Auftragsgegenstand ist die Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur der Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH in Saarburg nebst Erweiterung um ein WLAN-Netz. Dazu gehört die Anschaffung, Installation und betriebsbereite Konfiguration von neuen Access Points im Hauptgebäude des Krankenhauses. Hierbei ist eine Modernisierung des Serverraums sowie Verkabelung der Etagen unter Gewährleistung des Brandschutzes und unter Beachtung der Vorgaben zur Informationssicherheit nach dem Stand der Technik erforderlich. Aufgrund der Anforderung an Kompatibilität und an eine homogene Infrastruktur sind Cisco-Komponenten für das Projekt zwingend erforderlich. Ein Ausfall einzelner Komponenten des bestehenden Netzwerkes in naher Zukunft kann nicht ausgeschlossen werden. Daher besteht Dringlichkeit. Vorgesehen ist ein Bereitstellungsvertrag mit einer Laufzeit von 60 Monaten mit monatlicher Zahlung eines gleichbleibenden Bereitstellungsentgeltes nebst Erwerbsoption zum Vertragsende.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerkinfrastruktur
Referenznummer: VgV-EU 1/2018
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur der Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH in Saarburg nebst Erweiterung um ein WLAN-Netz. Dazu gehört die Anschaffung, Installation und betriebsbereite Konfiguration von neuen Access Points im Hauptgebäude des Krankenhauses. Hierbei ist eine Modernisierung des Serverraums sowie Verkabelung der Etagen unter Gewährleistung des Brandschutzes und unter Beachtung der Vorgaben zur Informationssicherheit nach dem Stand der Technik erforderlich. Aufgrund der Anforderung an Kompatibilität und an eine homogene Infrastruktur sind Cisco-Komponenten für das Projekt zwingend erforderlich. Ein Ausfall einzelner Komponenten des bestehenden Netzwerkes in naher Zukunft kann nicht ausgeschlossen werden. Daher besteht Dringlichkeit. Vorgesehen ist ein Bereitstellungsvertrag mit einer Laufzeit von 60 Monaten mit monatlicher Zahlung eines gleichbleibenden Bereitstellungsentgeltes nebst Erwerbsoption zum Vertragsende.
Auftragsgegenstand ist die Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur der Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH in Saarburg nebst Erweiterung um ein WLAN-Netz. Dazu gehört die Anschaffung, Installation und betriebsbereite Konfiguration von neuen Access Points im Hauptgebäude des Krankenhauses. Hierbei ist eine Modernisierung des Serverraums sowie Verkabelung der Etagen unter Gewährleistung des Brandschutzes und unter Beachtung der Vorgaben zur Informationssicherheit nach dem Stand der Technik erforderlich. Aufgrund der Anforderung an Kompatibilität und an eine homogene Infrastruktur sind Cisco-Komponenten für das Projekt zwingend erforderlich. Ein Ausfall einzelner Komponenten des bestehenden Netzwerkes in naher Zukunft kann nicht ausgeschlossen werden. Daher besteht Dringlichkeit. Vorgesehen ist ein Bereitstellungsvertrag mit einer Laufzeit von 60 Monaten mit monatlicher Zahlung eines gleichbleibenden Bereitstellungsentgeltes nebst Erwerbsoption zum Vertragsende.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerkinfrastruktur📦
Zusätzlicher CPV-Code: Funknetz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier-Saarburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Weitere Angaben zur Angebotswertung finden sich im Dokument „Zuschlagskriterien“.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 450 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH beabsichtigt ihre Netzwerkinfrastruktur wie folgt zu modernisieren:
1. Der AN bietet die Bereitstellung von EDV-Hard- und Softwarekomponenten an. Der AG ist ein Kreiskrankenhaus, welches für den Klinikbetrieb vom AN bereitgestellte Hard- und Software (Netzinfrastruktur einschließlich WLAN) gegen Zahlung eines monatlichen Bereitstellungsentgeltes einsetzen wird;
1. Der AN bietet die Bereitstellung von EDV-Hard- und Softwarekomponenten an. Der AG ist ein Kreiskrankenhaus, welches für den Klinikbetrieb vom AN bereitgestellte Hard- und Software (Netzinfrastruktur einschließlich WLAN) gegen Zahlung eines monatlichen Bereitstellungsentgeltes einsetzen wird;
2. Dazu gehört insbesondere der Austausch der vorhandenen Switche gegen neue, sowie die Anschaffung, Installation und Konfiguration von neuen Access Points im Hauptgebäude des Krankenhauses. Hierbei ist eine Modernisierung des Serverraums sowie der Verkabelung der Etagen über die Patientenzimmer erforderlich. Die Umrüstung der Netzinfrastruktur soll den laufenden Krankenhausbetrieb so wenig und so kurz wie möglich beeinträchtigen;
