Die INKoBau GmbH & Co. KG, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Ingolstadt, beabsichtigt,Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 entspr. § 53 ff. HOAI zu folgendem Projekt zu vergeben: Das historische und denkmalgeschützte Georgianum ist ein Gebäude aus dem 15. Jahrhundert (inkl. Kapelle) mit späteren Anbauten in der Altstadt von Ingolstadt. Es soll einer Nutzung in einer Kombination aus Räumen für die Katholische Universität Eichstätt, einem städtischen Saal (Veranstaltungsraum) und einer Gastronomie überführt werden. Eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Georgianiums liegt bereits vor. Ziel: wechselhafte Geschichte des Georgianums zeigen und erlebbar machen. Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme betragen ca. 12 000 000 EUR brutto inkl. Planungsleistungen. Siehe auch II.2.14). Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.11) und II.2.14). Verringerung der Bewerber auf 4 Bieter gem. 51 VgV.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Heizungsplanung
Kurze Beschreibung:
Die INKoBau GmbH & Co. KG, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Ingolstadt, beabsichtigt,Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 entspr. § 53 ff. HOAI zu folgendem Projekt zu vergeben:
Das historische und denkmalgeschützte Georgianum ist ein Gebäude aus dem 15. Jahrhundert (inkl. Kapelle) mit späteren Anbauten in der Altstadt von Ingolstadt. Es soll einer Nutzung in einer Kombination aus Räumen für die Katholische Universität Eichstätt, einem städtischen Saal (Veranstaltungsraum) und einer Gastronomie überführt werden. Eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Georgianiums liegt bereits vor. Ziel: wechselhafte Geschichte des Georgianums zeigen und erlebbar machen.
Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme betragen ca. 12 000 000 EUR brutto inkl. Planungsleistungen.
Siehe auch II.2.14).
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.11) und II.2.14).
Verringerung der Bewerber auf 4 Bieter gem. 51 VgV.
Die INKoBau GmbH & Co. KG, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Ingolstadt, beabsichtigt,Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 entspr. § 53 ff. HOAI zu folgendem Projekt zu vergeben:
Das historische und denkmalgeschützte Georgianum ist ein Gebäude aus dem 15. Jahrhundert (inkl. Kapelle) mit späteren Anbauten in der Altstadt von Ingolstadt. Es soll einer Nutzung in einer Kombination aus Räumen für die Katholische Universität Eichstätt, einem städtischen Saal (Veranstaltungsraum) und einer Gastronomie überführt werden. Eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Georgianiums liegt bereits vor. Ziel: wechselhafte Geschichte des Georgianums zeigen und erlebbar machen.
Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme betragen ca. 12 000 000 EUR brutto inkl. Planungsleistungen.
Siehe auch II.2.14).
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.11) und II.2.14).
Verringerung der Bewerber auf 4 Bieter gem. 51 VgV.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Heizungsplanung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-02-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-15 📅
Datum des Beginns: 2018-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 032-070089
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 154-319500
ABl. S-Ausgabe: 32
Zusätzliche Informationen
Eine ausführliche Projektbeschreibung ist abrufbar unter: http://www.schrems-partner.de/fileadmin/.
User_upload/17.116_20170809_VgV_HLS_Vorabinformation_lang_FS.pdf.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die INKoBau GmbH & Co. KG, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Ingolstadt, beabsichtigt,Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 entspr. § 53 ff. HOAI zu folgendem Projekt zu vergeben:
Das historische und denkmalgeschützte Georgianum ist ein Gebäude aus dem 15. Jahrhundert (inkl. Kapelle) mit späteren Anbauten in der Altstadt von Ingolstadt. Es soll einer Nutzung in einer Kombination aus Räumen für die Katholische Universität Eichstätt, einem städtischen Saal (Veranstaltungsraum) und einer Gastronomie überführt werden. Eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Georgianiums liegt bereits vor. Ziel: wechselhafte Geschichte des Georgianums zeigen und erlebbar machen.
Das historische und denkmalgeschützte Georgianum ist ein Gebäude aus dem 15. Jahrhundert (inkl. Kapelle) mit späteren Anbauten in der Altstadt von Ingolstadt. Es soll einer Nutzung in einer Kombination aus Räumen für die Katholische Universität Eichstätt, einem städtischen Saal (Veranstaltungsraum) und einer Gastronomie überführt werden. Eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Georgianiums liegt bereits vor. Ziel: wechselhafte Geschichte des Georgianums zeigen und erlebbar machen.
Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme betragen ca. 12 000 000 EUR brutto inkl. Planungsleistungen.
Siehe auch II.2.14).
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.11) und II.2.14).
Verringerung der Bewerber auf 4 Bieter gem. 51 VgV.
Es werden Planungsleistungen Technische Ausrüstung entsprechend §§ 53 ff. HOAI, LPh. 1–9 für dieAnlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 für die Sanierung mit sämtlichen Grundleistungen gem. Anlage 15 zurHOAI 2013 und als Optionen ausgestaltet einzelnen Besonderen Leistungen gem. Anlage 15 zur HOAI 2013 ausgeschrieben.
