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Hierzu sind Angaben in Form von Eigenerklärungen gemäß Anlage „Eigenerklärungen Eignung, Ausschlussgründe und Zuverlässigkeit“ und „Eigenerklärungen Mindestlohn, Nachunternehmer, Bietergemeinschaft“ zu machen, diese sind auszufüllen und mit den Angebotsunterlagen abzugeben. Die Eigenerklärungen umfassen:
— Erklärung zum Gesamtumsatz,
— Erklärung zu Arbeitskräften,
— Erklärung zu Arbeitskräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung.
Eingesetzt werden sollen
— Erklärung zur Eintragung im Handelsregister,
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz inkl. Anlage,
— Erklärung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft.
Bzgl. Erklärung zu Arbeitskräften:
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Los 1:
— eingesetzte Arbeitskräfte „Monteure“: mindestens 15 Personen,
— eingesetzte Arbeitskräfte „Büro“: mindestens 6 Personen.
Los 2:
— eingesetzte Arbeitskräfte „Monteure“: mindestens 9 Personen,
— eingesetzte Arbeitskräfte „Büro“: mindestens 3 Personen.
Es muss sich jeweils um personenverschiedene Mitarbeiter in den Losen 1 und 2 handeln,
Wenn der Bieter auf beide Lose bietet.
Klarstellung: Wenn auf beide Lose geboten wird: Die Mindestanzahl der Mitarbeiter gilt
Kumulativ.