Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wertungskriterien Stufe I:
Erfüllung der geforderten Mindestkriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und fachlichen Leistungsfähigkeit, Erfüllung der zusätzlichen Bewertungskriterien.
Sollte die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die Teilnahmebedingungen gem. Ziffer III.2) erfüllen, wird der Auftraggeber die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, anhand des nachfolgenden Auswahlverfahrens vornehmen. Die Auswahl erfolgt entsprechend einer Rangfolge, welche durch eine Punktebewertung der Teilnahmeanträge gebildet wird. Hierbei kann pro Teilnahmeantrag eine Bewertung von max. 121 Punkten erreicht werden. Die Bewertung ergibt sich aus der Wichtung der einzelnen Auswahlkriterien multipliziert mit der pro Kriterium vergebenen Punktzahl. Es wird in folgenden Bereichen gewertet, wobei sich die Wichtung und die Grenzwerte der Punkte wie folgt darstellen:
1) Bereich: Fachliche Leistungsfähigkeit – Allgemein (gesamt 62,00 %):
a) Fachliche Leistungsfähigkeit – Allgemein
— Referenzliste von Objekten: Wichtung 16,50 %; Punkte 0 – 20
b) Fachliche Leistungsfähigkeit – Kommunikativ –
— Bürgerbeteiligung / Erfahrung mit Ehrenamtlichen: Wichtung 12,50 %; Punkte 5 – 15.
c) Fachliche Leistungsfähigkeit – Ästhetischer Eindruck – (gesamt 33,00 %)
— Ästhetischer Eindruck, Referenzliste von Objekten: Wichtung 25,00 %; Punkte 0 – 30,
— Ästhetischer Eindruck, Referenzliste von Wettbewerbsobjekten: Wichtung 8,00 %; Punkte 1 – 10.
2) Angaben zur Personalstruktur (gesamt 30,00 %)
— Anzahl der Beschäftigten: Wichtung 13,50 %; Punkte 8 – 16,
— Zusage des Umsetzungszeitraumes: Wichtung 16,50 %; Punkte 0 – 20.
3) Bereich: Sonstige Referenzen (gesamt 8,00 %)
— Wirtschaftliches Volumen der vergleichbaren Referenzen der in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (es kommen maximal die 3 volumenmäßig höchsten Referenzen, im Mittel, aus dem Bewerbungsbogen zum Ansatz): Wichtung 8,00 %; Punkte 1 – 10.
Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl der Bewerber überschreiten (durch Punktegleichstand), werden die Bewerber, die zusätzlich zu den eindeutig durch ihre Punktzahl qualifizierten angenommen werden sollen, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktegleichstand) ausgewählt.
Zuschlagskriterien – Stufe II:
Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird in der Verhandlung auf der Grundlage nach beschriebener Zuschlagskriterien ermittelt.
Die Auswahl erfolgt entsprechend einer Rangfolge, welche durch eine Punktebewertung der Teilnahmeanträge gebildet wird. Hierbei kann pro Teilnahmeantrag eine Bewertung von maximal 155 Punkten erreicht werden. Die Bewertung ergibt sich aus der Wichtung der einzelnen Auswahlkriterien multipliziert mit der pro Kriterium vergebenen Punktzahl. Es wird in folgenden Bereichen gewertet, wobei sich die Wichtung und die Grenzwerte der Punkte wie folgt darstellen:
1) Fachliche Leistungsfähigkeit –Referenzen- (gesamt 76,00 %)
— kurze Präsentation eines vergleichbaren Objektes das bereits umgesetzt wurde: Wichtung 41,00 %; Punkte 0 – 60,
— Art der Vorstellung der Präsentation: Wichtung 21,00 %; Punkte 0 – 30,
— Bürgerbeteiligung / Erfahrung mit Ehrenamtlichen: Wichtung 14,00 %; Punkte 5 – 20.
b) Angaben zur Personalstruktur (gesamt 7,00 %)
— Vorgesehene Anzahl an technischen Fachkräften für den Einsatz am Projekt:
Wichtung 7,00 %; Punkte 5 – 10.
c) Bereich: Honoraranforderungen (gesamt 17,00 %)
— Honorar: Wichtung 16,00 %; Punkte 0 – 25.
Der AG behält sich vor den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne anschließende Verhandlungen durchzuführen.