2. Dazu gehört insbesondere der Austausch der vorhandenen Switche gegen neue, sowie die Anschaffung, Installation und Konfiguration von neuen Access Points im Hauptgebäude des Krankenhauses. Hierbei ist eine Modernisierung des Serverraums sowie der Verkabelung der Etagen über die Patientenzimmer erforderlich. Die Umrüstung der Netzinfrastruktur soll den laufenden Krankenhausbetrieb so wenig und so kurz wie möglich beeinträchtigen;
3. Weiteres Vertragsziel ist es, eine zentrale und redundante Netzwerkinfrastruktur aufzubauen, um den Ärzten und sonstigen Mitarbeitern des AG ein WLAN-Netz bereitzustellen und eine mobile Visite zu ermöglichen;
4. Die Bereitstellung muss unter strikter Beachtung der geltenden Brandschutzanforderungen und der Vorgaben zur Informationssicherheit nach dem Stand der Technik erfolgen. Die Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gelten bei letzterem als Mindestanforderungen;
4. Die Bereitstellung muss unter strikter Beachtung der geltenden Brandschutzanforderungen und der Vorgaben zur Informationssicherheit nach dem Stand der Technik erfolgen. Die Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gelten bei letzterem als Mindestanforderungen;
5. Die vorhandene Netzwerkinfrastruktur ist aufgrund aktueller Entwicklungen stark ausfallgefährdet. Die vertraglich vereinbarte Umrüstungsfrist ist daher strikt einzuhalten.
Die Bereitstellung der Hard- und Software durch den AN umfasst die Ausführungsplanung, die Beschaffung der Hard- und Software, einschließlich Transport, deren vollständige Installation und betriebsbereite Konfiguration, einschließlich der Anbindung an die vorhandene Cisco Control Panel sowie alle notwendigen Updates für die betriebsnotwendige Software. Der AN überlässt dem AG ausschließlich neue, den Originalherstellerangaben und für den deutschen Markt hergestellte entsprechende Hardware, einschließlich der für den Betrieb der Hardware notwendigen Originalsoftware der Fa. Cisco, für die Dauer des Bereitstellungsvertrages.
Die Bereitstellung der Hard- und Software durch den AN umfasst die Ausführungsplanung, die Beschaffung der Hard- und Software, einschließlich Transport, deren vollständige Installation und betriebsbereite Konfiguration, einschließlich der Anbindung an die vorhandene Cisco Control Panel sowie alle notwendigen Updates für die betriebsnotwendige Software. Der AN überlässt dem AG ausschließlich neue, den Originalherstellerangaben und für den deutschen Markt hergestellte entsprechende Hardware, einschließlich der für den Betrieb der Hardware notwendigen Originalsoftware der Fa. Cisco, für die Dauer des Bereitstellungsvertrages.
Die Hardware wird jeweils, einschließlich der vom Hersteller mitzuliefernden Kurzbedienungsanleitung in Papierform in Deutsch bereitgestellt.
Während der Vertragslaufzeit übernimmt der AN zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft und Sicherheit der bereitgestellten Hard- und Software nach dem Stand der Technik folgende Aufgaben:
a) Asset Management;
b) Elektronikversicherung;
c) Sach- und Haftpflichtversicherung;
d) Instandhaltung der Hardware nach DIN 31051;
e) Updates für die Software.
Der AG hat die Option, die Hardware nebst zugehörigen Produktlizenzen zum Ende der Bereitstellungszeit zu kaufen. Hierzu gibt der Bieter/die Bietergemeinschaft den optionalen Kaufpreis nach Ende der 60 Monate Bereitstellungszeit an.
Weitere Angaben zur Angebotswertung finden sich im Dokument „Zuschlagskriterien“.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH
Graf-Siegfried-Straße 115
54439 Saarburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle nachstehend benannten Formulare für das Angebot stehen für die Bieter/Bietergem. unter dem in Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bekanntgegebenen Link mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Verfügung. Die nachfolgend geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen haben die Bieter/Bietergem. mit dem Angebot an das Kreiskrankenhaus zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt elektronisch in Textform unter Nennung der Person des Erklärenden, die die Erklärung in eigener Verantwortung abgibt (lesbare eingescannte Unterschrift genügt), an den im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bezeichneten Link oder auf dem Postweg rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag, unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“.
