Unterschrift auf Abschlusserklärungen: Die Unterzeichnenden erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen genau und korrekt sind u. Sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Unterzeichnenden erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind, die Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Teilnahme am Verfahren erfolgt über das Bewerbungsformular, das um die in den Ziffern III.1) u. III.2) dieser Veröffentlichung geforderten Angaben u. Nachweise zu ergänzen ist. Das Angebot ist im Original in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des vorgegebenen Kennzettels fristgerecht einzureichen. Angebote, die per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht alle geforderten Angaben, Nachweise u. Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern geforderte Angaben und Nachweise nicht auf Anforderung innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden können. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung). Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. den Angaben im Angebot zu erbringen. Nur mit vorheriger Zustimmung des AG ist eine weitere, im Angebot nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- u. Angebotsunterlagen. Hinweis: Vorlage der Verpflichtungserklärungen gem. § 47 VgV der Nachunternehmer u. ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, od. ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Enthalten die Bekanntmachung od. die Unterlagen zum Angebot Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Die Flächen, auf der die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht: ja.