Besondere Leistungen nach Anlagen 12, 13 HOAI 2013: Örtliche Bauüberwachung (komplette örtliche Bauüberwachung, Mitwirkung bei Einweisungsterminen, Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Plänen, Unterlagen, Leistungsverzeichnissen, bauvertraglichen Regelungen, Mitwirkung beim Überwachen und Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage, Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung von Tragwerken, Veranlassung und Durchführung von Kontrollprüfungen, Dokumentation des Bauablaufes, Mitwirkung bei werkvertraglichen Teil- und Gesamtabnahmen, Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen, Mitwirkung bei der Abnahme von sonstigen Leistungen und Lieferungen, Mitwirkung bei Aufmaß und Prüfung der Aufmaße, komplette Rechnungsprüfung, Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen einschließlich Prüfung und Bewertung der Nachtragskalkulation sowie Erstellung entsprechender Stellungnahmen, Prüfung von Nachtragsangeboten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-24.
Auftragsbekanntmachung (2018-01-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Kurze Beschreibung:
Besondere Leistungen nach Anlagen 12, 13 HOAI 2013: Örtliche Bauüberwachung (komplette örtliche Bauüberwachung, Mitwirkung bei Einweisungsterminen, Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Plänen, Unterlagen, Leistungsverzeichnissen, bauvertraglichen Regelungen, Mitwirkung beim Überwachen und Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage, Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung von Tragwerken, Veranlassung und Durchführung von Kontrollprüfungen, Dokumentation des Bauablaufes, Mitwirkung bei werkvertraglichen Teil- und Gesamtabnahmen, Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen, Mitwirkung bei der Abnahme von sonstigen Leistungen und Lieferungen, Mitwirkung bei Aufmaß und Prüfung der Aufmaße, komplette Rechnungsprüfung, Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen einschließlich Prüfung und Bewertung der Nachtragskalkulation sowie Erstellung entsprechender Stellungnahmen, Prüfung von Nachtragsangeboten.
Besondere Leistungen nach Anlagen 12, 13 HOAI 2013: Örtliche Bauüberwachung (komplette örtliche Bauüberwachung, Mitwirkung bei Einweisungsterminen, Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Plänen, Unterlagen, Leistungsverzeichnissen, bauvertraglichen Regelungen, Mitwirkung beim Überwachen und Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage, Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung von Tragwerken, Veranlassung und Durchführung von Kontrollprüfungen, Dokumentation des Bauablaufes, Mitwirkung bei werkvertraglichen Teil- und Gesamtabnahmen, Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen, Mitwirkung bei der Abnahme von sonstigen Leistungen und Lieferungen, Mitwirkung bei Aufmaß und Prüfung der Aufmaße, komplette Rechnungsprüfung, Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen einschließlich Prüfung und Bewertung der Nachtragskalkulation sowie Erstellung entsprechender Stellungnahmen, Prüfung von Nachtragsangeboten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-01-24 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-26 📅
Datum des Beginns: 2018-03-05 📅
Datum des Endes: 2018-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 018-037266
ABl. S-Ausgabe: 18
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat die bauliche Instandsetzung der Wilhelm-Heinrich-Brücke sowie die Umgestaltung der angeschlossenen Knotenpunkte beauftragt. Die Maßnahme teilt sich in 2 grundlegende Maßnahmen: Der Umbau der beiden Knoten-punkte Ost und West und die Instandsetzung des Brückenbauwerkes. Bei den Knoten werden Fahrbahnteiler zurückgebaut. Im gesamten Ausbaubereich werden die LSAs sowie Beleuchtungsanlagen erneuert. Im Bereich des Vorplatzes zu Karstadt wird eine Treppe mit Rampe hergestellt, um einen behindertengerechten Zugang zur der unten liegenden Ebene zu schaffen. Die Bushaltestellen, die sich zur Zeit auf der Brücke befinden, werden in die Straße "Am Stadtgraben" verlegt. Der Vorplatz des Diskontohochhauses wird neu gestaltet. Der Parkplatzbelag am Neumarkt wird neu gestaltet und die Parkflächen durch Baumpflan-zungen aufgelockert. Zusätzlich entsteht auf der östlichen Seite des Parkplatzes ein Gehweg, um die Fußwegeverbindung zwischen WH Brücke und Luisenbrücke zu schließen. Der Parkplatz wird erneuert, die Flächen vor dem HDI Gebäude werden ebenfalls grundhaft erneuert und mit Platten 30/30 belegt, die auch in der Eisenbahnstraße und Hohenzollern-straße verlegt sind. Im gesamten Ausbaubereich wird ein Blindenleitsystem eingebaut, welches aus verschiede-nen Materialien besteht (Rippenplatten, Noppenplatten, 3 zeilige Natursteinpflasterstreifen). Auf der Brücke wird die Abdichtung erneuert. Die östlichen Fahrbahnübergangskonstruktio-nen der beiden Überbauten werden ebenfalls erneuert. Im gesamten Bereich der Baustelle wird eine neue Fahrbahndecke aufgebracht.
Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat die bauliche Instandsetzung der Wilhelm-Heinrich-Brücke sowie die Umgestaltung der angeschlossenen Knotenpunkte beauftragt. Die Maßnahme teilt sich in 2 grundlegende Maßnahmen: Der Umbau der beiden Knoten-punkte Ost und West und die Instandsetzung des Brückenbauwerkes. Bei den Knoten werden Fahrbahnteiler zurückgebaut. Im gesamten Ausbaubereich werden die LSAs sowie Beleuchtungsanlagen erneuert. Im Bereich des Vorplatzes zu Karstadt wird eine Treppe mit Rampe hergestellt, um einen behindertengerechten Zugang zur der unten liegenden Ebene zu schaffen. Die Bushaltestellen, die sich zur Zeit auf der Brücke befinden, werden in die Straße "Am Stadtgraben" verlegt. Der Vorplatz des Diskontohochhauses wird neu gestaltet. Der Parkplatzbelag am Neumarkt wird neu gestaltet und die Parkflächen durch Baumpflan-zungen aufgelockert. Zusätzlich entsteht auf der östlichen Seite des Parkplatzes ein Gehweg, um die Fußwegeverbindung zwischen WH Brücke und Luisenbrücke zu schließen. Der Parkplatz wird erneuert, die Flächen vor dem HDI Gebäude werden ebenfalls grundhaft erneuert und mit Platten 30/30 belegt, die auch in der Eisenbahnstraße und Hohenzollern-straße verlegt sind. Im gesamten Ausbaubereich wird ein Blindenleitsystem eingebaut, welches aus verschiede-nen Materialien besteht (Rippenplatten, Noppenplatten, 3 zeilige Natursteinpflasterstreifen). Auf der Brücke wird die Abdichtung erneuert. Die östlichen Fahrbahnübergangskonstruktio-nen der beiden Überbauten werden ebenfalls erneuert. Im gesamten Bereich der Baustelle wird eine neue Fahrbahndecke aufgebracht.
Die Baumaßnahme ist in folgende Lose aufgeteilt:
LOS 1: Verkehrssicherungsarbeiten,
LOS 2: Brückeninstandsetzungsarbeiten, Umbau Knotenpunkt Ost und Knotenpunkt West,
LOS 3: Pflanz- und Landschaftsbauarbeiten.
Die Brücke führt die B41 bei km 87,6 (Dudweilerstraße/Stengelstraße) über die A 620 und die Saar. Aufgrund des Bauwerksalters, der sichtbaren sowie der nicht sichtbaren Schädigung und des Verschleißes auf der Oberseite sind eine Erneuerung des Brückenbelages, der Abdichtung, der Kappenbeschichtung sowie eine Betoninstandsetzung erforderlich. Die Unterseite der Brücke wurde bereits im Jahr 2015 instandgesetzt. Zur Überwachung dieser Bauleistungen wird vorliegend die Örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistungen nach § 3 Abs. 3, Anlagen 12, 13 HOAI 2013) vergeben.