Alle nachstehend benannten Formulare für das Angebot stehen für die Bieter/Bietergem. unter dem in Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bekanntgegebenen Link mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Verfügung. Die nachfolgend geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen haben die Bieter/Bietergem. mit dem Angebot an das Kreiskrankenhaus zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt elektronisch in Textform unter Nennung der Person des Erklärenden, die die Erklärung in eigener Verantwortung abgibt (lesbare eingescannte Unterschrift genügt), an den im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bezeichneten Link oder auf dem Postweg rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag, unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“.
Die Bieter/Bietergem. haben für das Angebot die vom Auftraggeber gem. den unter dem im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bekannt gegebenen Link bereit gestellten Formblätter zu verwenden und diese im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen zurückzureichen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Formular „EU-Bewerbungsbedingungen Angebot“.
Die Bieter/Bietergem. haben für das Angebot die vom Auftraggeber gem. den unter dem im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bekannt gegebenen Link bereit gestellten Formblätter zu verwenden und diese im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen zurückzureichen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Formular „EU-Bewerbungsbedingungen Angebot“.
Hinsichtlich der von dem Kreiskrankenhaus geforderten Erklärungen und Nachweis ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ oder das Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ als vorläufigen Nachweis zu verwenden und von Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergem. die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen und Nachunternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem gem §48Abs.8VgV amtlichen Verzeichnis oder über eine Zertifizierung gem §48 Abs. 8 VgV, ergänzt durch:
Hinsichtlich der von dem Kreiskrankenhaus geforderten Erklärungen und Nachweis ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ oder das Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ als vorläufigen Nachweis zu verwenden und von Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergem. die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen und Nachunternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem gem §48Abs.8VgV amtlichen Verzeichnis oder über eine Zertifizierung gem §48 Abs. 8 VgV, ergänzt durch:
Die Angaben zur Finanzierung, Cisco Gold-Zertifizierung, Brandschutzzertifizierung, der Anfahrtzeit im Supportfall, deutschsprachigen Support, SPOC, den technischen Fachkräften, zur verantwortlichen Person und zur Sach- und Haftpflichtvers. sowie Elektronikversicherung sind auch von präqualifizierten Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergem. auszufüllen und ebenso von Bietern/Bietergem. zusätzlich anzugeben, die die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ verwenden. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auf Anlagen oder Web-Adressen verwiesen wird, sind diese von den Bietern bzw Mitgliedern der Bietergem. durchzunummerieren und mit dem Angebot einzureichen.
Die Angaben zur Finanzierung, Cisco Gold-Zertifizierung, Brandschutzzertifizierung, der Anfahrtzeit im Supportfall, deutschsprachigen Support, SPOC, den technischen Fachkräften, zur verantwortlichen Person und zur Sach- und Haftpflichtvers. sowie Elektronikversicherung sind auch von präqualifizierten Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergem. auszufüllen und ebenso von Bietern/Bietergem. zusätzlich anzugeben, die die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ verwenden. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auf Anlagen oder Web-Adressen verwiesen wird, sind diese von den Bietern bzw Mitgliedern der Bietergem. durchzunummerieren und mit dem Angebot einzureichen.
Die Bieter/Bietergem. haben wahrheitsgemäß zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach §44 VgV i. V. m §§123, 124GWB vorliegen. Die in §44 VgV i. V. m §§123,124GWB genannten Gründe führen zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren (Ausschlussgründe). Das Kreiskrankenhaus übt sein Ausschlussermessen im Sinne des §44VgV iVm §124GWB insoweit vorab aus.
Die Bieter/Bietergem. haben wahrheitsgemäß zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach §44 VgV i. V. m §§123, 124GWB vorliegen. Die in §44 VgV i. V. m §§123,124GWB genannten Gründe führen zwingend zum Ausschluss vom Vergabeverfahren (Ausschlussgründe). Das Kreiskrankenhaus übt sein Ausschlussermessen im Sinne des §44VgV iVm §124GWB insoweit vorab aus.
Soweit keine Präqualifizierung gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Eignung“ oder „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ folgende Angaben zu machen:
a) zu Eintragung in das Berufsregister,
b) zu Insolvenzverfahren und Liquidationen,
c), dass nachweislich keine schwere Verfehlungen begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
d) zu Zahlungen von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
e) zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (soweit zutreffend).
