Beschreibung der Beschaffung
Bewerber mit Sitz im Mitgliedstaat Deutschland:
Grundleistungen nach § 43 HOAI unter Ansatz der Honorarzone III mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung (2 500 000 EUR) zu den Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 HOAI. Der Au-traggeber geht aufgrund der erwarteten Leistungen zunächst davon aus, das Grundleistungen zur Leistungsphase 4 HOAI nicht notwendig sind. Die Grundleistungen zu den Leistungsphasen 3, 7 und 8 sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag). Mögliche Zuschläge zu den Leistungsphasen aufgrund von Planungsanforderungen hat der Auftragnehmer mit dem Angebot sichtbar zu kennzeichnen und zur jeweiligen Leistungsposition aufzuführen.
Bewerber mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten:
Leistungen im Umfang der Grundleistungen nach § 43 HOAI zu den Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 HOAI; Grundleistungen im Sinne der Leistungsphasen 3, 7 und 8 HOAI sind nur teilweise zu erbringen (im Einzelnen, s. Entwurf Ingenieurvertrag, Anlage 1).
Alle Bewerber:
Besondere Leistungen nach/im Sinne Anlage 12.1 der HOAI
A – begleitend zur Entwurfsplanung (Lph 3)
— Erstellen eines Bohrprogrammes mit Leistungsverzeichnis und Kostenschätzung auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Entwurfsplanung
Nach Vorlage des Bohrprogrammes behält sich der Auftraggeber vor, die Beschaffung der Bohrleistung selbst zu übernehmen oder damit das Ingenieurbüro im Rahmen eines Nachtrages zu beauftragen. Die Entscheidung dazu hängt insbesondere von den geforderten vergaberechtlichen Bedingungen ab, die sich insbesondere aus dem geschätzten Auftragswert für die Bohrleistungen ergeben,
— Vermessung einschließlich Abstecken der Bohransatzpunkte.
B – Objektbetreuung/örtliche Bauüberwachung (Lph 8)
— Kostenkontrolle,
— Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße,
— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme,
— Mitwirkung bei Abnahmen,
— Mitwirken beim Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
— Örtliche Bauüberwachung,
— Plausibilitätsprüfung der Absteckung,
— Überwachen der Ausführung der Bauleistungen,
— Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung),
— Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers,
— Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen,
— Veranlassen und Ausführen von Kontrollprüfungen,
— Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel,
— Protokolle zu Bauberatungen Dokumentation des Bauablaufes.
C — Baubegleitende Planung bzw. Anpassungsprojektierung:
— Erarbeitung/Entwickeln von Lösungen für Probleme außerhalb der vorliegenden Ausführungsplanung; Erstellen von rechnerischen, zeichnerischen und baubeschreibenden Unter-lagen
Angenommener Umfang: 5 Einsatzfälle inkl. der Ortsbefahrung, Lösungsentwicklung, Unterlagenerstellung (pro Einsatzfall: 16 Team-Stunden*; Abrechnung erfolgt auf Nachweis je Einsatzfall)
*Die Team-Stunde ist hier als Mischansatz aus Projektleitung, Projektingenieur, Fachingenieur, Vermesser, Zeichner und Schreibkraft im angemessenen Verhältnis zu ermitteln.
D – Vermessungsleistungen
Unter- und übertägige Vermessungsleistungen vor und während der Bauausführung mit Planungsrisswerk, Arbeitsrisswerk während der Sanierungsarbeiten und Abschlussrisswerk nach Ende der bergtechnischen Arbeiten
E — Abschlussdokumentation
Vollständige Dokumentation der Arbeiten zum Abschluss der bergtechnischen Arbeiten; Verwahrungsdokumentation