Instandhaltung der EMSR-Anlagen und Frequenzumformer

Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben

Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung von Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik-Anlagen und Frequenzumformer für die Kälte- und Wärmespeicherbrunnen des Deutschen Bundestages

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-11-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-11-06 Auftragsbekanntmachung
2019-02-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Heizanlagen
Referenznummer: ZT6-1133-2018-326-15-ZT380
Kurze Beschreibung:
Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung von Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik-Anlagen und Frequenzumformer für die Kälte- und Wärmespeicherbrunnen des Deutschen Bundestages
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Heizanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 30-227-33234 📞
Fax: +49 30-227-30374 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=222657 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-06 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-26 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 207-472777
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu erbringende Leistung umfasst die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung von Elektrischen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik-Anlagen und Frequenzumformern der geothermischen Wärme- und Kältespeicher des Deutschen Bundestages. Die geothermischen Wärme- und Kältespeicher setzen sich aus diversen Grundwasserbohrungen, Brunnenstuben mit EMSR-Anlagen, erdverlegten Rohrleitungen, technischen Hausanschlüssen und Hausverteilerräumen zusammen. Leistungsgrenze sind die Plattenwärmetauscher, die die geothermischen Kreisläufe von den wärme- und kältetechnischen Hauskreisläufen trennen. Medien zur Übertragung der Wärme/Kälte sind Glycol/Wasser, Grundwasser und NaCl-Sole.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.3.2023, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit durch die AG schriftlich gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Mitte

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=222657 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können heruntergeladen werden. Um an dem elektronischen Vergabeverfahren teilnehmen (aktiv über Änderungen der Vergabeunterlagen informiert zu werden, Bieterfragen zum Vergabeverfahren zu stellen und deren Antworten zu erhalten) und ein elektronisches Angebot abgeben zu können, muss der Bieter sich auf der e-Vergabeplattform registrieren. Hierfür ist eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind zwingend die Vergabeunterlagen zu verwenden. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsvordruck ist mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten Signatur einzureichen,
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— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt,
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— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden,
— eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich und muss durch die Auftraggeberin schriftlich bestätigt sein. Die Teilnahmeverpflichtung gilt auch für Bieter, die bereits für den Deutschen Bundestag tätig waren/sind. Nähere Informationen hierzu können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen. Die Nichtteilnahme an der zwingenden Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss des Angebotes,
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— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 21 Kalendertage beträgt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 207-472777 (2018-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von Heizanlagen 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 034-077127
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 207-472777
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wurde aufgehoben aufgrund § 63 Absatz 1 Nummer 1 VgV (kein Angebot eingegangen, dass den Ausschreibungsbedingungen entspricht).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
Quelle: OJS 2019/S 034-077127 (2019-02-14)