Die Brücke führt die B41 bei km 87,6 (Dudweilerstraße/Stengelstraße) über die A 620 und die Saar. Aufgrund des Bauwerksalters, der sichtbaren sowie der nicht sichtbaren Schädigung und des Verschleißes auf der Oberseite sind eine Erneuerung des Brückenbelages, der Abdichtung, der Kappenbeschichtung sowie eine Betoninstandsetzung erforderlich. Die Unterseite der Brücke wurde bereits im Jahr 2015 instandgesetzt. Zur Überwachung dieser Bauleistungen wird vorliegend die Örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistungen nach § 3 Abs. 3, Anlagen 12, 13 HOAI 2013) vergeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Befähigungsnachweis: bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein vergleichbares Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist.
Befähigungsnachweis: bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein vergleichbares Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Bewerber wird nach folgenden Kriterien geprüft: die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (anhand von Angaben im Bewerberbogen und Projektreferenzen); die technische Leistungsfähigkeit (anhand von Angaben im Bewerberbogen und Projektreferenzen); die fachliche Eignung in Bezug auf die Planungsleistungen (anhand von Angaben im Bewerberbogen und Projektreferenzen); die Zuverlässigkeit anhand von Angaben im Bewerberbogen. Der Mindestuimsatz des Teilnehmers muss ind letzten drei abgesclossenen Geschäftsjahren € 200 000,00 im Leistungsbild "Örtliche Bauüberwachung" betragen haben, Der Teilnehmer muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Realisierungszeitraum der Referenz zwischen 2012 und 2017 (Mindestanforderung; ältere Projekte werden nicht gewertet). Ein Referenzprojekt kann mehrfach verwendet werden. Dem Bewerber steht es daher frei für die geforderten Referenzen jeweils drei eigenständige Referenzprojekte einzureichen, oder alternativ das gleiche Referenzprojekt mehrfach zu verwenden. Die Referenzprojekte sind auf den Referenzbögen darzustellen. Das Referenzbauvorhaben muss bereits fertiggestellt sein. Bauvorhaben, die noch in der Planung sind, werden nicht gewertet. Folgende maximale Punktzahl kann mit einer Bewerbung erreicht werden: Referenz 1: 25 Pkt., Referenz 2: 25 Pkt., Referenz 5: 25 Pkt. Max. Wertungssumme pro Bewerbung: 75 Pkt. Referenz 1: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Brückenistandsetzung oder Brückenneubau“. Referenz 2: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen“. Referenz 3: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Betoninstandsetzungsarbeiten“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Bewerber wird nach folgenden Kriterien geprüft: die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (anhand von Angaben im Bewerberbogen und Projektreferenzen); die technische Leistungsfähigkeit (anhand von Angaben im Bewerberbogen und Projektreferenzen); die fachliche Eignung in Bezug auf die Planungsleistungen (anhand von Angaben im Bewerberbogen und Projektreferenzen); die Zuverlässigkeit anhand von Angaben im Bewerberbogen. Der Mindestuimsatz des Teilnehmers muss ind letzten drei abgesclossenen Geschäftsjahren € 200 000,00 im Leistungsbild "Örtliche Bauüberwachung" betragen haben, Der Teilnehmer muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Realisierungszeitraum der Referenz zwischen 2012 und 2017 (Mindestanforderung; ältere Projekte werden nicht gewertet). Ein Referenzprojekt kann mehrfach verwendet werden. Dem Bewerber steht es daher frei für die geforderten Referenzen jeweils drei eigenständige Referenzprojekte einzureichen, oder alternativ das gleiche Referenzprojekt mehrfach zu verwenden. Die Referenzprojekte sind auf den Referenzbögen darzustellen. Das Referenzbauvorhaben muss bereits fertiggestellt sein. Bauvorhaben, die noch in der Planung sind, werden nicht gewertet. Folgende maximale Punktzahl kann mit einer Bewerbung erreicht werden: Referenz 1: 25 Pkt., Referenz 2: 25 Pkt., Referenz 5: 25 Pkt. Max. Wertungssumme pro Bewerbung: 75 Pkt. Referenz 1: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Brückenistandsetzung oder Brückenneubau“. Referenz 2: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen“. Referenz 3: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Betoninstandsetzungsarbeiten“.
