Investorenauswahlverfahren Galerie „Hornsches Tor“, Detmold

Stadt Detmold

Der historische Stadtkern mit seiner Fußgängerzone ist der zentrale Einzelhandelsschwerpunkt der Stadt Detmold. Zur Entwicklung eines ca. 10 000 m großen Areals im Bereich der südlichen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-04-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkauf von Immobilien
Kurze Beschreibung:
Der historische Stadtkern mit seiner Fußgängerzone ist der zentrale Einzelhandelsschwerpunkt der Stadt Detmold. Zur Entwicklung eines ca. 10 000 m Fußgängerzone führt die Stadt Detmold ein Investorenauswahlverfahren durch. Auf dem Areal soll eine Immobilie entstehen, deren Kernnutzung der Einzelhandel (6 000-10 000 m
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkauf von Immobilien 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lippe 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Detmold
Postanschrift: Marktplatz 5
Postleitzahl: 32756
Postort: Detmold
Kontakt
Internetadresse: http://www.detmold.de 🌏
E-Mail: t.lammering@detmold.de 📧
Telefon: +49 5231977270 📞
Fax: +49 52319778270 📠
URL der Dokumente: http://www.dreso.com/hornsches-tor 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-09 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 069-152421
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
1. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen. In diesem Fall hat er eine diesbezüglich verpflichtende Zusage dieser Unternehmen vorzulegen. Die Nachweisführung der Eignung hat für die anderen Unternehmen entsprechend der unter III. genannten Anforderungen zu erfolgen. 2. Die Übertragung des Projekts auf eine Projektgesellschaft ist nur zulässig, wenn der Bieter sich verpflichtet, in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus § 47 Abs. 1 VgV (Eignungsleihe) die maßgeblichen Leistungen zu erbringen, für die er der Projektgesellschaft die Eignungsnachweise zur Verfügung gestellt hat 3. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Galerie Hornsches Tor Detmold: Präqualifikation; (Name des Investors/Architekts“ – „Bitte nicht öffnen“ bei der unter I.3. genannten Stelle (Submissionsstelle) einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der o. g. Stelle an. E-Mails oder Faxe sind nicht zulässig. 4. Das Auswahlverfahren erfolgt als offenes europaweites Investorenauswahlverfahren mit vorhergehender Präqualifikation freiwillig in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren nach § 119, Absatz 5 GWB. Das GWB beansprucht keine Geltung. Das Verfahren wird in Phasen abgewickelt. Die Kriterien für die Vorauswahl der Präqualifikation ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Das Verfahren wird in Phase 2 anonym durchgeführt. 5. Der Auftrag unterfällt nicht dem Kartellvergaberecht. Zur Gewährleistung eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens führt die Auftraggeberin dieses in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren, ohne dass diese Vorschriften direkt gelten. 6. Der Rat der Stadt Detmold hat ein Bewertungsgremium gebildet. Das Bewertungsgremium bereitet die Entscheidungen des Rates vor.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der historische Stadtkern mit seiner Fußgängerzone ist der zentrale Einzelhandelsschwerpunkt der Stadt Detmold. Zur Entwicklung eines ca. 10 000 m
Fußgängerzone führt die Stadt Detmold ein Investorenauswahlverfahren durch. Auf dem Areal soll eine Immobilie entstehen, deren Kernnutzung der Einzelhandel (6 000-10 000 m
Der historische Stadtkern ist der zentrale Versorgungsbereich Detmolds. Räumlicher Schwerpunkt der Einzelhandelsversorgung ist die Fußgängerzone mit ihren abzweigenden Querstraßen. Mit der Einrichtung der Fußgängerzone und der Ansiedlung von 2 attraktiven großen Mode- und Warenhäusern an den Endpunkten der Langen Straße in den frühen 1980er Jahren wurde die Einzelhandelsfunktion der Innenstadt nachhaltig gestärkt. Mit der Schließung der Galerie Hornsches Tor entfiel in den vergangenen Jahren einer der Einzelhandelspole. Der Einzelhandelsstandort Hornsches Tor soll daher nachhaltig reaktiviert und damit die Einzelhandelsattraktivität der Detmolder Innenstadt gestärkt werden. Im Rahmen eines Investorenauswahlverfahrens soll eine Gesamtlösung durch einen Neubau erreicht werden. Ziel ist dabei, das Attraktivitätsgleichgewicht zwischen den Polen der nördlichen und südlichen Langen Straße wiederherzustellen.
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Durch die Einbeziehung von angrenzenden städtischen Grundstücksflächen entsteht eine Entwicklungsfläche von ca. 10 000 m
Der Wohnungen werden zurzeit geführt. Das Gebäude Hornsche Straße 8 ist komplett nutzungsfrei. Die technischen Anlagen wurden außer Betrieb genommen. Der Umgang bzgl. Erhalt oder Rückbau der Gebäude sowie der Tiefgarage sind Teil des Verfahrens. Das Verwaltungsgebäude Grabenstraße und das Parkhaus Hornsches Tor werden Ende 2018/Anfang 2019 abgerissen. Es bestehen teilweise Baulasten, die im weiteren Verfahren einzusehen sind. Die zu veräußernden Flurstücke umfassen eine Gesamtfläche von ca. 10 024 m
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Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Detmold

