Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden, diejenigen aus, die er zur Angebotsabgabe und Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
Seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit weist der Bewerber mit der Abgabe folgender Eigenerklärungen nach:
— Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Jahre mit vergleichbaren Leistungen von mindestens 10 Mio. EUR,
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sach-/Vermögensschäden,
— Eigenerklärung zur Finanzierung.
Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind 20 Punkte erreichbar.
— Umsatz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mindestanforderung 10 Mio. EUR): 1 bis max. 10 Punkte,
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflicht (Mindestanforderung jeweils 1,5 Mio. EUR für Sach- bzw. Personenschäden): jeweils 1 bis max. 5 Punkte,
— Eigenerklärung zur Finanzierung (Ausschlusskriterium).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit dient die Angabe von vergleichbaren Referenzprojekten. Mit den Referenzleistungen wird die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um die generelle Eignung nachzuweisen, sind mindestens 2 Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen, zu benennen.
Bei der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind 70 Punkte erreichbar.
Pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft werden maximal 5 Projektreferenzen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen. Um mehrere Projektreferenzen handelt es sich, wenn voneinander abgrenzbare Abschnitte eines Gesamtvorhabens jeder für sich die Mindestvoraussetzungen an die Referenzen erfüllen.
Um der SBO die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen im Formblatt „Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren“ vollständig auszufüllen.
Für jede wertungsfähige Referenz können maximal 14 Punkte erreicht werden.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— die Leistungen sind vergleichbar, wenn es sich um schlüsselfertige Bauleistungen handelt,
— Projektgröße: mindestens 3 500 qm BGF nach DIN 277,
— Gesamtbauvolumen: mind. 6 Mio. EUR (netto),
— Abschluss der Bauleistung: nicht vor 2011 und nicht nach 08/2018,
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG (inkl. Kontaktdaten),
— Bezeichnung und Anschrift Objekt.
Die Bewertung für das Erfüllen relevanter Spezifika im jeweiligen Projekt erfolgt wie folgt:
— Objekt noch nicht an Dritte veräußert (4 Punkte),
— Bruttogrundfläche nach DIN 277
> 3 500 qm (1 Punkt)
>= 4 000 qm (2 Punkte)
>= 5 000 qm (3 Punkte)
>= 7 000 qm (4 Punkte)
— Spezifische Bauzeit (Monate / 1.000 qm BGF)
> 7 (0 Punkte)
>= 6 (1 Punkt)
>= 5 (2 Punkte)
>= 4,5 (3 Punkte)
>= 4 (4 Punkte)
< 3,5 (5 Punkte)
— Realisierung der Vorgaben eines Förderprogramms (KfW etc.) (1 Punkte).