Internet Service Providing-Dienstleistungen für den Deutschen Bundestag

Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben

Der Deutsche Bundestag schreibt die Dienstleistung eines Internet-Service-Providers sowie das Hosting aller verbundenen Komponenten der Internetpräsenz aus. Darüber hinaus ist die technische Betreuung des Contentmanagementsystems Coremedia 9 und der Website www.bundestag.de Gegenstand dieser Ausschreibung. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-02 Auftragsbekanntmachung
2018-09-04 Ergänzende Angaben
2018-11-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2021-02-16 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-10-22 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2018-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diensteanbieter
Referenznummer: ZT6-1133-2018-144-16-PuK4
Kurze Beschreibung:
Der Deutsche Bundestag schreibt die Dienstleistung eines Internet-Service-Providers sowie das Hosting aller verbundenen Komponenten der Internetpräsenz aus. Darüber hinaus ist die technische Betreuung des Contentmanagementsystems Coremedia 9 und der Website www.bundestag.de Gegenstand dieser Ausschreibung. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diensteanbieter 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 30-227-33234 📞
Fax: +49 30-227-30374 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=209336 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-04 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 149-341924
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
Produktivsetzung am 1.4.2019. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.3.2022, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die AG kann die Laufzeit zwei Mal um jeweils 12 Monate verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutscher Bundestag
— Verwaltung -
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=209336 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.Evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden. Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden
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Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung
Nicht auf deren Unkenntnis berufen.
— Für die elektronische Angebotsabgabe muss der Bieter sich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes registrieren. Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein,
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle. Die Antworten der Bieterfragen werden ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes bereitgestellt,
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— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden,
— bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 149-341924 (2018-08-02)
Ergänzende Angaben (2018-09-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 171-389221
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 149-341924
ABl. S-Ausgabe: 171
Quelle: OJS 2018/S 171-389221 (2018-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 077 969 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 223-510827
ABl. S-Ausgabe: 223

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Die AG kann die Laufzeit 2 Mal um jeweils 12 Monate verlängern. Bei Ausübung der Option endet der Vertrag am 31.3.2023 beziehungsweise bei zweimaliger Ausübung am 31.3.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Verlängerungsoption muss jeweils 3 Monate vor Vertragsende von der AG ausgeübt werden. Ein Anspruch auf Ausübung der Option seitens des AN besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: — Verwaltung

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-31 📅
Name: Babiel GmbH
Postanschrift: Erkrather Straße 224a
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2111793490 📞
E-Mail: ausschreibungen@babiel.com 📧
Land: Düsseldorf 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5 077 969 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2018/S 223-510827 (2018-11-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 077 969 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben
Kontakt
Internetadresse: https://www.bundestag.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-19 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 035-088103
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 223-510827
ABl. S-Ausgabe: 35

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Internet Service Providing-Dienstleistungen für den Deutschen Bundestag
Kurze Beschreibung: Internet Service Providing-Dienstleistungen für den Deutschen Bundestag.

Auftragsvergabe
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2021/S 035-088103 (2021-02-16)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ZT 6-1133-2018-144-16-PuK4
Gesamtwert des Auftrags: 5 077 969 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 209-548423
ABl. S-Ausgabe: 209

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Deutsche Bundestag schrieb die Dienstleistung eines Internet-Service-Providers sowie das Hosting aller verbundenen Komponenten der Internetpräsenz aus. Darüber hinaus ist die technische Betreuung des Contentmanagementsystems Coremedia 9 und der Website www.bundestag.de Gegenstand dieser Ausschreibung gewesen. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 209-548423 (2021-10-22)