Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen:
1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung" (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 321] liegt den Vergabeunterlagen bei, alternativ kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.);
2) Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen" nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 322] liegt den Vergabeunterlagen bei.);
3) Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen" nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 326] liegt den Vergabeunterlagen bei.);
4) Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung zur Förderung von Frauen und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie" nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i.V.m. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung [FFV] (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt 359] liegt den Vergabeunterlagen bei.);
5) Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Verknüpfung/Zusammenarbeit mit „Mutter- bzw. Tochterunternehmen";
6) Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft und ggf. vorgesehenen Nachunternehmen
Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8.7.2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch
Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum Korruptionsregister eine Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2 sowie III.1.3).