Mindeststandards:
Der Mindestuimsatz des Teilnehmers muss ind letzten drei abgesclossenen Geschäftsjahren € 200 000,00 im Leistungsbild "Örtliche Bauüberwachung" betragen haben, Der Teilnehmer muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Realisierungszeitraum der Referenz zwischen 2012 und 2017. Mindesthonorarsummen der Referenzen: Referenz 1: € 20 000,00, Referenz 2: € 10 000,00, Referenz 3:
Der Mindestuimsatz des Teilnehmers muss ind letzten drei abgesclossenen Geschäftsjahren € 200 000,00 im Leistungsbild "Örtliche Bauüberwachung" betragen haben, Der Teilnehmer muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Realisierungszeitraum der Referenz zwischen 2012 und 2017. Mindesthonorarsummen der Referenzen: Referenz 1: € 20 000,00, Referenz 2: € 10 000,00, Referenz 3:
€ 10 000,00.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenz 1: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Brückenistandsetzung oder Brückenneubau“. Referenz 2: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen“. Referenz 3: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Betoninstandsetzungsarbeiten“.
Referenz 1: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Brückenistandsetzung oder Brückenneubau“. Referenz 2: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen“. Referenz 3: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Betoninstandsetzungsarbeiten“.
Mindeststandards:
Mindestens dreijährige Berufserfahrung bzw. dreijähriges Bestehen des Ingenieurbüros.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen müssen gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftslandes berechtigt sein, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gem. SAIG zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein vergleichbares Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Natürliche Personen müssen gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftslandes berechtigt sein, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gem. SAIG zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein vergleichbares Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Stufe: es werden Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) festgelegt und von den Bewerbern anhand von Formblättern abgefragt. Sodann wird anhand von vordefinierten Auswahlkriterien eine Bewerberrangfolge anhand einer vordefinierten Bewerbermatrix gebildet. Die Bewerbermatrix – aus der sich sowohl der Bewertungskriterien, als auch die zu erreichenden Wertungspunktzahlen und Wichtungsfaktoren ergeben - ist den Verdingungsunterlagen als Blankett beigefügt. In der 1. Stufe werden drei Bewerber, die die Auswahlkriterien erfüllen und in der Bewerberrangfolge die höchste Gesamtpunktzahl erzielt haben, ausgewählt. Die Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Bewerber wird nach folgenden Kriterien geprüft: die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (anhand von Angaben im Bewerberbogen und Projektreferenzen); die technische Leistungsfähigkeit (anhand von Angaben im Bewerberbogen und Projektreferenzen); die fachliche Eignung in Bezug auf die Planungsleistungen (anhand von Angaben im Bewerberbogen und Projektreferenzen); die Zuverlässigkeit bzw. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung anhand von Angaben im Bewerberbogen. Bei Punktgleichheit in der Bewertung der Auswahlkriterien entscheidet das Los. Der Mindestuimsatz des Teilnehmers muss ind letzten drei abgesclossenen Geschäftsjahren € 200 000,00 im Leistungsbild "Örtliche Bauüberwachung" betragen haben, Der Teilnehmer muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Befähigungsnachweis: bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein vergleichbares Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist. Realisierungszeitraum der Referenz zwischen 2012 und 2017 (Mindestanforderung; ältere Projekte werden nicht gewertet). Ein Referenzprojekt kann mehrfach verwendet werden. Dem Bewerber steht es daher frei für die geforderten Referenzen jeweils drei eigenständige Referenzprojekte einzureichen, oder alternativ das gleiche Referenzprojekt mehrfach zu verwenden. Die Referenzprojekte sind auf den Referenzbögen darzustellen. Das Referenzbauvorhaben muss bereits fertiggestellt sein. Bauvorhaben, die noch in der Planung sind, werden nicht gewertet. Folgende maximale Punktzahl kann mit einer Bewerbung erreicht werden: Referenz 1: 25 Pkt., Referenz 2: 25 Pkt., Referenz 5: 25 Pkt. Max. Wertungssumme pro Bewerbung: 75 Pkt. Referenz 1: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Brückenistandsetzung oder Brückenneubau“. Referenz 2: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen“. Referenz 3: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Betoninstandsetzungsarbeiten“.