Nimmt der Bieter/die Bietergem. im Hinblick auf die berufliche Befähigung und berufliche Erfahrung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann ist das nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, die für diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt der Bieter/die Bietergem. im Hinblick auf die berufliche Befähigung und berufliche Erfahrung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann ist das nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, die für diese Kapazitäten benötigt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die auftragsspezifischen Einzelnachweise zur Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, sofern diese nicht bereits mit der Angebotsabgabe gem. Eigenerklärung der Eignung sofort verlangt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die auftragsspezifischen Einzelnachweise zur Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, sofern diese nicht bereits mit der Angebotsabgabe gem. Eigenerklärung der Eignung sofort verlangt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Alle nachstehend benannten Formulare für das Angebot stehen für die Bieter/Bietergem. unter dem in Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bekanntgegebenen Link mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Verfügung. Die nachfolgend geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen haben die Bieter/Bietergem. mit dem Angebot an das Kreiskrankenhaus zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt elektronisch in Textform unter Nennung der Person des Erklärenden, die die Erklärung in eigener Verantwortung abgibt (lesbare eingescannte Unterschrfit genügt), an den im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bezeichneten Link oder auf dem Postweg rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag, unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alle nachstehend benannten Formulare für das Angebot stehen für die Bieter/Bietergem. unter dem in Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bekanntgegebenen Link mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Verfügung. Die nachfolgend geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen haben die Bieter/Bietergem. mit dem Angebot an das Kreiskrankenhaus zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt elektronisch in Textform unter Nennung der Person des Erklärenden, die die Erklärung in eigener Verantwortung abgibt (lesbare eingescannte Unterschrfit genügt), an den im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bezeichneten Link oder auf dem Postweg rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag, unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“.
Die Bieter/Bietergem. haben für das Angebot die vom Auftraggeber gem. den unter dem im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bekannt gegebenen Link bereit gestellten Formblätter zu verwenden und diese im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen zurückzureichen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Formular „EU-Bewerbungsbedingungen Angebot“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bieter/Bietergem. haben für das Angebot die vom Auftraggeber gem. den unter dem im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bekannt gegebenen Link bereit gestellten Formblätter zu verwenden und diese im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen zurückzureichen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Formular „EU-Bewerbungsbedingungen Angebot“.
Hinsichtlich der von dem Kreiskrankenhaus geforderten Erklärungen und Nachweis ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ oder das Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ als vorläufigen Nachweis zu verwenden und von Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergem., die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinsichtlich der von dem Kreiskrankenhaus geforderten Erklärungen und Nachweis ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ oder das Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ als vorläufigen Nachweis zu verwenden und von Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergem., die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen.
Soweit keine Präqualifizierung gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Eignung“ oder des Formulars „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ folgende Angaben zu machen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit keine Präqualifizierung gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Eignung“ oder des Formulars „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ folgende Angaben zu machen:
— Anzugeben ist hier durch den Bieter/die Bietergem. der Jahresumsatz für die Jahre 2015, 2016 und 2017 gem. der Eigenerklärung zur Eignung.
Die nachfolgenden Angaben sind auch von präqualifizierten Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergem. auszufüllen und ebenso von Bietern/Bietergem. zusätzlich anzugeben, die die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ verwenden:
— Angaben zur Sach- und Haftpflichtversicherung sowie Elektronikversicherung in bestimmter geeigneter Höhe gem. der Eigenerklärung zur Eignung.
Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ bei Übersendung auf dem Postweg mit Unterschrift abzugeben. Bei der Versendung der Unterlagen auf dem elektronischen Wege an den im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bezeichneten Link, hat eine Übersendung in Textform unter Nennung der Person des Erklärenden zu erfolgen, die die Erklärung in eigener Verantwortung abgibt. Hierzu genügt auch eine eingescannte lesbare Unterschrift.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ bei Übersendung auf dem Postweg mit Unterschrift abzugeben. Bei der Versendung der Unterlagen auf dem elektronischen Wege an den im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bezeichneten Link, hat eine Übersendung in Textform unter Nennung der Person des Erklärenden zu erfolgen, die die Erklärung in eigener Verantwortung abgibt. Hierzu genügt auch eine eingescannte lesbare Unterschrift.
Sofern diese Erklärungen in Kopie oder als Faxdokument bei Versendung auf dem Postwege oder mit eingescannten Unterschriften bzw. als eingescannte Faxdokumente bei Versendung auf dem elektronischen Wege vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, das jeweilige Original der unterzeichneten Erklärungen abzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern diese Erklärungen in Kopie oder als Faxdokument bei Versendung auf dem Postwege oder mit eingescannten Unterschriften bzw. als eingescannte Faxdokumente bei Versendung auf dem elektronischen Wege vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, das jeweilige Original der unterzeichneten Erklärungen abzufordern.
Mindeststandards:
Die nachfolgenden Angaben sind auch von präqualifizierten Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergem. auszufüllen und ebenso von Bietern/Bietergem. zusätzlich anzugeben, die die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ verwenden.