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teilnahmeberechtigt sind Investoren bzw. Arbeitsgemeinschaften sowie Baugruppen und Genossenschaften in Zusammenarbeit mit Architekten bzw. Stadtplanern, die gemäß den ausgelobten Kriterien in den letzten 3 Jahren städtebaulich anspruchsvolle Referenzprojekte im Bereich Einzelhandel in innerstädtischen Lagen realisiert oder in Planung haben. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen.
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Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Arbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
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Geforderte Nachweise:
— Unternehmensdarstellung, insbesondere Darstellung des Tätigkeitsgebiets, der Unternehmensform und der Unternehmensstruktur, der Gesellschafter und gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen,
— Vorlage eines Auszuges des Berufs- oder Handelsregisters oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes sowie einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 e EU VOB/A.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Außerdem ist eine Kurzdarstellung der Realisierungsvorstellungen einzureichen:
— Skizzenhafte Beschreibung des städtebaulichen Strukturkonzeptes als Lageplan im Maßstab 1 : 1 000,
— Skizzierung des Handels- und Nutzungskonzeptes.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Ergeben sich aus den Bewerbungsunterlagen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Detmold, Technischer Beigeordneter Herr Lammering
Internetadresse: www.detmold.de 🌏
Dokumente URL: www.dreso.com/hornsches-tor 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Detmold, Der Bürgermeister, Submissionsstelle
Postanschrift: Bielefelder Straße 1
Kontaktperson: Submissionsstelle
E-Mail: info@detmold.de 📧
Land: Lippe 🏙️
URL der Dokumente: www.dreso.com/hornsches-tor 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen. In diesem Fall hat er eine diesbezüglich verpflichtende Zusage dieser Unternehmen vorzulegen. Die Nachweisführung der Eignung hat für die anderen Unternehmen entsprechend der unter III. genannten Anforderungen zu erfolgen.
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2. Die Übertragung des Projekts auf eine Projektgesellschaft ist nur zulässig, wenn der Bieter sich verpflichtet, in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens aus § 47 Abs. 1 VgV (Eignungsleihe) die maßgeblichen Leistungen zu erbringen, für die er der Projektgesellschaft die Eignungsnachweise zur Verfügung gestellt hat
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3. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Galerie Hornsches Tor Detmold: Präqualifikation; (Name des Investors/Architekts“ – „Bitte nicht öffnen“ bei der unter I.3. genannten Stelle (Submissionsstelle) einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der o. g. Stelle an. E-Mails oder Faxe sind nicht zulässig.
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4. Das Auswahlverfahren erfolgt als offenes europaweites Investorenauswahlverfahren mit vorhergehender Präqualifikation freiwillig in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren nach § 119, Absatz 5 GWB. Das GWB beansprucht keine Geltung. Das Verfahren wird in Phasen abgewickelt. Die Kriterien für die Vorauswahl der Präqualifikation ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Das Verfahren wird in Phase 2 anonym durchgeführt.
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5. Der Auftrag unterfällt nicht dem Kartellvergaberecht. Zur Gewährleistung eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens führt die Auftraggeberin dieses in Anlehnung an die Vorschriften der VgV als Verhandlungsverfahren, ohne dass diese Vorschriften direkt gelten.
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6. Der Rat der Stadt Detmold hat ein Bewertungsgremium gebildet. Das Bewertungsgremium bereitet die Entscheidungen des Rates vor.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergaberechtsschutz nach dem GWB ist nicht statthaft
Postort: entfällt
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Entfällt
Quelle: OJS 2018/S 069-152421 (2018-04-09)