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Stufe: es werden Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien) festgelegt und von den Bewerbern anhand von Formblättern abgefragt. Sodann wird anhand von vordefinierten Auswahlkriterien eine Bewerberrangfolge anhand einer vordefinierten Bewerbermatrix gebildet. Die Bewerbermatrix – aus der sich sowohl der Bewertungskriterien, als auch die zu erreichenden Wertungspunktzahlen und Wichtungsfaktoren ergeben - ist den Verdingungsunterlagen als Blankett beigefügt. In der 1. Stufe werden drei Bewerber, die die Auswahlkriterien erfüllen und in der Bewerberrangfolge die höchste Gesamtpunktzahl erzielt haben, ausgewählt. Die Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Bewerber wird nach folgenden Kriterien geprüft: die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (anhand von Angaben im Bewerberbogen und Projektreferenzen); die technische Leistungsfähigkeit (anhand von Angaben im Bewerberbogen und Projektreferenzen); die fachliche Eignung in Bezug auf die Planungsleistungen (anhand von Angaben im Bewerberbogen und Projektreferenzen); die Zuverlässigkeit bzw. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung anhand von Angaben im Bewerberbogen. Bei Punktgleichheit in der Bewertung der Auswahlkriterien entscheidet das Los. Der Mindestuimsatz des Teilnehmers muss ind letzten drei abgesclossenen Geschäftsjahren € 200 000,00 im Leistungsbild "Örtliche Bauüberwachung" betragen haben, Der Teilnehmer muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Befähigungsnachweis: bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein vergleichbares Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist. Realisierungszeitraum der Referenz zwischen 2012 und 2017 (Mindestanforderung; ältere Projekte werden nicht gewertet). Ein Referenzprojekt kann mehrfach verwendet werden. Dem Bewerber steht es daher frei für die geforderten Referenzen jeweils drei eigenständige Referenzprojekte einzureichen, oder alternativ das gleiche Referenzprojekt mehrfach zu verwenden. Die Referenzprojekte sind auf den Referenzbögen darzustellen. Das Referenzbauvorhaben muss bereits fertiggestellt sein. Bauvorhaben, die noch in der Planung sind, werden nicht gewertet. Folgende maximale Punktzahl kann mit einer Bewerbung erreicht werden: Referenz 1: 25 Pkt., Referenz 2: 25 Pkt., Referenz 5: 25 Pkt. Max. Wertungssumme pro Bewerbung: 75 Pkt. Referenz 1: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Brückenistandsetzung oder Brückenneubau“. Referenz 2: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen“. Referenz 3: Nachweis des Bewerbers oder Bewerbergemeinschaft über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen „örtliche Bauüberwachung bei Betoninstandsetzungsarbeiten“.
Beschleunigtes Verfahren:
Dringlichkeit, da Ausführung der zu überwachenden Baumaßnahme bereits beauftragt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-02-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-03-05 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠
Internetadresse: www.saarland.de/3339.htm🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt zur Stellung eines Nachprüfungsantrages ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt zur Stellung eines Nachprüfungsantrages ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabeverfahrensrügen, die nicht innerhalb der vorstehend aufgeführten Fristen bei der Vergabestelle erhoben werden, können von dieser ebenfalls ohne weitere Prüfung der Sach- und Rechtslage als unzulässig zurückgewiesen werden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Rügeobliegenheit unabhängig von der tatsächlichen subjektiven Kenntnis des Bewerbers bzw. Bieters vom vermeintlichen Vergabeverfahrensverstoß bestehen kann. Es ist ausreichend, dass der im Streit stehende Vergabeverfahrensverstoß objektiv erkennbar war. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen wird dem Bewerber bzw. Bieter empfohlen, in Zweifelsfällen frühzeitig qualifizierten Rechtsrat einzuholen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Rügeobliegenheit unabhängig von der tatsächlichen subjektiven Kenntnis des Bewerbers bzw. Bieters vom vermeintlichen Vergabeverfahrensverstoß bestehen kann. Es ist ausreichend, dass der im Streit stehende Vergabeverfahrensverstoß objektiv erkennbar war. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen wird dem Bewerber bzw. Bieter empfohlen, in Zweifelsfällen frühzeitig qualifizierten Rechtsrat einzuholen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 018-037266 (2018-01-24)