Einzureichen sind marktübliche Finanzierungszusagen ohne Gremien- und Dokumentenvorbehalt. Vorzulegen ist eine Finanzierungszusage eines in der Europäischen Union (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) zugelassenen Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts für die geschätzte Auftragssumme (450 000 EUR netto; Mindestbedingung). Erfolgt die Finanzierung aus Eigenmitteln, genügt eine entsprechende aussagekräftige Bonitätsbescheinigung eines solchen Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts.
Einzureichen sind marktübliche Finanzierungszusagen ohne Gremien- und Dokumentenvorbehalt. Vorzulegen ist eine Finanzierungszusage eines in der Europäischen Union (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) zugelassenen Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts für die geschätzte Auftragssumme (450 000 EUR netto; Mindestbedingung). Erfolgt die Finanzierung aus Eigenmitteln, genügt eine entsprechende aussagekräftige Bonitätsbescheinigung eines solchen Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts.
Soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zur Zwischen- oder Endfinanzierung anderer Unternehmen bedient, müssen diese des Weiteren über eine gültige Zulassung als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut in der Europäischen Union (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) verfügen. Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot gemäß der Eigenerklärung der Eignung einzureichen.
Soweit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zur Zwischen- oder Endfinanzierung anderer Unternehmen bedient, müssen diese des Weiteren über eine gültige Zulassung als Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut in der Europäischen Union (mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs) verfügen. Der entsprechende Nachweis ist mit dem Angebot gemäß der Eigenerklärung der Eignung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Alle nachstehend benannten Formulare für das Angebot stehen für die Bieter/Bietergem. unter dem in Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bekanntgegebenen Link mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Verfügung. Die nachfolgend geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen haben die Bieter/Bietergem. mit dem Angebot an das Kreiskrankenhaus zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt elektronisch in Textform unter Nennung der Person des Erklärenden, die die Erklärung in eigener Verantwortung abgibt (lesbare eingescannte Unterschrift genügt), an den im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bezeichneten Link oder auf dem Postweg rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag, unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“.
Alle nachstehend benannten Formulare für das Angebot stehen für die Bieter/Bietergem. unter dem in Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bekanntgegebenen Link mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Verfügung. Die nachfolgend geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen haben die Bieter/Bietergem. mit dem Angebot an das Kreiskrankenhaus zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt elektronisch in Textform unter Nennung der Person des Erklärenden, die die Erklärung in eigener Verantwortung abgibt (lesbare eingescannte Unterschrift genügt), an den im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bezeichneten Link oder auf dem Postweg rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag, unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“.
Die Bieter/Bietergem. haben für das Angebot die vom Auftraggeber gem. den unter dem im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bekannt gegebenen Link bereit gestellten Formblätter zu verwenden und diese im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen zurückzureichen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Formular „EU-Bewerbungsbedingungen Angebot“.
Die Bieter/Bietergem. haben für das Angebot die vom Auftraggeber gem. den unter dem im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bekannt gegebenen Link bereit gestellten Formblätter zu verwenden und diese im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen zurückzureichen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Formular „EU-Bewerbungsbedingungen Angebot“.
Hinsichtlich der von dem Kreiskrankenhaus geforderten Erklärungen und Nachweis ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ oder das Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ als vorläufigen Nachweis zu verwenden und von Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergem., die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen.
Hinsichtlich der von dem Kreiskrankenhaus geforderten Erklärungen und Nachweis ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung“ oder das Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ als vorläufigen Nachweis zu verwenden und von Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergem., die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen.
Soweit keine Präqualifizierung gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Eignung“ oder des Formulars „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ folgende Angaben zu machen:
Soweit keine Präqualifizierung gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (technische und berufliche Leistungsfähigkeit) unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Eignung“ oder des Formulars „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ folgende Angaben zu machen:
— Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführter Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Die nachfolgenden Angaben sind auch von präqualifizierten Bietern bzw. Mitgliedern der Bietergem. auszufüllen und ebenso von Bietern/Bietergem. zusätzlich anzugeben, die die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ verwenden:
— Angaben zu der für die Projektleitung auf Seiten des Bieters/der Bietergemeinschaft verantwortlichen Person,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/sie die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem/ihrem Angebot benennen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/sie die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem/ihrem Angebot benennen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen hat er/sie den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen bei Übersendung auf dem Postweg mit Unterschrift vorzulegen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen hat er/sie den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen bei Übersendung auf dem Postweg mit Unterschrift vorzulegen.
