Investorenwettbewerb zum Verkauf des Geländes Jahnstraße in Lich

Landkreis Gießen

Verkauf von 2 Grundstücken in Lich, näheres siehe II.2.4).
Dieser Verkauf unterfällt nicht den Regelungen über das Vergaberecht. Insbesondere erfolgt durch diese Bekanntmachung auch keine freiwillige Unterwerfung der Verkäufer unter die Vorschriften des Vergaberechts. Die Angaben unter den Ziffern II.2.7) und IV.1.1) sind Pflichtangaben beim Ausfüllen dieses Formulars und entfalten keine Wirksamkeit. Es handelt sich um einen Grundstücksverkauf und nicht um ein Verhandlungsverfahren für einen Bauauftrag.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-16.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verkauf von Grundstücken
Referenznummer: 001/2018
Kurze Beschreibung:
“Verkauf von 2 Grundstücken in Lich, näheres siehe II.2.4).”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verkauf von Grundstücken 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gießen, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Gießen
Postanschrift: Riversplatz 1 – 9
Postleitzahl: 35394
Postort: Gießen
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkgi.de 🌏
E-Mail: hagen.roth@lkgi.de 📧
Telefon: +49 64193909347 📞
URL der Dokumente: http://www.institut-beschaffung.de/downloads/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 074-163533
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen

“Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Verkauf der Grundstücke nicht unter den Anwendungsbereich des Vergaberechts sowie der Richtlinie 2014/24/EU des...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 074-163533 (2018-04-16)