Beschreibung der Beschaffung
Die Auftraggeber haben ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, um privaten Investoren die Möglichkeit zu geben, ihr Interesse am Neubau und Betrieb eines Ganzjahresbades in Roding zu bekunden.
Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelte es sich nicht um eine vergaberechtliche Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts (GWB, VOB/A EU, VgV oder KonzVgV) und um keine Vorinformation nach der RL 2014/24/EU oder der RL 2014/23 (vgl. § 12 EU VOB/A, § 38 Abs. 4 VgV, § 22 Abs. 1 KonzVGV) sondern lediglich um eine haushaltsrechtliche Markterkundung. Durch das Interessenbekundungsverfahren werden weder die öffentliche Stelle noch die Interessenten zur Durchführung des Projekts berechtigt oder verpflichtet. Das Verfahren diente vielmehr der Vorbereitung der Entscheidung der öffentlichen Stelle über die Einleitung eines eventuellen Vergabeverfahrens.
Gegenstand dieses Interessenbekundungsverfahrens ist der Neubau eines Ganzjahresbades in Roding als Ersatz für das landkreiseigene Hallenbad und das städtische Freibad. Das Ganzjahresbad soll für die Dauer von 25 Jahren ab Fertigstellung unterhalten und betrieben werden.
Die näheren Einzelheiten zum geplanten Projekt können dem Informationsmemorandum, Verfahrensunterlage B, zum Interessenbekundungsverfahren entnommen werden. Diese steht unter der unter Ziffer I.1 angegebenen Internetadresse zum Download zur Verfügung.
Für die Interessensbekundung haben die Interessenten davon auszugehen, dass ein Investor für den Bau des Ganzjahresbades primär keine Finanzierungsbeteiligung (Entgelt) erhalten soll, sondern sich über Entgelte aus dem Betrieb des Ganzjahresbades refinanzieren soll. Hierzu soll er das ausschließliche Recht erhalten, das Ganzjahresbad über den Zeitraum von 25 Jahren zu betreiben. Die näheren Einzelheiten zu den Rahmenbedingungen für einen privaten Investor und zu den von den Interessenten geforderten Angaben können den Verfahrensbedingungen, Verfahrensunterlage A, entnommen werden. Auch diese Verfahrensunterlage steht unter der unter Ziffer I.1 angegebenen Internetadresse zum Download zur Verfügung.
Der Interessent soll für den Bau des Ganzjahresbades primär keine Finanzierungsbeteiligung (Entgelt) erhalten, sondern soll sich über Entgelte aus dem Betrieb des Ganzjahresbades über den Zeitraum von 25 Jahren finanzieren. Hierzu soll er das ausschließliche Recht zur Nutzung des Ganzjahresbad erhalten.
Der Interessent wird für die Nutzung des Grundstückes des Auftraggebers eine noch zu verhandelnde, marktübliche Bruttomiete an die Auftraggeber als Grundstückseigentümer zu entrichten haben. Im Falle einer Wirtschaftlichkeitslücke des Interessenten sind die AG grundsätzlich bereit, einen Baukostenzuschuss zur Durchführung der Investition zu leisten. Für diesen Baukostenzuschuss können die AG für förderfähige Vorhabenbestandteile eine staatliche Förderung beantragen, die von folgenden Voraussetzungen abhängt.
— Der Investor/Betreiber muss im Einklang mit den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften (KonzVgV bzw. VOB/A EU oder VgV) ausgeschrieben werden,
— die Auftraggeber müssen sich einen maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung und den Betrieb der Einrichtung einschließlich der Preisgestaltung der Eintrittspreise vorbehalten,
— die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung muss sichergestellt sein,
— die zweckentsprechende Nutzung der geförderten Maßnahme während der 25-jährigen Bindungsfrist muss dinglich gesichert werden,
— der Maßnahmenträger muss das Recht der zuständigen staatlichen und kommunalen Stellen zur Prüfung der Maßnahme anerkennen,
— und das geförderte Unternehmen darf kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art. 1 Abs. 4 lit. c iVm Art. 2 Nr. 18 AGVO (VO[EU] 651/2014) sein.