Bei der Versendung der Unterlagen auf dem elektronischen Wege an den im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bezeichneten Link, hat eine Übersendung in Textform unter Nennung der Person des Erklärenden zu erfolgen, die die Erklärung in eigener Verantwortung abgibt. Hierzu genügt auch eine eingescannte lesbare Unterschrift.
Bei der Versendung der Unterlagen auf dem elektronischen Wege an den im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bezeichneten Link, hat eine Übersendung in Textform unter Nennung der Person des Erklärenden zu erfolgen, die die Erklärung in eigener Verantwortung abgibt. Hierzu genügt auch eine eingescannte lesbare Unterschrift.
Sofern diese Erklärungen in Kopie oder als Faxdokument bei Versendung auf dem Postwege oder mit eingescannten Unterschriften bzw. als eingescannte Faxdokumente bei Versendung auf dem elektronischen Wege vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, das jeweilige Original der unterzeichneten Erklärung abzufordern.
Sofern diese Erklärungen in Kopie oder als Faxdokument bei Versendung auf dem Postwege oder mit eingescannten Unterschriften bzw. als eingescannte Faxdokumente bei Versendung auf dem elektronischen Wege vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, das jeweilige Original der unterzeichneten Erklärung abzufordern.
Mindeststandards:
Zertifizierung des Bieters/der Bietergem.:
Der Vertragspartner muss mindestens eine Cisco Gold-Zertifizierung besitzen (Nachweise sind dem Angebot beizulegen). Des Weiteren wird eine entsprechende Brandschutzzertifizierung gefordert (Nachweise sind dem Angebot beizulegen).
Anforderungen an den Bieter/die Bietergem.:
Der Vertragspartner muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
— Anfahrtszeit im Supportfall geringer als 2 h,
— deutschsprachiger Support,
— SPOC.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/sie die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem/ihrem Angebot benennen.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/sie die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem/ihrem Angebot benennen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen hat er/sie den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen bei Übersendung auf dem Postweg mit Unterschrift vorzulegen.
Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen hat er/sie den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen bei Übersendung auf dem Postweg mit Unterschrift vorzulegen.
Bei der Versendung der Unterlagen auf dem elektronischen Wege an den im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bezeichneten Link, hat eine Übersendung in Textform unter Nennung der Person des Erklärenden zu erfolgen, die die Erklärung in eigener Verantwortung abgibt. Hierzu genügt auch eine eingescannte lesbare Unterschrift.
Bei der Versendung der Unterlagen auf dem elektronischen Wege an den im Abschnitt „I.3)Kommunikation“ bezeichneten Link, hat eine Übersendung in Textform unter Nennung der Person des Erklärenden zu erfolgen, die die Erklärung in eigener Verantwortung abgibt. Hierzu genügt auch eine eingescannte lesbare Unterschrift.
Sofern diese Erklärungen in Kopie oder als Faxdokument bei Versendung auf dem Postwege oder mit eingescannten Unterschriften bzw. als eingescannte Faxdokumente bei Versendung auf dem elektronischen Wege vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, das jeweilige Original der unterzeichneten Erklärung abzufordern.
Sofern diese Erklärungen in Kopie oder als Faxdokument bei Versendung auf dem Postwege oder mit eingescannten Unterschriften bzw. als eingescannte Faxdokumente bei Versendung auf dem elektronischen Wege vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, das jeweilige Original der unterzeichneten Erklärung abzufordern.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die auftragsspezifischen Einzelnachweise zur Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, sofern diese nicht bereits mit der Angebotsabgabe gem. Eigenerklärung der Eignung sofort verlangt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die auftragsspezifischen Einzelnachweise zur Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen, sofern diese nicht bereits mit der Angebotsabgabe gem. Eigenerklärung der Eignung sofort verlangt werden.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Zur Öffnung der Angebote sind Bieter gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bereitstellungszeitpunkt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Kostenkriterium: Bereitstellungsentgelt (über 60 Monate gemäß § 5 Abs. 1 zuzüglich Kaufpreisoption gemäß § 8 Abs. 3 des Bereitstellungsvertrages)
Gewichtung der Kosten: 70 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131-162113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Leinenbach Wirtschaftskanzlei
Postanschrift: Lennestraße 3a
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39112
Telefon: +49 391-544866📞
E-Mail: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de📧
Fax: +49 391-5448688 📠
Internetadresse: http://www.leinenbach-wirtschaftskanzlei.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 044-096137 (2018-03-01)
Ergänzende Angaben (2018-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur der Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH in Saarburg nebst Erweiterung um ein WLAN-Netz. Dazu gehört die Anschaffung, Installation und betriebsbereite Konfiguration von neuen Access Points im Hauptgebäude des Krankenhauses. Hierbei ist eine Modernisierung des Serverraums sowie Verkabelung der Etagen unter Gewährleistung des Brandschutzes und unter Beachtung der Vorgaben zur Informationssicherheit nach dem Stand der Technik erforderlich. Aufgrund der Anforderung an Kompatibilität und an eine homogene Infrastruktur, sind Cisco-Komponenten für das Projekt zwingend erforderlich. Ein Ausfall einzelner Komponenten des bestehenden Netzwerkes in naher Zukunft kann nicht ausgeschlossen werden. Daher besteht Dringlichkeit. Vorgesehen ist ein Bereitstellungsvertrag mit einer Laufzeit von 60 Monaten mit monatlicher Zahlung eines gleichbleibenden Bereitstellungsentgeltes nebst Erwerbsoption zum Vertragsende.
