Investorenauswahlverfahren betreffend den Verkauf von Haus H am Klinikum Neustadt (Niedersachsen, Deutschland)

Klinikum Region Hannover GmbH

Der Auftraggeber beabsichtigt das Grundstück Elsa-Brandström-Weg 27/ Elsa-Brandström-Weg 29 in 31535 Neustadt am Rübenberge mit den sich darauf befindenden Häusern an einen Käufer (Investor) zu veräußern. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise unter Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung sowie in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkauf von Grundstücken
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkauf von Grundstücken 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Region Hannover GmbH
Postanschrift: Stadionbrücke 6
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.krh.eu 🌏
E-Mail: karin.moesta@krh.eu 📧
Telefon: +49 5119066304 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2018-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 191-432880
ABl. S-Ausgabe: 191
Zusätzliche Informationen
(1) Es handelt sich vorliegend um ein Investorenauswahlverfahren und nicht um ein Vergabeverfahren. Dieses Verfahren unterliegt daher auch nicht den Bestimmungen des Kartellvergaberechts (§§ 97 ff. GWB), der Vergabeverordnung (VgV), den EU-Vergaberichtlinien oder sonstigen vergaberechtlichen Vorschriften. Es gibt insofern auch keinen Bieterrechtsschutz im Nachprüfungsverfahren vor den dort zuständigen Stellen. Diese Bekanntmachung dient dem Zweck der Herstellung von größtmöglicher Transparenz und einer möglichst umfassenden Verbreitung der Verkaufsabsichten des Auftraggebers. Es handelt es bei dem vorliegenden Investorenauswahlverfahren daher auch nicht um ein Verhandlungsverfahren im vergaberechtlichen Sinne. Das Investorenauswahlverfahren wird allerdings in Anlehnung an ein solches Verfahren im Wesentlichen wie folgt durchgeführt: — nach Ablauf der Angebotsfrist wird der Auftraggeber die fristgemäß eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit und Wertbarkeit prüfen und diese anhand der Kriterien einer vorläufigen Bewertung unterziehen, — Der Kaufinteressent, welcher nach der Angebotswertung auf Rang 1 liegt, wird zu einer Angebotspräsentation mit anschließender Verhandlung eingeladen. Unabhängig davon behält der Auftraggeber sich vor, weitere Kaufinteressenten zu einer Präsentation einzuladen, wenn sich die Rangfolge nach Ansicht des Auftraggebers im Ergebnis der Präsentation/Verhandlung noch verändern kann, — ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Präsentationstermin oder die Teilnahme an einer Verhandlungsrunde durch die Kaufinteressenten besteht nicht, — ggf. werden weitere Verhandlungsrunden und/oder Präsentationen durchgeführt, — sobald die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots abgeschlossen ist, wird dem Kaufinteressent, der das wirtschaftliche Angebot abgegeben hat, der Entwurf des notariellen Kaufvertrags vom Auftraggeber übergeben und etwaige Änderungswünsche besprochen. Kommt es nicht zu einer Einigung zwischen Auftraggeber und Kaufinteressent werden die Verhandlungen mit dem nächstplatzierten Kaufinteressenten fortgesetzt. (2) Über den unter Ziffer I.3 angegebenen Link sind die Verfahrensunterlagen zugänglich. Sollte der Link nicht funktionieren, wenden Sie sich in Textform per E-Mail an die Kontaktstelle und fordern Sie die Unterlagen bei der Kontaktstelle explizit an. Die Kontaktstelle stellt Ihnen dann einen Link zu den Unterlagen zur Verfügung bzw. übersendet Ihnen die Unterlagen in Textform per E-Mail; (3) Pflicht zu Ortsbesichtigung: Kaufinteressenten müssen über die Kontaktstelle mit dem Auftraggeber vor Abgabe ihres Angebots einen Termin zur Ortsbesichtigung / Ortsbegehung vereinbaren und diesen Termin wahrnehmen. Die Einzelheiten hierzu sind die Verfahrensbedingungen zu entnehmen; (4) Fragen – gleich welcher Art – sind an die angegebene Kontaktstelle in Textform per E-Mail zu stellen. Sofern die Antworten auf Fragen auch für andere Kaufinteressenten von Bedeutung/ Interesse sein könnten, werden diese in Textform per E-Mail allen Kaufinteressenten zur Verfügung gestellt, die der Kontaktstelle gegenüber eine Kontaktadresse (E-Mail) angegeben haben. Zur Pflicht zur Registrierung sehen Sie die Verfahrensbedingungen; (5) Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kaufinteressenten (und/oder seiner Mitarbeiter) zum Zwecke der Durchführung des Investorenauswahlverfahrens rechtmäßig ist, weil die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung/ zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe bzw. zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) u. f) DSGVO; § 3 BDSG). Unabhängig davon, ist der Kaufinteressent gehalten mit seinem Angebot, für alle betroffenen Mitarbeiter eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Aufraggeber einzureichen. Die Einzelheiten hierzu sind die Verfahrensbedingungen zu entnehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt das Grundstück Elsa-Brandström-Weg 27/ Elsa-Brandström-Weg 29 in 31535 Neustadt am Rübenberge mit den sich darauf befindenden Häusern an einen Käufer (Investor) zu veräußern. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise unter Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung sowie in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
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Das Kaufgrundstück inklusive beider Häuser hat eine Grundstücksfläche von insgesamt 4 791 m
Der Kaufpreis soll mindestens 1 200 000 EUR betragen (Mindestgebot).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Elsa-Brandström-Weg 27
Elsa-Brandström-Weg 29
31535 Neustadt am Rübenberge