Es werden Planungsleistungen Technische Ausrüstung entsprechend §§ 53 ff. HOAI, LPh. 1–9 für dieAnlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 für die Sanierung mit sämtlichen Grundleistungen gem. Anlage 15 zurHOAI 2013 und als Optionen ausgestaltet einzelnen Besonderen Leistungen gem. Anlage 15 zur HOAI 2013 ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
Stufe 1: LPh. 1 bis 3,
Stufe 2: LPh. 4 (soweit anfallend) und 5 bis 7,
Stufe 3: LPh. 8 und LPh. 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweilsweiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweilsweiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die Besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Es sollen insbesondere folgende Besondere Leistungen vergeben werden:
— LPh. 2: Erstellen des technischen Teils des Raumbuches,
— LPh. 3: Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage,
— LPh. 8: Fortschreiben der Ausführungspläne (z. B. Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand,
— LPh. 8: Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility-Management-Konzepte,
— LPh. 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Die Beauftragung weiterer Besonderer Leistungen als optionale Leistungen wird vorbehalten.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg HAV-KOM 3 orientieren.
Die Brutto-Baukosten der Kostengruppen 300 bis 700 für die Gesamtbaumaßnahme werden derzeit auf etwa 12 000 000 EUR brutto geschätzt. Auf die KG 410, 420, 430, 470 und 480 entfallen geschätzt ca. 980 000 EUR netto. Die Berücksichtigung evtl. mitzuverarbeitender Bausubstanz ist noch zu regeln.
Die Brutto-Baukosten der Kostengruppen 300 bis 700 für die Gesamtbaumaßnahme werden derzeit auf etwa 12 000 000 EUR brutto geschätzt. Auf die KG 410, 420, 430, 470 und 480 entfallen geschätzt ca. 980 000 EUR netto. Die Berücksichtigung evtl. mitzuverarbeitender Bausubstanz ist noch zu regeln.
Derzeit geht die Vergabestelle von einer Einstufung in die HZ II für die Anlgr. 1, 2, 3 und 7 sowie HZ III für die Anlgr. 8 aus.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 170 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4),
— einzelne Besondere Leistungen der Anlage 15 zur HOAI 2013 als Optionen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ingolstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Vorinformation),bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlichhaftenden Gesellschafterin einzureichen.
Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Vorinformation),bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlichhaftenden Gesellschafterin einzureichen.
Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Vorinformation).
Erklärungen nach GWB zum Nichvorliegen von Ausschlussgründen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Architekten und Ingenieure sowie sonstige Bauvorlageberechtigte für das konkrete Vorhaben gem. § 75 Abs. 1.
VgV i.V.m. Art. 61 BayBO; Art. 61 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 bis 5 BayBO sind hier nicht einschlägig.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerischhaftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicherbetroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Nachweis einer bestehenden/im Auftragsfalle vorbehaltslos gewährten Haftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden ist zu erbringen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Auftrag war bereits Gegenstand der Ausschreibung 2017/S 154-319500.
Da dort keine geegneten Bewerbungen vorlagen, wird der Auftrag mit geänderten Kriterien erneut ausgeschrieben.
1) Eingereichte Unterlagen bleiben beim AG und werden nicht zurückgegeben. Kosten werden nicht
Erstattet;
2) Die Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Name des Verfahrens ist mittels
Desgestellten Etiketts auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken;
3) Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf den v. d. Kontaktstelle ausgegeb. Formularen
und nur in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung
ausgeschlossen;
4. -
5) Sämtliche eingereichte Unterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das
Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen;
6) Sämtliche Unterlagen sind in einem sog. "Leitz-Ordner" o. ä. ohne Heftklammern, ohne weitere Binder,
"Tacker"/Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max.
90gr./qm) einzureichen (Scanfähigkeit!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden.
Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen;
7) Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten u die Formulare sind entsprechend auszufüllen;
8) Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet;
8) Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet;
9) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis
Zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer kurzen Nachfrist nachzufordern; Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser
Möglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von
der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren;
10) Unklare/widersprüchliche/fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers;
11) Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher od.
jur. Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller
Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind;
12) Der Teilnahmeantrag selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle (!) eingereicht werden;
13) Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an;
14) Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderungdurch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 15 bleibt unberührt;
14) Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderungdurch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 15 bleibt unberührt;
15) Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das
Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder
Nachweisenachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell
sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen];
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
3) ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 032-070089 (2018-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die INKoBau GmbH & Co. KG, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Ingolstadt, beabsichtigt,Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 entspr. § 53 ff. HOAI zu folgendem Projekt zu vergeben:
Das historische und denkmalgeschützte Georgianum ist ein Gebäude aus dem 15. Jahrhundert (inkl. Kapelle) mit späteren Anbauten in der Altstadt von Ingolstadt. Es soll einer Nutzung in einer Kombination aus Räumen für die katholische Universität Eichstätt, einem städtischen Saal (Veranstaltungsraum) und einer Gastronomie überführt werden. Eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Georgianiums liegt bereits vor. Ziel: wechselhafte Geschichte des Georgianums zeigen und erlebbar machen.
Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme betragen ca. 12 000 000 EUR brutto inkl. Planungsleistungen.
Siehe auch II.2.14).
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.11) und II.2.14).
Verringerung der Bewerber auf 4 Bieter gem. 51 VgV.
Die INKoBau GmbH & Co. KG, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Ingolstadt, beabsichtigt,Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 entspr. § 53 ff. HOAI zu folgendem Projekt zu vergeben:
Das historische und denkmalgeschützte Georgianum ist ein Gebäude aus dem 15. Jahrhundert (inkl. Kapelle) mit späteren Anbauten in der Altstadt von Ingolstadt. Es soll einer Nutzung in einer Kombination aus Räumen für die katholische Universität Eichstätt, einem städtischen Saal (Veranstaltungsraum) und einer Gastronomie überführt werden. Eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Georgianiums liegt bereits vor. Ziel: wechselhafte Geschichte des Georgianums zeigen und erlebbar machen.
Die Gesamtbaukosten der Baumaßnahme betragen ca. 12 000 000 EUR brutto inkl. Planungsleistungen.
Siehe auch II.2.14).
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.11) und II.2.14).
Verringerung der Bewerber auf 4 Bieter gem. 51 VgV.
Gesamtwert des Auftrags: 170 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das historische und denkmalgeschützte Georgianum ist ein Gebäude aus dem 15. Jahrhundert (inkl. Kapelle) mit späteren Anbauten in der Altstadt von Ingolstadt. Es soll einer Nutzung in einer Kombination aus Räumen für die katholische Universität Eichstätt, einem städtischen Saal (Veranstaltungsraum) und einer Gastronomie überführt werden. Eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Georgianiums liegt bereits vor. Ziel: wechselhafte Geschichte des Georgianums zeigen und erlebbar machen.
Das historische und denkmalgeschützte Georgianum ist ein Gebäude aus dem 15. Jahrhundert (inkl. Kapelle) mit späteren Anbauten in der Altstadt von Ingolstadt. Es soll einer Nutzung in einer Kombination aus Räumen für die katholische Universität Eichstätt, einem städtischen Saal (Veranstaltungsraum) und einer Gastronomie überführt werden. Eine Machbarkeitsstudie zur Nutzung des Georgianiums liegt bereits vor. Ziel: wechselhafte Geschichte des Georgianums zeigen und erlebbar machen.
Es werden Planungsleistungen technische Ausrüstung entsprechend §§ 53 ff. HOAI, LPh. 1–9 für dieAnlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 für die Sanierung mit sämtlichen Grundleistungen gem. Anlage 15 zur HOAI 2013 und als Optionen ausgestaltet einzelnen Besonderen Leistungen gem. Anlage 15 zur HOAI 2013 ausgeschrieben.
Es werden Planungsleistungen technische Ausrüstung entsprechend §§ 53 ff. HOAI, LPh. 1–9 für dieAnlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 für die Sanierung mit sämtlichen Grundleistungen gem. Anlage 15 zur HOAI 2013 und als Optionen ausgestaltet einzelnen Besonderen Leistungen gem. Anlage 15 zur HOAI 2013 ausgeschrieben.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an das Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauablauf und Terminsicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Modellbasiertes Planen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusammenarbeit mit den Fachplanern
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fördermittel
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Budgetüberwachung / Kostensicherheit
Örtliche Verfügbarkeit
Vertrag
Gesamteindruck
Gewichtung des Preises: 15
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-09 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Eingereichte Unterlagen bleiben beim AG und werden nicht zurückgegeben. Kosten werden nicht erstattet;
2) Die Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Name des Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken;
3) Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich auf den v. d. Kontaktstelle ausgegeb. Formularen und nur in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen;
4) —
5) Sämtliche eingereichte Unterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen;
6) Sämtliche Unterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ o. ä. ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, „Tacker“/Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max 90 gr./qm) einzureichen (Scanfähigkeit!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen;
6) Sämtliche Unterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ o. ä. ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, „Tacker“/Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max 90 gr./qm) einzureichen (Scanfähigkeit!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen;
8) Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet;
8) Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet;
9) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer kurzen Nachfrist nachzufordern; Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren;
9) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer kurzen Nachfrist nachzufordern; Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren;
11) Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher od. Jur. Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller
beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind;
14) Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderungdurch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einerBestätigung des Steuerberaters. Hinweis 15 bleibt unberührt;
14) Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderungdurch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einerBestätigung des Steuerberaters. Hinweis 15 bleibt unberührt;
15) Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweisenachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen];
15) Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweisenachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen];
16) Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an vergabe@schrems-partner.de Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittelsTelefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird der E-Mail der Vorrang gegeben.
16) Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an vergabe@schrems-partner.de Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittelsTelefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird der E-Mail der Vorrang gegeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) …
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.