Auftragsgegenstand ist die Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur der Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH in Saarburg nebst Erweiterung um ein WLAN-Netz. Dazu gehört die Anschaffung, Installation und betriebsbereite Konfiguration von neuen Access Points im Hauptgebäude des Krankenhauses. Hierbei ist eine Modernisierung des Serverraums sowie Verkabelung der Etagen unter Gewährleistung des Brandschutzes und unter Beachtung der Vorgaben zur Informationssicherheit nach dem Stand der Technik erforderlich. Aufgrund der Anforderung an Kompatibilität und an eine homogene Infrastruktur, sind Cisco-Komponenten für das Projekt zwingend erforderlich. Ein Ausfall einzelner Komponenten des bestehenden Netzwerkes in naher Zukunft kann nicht ausgeschlossen werden. Daher besteht Dringlichkeit. Vorgesehen ist ein Bereitstellungsvertrag mit einer Laufzeit von 60 Monaten mit monatlicher Zahlung eines gleichbleibenden Bereitstellungsentgeltes nebst Erwerbsoption zum Vertragsende.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 548097.74 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Der AN bietet die Bereitstellung von EDV-Hard- und Softwarekomponenten an. Der AG ist ein Kreiskrankenhaus, welches für den Klinikbetrieb vom AN bereitgestellte Hard- und Software (Netzinfrastruktur einschließlich WLAN) gegen Zahlung eines monatlichen Bereitstellungsentgeltes einsetzen wird.
1) Der AN bietet die Bereitstellung von EDV-Hard- und Softwarekomponenten an. Der AG ist ein Kreiskrankenhaus, welches für den Klinikbetrieb vom AN bereitgestellte Hard- und Software (Netzinfrastruktur einschließlich WLAN) gegen Zahlung eines monatlichen Bereitstellungsentgeltes einsetzen wird.
2) Dazu gehört insbesondere der Austausch der vorhandenen Switche gegen neue, sowie die Anschaffung, Installation und Konfiguration von neuen Access Points im Hauptgebäude des Krankenhauses. Hierbei ist eine Modernisierung des Serverraums sowie der Verkabelung der Etagen über die Patientenzimmer erforderlich. Die Umrüstung der Netzinfrastruktur soll den laufenden Krankenhausbetrieb so wenig und so kurz wie möglich beeinträchtigen.
2) Dazu gehört insbesondere der Austausch der vorhandenen Switche gegen neue, sowie die Anschaffung, Installation und Konfiguration von neuen Access Points im Hauptgebäude des Krankenhauses. Hierbei ist eine Modernisierung des Serverraums sowie der Verkabelung der Etagen über die Patientenzimmer erforderlich. Die Umrüstung der Netzinfrastruktur soll den laufenden Krankenhausbetrieb so wenig und so kurz wie möglich beeinträchtigen.
3) Weiteres Vertragsziel ist es, eine zentrale und redundante Netzwerkinfrastruktur aufzubauen, um den Ärzten und sonstigen Mitarbeitern des AG ein WLAN-Netz bereitzustellen und eine mobile Visite zu ermöglichen.
4 )Die Bereitstellung muss unter strikter Beachtung der geltenden Brandschutzanforderungen und der Vorgaben zur Informationssicherheit nach dem Stand der Technik erfolgen. Die Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gelten bei letzterem als Mindestanforderungen.
4 )Die Bereitstellung muss unter strikter Beachtung der geltenden Brandschutzanforderungen und der Vorgaben zur Informationssicherheit nach dem Stand der Technik erfolgen. Die Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gelten bei letzterem als Mindestanforderungen.
5) Die vorhandene Netzwerkinfrastruktur ist aufgrund aktueller Entwicklungen stark ausfallgefährdet. Die vertraglich vereinbarte Umrüstungsfrist ist daher strikt einzuhalten.
