Das Forschungsprojekt hat zum Ziel auszuloten, was die Marke IBA in Abgrenzung zu anderen Stadt- und Regionalentwicklungsformaten als Premiumlabel auszeichnet und von den Akteuren einfordert. Erwartet wird ein diskursiver Erkenntnisgewinn zu Entwicklungsstand und Zukunftsperspektive Internationaler Bauausstellungen, der auch die langfristige Qualitätssicherung von IBA unterfüttert.
Im Mittelpunkt des Vorhabens steht eine Konferenz, die Ende 2019 stattfinden soll. Die Konferenz fokussiert für ein Fachpublikum aktuelle Kernfragen, die für die Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des Formats IBA relevant sind. Die inhaltliche Vorbereitung der Konferenz erfolgt durch eine heuristisch angelegte Klausurtagung, auf der Kernfragen zu Themen wie „Internationalisierung“, „Qualitäts-/Mindeststandards“, „Ausnahmezustand“ und „Relevanz von IBA und Abgrenzung zu anderen Formaten der Stadt- und Regionalentwicklung“ herausdestilliert werden sollen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-02-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: rueckfragepool@bbr.bund.de📧
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.bbsr.bund.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Internationale Bauausstellung (IBA) im Wandel – ein Stadt- und Regionalentwicklungsformat mit (internationaler) Zukunft
SWD-10.04.04-18.080”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Forschungsprojekt hat zum Ziel auszuloten, was die Marke IBA in Abgrenzung zu anderen Stadt- und Regionalentwicklungsformaten als Premiumlabel...”
Kurze Beschreibung
Das Forschungsprojekt hat zum Ziel auszuloten, was die Marke IBA in Abgrenzung zu anderen Stadt- und Regionalentwicklungsformaten als Premiumlabel auszeichnet und von den Akteuren einfordert. Erwartet wird ein diskursiver Erkenntnisgewinn zu Entwicklungsstand und Zukunftsperspektive Internationaler Bauausstellungen, der auch die langfristige Qualitätssicherung von IBA unterfüttert.
Im Mittelpunkt des Vorhabens steht eine Konferenz, die Ende 2019 stattfinden soll. Die Konferenz fokussiert für ein Fachpublikum aktuelle Kernfragen, die für die Weiterentwicklung und Qualitätssicherung des Formats IBA relevant sind. Die inhaltliche Vorbereitung der Konferenz erfolgt durch eine heuristisch angelegte Klausurtagung, auf der Kernfragen zu Themen wie „Internationalisierung“, „Qualitäts-/Mindeststandards“, „Ausnahmezustand“ und „Relevanz von IBA und Abgrenzung zu anderen Formaten der Stadt- und Regionalentwicklung“ herausdestilliert werden sollen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 215 262 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: X
Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: X
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 111-252989
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Internationale Bauausstellung (IBA) im Wandel – ein Stadt- und Regionalentwicklungsformat mit (internationaler) Zukunft.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: sbca GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 239 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 215 262 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundekartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 041-093524 (2019-02-22)