Die Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH (im Weiteren Bergmannsheil oder Auftraggeber) ist ein Haus der Maximalversorgung und das deutschlandweit einzige Universitätsklinikum im Konzernverbund der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH. Aufgrund einer Vielzahl von Faktoren, die in weiten Teilen in den inneren Strukturen und Abläufen des Bergmannsheils begründet sind, befindet sich das Haus in einer wirtschaftlich sehr angespannten Lage. Darüber hinaus bedarf es zukünftig einer erheblichen stärkeren Fokussierung auf den bg-lichen Kernauftrag nach dem SGB VII. Neben einer Vielzahl von Problemen hat das gravierende Brandereignis vom 30.9.2016 mit der Folge eines Wegfalles von nahezu 25 Prozent der Bettenkapazitäten des sogenannten Haus 1 die wirtschaftliche Lage im Bergmannsheil erheblich verschärft.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Interimsmanagement und Sanierung
111-18
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH (im Weiteren Bergmannsheil oder Auftraggeber) ist ein Haus der Maximalversorgung und...”
Kurze Beschreibung
Die Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH (im Weiteren Bergmannsheil oder Auftraggeber) ist ein Haus der Maximalversorgung und das deutschlandweit einzige Universitätsklinikum im Konzernverbund der BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH. Aufgrund einer Vielzahl von Faktoren, die in weiten Teilen in den inneren Strukturen und Abläufen des Bergmannsheils begründet sind, befindet sich das Haus in einer wirtschaftlich sehr angespannten Lage. Darüber hinaus bedarf es zukünftig einer erheblichen stärkeren Fokussierung auf den bg-lichen Kernauftrag nach dem SGB VII. Neben einer Vielzahl von Problemen hat das gravierende Brandereignis vom 30.9.2016 mit der Folge eines Wegfalles von nahezu 25 Prozent der Bettenkapazitäten des sogenannten Haus 1 die wirtschaftliche Lage im Bergmannsheil erheblich verschärft.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Krisenmanagement📦
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“BG Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
Bürkle-de-la Camp-Platz 1
44789 Bochum”
Beschreibung der Beschaffung:
“Um das Bergmannsheil nachhaltig strukturell und finanziell abzusichern und seine Leuchtturmposition in der Notfallversorgung weiter auszubauen und neben...”
Beschreibung der Beschaffung
Um das Bergmannsheil nachhaltig strukturell und finanziell abzusichern und seine Leuchtturmposition in der Notfallversorgung weiter auszubauen und neben einer wirtschaftlichen Stabilisierung vor allem die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die strategische Weiterentwicklung des Standortes zu schaffen, wurde beschlossen, externe Unterstützung für die erforderlichen Sanierungs- und Veränderungsprozesse sowie das Interimsmanagement zu beauftragen. Für die Durchführung der Sanierung/Restrukturierung wird von dem Auftragnehmer neben dem Einsatz eines Interimsmanagers auf Geschäftsführungsebene die Begleitung durch ein interdisziplinäres Sanierungsteam mit entsprechenden Erfahrungen im Bereich der Krankenhaussanierung/Restrukturierung erwartet.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Vertragliche Verlängerungsoption
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Ver-fahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird 3 bis 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Ver-fahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Be-werbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemein-schaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen anhand der Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag wie folgt bewerten:
— Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen mit dem zu vergebenen Auftrag,
— Personelle Leistungsfähigkeit.
Die Bewertung erfolgt gemäß den Angaben im Dokument 1.03 Auswahlkriterien Teilnahmewettbewerb.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen,
— Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen,
— Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich),
— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich),
— Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer für die Auftragsausführung angemessenen Deckungssumme für Personen- und Sachschäden (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung),
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vergleichbar sind alle Leistungen hinsichtlich Sanierung, Restrukturierung und Reorganisation im Bereich des Gesundheitssektors. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
“Mindestens 1 Mio. EUR leistungsspezifischen Umsatz durchschnittlich in den letzten 3 Geschäftsjahren.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Anzahl der eigenen Arbeitskräfte (Vollzeitäquivalent) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (Stichtag 31.12.)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Anzahl der eigenen Arbeitskräfte (Vollzeitäquivalent) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (Stichtag 31.12.) (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich);
2) Erklärung, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Auftraggeber (Name, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensstruktur) und zum Referenzprojekt (Kurzbeschreibung der gesamten Tätigkeiten im Hinblick auf Interimsmanagement und Sanierung insbesondere bezogen auf das Vorgehen, Anzahl und Inhalt der Teilprojekte, Einbindung der Mitarbeiter des Mandanten, Zahl der eingesetzten Projektmitarbeiter, Größe des zu sanierenden Krankenhauses bzw. Krankenhausverbunde (Betten, Mitarbeiter, Umsatz), Sanierungsergebnis / -erfolge, Etablieren von Mechanismen zur Sicherstellung nachhaltiger Erfolge, etc.). Eine Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht. (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ sowie im Formblatt „Referenzbogen“ erforderlich).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1. Mindestens 10 Arbeitskräfte (Vollzeitäquivalent) mit branchenspezifischer Tätigkeit im letzten Geschäftsjahr (siehe Tabelle unter Ziffer 4.2 der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1. Mindestens 10 Arbeitskräfte (Vollzeitäquivalent) mit branchenspezifischer Tätigkeit im letzten Geschäftsjahr (siehe Tabelle unter Ziffer 4.2 der Eigenerklärung zur Eignung).
Zu 2. Mindestens 2 Referenzen über Restrukturierungs-/ Sanierungsprojekte in einem Akutkrankenhaus im Sinne des § 2 KHG mit mehr als 500 Betten innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Abgabe einer Erklärung Tariftreue und Mindestentgelt
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-22
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-31 📅
“1) Interessierte Unternehmen können sich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare um Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Das...”
1) Interessierte Unternehmen können sich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare um Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Das Teilnahmeformular ist ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal erhältlich;
2) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich;
3) Es wird ein zweistufiges Verfahren geführt. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ aufgeführten Unterlagen vorzulegen (bitte beachten Sie, dass in dem Formblatt „Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag“ aufgelistet ist, welche Unterlagen zusätzlich von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie von Nachunternehmern vorzulegen sind). Unterlagen, die das spätere Angebotsverfahren betreffen (Dokumente 2.01 fortfolgende), sind mit dem Teilnahmeantrag NICHT vorzulegen;
4) Der Auftraggeber wird die Bieter, die aus dem Kreis der Bewerber ausgewählt werden, gesondert zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Das gilt insbesondere im Hinblick darauf, dass aktuell bereits Interimsmanagementleistungen erbracht werden und sich daher bis zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe die Arbeitsgrundlagen sowie der Leistungsumfang des künftigen Interimsmanagers ändern können. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen der Vertragsunterlagen übermittelt;
5) Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat;
6) Das Vergabeverfahren wird durch die Zentrale Vergabestelle der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH für den Auftraggeber geführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHYX5R
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 187-422594 (2018-09-25)