Der Deutsche Bundestag schreibt die Dienstleistung eines Internet-Service-Providers sowie das Hosting aller verbundenen Komponenten der Internetpräsenz aus. Darüber hinaus ist die technische Betreuung des Contentmanagementsystems Coremedia 9 und der Website www.bundestag.de Gegenstand dieser Ausschreibung. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Internet Service Providing-Dienstleistungen für den Deutschen Bundestag
ZT6-1133-2018-144-16-PuK4”
Produkte/Dienstleistungen: Diensteanbieter📦
Kurze Beschreibung:
“Der Deutsche Bundestag schreibt die Dienstleistung eines Internet-Service-Providers sowie das Hosting aller verbundenen Komponenten der Internetpräsenz aus....”
Kurze Beschreibung
Der Deutsche Bundestag schreibt die Dienstleistung eines Internet-Service-Providers sowie das Hosting aller verbundenen Komponenten der Internetpräsenz aus. Darüber hinaus ist die technische Betreuung des Contentmanagementsystems Coremedia 9 und der Website www.bundestag.de Gegenstand dieser Ausschreibung. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutscher Bundestag
— Verwaltung -
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Deutsche Bundestag schreibt die Dienstleistung eines Internet-Service-Providers sowie das Hosting aller verbundenen Komponenten der Internetpräsenz aus....”
Beschreibung der Beschaffung
Der Deutsche Bundestag schreibt die Dienstleistung eines Internet-Service-Providers sowie das Hosting aller verbundenen Komponenten der Internetpräsenz aus. Darüber hinaus ist die technische Betreuung des Contentmanagementsystems Coremedia 9 und der Website www.bundestag.de Gegenstand dieser Ausschreibung. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Produktivsetzung am 1.4.2019. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.3.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die AG kann die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Produktivsetzung am 1.4.2019. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.3.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die AG kann die Laufzeit zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-11
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“— Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.Evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf...”
— Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.Evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden
Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung
Nicht auf deren Unkenntnis berufen.
— Für die elektronische Angebotsabgabe muss der Bieter sich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes registrieren. Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein,
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes bereitgestellt,
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden,
— bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 149-341924 (2018-08-02)
Ergänzende Angaben (2018-09-04)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2018/S 149-341924
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2018-09-11 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2018-09-18 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2018-09-11 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2018-09-18 📅
Zeit: 15:00
Quelle: OJS 2018/S 171-389221 (2018-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 5 077 969 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutscher Bundestag
— Verwaltung
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die AG kann die Laufzeit 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängern. Bei Ausübung der Option endet der Vertrag am 31.3.2023 beziehungsweise bei zweimaliger...”
Beschreibung der Optionen
Die AG kann die Laufzeit 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängern. Bei Ausübung der Option endet der Vertrag am 31.3.2023 beziehungsweise bei zweimaliger Ausübung am 31.3.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Verlängerungsoption muss jeweils 3 Monate vor Vertragsende von der AG ausgeübt werden. Ein Anspruch auf Ausübung der Option seitens des AN besteht nicht.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 149-341924
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Internet Service Providing-Dienstleistungen für den Deutschen Bundestag
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-31 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Babiel GmbH
Postanschrift: Erkrather Straße 224a
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2111793490📞
E-Mail: ausschreibungen@babiel.com📧
Region: Düsseldorf🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5 077 969 💰
Quelle: OJS 2018/S 223-510827 (2018-11-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben
URL: https://www.bundestag.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Internet Service Providing-Dienstleistungen für den Deutschen Bundestag
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Internet Service Providing-Dienstleistungen für den Deutschen Bundestag.
Dauer
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 223-510827
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: ZT6-1133-2018-144-16-PuK4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5 077 969 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
URL: https://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 035-088103 (2021-02-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Internet Service Providing-Dienstleistungen für den Deutschen Bundestag
ZT 6-1133-2018-144-16-PuK4” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Deutsche Bundestag schrieb die Dienstleistung eines Internet-Service-Providers sowie das Hosting aller verbundenen Komponenten der Internetpräsenz aus....”
Beschreibung der Beschaffung
Der Deutsche Bundestag schrieb die Dienstleistung eines Internet-Service-Providers sowie das Hosting aller verbundenen Komponenten der Internetpräsenz aus. Darüber hinaus ist die technische Betreuung des Contentmanagementsystems Coremedia 9 und der Website www.bundestag.de Gegenstand dieser Ausschreibung gewesen. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 5 077 969 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 209-548423 (2021-10-22)