Die Bereitstellung der Hard- und Software durch den AN umfasst die Ausführungsplanung, die Beschaffung der Hard- und Software einschließlich Transport, deren vollständige Installation und betriebsbereite Konfiguration einschließlich der Anbindung an die vorhandene Cisco Control Panel sowie alle notwendigen Updates für die betriebsnotwendige Software. Der AN überlässt dem AG ausschließlich neue, den Originalherstellerangaben und für den deutschen Markt hergestellte entsprechende Hardware einschließlich der für den Betrieb der Hardware notwendigen Originalsoftware der Fa. Cisco, für die Dauer des Bereitstellungsvertrages.
Die Bereitstellung der Hard- und Software durch den AN umfasst die Ausführungsplanung, die Beschaffung der Hard- und Software einschließlich Transport, deren vollständige Installation und betriebsbereite Konfiguration einschließlich der Anbindung an die vorhandene Cisco Control Panel sowie alle notwendigen Updates für die betriebsnotwendige Software. Der AN überlässt dem AG ausschließlich neue, den Originalherstellerangaben und für den deutschen Markt hergestellte entsprechende Hardware einschließlich der für den Betrieb der Hardware notwendigen Originalsoftware der Fa. Cisco, für die Dauer des Bereitstellungsvertrages.
Die Hardware wird jeweils einschließlich der vom Hersteller mitzuliefernden Kurzbedienungsanleitung in Papierform in Deutsch bereitgestellt.
a) Asset Management
b) Elektronikversicherung
c) Sach- und Haftpflichtversicherung
d) Instandhaltung der Hardware nach DIN 31051
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-04 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: D-39112
Quelle: OJS 2018/S 115-262328 (2018-06-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 548097.74 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
1) Der AN bietet die Bereitstellung von EDV-Hard- und Softwarekomponenten an. Der AG ist ein Kreiskrankenhaus, welches für den Klinikbetrieb vom AN bereitgestellte Hard- und Software (Netzinfrastruktureinschließlich WLAN) gegen Zahlung eines monatlichen Bereitstellungsentgeltes einsetzen wird;
1) Der AN bietet die Bereitstellung von EDV-Hard- und Softwarekomponenten an. Der AG ist ein Kreiskrankenhaus, welches für den Klinikbetrieb vom AN bereitgestellte Hard- und Software (Netzinfrastruktureinschließlich WLAN) gegen Zahlung eines monatlichen Bereitstellungsentgeltes einsetzen wird;
2) Dazu gehört insbesondere der Austausch der vorhandenen Switche gegen neue, sowie die Anschaffung, Installation und Konfiguration von neuen Access Points im Hauptgebäude des Krankenhauses. Hierbei ist eine Modernisierung des Serverraums sowie der Verkabelung der Etagen über die Patientenzimmer erforderlich. Die Umrüstung der Netzinfrastruktur soll den laufenden Krankenhausbetrieb so wenig und so kurz wie möglich beeinträchtigen;
2) Dazu gehört insbesondere der Austausch der vorhandenen Switche gegen neue, sowie die Anschaffung, Installation und Konfiguration von neuen Access Points im Hauptgebäude des Krankenhauses. Hierbei ist eine Modernisierung des Serverraums sowie der Verkabelung der Etagen über die Patientenzimmer erforderlich. Die Umrüstung der Netzinfrastruktur soll den laufenden Krankenhausbetrieb so wenig und so kurz wie möglich beeinträchtigen;
3) Weiteres Vertragsziel ist es, eine zentrale und redundante Netzwerkinfrastruktur aufzubauen, um den Ärzten und sonstigen Mitarbeitern des AG ein WLAN-Netz bereitzustellen und eine mobile Visite zu ermöglichen;
4) Die Bereitstellung muss unter strikter Beachtung der geltenden Brandschutzanforderungen und der Vorgaben zur Informationssicherheit nach dem Stand der Technik erfolgen. Die Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gelten bei letzterem als Mindestanforderungen;
4) Die Bereitstellung muss unter strikter Beachtung der geltenden Brandschutzanforderungen und der Vorgaben zur Informationssicherheit nach dem Stand der Technik erfolgen. Die Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gelten bei letzterem als Mindestanforderungen;
Auftragsvergabe
Name: Bechtle GmbH & Co. KG
Postort: Saarbrücken
Land: Deutschland 🇩🇪 Regionalverband Saarbrücken🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 548097.74 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Hegelstraße 30
Postleitzahl: 39104
E-Mail: mail@leinenbach.pro📧
Internetadresse: www.leinenbach.pro🌏
Quelle: OJS 2019/S 055-127862 (2019-03-14)