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen (Erfahrungen):
Wenn die Kaufinteressenten (Investoren) über Erfahrungen bei Erwerb und Weiterentwicklung von (öffentlichen) Grundstücken verfügen, sind geeignete Referenzen über früher erworbene Grundstücke in Form einer Liste der in den letzten 10 Jahren durchgeführten Grundstückskäufe bzw. Grundstücksentwicklungen mit Angabe des Kaufpreises, des Kaufzeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Verkäufers anzugeben.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Entsprechend den Regelungen im notariellen Kaufvertrag (wird später zur Verfügung gestellt).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Entsprechend den Regelungen im notariellen Kaufvertrag (wird später zur Verfügung gestellt).

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Klinikum Region Hannover GmbH, Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten, Geschäftsführungsbereich Finanzen und Infrastruktur
Dipl. Ing. Karin Moesta, Architektin
Internetadresse: www.krh.eu 🌏
URL der Dokumente: http://krh.eu/unternehmen/ausschreibungen/Seiten/Immobilien.aspx 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Es handelt sich vorliegend um ein Investorenauswahlverfahren und nicht um ein Vergabeverfahren. Dieses Verfahren unterliegt daher auch nicht den Bestimmungen des Kartellvergaberechts (§§ 97 ff. GWB), der Vergabeverordnung (VgV), den EU-Vergaberichtlinien oder sonstigen vergaberechtlichen Vorschriften. Es gibt insofern auch keinen Bieterrechtsschutz im Nachprüfungsverfahren vor den dort zuständigen Stellen. Diese Bekanntmachung dient dem Zweck der Herstellung von größtmöglicher Transparenz und einer möglichst umfassenden Verbreitung der Verkaufsabsichten des Auftraggebers. Es handelt es bei dem vorliegenden Investorenauswahlverfahren daher auch nicht um ein Verhandlungsverfahren im vergaberechtlichen Sinne. Das Investorenauswahlverfahren wird allerdings in Anlehnung an ein solches Verfahren im Wesentlichen wie folgt durchgeführt:
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— nach Ablauf der Angebotsfrist wird der Auftraggeber die fristgemäß eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit und Wertbarkeit prüfen und diese anhand der Kriterien einer vorläufigen Bewertung unterziehen,
— Der Kaufinteressent, welcher nach der Angebotswertung auf Rang 1 liegt, wird zu einer Angebotspräsentation mit anschließender Verhandlung eingeladen. Unabhängig davon behält der Auftraggeber sich vor, weitere Kaufinteressenten zu einer Präsentation einzuladen, wenn sich die Rangfolge nach Ansicht des Auftraggebers im Ergebnis der Präsentation/Verhandlung noch verändern kann,
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— ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Präsentationstermin oder die Teilnahme an einer Verhandlungsrunde durch die Kaufinteressenten besteht nicht,
— ggf. werden weitere Verhandlungsrunden und/oder Präsentationen durchgeführt,
— sobald die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots abgeschlossen ist, wird dem Kaufinteressent, der das wirtschaftliche Angebot abgegeben hat, der Entwurf des notariellen Kaufvertrags vom Auftraggeber übergeben und etwaige Änderungswünsche besprochen. Kommt es nicht zu einer Einigung zwischen Auftraggeber und Kaufinteressent werden die Verhandlungen mit dem nächstplatzierten Kaufinteressenten fortgesetzt.
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(2) Über den unter Ziffer I.3 angegebenen Link sind die Verfahrensunterlagen zugänglich. Sollte der Link nicht funktionieren, wenden Sie sich in Textform per E-Mail an die Kontaktstelle und fordern Sie die Unterlagen bei der Kontaktstelle explizit an. Die Kontaktstelle stellt Ihnen dann einen Link zu den Unterlagen zur Verfügung bzw. übersendet Ihnen die Unterlagen in Textform per E-Mail;
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(3) Pflicht zu Ortsbesichtigung: Kaufinteressenten müssen über die Kontaktstelle mit dem Auftraggeber vor Abgabe ihres Angebots einen Termin zur Ortsbesichtigung / Ortsbegehung vereinbaren und diesen Termin wahrnehmen. Die Einzelheiten hierzu sind die Verfahrensbedingungen zu entnehmen;
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(4) Fragen – gleich welcher Art – sind an die angegebene Kontaktstelle in Textform per E-Mail zu stellen. Sofern die Antworten auf Fragen auch für andere Kaufinteressenten von Bedeutung/ Interesse sein könnten, werden diese in Textform per E-Mail allen Kaufinteressenten zur Verfügung gestellt, die der Kontaktstelle gegenüber eine Kontaktadresse (E-Mail) angegeben haben. Zur Pflicht zur Registrierung sehen Sie die Verfahrensbedingungen;
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(5) Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Kaufinteressenten (und/oder seiner Mitarbeiter) zum Zwecke der Durchführung des Investorenauswahlverfahrens rechtmäßig ist, weil die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung/ zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe bzw. zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) u. f) DSGVO; § 3 BDSG). Unabhängig davon, ist der Kaufinteressent gehalten mit seinem Angebot, für alle betroffenen Mitarbeiter eine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Aufraggeber einzureichen. Die Einzelheiten hierzu sind die Verfahrensbedingungen zu entnehmen.
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Quelle: OJS 2018/S 191-432880 (2018-10-02)