Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU AG sowie deren Beteiligungsunternehmen der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i.d.R. untitulierten Mietforderungen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gesobau ag
Postanschrift: Wilhelmsruher Damm 142
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13439
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Stephan Franke
Telefon: +49 304073-1770📞
E-Mail: stephan.franke@gesobau.de📧
Fax: +49 304073-1788 📠
Region: Berlin🏙️
URL: www.gesobau.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Wohnungsbaugesellschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Inkassodienstleistungen, Geltendmachung von Forderungen gegenüber wohnenden Mietern
GESOBAU/INKASSO/2018”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Inkassoagenturen📦
Kurze Beschreibung:
“Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU AG sowie deren Beteiligungsunternehmen der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG gegenüber wohnenden Mietern,...”
Kurze Beschreibung
Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU AG sowie deren Beteiligungsunternehmen der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i. d. R. untitulierten Mietforderungen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: GESOBAU AG, Geschäftsbereich 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Inkassoagenturen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13439 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU AG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i. d. R. untitulierten Mietforderungen.
Los 1 –...”
Beschreibung der Beschaffung
Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU AG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i. d. R. untitulierten Mietforderungen.
Los 1 – GESOBAU AG, Geschäftsbereich 1, Reinickendorf, Wedding, Wilmersdorf
Anzahl ertragbringender Mieteinheiten: ca. 27 528
Forderungsübergabe pro Jahr: ca. 1 050 000 EUR
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: GESOBAU AG, Geschäftsbereich 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 13187 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU AG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i. d. R. untitulierten Mietforderungen.
Los 2 –...”
Beschreibung der Beschaffung
Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU AG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i. d. R. untitulierten Mietforderungen.
Los 2 – GESOBAU AG, Geschäftbereich 2, Pankow, Weißensee
Anzahl ertragbringender Mieteinheiten: ca. 19 214
Forderungsübergabe pro Jahr: ca. 350 000 EUR
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i. d. R. untitulierten...”
Beschreibung der Beschaffung
Geltendmachung von Forderungen der GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG gegenüber wohnenden Mietern, außergerichtliche Einziehung von i. d. R. untitulierten Mietforderungen.
Los 3 – GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG
Anzahl ertragbringender Mieteinheiten: ca. 2 825
Forderungsübergabe pro Jahr: ca. 70 000 EUR
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Zusätzliche Informationen:
“Die GESOBAU AG schreibt die Leistungen für ihr Beteiligungsunternehmen, die GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG, aus. Auftraggeber im Rahmen der späteren...”
Zusätzliche Informationen
Die GESOBAU AG schreibt die Leistungen für ihr Beteiligungsunternehmen, die GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG, aus. Auftraggeber im Rahmen der späteren Vertragsdurchführung ist allein die GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG. Für die zur Vertragserfüllung zu erbringenden Leistungen gelten die sämtliche Bestimmungen dieser Ausschreibung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 102-233288
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: GESOBAU AG, Geschäftsbereich 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: debeo GmbH
Postort: Sonthofen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Oberallgäu🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: GESOBAU AG, Geschäftsbereich 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: GESOBAU Wohnen GmbH & Co. KG
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen...”
a) Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften haben eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung (liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen.
b) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
c) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister des Landes Berlin abfragen.
d) Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.5.2002, 753/2011 vom 1.8.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
e) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen:
Die Teilnahme am Vergabeverfahren und der Erhalt der Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform des Landes Berlin unter http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Die Vergabeunterlagen werden gemäß § 41 Abs. 1 VgV ab dem Tag der Veröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung oder dem Tag der Aufforderung zur Interessensbestätigung unentgeltlich und vollständig als pdf-Dokumente auf der Plattform angeboten.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote ist nur in schriftlicher Form zulässig! Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, auf dem deutlich sichtbar der Hinweis „ANGEBOT GESOBAU/INKASSO/2018“ aufgebracht ist. Elektronisch eingereichte Angebote sind nicht zugelassen. Angebote, die den vorgenannten Erfordernissen nicht entsprechen und die insbesondere als Telefax, per E-Mail oder im Wege anderer elektronischer Medien oder in einem nicht ordnungsgemäß verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber eingehen, können nicht gewertet werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen.
Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
f) sonstige Angaben:
Der Schlusstermin für rechtzeitig schriftlich beantragte Anfragen ist der 3.7.2018, 13.00.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin - Luther - Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 154-353776 (2018-08-10)