Instandsetzung der Wilhelm-Heinrich-Brücke, Verkehrssicherungsarbeiten

Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur

Verkehrssicherungsarbeiten für die Einrichtung einer großräumigen Verkehrsumleitung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-01-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-01-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung
Kurze Beschreibung:
Verkehrssicherungsarbeiten für die Einrichtung einer großräumigen Verkehrsumleitung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur
Postanschrift: Bahnhofstraße 31
Postleitzahl: 66111
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.saarbruecken.de 🌏
E-Mail: strassenamt@saarbruecken.de 📧
Telefon: +49 6819054007 📞
Fax: +49 6819054159 📠
URL der Dokumente: http://www.saarbruecken.de/wirtschaft/ausschreibungen_vergaben/aktuelle_ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-25 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-27 📅
Datum des Beginns: 2018-03-15 📅
Datum des Endes: 2018-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 019-038895
ABl. S-Ausgabe: 19
Zusätzliche Informationen
Bieter und deren Vertreter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— transportable LSA aufstellen, vorhalten, betreiben, warten und räumen,
— verschiedene Verkehrszeichen, Verkehrszusatzzeichen und Verkehrslenkungstafeln aufstellen, vorhalten, umstellen und abbauen,
— Blitzer (Blinklicht DN 300) aufstellen, vorhalten, umstellen, betreiben, warten und abbauen,
— Leitschwellen aufstellen, vorhalten, umstellen und abbauen,
— Markierungs- und Demarkierungsarbeiten,
— Verkehrsregelpläne erstellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage von Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Bestätigung der Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe von drei Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen mit Angabe des eingesetzten Personals und der eingesetzen Stoffe und Geräte (im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").
Jahresumsatz der letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").
Mindeststandards:
Vorlage von gültiger Freistellungs- oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Auftragnehmer zuständigen Finanzamtes (§ 48b EstG), oder vergleichbare Bescheinigung.
Vorlage von gültiger Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen oder vergleichbare Bescheinigung.
Vorlage von gültiger qualifizierter Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Auftragnehmer zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen oder vergleichbare Bescheinigung.
Vorlage einer Verpflichtungserklärung, dass die Entgelttarife gem. § 3 STTG nicht unterschritten werden oder vergleichbare Bescheinigung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von drei Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen. mit Angabe des eingesetzten Personals und der eingesetzen Stoffe und Geräte (im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").
Mitarbeiterzahl der letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre untergliedert in Lohngruppen und Funktion (im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Der Auftrag zur Ausführung der Bauleistungen, für den die mit den Verkehrssicherungsarbeiten (großräumige Umleitung) erforderlich sind, wurde bereits vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landeshauptstadt Saarbrücken, Amt für Straßenbau und Verkehrsinfrastruktur, Bahnhofstrasse 31, 66111 Saarbrücken.
Zusätzliche Informationen: Bieter und deren Vertreter sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gabriele Zapper-Klein
Internetadresse: www.saarbruecken.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.saarbruecken.de/wirtschaft/ausschreibungen_vergaben/aktuelle_ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: http://www.saarbruecken.de/wirtschaft/ausschreibungen_vergaben/aktuelle_ausschreibungen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994 📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Fax: +49 6815013506 📠
Internetadresse: www.saarland.de/3339.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.
Antragsbefugt zur Stellung eines Nachprüfungsantrages ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabeverfahrensrügen, die nicht innerhalb der vorstehend aufgeführten Fristen bei der Vergabestelle erhoben werden, können von dieser ebenfalls ohne weitere Prüfung der Sach- und Rechtslage als unzulässig zurückgewiesen werden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Rügeobliegenheit unabhängig von der tatsächlichen subjektiven Kenntnis des Bewerbers bzw. Bieters vom vermeintlichen Vergabeverfahrensverstoß bestehen kann. Es ist ausreichend, dass der im Streit stehende Vergabeverfahrensverstoß objektiv erkennbar war. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen wird dem Bewerber bzw. Bieter empfohlen, in Zweifelsfällen frühzeitig qualifizierten Rechtsrat einzuholen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 019-038895 (2018-01-25)