanz für die anfallenden Massen (Bauschutt/Abfall); Analyse nach LAGA TR Boden und DepV, Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten/-wegen;
— die spätere Baubegleitung/Bauleitung einschließlich baubegleitender Planung und Projektierung.
Abschnitt A – Abbruch Standort Martin Hopp: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 000 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Abschnitt A – Abbruch Standort Martin Hopp: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 000 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Abschnitt B – Sanierung Schacht Martin Hopp: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 500 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Abschnitt B – Sanierung Schacht Martin Hopp: Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (1 500 000,00 EUR) zu den Leistungsphasen 1 bis 8 HOAI; Grundleistungen nach Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
— Vermessung des Standortes;
— Technische Leistungen;
— Laboruntersuchungen;
—— Vorplanung;
—— Erstellung Abbruchanzeige bei Baubehörde;
—— Einholung Stellungnahmen und Genehmigungen;
— Baubegleitung/Bauleitung;
— einem Sicherheits- und Gesundheitskonzept;
— einer Baubegleitende Planung bzw. Projektierung;
— Vermessungsleistungen;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zwickau
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Quelle: OJS 2020/S 133-327598 (2020-07-09)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 394307.70 EUR 💰
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-17 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 055-163361
ABl. S-Ausgabe: 55
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-25 📅
Land: Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 394307.70 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.